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Pflegestufe

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    #16
    Hallo Richarda,
    ich möchte mich meinen "Vorrednern anschliessen!
    Stelle so schnell wie möglich einen Antrag!

    Als bei mir der MDK das erste Mal wegen dem Antrag auf eine Pflegestufe zur Überprüfung vorbeikam, waren wir noch so unvoreingenommen, dass dann gerade mal die Pflegestufe 1 heraus kam.
    Da hiess es z.B., ich könnte nicht mehr alleine Duschen, aber beim Baden bräuchte ich keine Hilfe.
    Übers Baden hatten wir überhaupt nicht gesprochen!!!

    So haben wir sofort Einspruch erhoben und daraufhin kam eine Anleitung eines Tagebuches, was mein Mann ablehnte.
    So kam eine zweite Überprüfung vom MDK und diese Dame hatte schon bei meinem Anblick im Rollstuhl und bei meinen ganzen Behinderungen verstanden und die Pflegestufe 2 sofort befürwortet.
    Im Nachhinein hatten wir das Gefühl, dass, egal wie behindert, zuerst immer nur die Pflegestufe 1 genehmigt wird.
    Jetzt haben wir einen Verschlechterungsantrag gestellt und ich bin gespannt, ob wir wieder ein Tagebuch zugeschickt bekommen oder ob die Empfehlung des Arztes und des Pflegedienstes ausreicht.
    Denn ich brauche eine 24 Stundenbetreuung.

    Was ich Dir damit sagen wollte, unser Zustand wird immer schlechter.
    Deshalb nicht erzählen, was er noch kann, sondern so viel wie möglich aufzählen, was er nicht mehr kann!!!!!

    Einen lieben Gruss
    Uschi

    P.S.: @ Hannes gibst mir was von Alex Schoki ab ?
    Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
    Lucius Annaeus Seneca
    Mein 1. Buch über PLS / ALS ist auch als E- Book erhältlich: http://www.schulz-kirchner.de/bueche...kt-e-book.html
    und nach meinem Signaturspruch: am 2. Buch arbeite ich noch momentan.

    Kommentar


      #17
      Hallo Uschi,


      <BLOCKQUOTE>Zitat:</font><HR>Original erstellt von uschik1952:

      Im Nachhinein hatten wir das Gefühl, dass, egal wie behindert, zuerst immer nur die Pflegestufe 1 genehmigt wird.
      <HR></BLOCKQUOTE>


      denke das dieser Eindruck richtig war und das Pflegestufen nicht "übersprungen" werden...
      So wurde bei mir, mit einem MDK Besuch.....,
      vom Datum des Verschlechterungsantrag von 1 nach 2 erhöht und ab Besuch auf 3 !!!
      Dies wurde uns auch so begründet...

      <BLOCKQUOTE>Zitat:</font><HR>Original erstellt von uschik1952:
      P.S.: @ Hannes gibst mir was von Alex Schoki ab ?<HR></BLOCKQUOTE>

      Da auch ich der Alex Schoki-Einheiten [img]smile.gif[/img] [img]smile.gif[/img] [img]smile.gif[/img] schuldig bin. [img]tongue.gif[/img]
      wird genügend zum vernaschen da sein....
      Gruss vom Hannes

      wehe dem der je verlor im Kampf des Lebens den Humor. (Wilhelm Busch)

      Kommentar


        #18
        <BLOCKQUOTE>Zitat:</font><HR>Original erstellt von Hannes:
        Hallo Uschi,


        Da auch ich der Alex Schoki-Einheiten [img]smile.gif[/img] [img]smile.gif[/img] [img]smile.gif[/img] schuldig bin. [img]tongue.gif[/img]
        wird genügend zum vernaschen da sein....
        <HR></BLOCKQUOTE>


        Hallo ihr beiden....
        ihr kennt mich doch. Mir ist keiner etwas "schuldig". Das mache ich doch gern!!!

        Und die Schoki teile ich natürlich mit dir Uschi!!!!


        Liebe Grüße
        Alex

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          #19
          Habe als ALS-Betroffener starke Einschränkungen im linken Arm, der rechte Arm ist ebenfalls betroffen. Ich bin in vielen Bereichen auf die Unterstützung meiner Frau angewiesen. Schwerbehinderung ist mit 50% anerkannt.
          Noch bin ich berufstätig (Büro). Viele Dinge sind aber auch dort sehr mühsam und beschwerlich.

          Jetzt meine 2 Fragen:

          Kann man überhaupt die Pflegestufe I beantragen, wenn man noch berufstätig ist ?

          Gehören zu den 46 Minuten Grundlpflege pro Tag auch der Zeitaufwand für Fahrten zu Ärzten und insb. auch zur Physio- und Ergotherapie ? Ich fahre nicht mehr selbst, meine Frau fährt mich dorthin und holt mich wieder ab.

          Wegen des Zeitaufwandes für Pysio- und Ergotherapie habe ich zwar auch im Forum Pflege, Behörden und Co. schon gefragt, die bisher einzige Antwort hat mir aber nicht die Unsicherheit genommen, ob Fahrtkosten wirklich angerechnet werden können. Darum jetzt noch einmal der Versuch im ALS-Forum.

          Kommentar


            #20
            Hallo Klaus,
            mich haben zuerst auch Arme und Hände verlassen. Bitte beantrage unbedingt Pflegestufe 1. Ich war auch noch arbeiten und ein Pflegedienst hat an Arbeitstagen die morgendliche Körperpflege übernommen, damit meine Frau noch schlafen konnte. Zu der Zeit konnte ich noch gut laufen und Auto fahren.
            Mich wundert, dass Du nur 50% Schwerbehinderung hast. Wenn Deine Arme nachlassen, beantrage auch B und H.
            Gruß, Gerd.
            .

