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was passiert nach der Phase, die ich krankgeschrieben bin / Krankengeld erhalte?

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    was passiert nach der Phase, die ich krankgeschrieben bin / Krankengeld erhalte?

    mal eine nicht-medizinische Frage, die im deutschen Forum am besten aufgehoben ist.

    ich habe ALS (Symptome) jetzt seit 22 Monaten, primär bulbär, leider nicht nur.
    aktueller GdB ist 70, Pflegestufe 2. beides steht aber schon zur Neuüberprüfung an. leider.

    da ich schon während der Suche-nach-Diagnose-Phase einige Wochen stationär verbracht habe, werde Mitte / Ende Februar 2020 meine (72?) Krankengeld-Wochen aufgebraucht haben.

    die Frage ist - was passiert danach? und: ist da ein Automatismus? und: wer entscheidet das?

    Hintergrund: ich höre von vielen, ich würe danach automatisch in die Rente rutschen. manchmal ergänzt um die Vermutung "nach einer ReHa". (die ich auf jeden Fall vermeiden möchte. wie wir wissen, wird die ReHa an meinem Zustand nichts ändern und ich war seit der Diagnose schon viel zu viel in medizinischen Einrichtungen und nicht bei meiner Familie)

    nur: in Rente muss ich doch nur, wenn ich dem Arbeitsmarkt nicht von Wert zur Verfügung stellen kann, oder?

    meinen aktuellen Job werde ich nicht mehr ausüben können. ich IT-Fach- und Führungskraft auf VP-Level und berichte direkt an den Vorstand. inhaltlich besteht meine Tätigkeit zu 60% aus der Moderation von internationalen Video-Konferenzen, der Rest sind Vorträge vor Fachpublikum und Verhandlunge mit Kunden, Shareholdern etc. - alles setzt die Fähigkeit zu (natürlicher) Sprache voraus.

    das bin ich: https://www.xing.com/profile/Carsten_Hintz/cv

    nur: ich kann mir eine ganze Menge Jobs vorstellen, die ich auch remote und schriftlich machen kann. auch im aktuellen Job war ich 80% im HomeOffice und bin nur max. 3-4x pro Monat in einen unserer Standorte geflogen. und wir arbeiten Welt-weit verteilt, daher läuft vieles schriftlich. zumindest auf dem operativen Level.

    ich werde meinen Arbeitgeber im kommenden Februar verlassen (krankheitsbedingte Kündigung durch den AG, der ich nicht widersprechen werde. Die Firma ist mir in der Vergangenheit immer sehr entgegen gekommen und ich konnte mittlerweile meine Nachfolge selber regeln).

    aber das heisst doch nicht, dass nicht ich und das Arbeitsamt danach vor der gemeinsamen Aufgabe stehen würden, wir einen neuen Job zu suchen. klar, ein paar Stufen weniger strategisch, mehr technisch - als Data Analyst, Software-Entwickler, oder im Bereich der Grundlagen-Konzeption von IT-Architekturen. Müßte zig Berufsbilder geben. ich habe halt nur die Einschränkung: kann nicht sprechen, bin nicht mobil und bin in Pflege.

    sollte ich nicht auch mit Pflegestufe 5 und einem GdB von 100% als potentieller Arbeitnehmer gewertet werden? ich schätze, Stephen Hawkinh hatte genau das (100%/5) und niemand würde behaupten, er hätte damit nichts geleistet...

    bitte um Aufklärung.
    Gruß und Dankm
    Carsten

    #2
    Grundsätzlich darfst Du keinen Aufhebungsvertrag Schließen oder Dein Einverständnis mit der Kündigung erklären. Das bringt Dir unweigerlich Sperrfristen bei Lohnersatzleistungen ein und, wenn Du während der Sperrfrist oder wenn kein ALG1-Anspruch besteht eine 30%-ige Kürzung.
    Der Arbeitgeber muss Dir also kündigen. Anders geht es nicht. Kündigungsschutzklage musst Du aber nicht einreichen um o.g. Nachteile zu vermeiden
    Vor der Kündigung muss der AG seine Schwerbehindertenvertretung informieren. Dann muss er VOR AUSSPRUCH der Kündigung beim Integrationsamt die Zustimmung beantragen. Wenn der AG auf der sicheren Seite sein will sollte er vor diesen ganzen Dingen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen (ich gehe mal von einem größeren Betrieb aus), ersatzweise Dich mal einladen und über das Problem sprechen und zu dem Ergebnis kommen, dass er Dich nicht, auch nicht in einer anderen Position weiterbeschäftigen kann.

