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Fragen zu Wohneigentum

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    Fragen zu Wohneigentum

    hallo zusammen,

    ich habe ALS mit langsamen verlauf und will - soweit man das hinbekommen kann - dinge jetzt regeln, wo ich noch einigermaßen kann.
    daher habe ich einige fragen (Bei der Krankenkasse und Pflegekasse waren sie sehr schwammig zu meinen fragen, daher frage ich hier nach):
    wenn man Immobilieneigentum besitzt in form einer Eigentumswohnung, die vermietet ist - die muss man verkaufen, um seine pflege zu finanzieren, richtig?
    wenn man in seiner eigenen Eigentumswohnung/in seinem eigenen haus wohnt, das nur einem selbst gehört - kann man da drin wohnen bleiben oder muss man da auch verkaufen?

    vielleicht könnt ihr einfach eure Erfahrungen berichten.
    das würde mir sehr helfen, um sinnvoll planen zu können.

    vielen dank für eure hilfe.

    anne



    #2
    Zitat von anne2017 Beitrag anzeigen
    wenn man Immobilieneigentum besitzt in form einer Eigentumswohnung, die vermietet ist - die muss man verkaufen, um seine pflege zu finanzieren, richtig?
    wenn man in seiner eigenen Eigentumswohnung/in seinem eigenen haus wohnt, das nur einem selbst gehört - kann man da drin wohnen bleiben oder muss man da auch verkaufen?
    Hallo Anne,

    Erfahrungenn habe ich nicht, aber das Thema hat mich auch schon beschäftigt.

    Grundsätzlich tritt der von dir beschrieben Fall dann ein, wenn man das Sozialamt in Anspruch nehmen muss um die Pflege zu finanzieren, das heißt dann "Hilfe zur Pflege". Dann darf man nur einen Geldbetrag von 5000,00 Euro selbst behalten und auch nur ein begrentztes Einkommen von um die 830,00 Euro, ausgenommen davon ist eine Betriebsrente, so meine ich mich zu erinnern. Das Sozialamt hätte Zugriff auf deine vermietete Wohnung zur "Verwertung". Und Vorsicht alle finanziellen Transaktionen wie Schenkungen Übertragungen usw. werden 10 Jahre zurückverfolgt.

    Anders verhält es sich mit der selbst genutzen Immobilie, solange sie angemessen ist.

    "Das Gesetz (§ 90 SGB XII) hat aber ausdrücklich bestimmte Vermögenswerte (so genanntes "Schonvermögen") von der Verwertung ausgenommen. Liegt also Schonvermögen vor, darf die Gewährung der Sozialhilfe nicht von der Berücksichtigung dieses Vermögens abhängig gemacht werden. Hierzu zählt unter anderem ein "angemessenes Hausgrundstück", das von dem Betroffenen oder seinem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartner und/oder minderjährigen unterhaltsberechtigten Kindern allein oder zusammen mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnt wird und nach dessen Tod von dessen Angehörigen bewohnt werden soll. Die "Angemessenheit" bestimmt sich nach der Zahl der Bewohner, dem Wohnbedarf, der Grundstücksgröße, der Hausgröße, dem Zuschnitt und der Ausstattung der Wohnung sowie dem Wert des Grundstücks einschließlich des Wohngebäudes (§ 90 Absatz 2 Nr. 8 SGB XII).

    Nach der gängigen Sozialhilfepraxis und Rechtsprechung ist ein Hausgrundstück nur dann geschützt, wenn es sich um ein Einfamilienhaus (auch mit Einliegerwohnung) oder um eine Eigentumswohnung handelt. Bei Eigentumswohnungen bleiben die Grundstücksflächen grundsätzlich außer Betracht. Für Eigenheime werden Grundstücksgrößen derzeit bis zu 500 qm (im ländlichen Bereich in Ausnahmefällen bis max. 800 qm) als angemessen angesehen. Die Wohnfläche eines Einfamilienhauses gilt mit etwa 90 qm und die einer Eigentumswohnung mit etwa 80 qm für insgesamt jeweils 2 Personen als angemessen. Abhängig von der Personenzahl kann die Fläche um 20 qm pro Person erhöht, aber auch reduziert werden. Das Landessozialgericht NRW (Urteil vom 05.05.2014) hat eine Überschreitung der angemessenen Gesamtwohnfläche bis zu einem Drittel toleriert, falls zugleich sämtliche übrigen Kriterien nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII angemessen sind."

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__90.html


    Wenn du wie ich solo bist, dann wird die von dir genutzte Immoblilie nach deinem Ableben der Verwertung durch das Sozialamt zugeführt.

    Ich kann dir nur raten lass dich von einem Anwalt für Sozialrecht beraten.

    Besten Guß,
    Enigma
    Zuletzt geändert von Enigma; 27.02.2020, 17:01.

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      #3
      Hallo Anne,

      lies mal folgendes:


      Über die Eingliederungshilfe könntest du dir auch Assistenz beantragen, die dich unterstützen und über das Persönliche Budget Pflege organisieren.

      Es gibt Beratungsstellen, eventuell wäre das etwas für dich: https://www.teilhabeberatung.de/arti...eberatung-eutb
      Liebe Grüße
      Sandra

      Kommentar


        #4
        Anne hallo, 2017 bist du beigetreten und hast 2 Beiträge. Dann scheint dein Verlauf schon eher der langsameren Art zu sein.