            Kommentar


              #21
              Zitat von Gerd-NF Beitrag anzeigen
              Hallo Klaus,
              Mich wundert, dass Du nur 50% Schwerbehinderung hast. Wenn Deine Arme nachlassen, beantrage auch B und H.
              Gruß, Gerd.
              .
              Hallo Gerd,

              nachdem ich vor ca. 1 Jahr mit 30% angefangen habe, habe ich jetzt 50%, die mir zumindest den Zusatzurlaub gebracht haben. Die Einstufung erfolgte nach dem Wortlaut der gutachterlichen Stellungnahme nach den "versorgungsmedizinischen Grundsätzen -VMG- nach Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008". Ich habe ohnehin vor, in Kürze einen Verschlechterungs-Antrag zu stellen.

              Aber zurück zum Thema Pflegestufe. Ist Dir bekannt, ob der Zeitaufwand für die Fahrten zur Physio- und Ergotherapie bei der Grundpflege/Mobilität mit berücksichtigt wird, wenn man selbst nicht mehr fahren kann. Oder wird man darauf verwiesen, dass man ja mit Taxi fahren könnte oder Physio- und Ergotherapie auch zu Hause stattfinden könnte.

              Nach meiner ersten Hochrechnung werde ich die 46 Minuten Grundpflege vermutlich nur mit dem Zeitaufwand für die Fahrten zu Physio und Ergo erreichen.Ansonsten könnte es sehr knapp werden.
              Gruß
              Klaus

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                #22
                hallo klaus,

                ich hatte dir ja den gesetzestext schon mal geschickt. du mußt für pflegestufe I den hilfebedarf für die grundpflege und die hauswirtschaftliche versorgung pro tag von mind. 1,5 stunden aufweisen, wobei auf die grundpflege mehr als 45 minuten entfallen müssen. die grundpflege setzt sich zusammen aus körperpflege, ernährung und mobilität. die wege zum arzt, apotheke, ämter, physio und in deinem fall arbeitsplatz gehören zur mobilität, wenn du nicht mehr selbst aufgrund deiner behinderung fahren kannst. die fahrten müssen dann von dir auf die tage umgerechnet werden, denn du fährst zwar jeden tag zur arbeitsstelle und zurück (der rückweg zählt auch, nicht vergessen) aber nicht jeden tag zur physio oder arzt. so kommt zusätzlich zu den arbeitsfahrten pro tag noch zeit dazu.

                meiner meinung nach ist es unerheblich, ob du von deiner frau gefahren wirst oder vom taxi, denn es zählt die zeit, in der du die volle hilfe brauchst. öffentliche verkehrsmittel sind dir nicht zuzumuten, wie sollst du dich denn festhalten (sturzgefahr).

                im übrigen kann ich dir nur mut machen, schnellstens pflegestufe I zu beantragen und für den MDK über 14 tage ein pflegetagebuch zu führen, indem du alles penibel einträgst, wo du unterstützung brauchst oder volle übernahme. über die zeitkorridore brauchst du dir den kopf nicht zu zerbrechen, notier einfach, wie lange ihr braucht. auch ist es sinnvoll, wenn du bem MDK besuch mehrere zeugen dabei hast, zumindest deine frau. wenn dann der bescheid nach dem besuch des MDK kommt, mit der ablehnung, solltest du umgehend das gutachten anfordern und auf die speziellen ablehnpunkte eingehen und einen widerspruch per einschreiben/rückschein einschicken. privatpatienten bekommen nur über ihren behandelnden arzt eine kopie des gutachtens. gkv versicherte können es direkt bei der kk anfordern.

                gruß
                edith

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                  #23
                  nachtrag: mir fiel gerade ein, dass bei mobilität spaziergänge, kino-, theaterbesuch usw. nicht zählen. deshalb bin ich mit deiner arbeitsfahrt nicht sicher, ob es rein zählt. einen versuch wär es aber wert.

                  gruß
                  edith

                  Kommentar


                    #24
                    Zitat von ewo Beitrag anzeigen
                    nachtrag: mir fiel gerade ein, dass bei mobilität spaziergänge, kino-, theaterbesuch usw. nicht zählen. deshalb bin ich mit deiner arbeitsfahrt nicht sicher, ob es rein zählt. einen versuch wär es aber wert.
                    gruß
                    edith
                    Nach dem, was ich im Internet gelesen habe, glaube ich nicht, dass der Zeitaufwand für Fahrten zur Arbeitsstelle (und zurück) angerechnet werden. Aber ich werde die Fahrten trotzdem mal mit in das Pflegetagebuch mit aufnehmen.

                    Noch einmal zurück zu den Fahrten zur Physio- und Ergotherapie. Meine Frau bringt mich hin, fährt wieder nach Hause (5 Min.),fährt wieder zur Therapieeinrichtung und holt mich wieder ab. Was ist mit den beiden Fahrten ohne mich ? Weiß jemand, ob auch diese Fahrten berücksichtigt werden können ?

                    Außerdem:
                    Was erwartet mich beim Thema: Haushaltswirtschaftliche Versorgung ? Mit meiner Behinderung trage ich dazu in keinster Weise mehr bei. Mit anderen Worten: Meine Frau übernimmt 100%.

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                      #25
                      hier der link hauswirtschaftliche versorgung...

                      gehört zur grundpflege.

                      lg,

                      der hamburger


                      Das Leben ist kurz und seine Zeit zu verlieren ist eine Sünde.
                      Albert Camus

                      Hilfsmittel-Alben

                      Soweit die Füße tragen, bis zur Diagnose!
                      http://www.sandraschadek.de/index.ph..._ueber_sich_(6)

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