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24-Stunden Pflege

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    24-Stunden Pflege

    Hallo zusammen, hier eine sehr spezielle Frage: blickt jemand durch bei der Verrechung der Behandlungspflege mit der Grundpflege? (Krankenkasse / Pflegekasse)Wir kapieren es einfach nicht. Vielleicht hat jemand was schriftliches dazu, das uns weiterhelfen könnte. Oder eigene Erfahrungen mit Zuzahlungen?
    Vielen Dank im Voraus
    Waldbär

    #2
    Hallo Waldbär,
    bin der Meinung, dass die Behandlungspflege eine seperate Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist und demnach auch separat abgerechnet wird.
    Die Grundpflege ist ein Teil der gesetzlichen Pflegeversicherung und wird durch die Pflegestufe abgedeckt.
    Will heißen: Man kann beides zur gleichen Zeit beziehen. Der Antrag auf häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege) muß beim Hausarzt beantragt werden.

    Viele Grüße alles Liebe

    Elke

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      #3
      hallo,

      einen guten überblick findet man HIER.

      ferner siehe auch HIER.

      gruß helmut

      [ 03. November 2007: Beitrag editiert von: Helmut Welger ]

      [ 03. November 2007: Beitrag editiert von: Helmut Welger ]

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        #4
        Hallo Waldbär,

        in Ergänzung zu meiner Mail ist folgendes festzuhalten:

        Bei der Häuslichen Krankenpflege (Behandlungspflege) welche auch durch den
        Pflegedienst durchgeführt wird ist meines
        Erachtens keine Zuzahlung zu leisten.

        Bei den Einsätzen des Pflegedienstes im
        Rahmen der Pflege (abhängig von der Einstufung) kann es durchaus passieren, dass
        man mit dem zustehenden Betrag die insgesamt
        vollbrachten Leistungen des Pflegedienstes
        nicht abdecken kann. Dann muss man halt zuzahlen.

        Bis später.

        Elke

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          #5
          Hallo Waldbär,
          an meinem obigen Beitrag siehst Du, dass wir in dieser Frage auch viele Probleme haben. Wenn Ihr in einer gesetzlichen Krankenkasse seid, ist die Sache klar geregelt: die Krankenkasse ist für die Behandlungspflege in unbegrenzter Höhe zuständig, die Pflegeversicherung für die Grundpflege. Aber Achtung: die KK versuchen immer wieder Leistungen der Behandlungspflege der Pflegeversicherung zuzuschieben, die ist aber gedeckelt nach Pflegestufe. Also genau informieren, was zur Behandlungspflege zählt, denn die geht bei chronisch kranken, vor allem invasiv beatmeten richtig ins Geld.
          Alles Gute
          Margita

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            #6
            Hallo zusammen,

            das Zusammenspiel von Behandlungs- und Grundpflege ist recht kompliziert. Im Grundsatz gilt das, wasMagerita ja schon geschrieben hat: Behandlungspflege=Krankenkassenleistung und Grundpflege=Pflegeversicherungsleistung.

            Das Bundessozialgericht hat auch schon mehrfach entschieden, daß die Beatmungspflege und die dabei anfallende Beobachtungszeit Behandlungspflege ist.

            Allerdings sind die Krankenkassen sehr daran interessiert, einen möglichst großen Zeitanteil auf die Grundpflege und damit die Pflegeversicheurng "abzuschieben". Sie berufen sich dabei regelmäßig auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.02.1999 - B 3 KR 4/98 R -, das sog. "Drachenfliegerurteil", und behaupten, daß darin allgemein gültige Grundsätze festgeschrieben worden seien. So soll bei zeitlichem Zusammentreffen von Grund- und Behandlungspflege in dieser Zeit die Behandlungspflege in den Hintergrund treten und nur die Pflegeversicherung leistungspflichtig sein.

            Das BSG-Urteil enthält aber keine derart allgmeingültigen Feststellungen, sondern ist im Zusammenahng mit den Rahmenbedingungen des dortigen Einzelfalls zu sehen.

            Mit geschickter Argumentation und Organsiation der notwendigen pflege kann man durch aus eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse für 24 Stunden täglich erreichen. Habe das dieses Jahr bereits zweimal, einmal beim Sozialgericht Würzburg und einmal beim Sozialgericht Karlsruhe, hinbekommen.

            Für nähere Infos könnt Ihr mir gerne eine Mail schreiben.

            Beste Grüße

            Philip
            Rechtsanwaltskanzlei Philip Koch<BR>Liesgrundstraße 24<BR>63825 Schöllkrippen<BR>Tel. 06024/638086, Fax 06024/638087<BR>eMail: mailtohilip.koch@kanzlei-koch.de<BR>Internet: <A HREF=\"http://www.kanzlei-koch.de\" TARGET=_blank>http://www.kanzlei-koch.de</A>

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