    Was danach kommt, da lass Dich doch mal von der Krankenkasse (rechtzeitig) beraten. Letzten Endes wird es aber wohl auf eine EU-Rente hinauslaufen.
    It's a terrible knowing what this world is about

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      #3
      "sollte ich nicht auch mit Pflegestufe 5 und einem GdB von 100% als potentieller Arbeitnehmer gewertet werden? "

      Wenn es für Deine Qualifikation mit der Behinderung adäquaten Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, Ja.
      Bei Steven Hawking war das der Fall, trifft aber wohl nur auf wenige Menschen in Deiner Situation zu.
      Wenn Du einen Job findest wird Dich keiner daran hindern den auszuüben und es stehen Dir diverse Förder- und Unterstützungsmaßnahmen zu.
      It's a terrible knowing what this world is about

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        #4
        die Frage ist doch, wer beurteilt und entscheidet das - ob es realistisch ist, eine Beschäftigung anzustreben? Arbeitsamt? Renternversicherer? Krankenkasse? wie kungeln die das zusammen aus? und werde ich überhaupt eingebunden?

        die allgemeinen Arbeitsrechlichen Regelungen kenne ich. Also die, die nichts mit der sondersituation ALS zu tun haben. Zu AU-Rente habe ich mir noch nie Gedanken gemacht. ich wahrscheinlich ebenso, wie die "normale" Rente, die mich in gut 20 Jahren erwartet hätte, inkompatibel zu Publikation von (Fach-)büchern, Unternehmensgründung und freiberuflicher Tätigkeit, oder?

        schwarzer Humor am Rande: ich lebe hier ja mit Frau und 3 minderjährigen Töchtern. und habe 15 Jahre großzügig in eine Risiko-LV zu deren Gunsten eingezahlt. ratet, wann die ausläuft - in 2 Wochen. Grmblfx!

        insgesámt stehen wir nicht gut da, wenn ich nur AU-Rente bekomme. das sind unter 2000 €. schwer, davon 3 Studien zu bezahlen...

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          #5
          Zitat von Parmenion Beitrag anzeigen
          die Frage ist doch, wer beurteilt und entscheidet das - ob es realistisch ist, eine Beschäftigung anzustreben? Arbeitsamt? ......
          Genau die, bzw. deren ärztlicher Dienst. Dich fragt da keiner.
          Wenn die "Ja" sagen: 1 Jahr ALG 1, dann wahrscheinlich nicht Hartz 4 sondern EU-Rente + Sozialhilfe.
          Wenn die "Nein" sagen: gleich Letzteres

          Falls Du noch Ersparnisse hast bring die 6 Monate vorher in Sicherheit.

          It's a terrible knowing what this world is about

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            #6
            Moin Moin,

            ich würde Dir raten so lange es irgendwie geht im aktuellen Arbeitsverhältnis zu verbleiben. Die RV bzw das Jobcenter wird dich sofort Leistungsunfähig ( also unter 3 Stunden täglich ) begutachten und in EU-Rente schicken. Solange du deine Arbeitswilligkeit zur Verfügung stellst ist dein AG in der Pflicht den Arbeitsplatz an deine Bedürfnisse anzupassen .
            ..und wenn du mittwoch überstanden hast, ist donnerstag...

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              #7
              ja. verstanden. aber es ist schwer vorzustellen, gerade da, wo man Entscheider war, in eine ganz andere Position zu fallen. ich weiss, dass das in meiner Situation wohl am praktischsten wäre, aber ich habe da immer 70 Stunden gearbeitet und wurde halt auch auf eine Art wahrgenommen... persönlich fiele es mir woanders leichter, einen Low-Level-Job wahrzunehmen. kommt alles in allem genommen wahrscheinlich als blöde Befindlichkeit rüber...

              und dann fühlt sich das auch noch blöd an, weil mir die Firma bisher so viel entgegen gekommen ist. ich komme mir ganz schlecht dabei vor, jetzt auf meine arbeitsrechtlichen Ansprüche zu pochen... irgendwie stand da so unausgesprochen im Raum, dass ich mich friedlich kündigen lasse.

