217.000 Euro Steuern hinterzogen – Familie versteuerte Geld für die Pflege des Sohnes nicht.
Dies ist der Titel eines Zeitungsartikels vom 25.6.2019 der HNA Tageszeitung aus Kassel.
Es wurde aktuell das Urteil gesprochen beim Landgericht in Kassel.
Fakten:
- Sohn im Wachkoma, benötigt 24 Stunden Intensivpflege, (ob beatmet stand nicht im Zeitungsartikel)
- Familie versuchte 1 x mit Intensivpflegedienst und dies sei aber nicht gut gewesen
- Familie vereinbarte mit der AOK das „Persönliche Budget“
- Familie erhielt dazu von der AOK pro Monat 17.000,-- Euro um sich selbst Pflegekräfte einzustellen.
- Dieses Geld wurde zwischenzeitlich für ca. 5 Jahre bezahlt
Familie habe auch wenige Pflegekräfte kurz selbst beschäftigt
- Familie habe sich zwischenzeitlich von diesem Geld ein Einfamilienhaus gekauft
- Geld für den Lebensunterhalt verwendet und restliches Geld auf Bankkonten angespart
- die Mutter – eine Krankenschwester – pflegte Sohn mehrheitlich mit Familienmitglieder selbst
-
- Die Bank z.B. Kasseler Sparkasse vermutete „Geldwäsche“, da sich das restliche Geld in 6stelliger Höhe auf diversen Konten gelagert waren.
- Die Bank zeigte dies bei den Steuerbehörden an
- Steuerfahnder prüften und es kam zu einem Rechtsstreit mit Steuerbescheid in Höhe von 217.000. Dieser wurde von der Familie auch beglichen.
- Das Landgericht Kassel verurteilte die Mutter zu 1 Jahr und 8 Monate zu 2 Jahren Bewährung.
Dies ist der Titel eines Zeitungsartikels vom 25.6.2019 der HNA Tageszeitung aus Kassel.
Es wurde aktuell das Urteil gesprochen beim Landgericht in Kassel.
Fakten:
- Sohn im Wachkoma, benötigt 24 Stunden Intensivpflege, (ob beatmet stand nicht im Zeitungsartikel)
- Familie versuchte 1 x mit Intensivpflegedienst und dies sei aber nicht gut gewesen
- Familie vereinbarte mit der AOK das „Persönliche Budget“
- Familie erhielt dazu von der AOK pro Monat 17.000,-- Euro um sich selbst Pflegekräfte einzustellen.
- Dieses Geld wurde zwischenzeitlich für ca. 5 Jahre bezahlt
Familie habe auch wenige Pflegekräfte kurz selbst beschäftigt
- Familie habe sich zwischenzeitlich von diesem Geld ein Einfamilienhaus gekauft
- Geld für den Lebensunterhalt verwendet und restliches Geld auf Bankkonten angespart
- die Mutter – eine Krankenschwester – pflegte Sohn mehrheitlich mit Familienmitglieder selbst
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- Die Bank z.B. Kasseler Sparkasse vermutete „Geldwäsche“, da sich das restliche Geld in 6stelliger Höhe auf diversen Konten gelagert waren.
- Die Bank zeigte dies bei den Steuerbehörden an
- Steuerfahnder prüften und es kam zu einem Rechtsstreit mit Steuerbescheid in Höhe von 217.000. Dieser wurde von der Familie auch beglichen.
- Das Landgericht Kassel verurteilte die Mutter zu 1 Jahr und 8 Monate zu 2 Jahren Bewährung.
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