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Pflegestufe

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    Pflegestufe

    Hallo,

    wie ich schon ( mehrfach ) erwähnte, wizht meine Mutter und ihr Lebensgefährte bald ins betreute Wohnen.
    Er hat einen Schwerbehindertenausweis mit B und AG.
    Der Arzt hat ihm nun schon mal ein Rezept (?)
    für ein Rollstuhl mitgegeben bzw. einen Antrag.
    Wie verhält es sich denn mit der Einstufung zur Pflegestufe 1 ?
    Welche Erfahrungen habt ihr gemacht und welche Bedingungen müssen erfüllt sein um dies zu bekommen?
    Viele Grüß
    Richarda

    #2
    Hallo Ricarda,

    den Antrag auf Pflegestufe erhält man über die Pflegestelle der Krankenkasse. Dieser ist ausgefüllt an die Krankenkasse zurück zu schicken. Diese wiederum beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Begutachtung des Kranken. Wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, wird die Pflegestufe zuerkannt.

    Mit der Verordnung für einen Rollstuhl gibt es zwei Möglichkeiten:
    <UL TYPE=SQUARE>An die Krankenkasse weiterleiten, die dann das weitere veranlasst.
    Selbst im Sanitätshaus vorsprechen. Dieses verhandelt dann mit der Krankenkasse wegen der Kostenübernahme.[/list]Letzteres bietet m.E. Einflussnahme auf die Ausstattung des Hilfsgerätes.
    carpe diem
    Schlafen kannst Du noch genug

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      #3
      Hallo Karl-Heinz,

      danke für Deine rasche Antwort.
      Du schreibst, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
      Kennst du diese ?

      LG Richarda

      Kommentar


        #4
        Hallo Ricarda,

        man müsste viel hier reinschreiben.
        Drum schau mal unter folgendem Link nach:

        Pflegestufen

        Viele Grüße
        Karl-Heinz
        carpe diem
        Schlafen kannst Du noch genug

        Kommentar


          #5
          Hallo Richarda!

          wichtig in jedem Fall, dass erstmal ein Antrag von euch bei der Pflegekasse gestellt wird.

          Bei uns war der MDK gerade erst heute da gewesen zur Begutachtung meiner Mama und der Höherstufung. Den Antrag habe ich im OKTOBER 2007 gestellt. Also da es sich zeitlich oft zieht bei den Ämtern so schnell wie möglich einen Antrag stellen!!!

          Bei der Zahlung des Pflegegeldes kommt es auf das Antragsdatum an. Heißt, sollte der MDK sich bei der Begutachtung für eine Pflegestufe aussprechen wird rückwirkend gezahlt.

          Zu empfehlen wäre auch das führen eines Pflegetagebuches (für zwei/drei Wochen) vor dem Begutachtungstermins.

          Vieles vergißt man in der Aufregung zu erwähnen, was wichtig sein könnte.

          Anhand des Tagebuches hat der MDK alle Tätigkeit, die durchgeführt werden dann schriftlich.

          Wir haben gute Erfahrungen mit diesem Tagebuch gemacht.

          Liebe Grüße
          Alex

          [ 02. Januar 2008: Beitrag editiert von: AlexBerlin ]

          [ 02. Januar 2008: Beitrag editiert von: AlexBerlin ]

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            #6
            Hallo Ihr Zwei,

            habt herzlichen Dank - bin schon wieder ein Stück weiter.
            Bisher hatte ich noch Probleme meiner Mutter zu raten, das sie einen Antrag stellen sollte, obwohl sie ihm schon bei vielem helfen muß.Aber es sind viele Kleinigkeiten.
            Es muß am Tag also 90 Minuten sein.
            Das Tagebuch ist ein klasse Tipp. Werde es morgen meiner Mutter empfehlen.
            Letztendlich kann er selber nicht ( mehr) kochen, weil er nicht so lange stehen kann. Einkaufen muß sie auch, er fährt sie hin.Aufräumen etc. und dann die kleinen Hilfen wie aus der Badewanne kommen.
            Da müßten die 90 Minuten bald voll sein.
            Das sind immerhin 205.- € im Monat, dass ist der Betrag, der das betreute Wohnen mehr kostet.
            Falls jemand noch mehr Tipps hat,bitte gerne

            Einen schönen Abend noch
            Richarda

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              #7
              Hallo Ricky,
              mhm, bedenke bitte, letzendlich zählen für den Mdk nakte Zahlen, dass heißt, es muss ein ergebicher Teil auf die eigentliche Grundpflege erbracht werden. Waschen, anziehen, rasieren, duschen und solche Dinge.
              Dennoch, so schnell als möglich einen Antrag stellen, wie Alex sagte........
              LG Meike

              Kommentar


                #8
                <BLOCKQUOTE>Zitat:</font><HR>Original erstellt von Ricky1968:

                Falls jemand noch mehr Tipps hat,bitte gerne

                <HR></BLOCKQUOTE>

                Hallo Richarda,

                es gibt so viele Sachen, auf die man achten sollte. Diese alle hier aufzuführen würde wohl den Rahmen des Forums sprengen.