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                #8
                .....ja, ich kann das nachvollziehen. Ich bin ja nun schon im 12ten Jahr mit dieser Scheisse beglückt und habe in dieser Zeit unzählige Leidensgenossen kommen und gehen gesehen. Und eigentlich haben es alle die, die sich haben frühzeitig berenten lassen , es ganz schnell bereut. Mal ganz abgesehen von der plötzlichen Freizeit die es auszufüllen gilt, wird die durchsetzung der Hilfsmittelversorgung erheblich schwerer. Auto um zur Arbeit zu kommen ,ein spezieller Elektrorollstuhl und nicht nur irgendein Billigprodukt...etc
                ..und wenn du mittwoch überstanden hast, ist donnerstag...

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                  #9
                  Versuch doch mit deinem jetztigen Arbeitgeber eine neue Stelle zu vereinbaren, bei der du 100% homeoffice machen kannst. Wenn die dich kennen und für fähig halten, ist das bestimmt einfacher, als woanders eine stelle zu finden.

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                    #10
                    Guten Tag Parmenion ,

                    Sie schreiben in Ihrem ersten Beitrag in diesem Thread, dass Sie ALS (Symtome) haben, bereits im Krankenhaus lagen und Ihr Krankengeld im Feb. 2020 ausläuft.

                    Aufgrund welcher konkreten Diagnose lagen Sie im Krankenhaus ? Hintergrund der Frage ist, dass Ihr Krankengeldanspruch möglicherweise nicht im Feb.2020 endet.

                    Ich betreue seit Jan. 2019 einen ALS Patienten, der zunächst mit den unterschiedlichsten Diagnosen stationäre behandelt wurde. Infolge dessen endete in seinem Fall die Lohnfortzahlung wesentlich später und der eigentliche Krankengeldbezug begann auch später.
                    Analog kann dies auch im Krankengeldbezugsfall gelten.

                    Waren Sie z.B. wegen der Diagnose A im Krankengeldbezug und es entsteht eine neue Diagnose ALS, dann ist dies eine neue Diagnose, die zu einem eigenständigen " neuen " Krankengeldanspruch führt.

                    Insofern Ihr Anspruch auf Krankengeld im Feb. 2020 tatsächlich enden sollte, so haben Sie die Möglichkeit, zeitnah zum Ende des KG Anspruchs, einen Antrag auf

                    Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III

                    zu stellen.

                    Für diese Leistung müssen Sie tatsächlich nicht arbeitslos sein und auch nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Vielleicht können Sie den Begriff ja mal googeln. Auf jeden Fall sollten Sie Ihren noch vorhandenen Arbeitsplatz nicht kündigen. Zuständiger Leistungsträger ist die Agentur für Arbeit.

                    Insofern Sie sich dann im Bezug dieser Leistung befinden, wird es vermutlich dazu kommen, ähnlich wie auch sehr häufig beim Krankengeldbezug, dass Sie durch die Agentur aufgefordert werden, beim Retenversicherungsträger innerhalb von 10 Wochen einen Antrag auf Rehamassnahmen zu stellen ( stationäre Reha ).
                    Im Rahmen Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten müssen Sie, um weiter im Leistungsbezug zu bleiben, diesen Antrag stellen.

                    Letztendlich geht es bei diesem Antrag aber tatsächlich nicht darum, dass Sie in eine Rehaklinik kommen. Vielmehr geht es darum, beim Rentenversicherungsträger einen Prozess auszulösen, in dem festgestellt wird, ob Sie erwerbsunfähig sind, also als Leistung Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen können, oder nicht. Mit einer entsprechenden Feststellung endet, genauso wie beim Krankengeld, der Anspruch gegenüber der Agentur der Arbeit.

                    Schon bevor die Agentur für Arbeit Sie zu einer entsprechenden Antragstellung auffordert, muss dort bereits entsprechendes Gutachten, mit entsprechenden Aussagen zur Erwerbsunfähigkeit, vorliegen.

                    Nachdem Sie die 10 Wochenfrist ausgeschöpft haben, könnten Sie für sich selbst immer noch entscheiden, in Absprache mit der Agentur für Arbeit, ob Sie den Antrag auf Rehamassnahme umwandeln, in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.


                    Wenn ich Ihre Einträge richtig verstanden habe, fragen Sie danach, welche Möglichkeiten Sie noch haben, einer Arbeit nachzugehen, bzw. wer feststellt, ob und inwieweit Sie noch arbeitsfähig sind.
                    Ich würde Ihnen an dieser Stelle raten, Ihre Sie behandelnden Fachärzte konkret hiernach zu befragen, mit der Bitte Ihnen eine entsprechende fachärztliche Stellungnahme hierzu schriftlich zu erstellen.

