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Zuzahlungen für Physiotherapie

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    Zuzahlungen für Physiotherapie

    Hallo Ihr alle,

    ich hoffe Ihr hattet alle einen schönen, besinnlichen und glücklichen 1. Advent.

    Ich sitze grade über Papierkram und habe jetzt mal schnell ne Frage:

    Der Physiotherapeut meines Mannes kommt 3 x die Woche ins Haus, um insgesamt 8 Anwendungen zu machen (3 x Krankengymnastik, 3 x Massage und 2 x Atemtherapie). So weit, so gut. Jetzt fällt mir aber auf, dass bei den Zuzahlungen jeweils 8 x der Hausbesuch angerechnet wurde, obwohl der gute Mann doch nur 3 x ins Haus kommt. Will sagen, er macht zwar 8 Anwendungen, davon aber jeweils 2 oder 3 "in einem Rutsch".

    Ist das so in Ordnung? Wie wird das bei Euch gehandhabt?

    Liebe Grüße aus Berlin

    Ilse

    [ 05. Dezember 2007: Beitrag editiert von: Ilse ]

    #2
    Hallo,

    so weit ich weiß is das normal, da jede Behandlung, egal ob in einem Rutsch oder nicht, getrennt berechnet werden.
    Bei meiner Frau (spinale Muskelatrophie) ist das mit der Pflege die morgens kommt genau so. Wir müssen hier im Saarland "Investkosten", nur ein Anderes Wort für Zuzahlungen, zahlen. Das muss für jeden einzelnen Schritt gezahlt werden, also für:

    Waschen
    Transfer in den Rolli
    Urinbeutel wechseln
    Trinken und Essen geben
    und so weiter, obwohl alles in einem Einsatz gemacht wird. Aber der Therapeut rechnet ja auch nicht nur den Einsatz ab, sondern die Leistungen, die innerhalb eines Einsatzes erbracht werden.

    Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

    Lieben Gruß
    Gregor
    Ein Forum Für Menschen mit Muskelerkrankungen: www.muckis-und-ihre-freunde.de

    Kommentar


      #3
      Hallo, wir zahlen pro Pflegeeinsatz einmal Investkosten. Alles andere kommt mir auch total absurd vor.
      So weit ich das weiss, verlangt der Therapeut, der massiert und anschließend Atemtherapie durchführt, pro Rezept 10 € Zuzahlung plus 10% des Gesamtbetrages. So viel aus Ba-Wü.

      Aber auch dabei kommen nette Sümmchen zusammen. Soviel zur sozialen Hängematte.
      Ursula

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        #4
        Guten morgen Ilse,

        habt ihr den schon mal in Betracht gezogen, deinen Mann von Zuzahlungen befreien zu lassen ???

        Viele Grüsse


        Alexandra

        Kommentar


          #5
          Hallo Ilse,
          ich kann mich dem Tipp von Maxi27900 auch nur anschließen. Meine Mutter haben wir auch von Zuzahlungen befreien lassen. Informiere Dich mal bei Eurer Krankenkasse.
          Lieben Gruß

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            kann mir jemand sagen ob man die Investkosten bezahlen muss auch wenn man von Zuzahlung befreit ist??

            Liebe Grüße Stefanie
            Zukunft - das ist die Zeit,in der du bereust,dass du das,was du heute tun kannst,nicht getan hast.

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              #7
              Hallo Ihr alle

              vielen Dank für die Antworten, aber der "Publikumsjoker" hilft mir hier wohl nicht wirklich weiter

              Mein Mann ist erst ab einem Betrag von etwa 300,- € jährlich von den Zuzahlungen befreit. Oder muss man das neu berechnen lassen, wenn man eine Pflegestufe bekommt (in unserem Falle PS 3)?

              Ich werde trotzdem mal bei der KK nachhaken, die müssten das doch wissen, oder.

              Lieben Gruß an Euch, lasst es Euch gutgehn

              Ilse

              Kommentar


                #8
                Hallo Ilse,

                ich arbeite in einer Einrichtung der Lebenshilf, mit behinderten Erwachsenen.
                Der Arzt hat kürzlich ein Rezept verändert, da ihm genau das aufgefallen war.
                Die Sozialstation kam ins Haus um zwei Bewohnern Insulin zu spritzen. Er hat vermerkt, dass sie aber nur einmal Fahrtkosten abrechnen darf.
                Man muß wohl nur was dagegen machen.
                Ist auch aus B-W.