                Zumal es auch immer auf die ganz persönlichen Umstände ankommt (z.Bsp. welche Hilfmittel ihr bereits habt u.s.w.).

                Solltest du weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, dann maile mich doch einfach an.

                Liebe Grüße
                Alex

                Kommentar


                  #9
                  moin Richarda,

                  <BLOCKQUOTE>Zitat:</font><HR>Original erstellt von Ricky1968:
                  Das Tagebuch ist ein klasse Tipp. <HR></BLOCKQUOTE>


                  ja, kann ich Dir nur empfehlen !!!

                  Dabei beachten nur "Pflegebedarf" angeben...
                  Ganzkörperwäsche, Anziehen, essen....

                  nicht so sehr die Zubereitung der Mahlzeiten
                  ( hierfür werden 2-3 Minuten angerechnet), Einkaufen.... usw.

                  <BLOCKQUOTE>Zitat:</font><HR>Original erstellt von Ricky1968:
                  Letztendlich kann er selber nicht ( mehr) kochen, weil er nicht so lange stehen kann. Einkaufen muß sie auch, er fährt sie hin.Aufräumen etc. und dann die kleinen Hilfen wie aus der Badewanne kommen.<HR></BLOCKQUOTE>


                  naja
                  das lass mal lieber keinen MDK hören.......
                  wofür dann die Pflegeleistung ???


                  Pflegebedürftigkeit ist im SGB XI, § 15 definiert.
                  Hierbei stehen im Vordergrund der Hilfebedarf bei der Grundpflege
                  (Körperpflege, Mobilität und Ernährung) so wie schon hier erwähnt wurde

                  Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wäsche waschen und Beheizen der Wohnung wird nachrangig bewertet....

                  Für alles sind Zeitbereiche /vorgegeben !!!!
                  z.B.
                  -Ganzkörperwäsche 20-25 Min
                  -Teilwäsche Oberkörper 8-10 Min
                  -Duschen 15-20 Min
                  -Baden 20-25 Min
                  -Zahnpflege 5 Min
                  -Kämmen 1-3 Min


                  -Mundgerechte Zubereitung der Nahrung 2-3 Min !!!!!!!!!
                  -Aufnahme der Nahrung 15-20 Min

                  -einfache Hilfe zum Aufstehen/zu Bett Gehen 1-2 Min
                  -Umlagern 2-3 Min

                  -Entkleiden Ober/Unterkörper 2-3 Min
                  -Stehen (Transfer) 1 Min


                  ich hoffe ich hab Dich nicht verunsichert.......
                  Aber es ist wichtig über die berückschtigten "Einheiten" vorher im klaren zu sein !!!!!!

                  Denn diese werden auch aus dem ggf. geführten Tagebuch herausgelesen...

                  Dies auch mit deiner Mutter+Lebensgefährten VORHER genau besprechen und ggf. zusammen üben !
                  (auch wenn sich das vileicht jetzt blöd anhört...)

                  Wenn von diesen Pflegeleistungen welche vom "betreuten Wohnen"
                  übernommen werden, so erfolgt eine Vergütung bis zu 384,-- statt 205,-- !!!

                  In Jedem Fall empfehle ich Dir Kombileistungen zu beantragen !!!

                  Diverse Informationen bekommst Du im Internet so auch direkt beim MDK als Downloads: http://www.mdk.de/916.htm

                  Desweiteren beantrage auch leich einen Behindertenausweiss da z.T. lange Bearbeitungszeiten !!!

                  oder frage hier geziehlt nach

                  [ 03. Januar 2008: Beitrag editiert von: Hannes ]
                  Gruss vom Hannes

                  wehe dem der je verlor im Kampf des Lebens den Humor. (Wilhelm Busch)

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo Hannes,

                    verunsichert hast Du mich nicht - ich möchte es ja wissen.

                    Gut, wenn man es realistisch sieht, kann er das meiste noch alleine.

                    Aber bei den Hilfen die du beschrieben hast, muß jemand ja schon voll Hilfebedürftig sein. Ich bin davon ausgegangen, dass Pflegestufe 1 nicht (nur) nach Zeit, sondern nach anfallenden Arbeiten eingestuft wird und das die weniger sein müßten, als bei 3.