                    Fällt diese für Sie positiv aus, würde ich Ihnen empfehlen, sich an das für Sie zuständige Integrationsamt zu wenden, mit der Bitte, Sie bei den Bemühungen um einen geeigneten Heimarbeitsplatz zu unterstützen. Dort wird man ggf. die Agentur für Arbeit ( Vermittlungsstelle für Schwerbehinderte und Vermittlungsstelle für akademische Berufe ) mit einbinden, um eine Lösung für Sie, gemeinsam mit Ihnen, zu suchen.

                    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg,
                    Christian

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                      #11
                      danke vielmals. in dem Beitrag sind einige Informationen enthalten, die mir neu waren oder mir von anderen Parteien gerade gegenteilig erklärt wurden.
                      in der Zwischenzeit habe ich auch - noch während des Bezuges von Krankengeld - die von Ihnen angesprochene Aufforderung, innerhalb von 10 Wochen einen ReHa-Antrag zu stellen, bekommen. ich habe auf diese sofort geantwortet und derart Stellung genommen, dass ich bei der vorliegenden sicheren Diagnose ALS keinen Vorteil in einer ReHa sehe, da ich aktuell Heimat-nah in ein engmaschiges Netzt aus Neurologen, Hausarzt, Pflege, Physio-Therapie und Logopädie eingebunden bin und auch eine spezialisierte neurologische ReHa nichts an der Grunderkrankung ändern kann. weiterhin habe ich daruf verwiesen, dass ich derzeit primär krank geschrieben bin, weil ich die medizinischen Optionen voll ausnutze (Studien-Teilnahme) und meine Pflege und Medikation erst optimal organisieren will, bevor ich in die betriebliche Wiedereingliederung starte. ich hoffe, das war so richtig und hat mir erst mal Zeit verschafft.

                      dann nochmal zur Klärung: wenn ich schon länger - immer mal wieder mit Unterbrechungen krank war - mit den Symptomen, die (nach heutiger Erkenntnis) von der ALS her rühren, aber ohne die Diagnose (statt dessen: "Dysarthrie unklarer Genese", "Verdacht auf Psychosomatik", "Verdacht auf mögliche Motoneuronenerkrankung") - dann geht laut Ihrer Aussage der relevante Timer fürs Krankengeld erst mit der offiziellen Diagnose ALS los? das habe ich von Krankenkasse, HR und Ärzten immer gegenteilig erklärt bekommen. dass nämlich rückwirkend auch bei unzusammenhängenden Krankheitszeiträumen Diagnose-unabhängig geprüft würde, ob eine gemeinsame Kausalität zugrunde liege und diese Zeiträume zur Bemessung der Ansprüche dann zusammengefügt würden.

                      und zum Arbeitsplatz: ich habe schon heute (Krankheits-unabhängig) einen HomeOffice-Arbeitsvertrag. das ist in meiner Branche durchaus üblich und wird in meiner Firma sogar forciert, da unsere Teams stark regional verteilt sitzen (Hauptstandorte: Köln, München, Weikersheim bei Würzburg, Maastricht, Teneriffa, aber auch kleinere in z.B. Kassel, Montreal und Seattle). dafür müsste ich also gar nicht argumentieren. es geht nur 1) um die Inhalte der Arbeit, also ob es Funktionen gibt, die mit rein schriftlicher Kommunikation auskommen (meine Einschätzung:ja) und 2) um die Frage der Belastbarkeit - sowohl zeitlich geht viel verloren durch Basis-Pflege, essen, Physio, Arzttermine und allgemeine Langsamkeit; und auch die Medikamente "dämpfen" mich. also wäre neben dem Inhalt der Tätigkeit auch die Frage zu klären, ob 40, 30 oder 20 Wochenstunden möglich sind. in der Vergangenheit waren es effektiv eher 70...

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                        #12
                        Mein Rat ist es auch, solange arbeiten wie möglich. Ich weiß nicht genau, wie Deine Arbeits verändert werden kann. Zu denken wäre auch an Arbeitsassistenz. Ich habe heute einen Heimarbeitsplatz, allerdings ist das im Verlagswesen. Ich kann noch normal gehen, habe aber kaum noch Armfunktionen.

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