Danke für die bisherigen Antworten.
Mein Thema betrifft nicht die "persönliche Assistenz" sondern ausschließlich die "Häusliche Krankenpflege" also die Behandlungspflege nach SGB 5, welche die Krankenkassen Pflegebedürftigen nach ärztlicher Verordnung genehmigen.
Wir z.B. haben eine ärztliche Verordnung und Genehmigung der KK über 24 Stunden tägliche Behandlungspflege (welche wir aber bis heute nie vollständig erhielten - lag nicht an der KK).
Unsere Krankenkasse zahlte unserem letzten Intensivpflegedienst Euro 36,xx pro Stunde.
Unsere Krankenkasse könnte uns über die täglich 24 Stunden Behandlungspflege ebenso dies als "Persönliches Budget" zur Verfügung stellen.
Wir müssten dann damit selbst Pflegekräfte suchen und diese - gesetzteskonform - anstellen (als Vollzeit, Teilzeit, oder Minijob, 450 Euro-Kraft).
Wir müssen für dieses Geld dann ein neues Bankkonto eröffnen. Davon werden dann alle Kosten bezahlt. Die Krankenkasse zahlt uns den Monatsbetrag im voraus. In regelmäßigen Abständen müssten wir mit unserer Krankenkasse "abrechnen" und die Verwendung des Geldes nachweisen.
Unsere Krankenkasse hat uns einen Betrag X pro Monat in Aussicht gestellt. Noch haben wir dies nicht in Angriff genommen, da wir versuchen erstmal passende Pflegekräfte für unser Persönliches Budget zu finden.
Da wir auf dem Weg sind, das Persönliche Budget zu nutzen, versuchen wir natürlich korrekte Fachinformationen zu sammeln. Viele Informationen beziehen sich eher auf die "Assistenzkräfte" etc. als auf Häusliche Intensivpflege.
Unsere Krankenkasse selbst ist natürlich ziemlich "sparsam" mit tiefgehenden Informationen. Sie hat uns nur eine Art "Vertrag" über das Persönliche Budget blanko vorgelegt. Aber das ist nur minimalst aussagefähig.
Also, nun
Unsere Frage ist immer noch: Darf z.B. Mutter, oder Vater, oder andere nahe Familienmitglieder sich aus dem Persönlichen Budet der Krankenkasse "bezahlen".
(Natürlich mit allen gesetzlichen Steuern u. Abgaben!)
Mein Thema betrifft nicht die "persönliche Assistenz" sondern ausschließlich die "Häusliche Krankenpflege" also die Behandlungspflege nach SGB 5, welche die Krankenkassen Pflegebedürftigen nach ärztlicher Verordnung genehmigen.
Wir z.B. haben eine ärztliche Verordnung und Genehmigung der KK über 24 Stunden tägliche Behandlungspflege (welche wir aber bis heute nie vollständig erhielten - lag nicht an der KK).
Unsere Krankenkasse zahlte unserem letzten Intensivpflegedienst Euro 36,xx pro Stunde.
Unsere Krankenkasse könnte uns über die täglich 24 Stunden Behandlungspflege ebenso dies als "Persönliches Budget" zur Verfügung stellen.
Wir müssten dann damit selbst Pflegekräfte suchen und diese - gesetzteskonform - anstellen (als Vollzeit, Teilzeit, oder Minijob, 450 Euro-Kraft).
Wir müssen für dieses Geld dann ein neues Bankkonto eröffnen. Davon werden dann alle Kosten bezahlt. Die Krankenkasse zahlt uns den Monatsbetrag im voraus. In regelmäßigen Abständen müssten wir mit unserer Krankenkasse "abrechnen" und die Verwendung des Geldes nachweisen.
Unsere Krankenkasse hat uns einen Betrag X pro Monat in Aussicht gestellt. Noch haben wir dies nicht in Angriff genommen, da wir versuchen erstmal passende Pflegekräfte für unser Persönliches Budget zu finden.
Da wir auf dem Weg sind, das Persönliche Budget zu nutzen, versuchen wir natürlich korrekte Fachinformationen zu sammeln. Viele Informationen beziehen sich eher auf die "Assistenzkräfte" etc. als auf Häusliche Intensivpflege.
Unsere Krankenkasse selbst ist natürlich ziemlich "sparsam" mit tiefgehenden Informationen. Sie hat uns nur eine Art "Vertrag" über das Persönliche Budget blanko vorgelegt. Aber das ist nur minimalst aussagefähig.
Also, nun
Unsere Frage ist immer noch: Darf z.B. Mutter, oder Vater, oder andere nahe Familienmitglieder sich aus dem Persönlichen Budet der Krankenkasse "bezahlen".
(Natürlich mit allen gesetzlichen Steuern u. Abgaben!)
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