        Wichtig wäre auch:
        - gesetzlich oder privat versichert
        - wohnst du als Single oder mit Familie
        - im eigenen Wohneigentum
        ??

        Möglicherweise sinnvoll - nach Prüfung aller Fakten:
        - jetziger Verkauf der ETW und dieses Geld dann "verbraten" (sollte "offiziell" verbraten sein)
        - wenn Familie vorhanden, so können diese die Grundpflege voll übernehmen (wirklich oder .....), dafür dann Pflegeld kassieren. Falls die Familie die "Grundpflege übernimmt zu 100%" z.B. so muss, wenn Intensivpflege nötig wird, die KK die vollen Stunden für Intensivpflege übernehmen (dies auch 24 Std. pro Tag). D.h. man muss keine Zuzahlung für Stunden der Grundpflege (welche von der Pflegekasse gedeckelt sind) übernehmen.
        - o.g. geht auch wenn z.B. Freund/in die vollen Stunden der Grundpflege übernimmt.
        - wenn man nicht von der KK-Zuzahlung befreit ist, so muss der Betroffene 1x p.a. immer für Januar jedes Jahr 10% der Kosten für Intensivpflege, von vom Intentivpflegedienst abgerechnete Intensivpflege, an KK zuzahlen
        - aber meistens kann der EU-Rentner mindest zum Teil von der Zuzahlung befreit werden (einkommensabhängig - auch deshalb besser keine Mieteinnahmen)
        - Zuzahlungsbefreiung gilt für alle Zuzahlungen an KK


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          #5
          Zitat von Enigma Beitrag anzeigen
          ..
          Ich kann dir nur raten lass dich von einem Anwalt für Sozialrecht beraten.
          ...
          Nicht direkt zum Thema, aber wenn man den ersten Verdacht, dass man eine chronische Erkrankung hat, dann sollte man eine Rechtsschutzversicherung die Sozialrecht beinhaltet abschließen (wegen der 6-monatigen Wartezeit).
          Ich habe das gemacht, als sich abzeichnete das meine Muskeldystrophie zur Inanspruchnahme von Hilfsmitteln führen wird. Habe das inzwischen auch in Anspruch nehmen müssen. Ohne Versicherung wäre das schwierig gewesen, bei Stundensätzen von bis zu 400,- EUR.

          It's a terrible knowing what this world is about

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            #6
            hallo in die runde,

            vielen dank für euren vielen Antworten, die ich nochmal alle in ruhe studieren werde.
            am 6.3. habe ich einen Termin beim Sozialamt unserer Stadt, die sich wohl auskennen sollen.
            ich werde eure infos mitnehmen und euch dann berichten, was rausgekommen ist. -

            @enigma: danke sehr für die Gesetzestexte und die Zahlenangaben und den Hinweis mit dem Anwalt.
            zu den Schenkungen: zurückverfolgt ok - aber, was wären die Konsequenzen, wenn ich meiner Mutter, einem guten freund geld schenke?

            @KlausB: kann man denn jetzt, wo die Erkrankung schon feststeht, noch eine Rechtsschutzversicherung für sozialrecht beantragen oder ist die nicht hinfällig, da der fall ja quasi schon eingetreten ist? oder ist er noch nicht eingetreten, weil ich noch keine beratung brauchte bisher? bzw, die 6monatige Wartezeit genügt der Versicherung? und bei welcher bist du, wenn ich fragen darf.

            ich habe ein 3jähriges Kind, bin aber in Trennung vom Vater, da er mit der Situation überhaupt nicht zurechtkommt. es sind also mehrere Baustellen. und es ist schon sehr bitter mit einem so kleinen Kind. aktuell habe ich seit 2 jahren jetzt das 3. aupair, was mir einiges abnimmt. ich habe einen sehr langsamen verlauf, aber es wird leider nicht besser und daher muss ich jetzt überlegen, wie ich mich organisiere.

            ich melde mich wieder und würde mich ebenso freuen, wenn sich noch Leute melden, die ihre Erfahrungen teilen möchten. es wird ja einigen so gehen mit Eigentum.

            grüße von anne

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              #7
              Mit der Krankheit ist der Versicherungsfall noch nicht eingetreten. Der tritt erst ein mit der Beantragung einer Leistung.

              Meine Versicherung tritt erst im Klageverfahren vor dem Sozialgericht ein, im Widerspruchsverfahren noch nicht. Auch nicht für eine persönliche Beratung (dafür ist die recht günstig und das reicht mir) aber für eine (unverbindliche) telefonische Beratung durch einen Fachanwalt. Die telefonische Beratung kann man auch für Rechtsgebiete in Anspruch nehmen die nicht versichert sind (habe ich schon mehrfach getan, z.B. im Mietrecht).

              Ich bin bei der NRV. Die kostet 360- EUR im Jahr. Bei mir ist aber z.B. auch Verkehrs-, Schadensersatz- und Strafrecht mit drin. Mietrecht war mir dann war mir dann wirklich zu teuer.

              Gelohnt hat sich das schon allein für die Klage wegen dem E-Rollstuhl (da hatte ich die Versicherung nicht mal seit 1 Jahr gehabt).
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