Hallo,
ähnliche Erfahrungen habe ich, bzw. meine Frau auch gemacht:
Es ging um die Beschaffung eines verordneten und von der KK genehmigten Traininggerätes. Meine Frau hatte von ihrem Sanitätshaus, nach intensiver Beratung, auch einen Kostenvoranschlag für ein Gerät mit den notwendigen Ausstattungsmerkmalenan die KK schicken lassen. Kurze Zeit später rief die KK an und fragte ob meine Frau einer Lieferung des selben Gerätes mit der gleichen Ausstattung durch eine andere Firma akzeptieren würde. Das Angebot dieser, weit entfernten Firma sei erheblich günstiger. Natürlich stimmte meine Frau zu, um unnütze Kosten zu vermeiden.
Die Firma lieferte dann zwar das gewünschte Gerät, aber nur in der Grundausstattung. Das war so natürlich vollständig unbrauchbar.
Meine Frau verweigerte dem Lieferanten daraufhin die Unterschrift des Lieferscheins. trotzdem wollte die Firma das Gerät dalassen und das fehlende Zubehör nachlieferten. Zum Glück haben wir darauf bestanden das das Gerät wieder mitgenommen wurde. Ansonsten hääte der Lieferant nämlich, wie uns später die KK erklärte, auch ohne unterschriebenen Lieferschein das Gerät abrechnen können und für die Lieferung der fehlenden Teile wäre eine neue Verordnung und Genehmigung notwendig gewesen. Als das Gerät dann vollständig geliefert wurde, lag der Preis dann weit über dem unseres Sanitätshauses.
Bestehe im Beratungsgespräch also unbedingt darauf, dass dasselbe Gerät geliefert wird das du haben möchtest, denn Du bist der Kunde. Verlange, dass der Berater alle Ausstattungsmerkmale für Dich dokumentiert.
Wenn nicht genau dieser Rolli geliefert wird solltest Du unbedingt die Annahme verweigern, auch wenn Nachbesserung versprochen wird. Und auch wenn der Lieferant noch so jammert, dass er solch einen weiten Weg gehabt hätte.
Gruß
Klaus
ähnliche Erfahrungen habe ich, bzw. meine Frau auch gemacht:
Es ging um die Beschaffung eines verordneten und von der KK genehmigten Traininggerätes. Meine Frau hatte von ihrem Sanitätshaus, nach intensiver Beratung, auch einen Kostenvoranschlag für ein Gerät mit den notwendigen Ausstattungsmerkmalenan die KK schicken lassen. Kurze Zeit später rief die KK an und fragte ob meine Frau einer Lieferung des selben Gerätes mit der gleichen Ausstattung durch eine andere Firma akzeptieren würde. Das Angebot dieser, weit entfernten Firma sei erheblich günstiger. Natürlich stimmte meine Frau zu, um unnütze Kosten zu vermeiden.
Die Firma lieferte dann zwar das gewünschte Gerät, aber nur in der Grundausstattung. Das war so natürlich vollständig unbrauchbar.
Meine Frau verweigerte dem Lieferanten daraufhin die Unterschrift des Lieferscheins. trotzdem wollte die Firma das Gerät dalassen und das fehlende Zubehör nachlieferten. Zum Glück haben wir darauf bestanden das das Gerät wieder mitgenommen wurde. Ansonsten hääte der Lieferant nämlich, wie uns später die KK erklärte, auch ohne unterschriebenen Lieferschein das Gerät abrechnen können und für die Lieferung der fehlenden Teile wäre eine neue Verordnung und Genehmigung notwendig gewesen. Als das Gerät dann vollständig geliefert wurde, lag der Preis dann weit über dem unseres Sanitätshauses.
Bestehe im Beratungsgespräch also unbedingt darauf, dass dasselbe Gerät geliefert wird das du haben möchtest, denn Du bist der Kunde. Verlange, dass der Berater alle Ausstattungsmerkmale für Dich dokumentiert.
Wenn nicht genau dieser Rolli geliefert wird solltest Du unbedingt die Annahme verweigern, auch wenn Nachbesserung versprochen wird. Und auch wenn der Lieferant noch so jammert, dass er solch einen weiten Weg gehabt hätte.
Gruß
Klaus
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