                    So wie es aussieht, ist er dann im Moment noch nicht "stufenrelavant" hilfsbedürftig...

                    Einen Schwerbehindertenausweis hat er bekommen.Ich glaube aber erst 60 % mit AG und B

                    Einen schönen Tag
                    Richarda

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo Hannes,

                      super Fleißarbeit , aber es gibt auch noch "Umstände", die den "Zeitkorridor" erweitern läßt, für einige Pflegetätigkeiten....

                      Das meinte ich, als ich schrieb, dass die persönlichen Umstände eine wichtige Rolle dabei spielen.

                      Nur zum Beispiel der Essensaufnahme:
                      Bei bereits bestehenden Schluckstörungen können die vorgegebenen 15-20 Minuten bei der Essensaufnahme um ein vieles erweitert werden.

                      Das selbe gilt z. B. bei der Zahnpflege, wenn die Gefahr des Verschluckens gegeben ist....

                      Es gibt noch viele andere Möglichkeiten, die starren Zeitvorgaben zu umgehen!!!!

                      Aber nochmal ein dickes LOB für das "Grundgerüst"



                      Liebe Grüße
                      Alex

                      Kommentar


                        #12
                        <BLOCKQUOTE>Zitat:</font><HR>Original erstellt von Ricky1968:


                        Gut, wenn man es realistisch sieht, kann er das meiste noch alleine.

                        ---------------------------
                        So wie es aussieht, ist er dann im Moment noch nicht "stufenrelavant" hilfsbedürftig...

                        <HR></BLOCKQUOTE>


                        Ach Richarda......


                        ....warum denn was "verschenken"? Nicht ohne Grund ist doch wohl das betreute Wohnen schon angedacht.

                        Stellt doch einfach einen Antrag. Mehr als eine Ablehnung kann euch doch nicht passieren. Aber dann habt ihr schon einmal einen Anfang gemacht.

                        Liebe Grüße
                        Alex

                        [ 03. Januar 2008: Beitrag editiert von: AlexBerlin ]

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                          #13
                          Hallo Alex, die Zweite Antwort

                          bas betreute Wohnen ist nicht nur angedacht, am 1. März wird umgezogen *stöhn*

                          In der jetzigen Wohnung könnte er mit dem Rolli noch nicht einmal wenden. Das wäre ein generve und zur Toilette ginge auch nichts.
                          Er sitzt zwar noch nicht, aber die Betonung liegt bei noch.

                          Nein, verschenken möchte ich mit Sicherheit nichts, denn er hat verdammt hart in seinem Leben gearbeitet und war nie krank.
                          Abgesehen davon bräuchten sie das Geld auch.

                          Lieben Gruß
                          Richarda

                          Kommentar


                            #14
                            Na dann flott einen Antrag gestellt.

                            Wenn ihr Glück habt wird die Begutachtung noch in der alten Wohnung durchgeführt, die ja nun wirklich die Pflege erheblich erschwert.


                            Lieben Gruß
                            Alex

                            Kommentar


                              #15
                              liebste Alex


                              <BLOCKQUOTE>Zitat:</font><HR>Original erstellt von AlexBerlin:
                              Hallo Hannes,

                              super Fleißarbeit
                              <HR></BLOCKQUOTE>

                              danke für den Honigquast....
                              denke wir verrechnen das beim nächsten Treffen mit Schoki-Einheiten... [img]tongue.gif[/img]


                              <BLOCKQUOTE>Zitat:</font><HR>Original erstellt von AlexBerlin:
                              aber es gibt auch noch "Umstände", die den "Zeitkorridor" erweitern läßt,
                              für einige Pflegetätigkeiten....
                              <HR></BLOCKQUOTE>

                              natürlich und zum Glück gibts da "noch" Unterschiede.... [img]smile.gif[/img]

                              darum ist, sinvoller Weise..., es ja auch wichtig vorher von überall
                              Informationen zusammen zu tragen.....

                              ich kann und will hier doch nicht das Rad neu erfinden...
                              dafür fällt mir das tippen zu schwer
                              und ich bin dann heute Abend im Chat zu ruhig...
                              vergiss es Alex

                              Natürlich ist de Pflegestufe genau zu prüfen um auch Missbrauch zu verhindern.
                              Die Kassen sparen an allen Ecken und dann fehlt es dort wo es eigentlich selbstverständlich
                              erscheint !!!
                              (frag doch mal Meike die vorm Duschen((( Hilfe hierzu....))) erst Klagen muss.. )
                              Gruss vom Hannes

                              wehe dem der je verlor im Kampf des Lebens den Humor. (Wilhelm Busch)

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