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Persönliches Budget - aktuelles Urteil wegen Steuerhinterziehung 06/2019

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    #16
    Danke für die bisherigen Antworten.

    Mein Thema betrifft nicht die "persönliche Assistenz" sondern ausschließlich die "Häusliche Krankenpflege" also die Behandlungspflege nach SGB 5, welche die Krankenkassen Pflegebedürftigen nach ärztlicher Verordnung genehmigen.

    Wir z.B. haben eine ärztliche Verordnung und Genehmigung der KK über 24 Stunden tägliche Behandlungspflege (welche wir aber bis heute nie vollständig erhielten - lag nicht an der KK).
    Unsere Krankenkasse zahlte unserem letzten Intensivpflegedienst Euro 36,xx pro Stunde.

    Unsere Krankenkasse könnte uns über die täglich 24 Stunden Behandlungspflege ebenso dies als "Persönliches Budget" zur Verfügung stellen.
    Wir müssten dann damit selbst Pflegekräfte suchen und diese - gesetzteskonform - anstellen (als Vollzeit, Teilzeit, oder Minijob, 450 Euro-Kraft).
    Wir müssen für dieses Geld dann ein neues Bankkonto eröffnen. Davon werden dann alle Kosten bezahlt. Die Krankenkasse zahlt uns den Monatsbetrag im voraus. In regelmäßigen Abständen müssten wir mit unserer Krankenkasse "abrechnen" und die Verwendung des Geldes nachweisen.
    Unsere Krankenkasse hat uns einen Betrag X pro Monat in Aussicht gestellt. Noch haben wir dies nicht in Angriff genommen, da wir versuchen erstmal passende Pflegekräfte für unser Persönliches Budget zu finden.

    Da wir auf dem Weg sind, das Persönliche Budget zu nutzen, versuchen wir natürlich korrekte Fachinformationen zu sammeln. Viele Informationen beziehen sich eher auf die "Assistenzkräfte" etc. als auf Häusliche Intensivpflege.
    Unsere Krankenkasse selbst ist natürlich ziemlich "sparsam" mit tiefgehenden Informationen. Sie hat uns nur eine Art "Vertrag" über das Persönliche Budget blanko vorgelegt. Aber das ist nur minimalst aussagefähig.

    Also, nun
    Unsere Frage ist immer noch: Darf z.B. Mutter, oder Vater, oder andere nahe Familienmitglieder sich aus dem Persönlichen Budet der Krankenkasse "bezahlen".
    (Natürlich mit allen gesetzlichen Steuern u. Abgaben!)





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      #17
      Zitat von Skyline Beitrag anzeigen
      D...

      Also, nun
      Unsere Frage ist immer noch: Darf z.B. Mutter, oder Vater, oder andere nahe Familienmitglieder sich aus dem Persönlichen Budet der Krankenkasse "bezahlen".
      (Natürlich mit allen gesetzlichen Steuern u. Abgaben!)
      Bei der persönlichen Assistenz ginge das nur eingeschränkt, aufgrund der Beistandspflicht von Verwandten 1. Grades.
      Bei der Behandlungspflege, wie in eurem Fall geht das auf jeden Fall, da das über die Beistandspflichten hinausgeht.
      Der Pflegebedürftige könnte im Rahmen des Arbeitgebermodells mit dem Angehörigen einen Arbeitsvertrag schließen. Sozialversicherungsabgaben ubd Steuern sind dann natürlich fällig, aber die sind ja im Budget enthalten.
      Es stellt sich dann nur noch die Frage ob die KK eine gewisse Qualifikation erlangt und ob das Gehalt sich dann im Rahmen einer Pflegehilfskraft oder -Fachkraft bewegen darf.

      In dem hier diskutierten Fall wurde offensichtlich das Budget für das Arbeitgebermodell kassiert ohne das das Arbeitgebermodell praktisch ausgeführt wurde. Eine Kontrolle durch den Leistungsträger hat da wohl nicht stattgefunden. Es stellt sich da natürlich die Frage, ob der Träger seinen Pflichten nachgekommen ist, auch hinsichtlich den Beratungs- und Informationspflichten.

      It's a terrible knowing what this world is about

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        #18
        Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
        Bei der Behandlungspflege, wie in eurem Fall geht das auf jeden Fall, da das über die Beistandspflichten hinausgeht.
        (***) Der Pflegebedürftige könnte im Rahmen des Arbeitgebermodells mit dem Angehörigen einen Arbeitsvertrag schließen. Sozialversicherungsabgaben ubd Steuern sind dann natürlich fällig, aber die sind ja im Budget enthalten.
        Es stellt sich dann nur noch die Frage ob die KK eine gewisse Qualifikation erlangt und ob das Gehalt sich dann im Rahmen einer Pflegehilfskraft oder -Fachkraft bewegen darf.
        Hallo Klaus, wo bitte steht das (***) geschrieben?