                Lieben Gruß
                Ricky

                Kommentar


                  #9
                  <BLOCKQUOTE>Zitat:</font><HR>Original erstellt von Ilse:

                  Hallo Ihr alle

                  vielen Dank für die Antworten, aber der "Publikumsjoker" hilft mir hier wohl nicht wirklich weiter

                  Mein Mann ist erst ab einem Betrag von etwa 300,- € jährlich von den Zuzahlungen befreit. Oder muss man das neu berechnen lassen, wenn man eine Pflegestufe bekommt (in unserem Falle PS 3)?

                  Ich werde trotzdem mal bei der KK nachhaken, die müssten das doch wissen, oder.

                  Lieben Gruß an Euch, lasst es Euch gutgehn

                  Ilse<HR></BLOCKQUOTE>

                  Da muss er aber ein 30.000 Euro-Bruttoeinkommen haben. Für chronisch Kranke gilt die 1%-Regel, ebenso für die mit Pflegestufe II und III.

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo Realist,

                    bei der Berechnung der Zuzahlungen, die mein Mann selbst zu tragen hat und die letztes Jahr erstellt wurde, wurde mein Gehalt mit einbezogen! Du machst mich ganz unsicher , ist da jetzt auch noch was falsch gelaufen??

                    Gruß Ilse

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                      #11
                      Nein, wenn man als Ehepartner bei der selben KK familienversichert ist, werden die Einkommen beider einbezogen. Meine Frau ist arbeitslos hat SMA und bei 1% Zuzahlung müsste sie aufgrund meines Gehalts 380€ bezahlen. Den Betrag verbraucht sie aber nicht im Jahr.
                      Die Investkosten muss man trotz Befreiung auch zahlen.

                      @Bärin:
                      Natürlich zahlen wir auch nur 1x/Monat Investkosten, aber die setzen sich bei der Pflege aus mehreren Teilen zusammen. Für jeden Arbeitsschritt muss man einen anderen Anteil Investkosten zahlen (beläuft sich auf ein paar Cent pro ausgeführte Arbeit).
                      Das ist grundsätzlich nicht verkehrt, da man bei der Pflege immer die einzelnen Arbeitsschritte bezahlen muss, da man ja eine auf sich zugeschnittene Pflege erhält.
                      Kann natürlich sein, dass das bei Therapien anders aussieht, aber Pflegekosten setzen sich immer aus Teilschritten zusammen.

                      Anfahrtkosten dürfen, bei im selben Heim/Haus wohnenden Patienten natürlich nur 1x berechnet werden.
                      Ein Forum Für Menschen mit Muskelerkrankungen: www.muckis-und-ihre-freunde.de

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                        #12
                        Hallo Gregor,
                        ich bin aber privat versichert...!?!

                        Gruß Ilse

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                          #13
                          Ob privatversichert spielt leider keine Rolle. Wenn ihr verheiratet seid, dass hatte ich gar nicht bedacht, wird deines miteinbezogen. Kannst auch noch einmal bei der DAK nachlesen.

                          DAK.de nachlesen...

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                            #14
                            Ich kann das nur bestätigen: Mein Gehalt wird miteinbezogen, obwohl ich privat und mein Mann gesetzlich versichert ist.
                            Allerdings hat die Gesetzliche bis dahin so getan, als habe mein Mann keine Familie: Für die bei mir versicherten kinder hat er bei krankheit der Kinder nicht einen einzigen Urlaubstag bekommen. Das nur als hier völlig überflüssige Randbemerkung.
                            Gruß
                            Ursula

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                              #15
                              Hallo Ilse,

                              noch ein kleine Anmerkung, der Arzt kann euch bis zu 50 Behandlungen auf ein Rezept schreiben, so kann es zumindestens sein, dass evtl. die Zuzahlung für die Rezepte weniger werden.

                              Viele Grüsse

                              Alexandra

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