        Unser KK verlangt nicht die Qualifikation "examinierte Pflegekraft" beim Persönlichen Budget - bei uns. Ob unsere KK bei anderen Familien die examinierten Pflegekräfte verlangt, ist uns unklar..
        (Ein Intensivpflegedienst darf hingegen aber nur examinierte Pflegekräfte für Behandlungspflege einsetzen).
        Wir könnten auch Pflegehilfskräfte, Arzthelfer oder Andere eingestellt werden. Für diese 3 genannten (nicht examinierte Pflegekräfte) verlangt unsere KK von unserem Arzt eine Bescheinigung, dass dieser eine korrekte Pflege von diesen ANDERS QUALIFIZIERTEN Person gewährleistet sieht.

        Ich denke, da muss sich der Erkrankte aber sehr gut mit dem Arzt verstehen, damit der Arzt solch eine Bescheinigung erstellt (Unbedenklichkeits-Bescheinigung). Unser Arzt würde das für uns erledigen, aber auch nur wenn diese Person augenscheinlich einen guten Eindruck hinterlässt.
        Zuletzt geändert von Skyline; 26.07.2019, 14:33.

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          #19
          Hallo KlausB, über die Angabe der Grundlagen (Gesetze, Urteile, etc.) für Deine Aussage würden wir uns freuen!
          Ich bin - soweit ich die Zeit finde - weiterhin auf der Suche nach z.B. Urteilen oder Schriften von Krankenkassen oder irgendwelcher fachkundiger Hinweise.

          Die AOK, welche von unserer Familie in diesem Fall angeschrieben wurde, hat bis heute noch nicht geantwortet.
          Das Urteil des Landgerichts ist bis heute noch nicht veröffentlicht.

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            #20
            Die Beistandspflicht ein rechtlich unbestimmter Begriff. Der beinhaltet eigentlich nur Dinge die man sowieso füreinander tun würde auch wenn der Partner/Kind nicht behindert wäre. Im Gesetzestext direkt wird der nur im SGB XIII (Kinder- und Jugendhilfe) erwähnt.
            KK's führen das gelegentlich an um Kosten der persönlichen Assistenz wie Fahrten zum Ärzten, zu Therapien oder im Rahmen der sozialen Teilhabe zu sparen. Bei Erwachsenen könnte das sowas wie z.B. Haushaltsführung bedeuten. Auf pflegerische Tätigkeiten ist das eigentlich wohl nicht anwendbar.

            er Begriff ist einigen Gerichturteilen genauer definiert. Mir fällt da so im Moment allerdings keines ein.

            Das Urteil vom Landgericht ist eigentlich uninteressant. Das vom Finanzgericht wäre aufschlussreich und liegt mit Sicherheit schon vor. Die Betroffenen werden wissen, warum sie das nicht zugänglich machen (Behinderte sind auch keine besseren Menschen).
            It's a terrible knowing what this world is about

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              #21
              Ich hab' das Rechtsgutachten zum PB wiedergefunden:


              Was die Einkommenteuer in dem gegebenen Fall betrifft: Siehe Seite 93
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                #22
                Danke KlausB - werde ich durchlesen.

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                  #23
                  Auszug aus einem Urteil des BFH:
                  Das Merkmal "um des Entgelts willen erbracht" erfordert nicht das Vorliegen eines gegenseitigen Vertrags. Es genügt, daß dem Leistenden für seine Tätigkeit nachträglich ein Entgelt gewährt wird, daß also die Zahlung des Entgelts durch die Leistung ausgelöst wird und Leistender und Leistungsempfänger übereinstimmend davon ausgehen, daß die Leistung angemessen vergütet worden ist. In einem derartigen Fall ist, wie bei den anderen Einkunftsarten, der Tatbestand eines auf Einkommens- und Vermögensmehrung durch Leistungsaustausch gerichteten wirtschaftlichen Verhaltens erfüllt
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                    #24
                    Mein Anliegen ist i.P. ausschließlich, ob die Familienmitglieder, die Behandlungspflege durchführen, sich über das "Persönliche Budget" der Krankenkasse vergüten lassen können.

                    Der Hinweis mit Steuerhinterziehung ist für mich unwichtig.

                    Aber falls die Familienmitglieder sich laut Gesetz und Vorschriften der Krankenkassen NICHT bezahlen lassen dürfen, wäre somit sämtliches erhaltene "Persönliches Budget" der Krankenkasse zurückzuerstatten. Nur das für "fremde Dritte" also eingestellte Pflegekräfte, ausgegebene Geld des Budgets hätte die Familie nicht an die Krankenkasse zurück zu geben.

                    Aber wir werden das Urteil vom Landgericht dazu erhalten. Darin kann natürlich noch einiges zu den Tatsachen nachgelesen werden.

                    Die AOK hat bereits auf unsere Anfrage geantwortet - hält sich aber bedeckt - und labert erstmal allgemeines BLABLA rund um das Persönliche Budget in Bezug auch zur Behandlungspflege. Deshalb wurde von uns nochmals nachgefragt.
                    Mal gucken, ob doch noch genauere Informationen von der AOK kommen.

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