Ankündigung

Einklappen

Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

Ihre Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM)
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Patientenverfügung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Patientenverfügung

    Ich habe keine ALS, aber aufgrund der Verschlechterung der Lungenfunktion auf aktuell 45% bei schwerer mitochondrialer Multisystemerkrankung sollte ich wohl über eine Patientenverfügung nachdenken, zumal ich unter den aktuellen Umständen (sofern sich diese dieses Jahr nicht doch noch positiv verändern sollten) keine lebensverlängernden Maßnahmen wünsche.
    Ich weiß, dass es entsprechende Vordrucke gibt, die einem auch bei der Formulierung helfen.
    Ich habe aber auch schon davon gehört, dass man am sichersten geht, wenn man einen Anwalt für Patientenrecht einschaltet.
    Stimmt das?
    Und wenn ja, wie findet man da einen Guten?
    Denn es kommt offenbar stark auf die genaue Formulierung an....sonst kann es passieren, dass sich die Ärzte nicht daran halten, selbst wenn die Angehörigen den Wunsch des Patienten unterstützen sollte (was ja auch nicht immer der Fall ist). Das ist ja tlw. so absurd...erst bringen sie einen erst in eine diese Situation, in der man nicht mehr so weiterleben kann/möchte, und dann tun sie alles, um das Ende hinauszuzögern und damit das Leiden zu verlängern.
    Ich habe meine Frage hier in UF gestellt, weil ich davon ausgehe, dass es hier mehr User gibt, die mit der Thematik leider Erfahrung haben.

    #2
    Einfach Vorlage ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben. Fertig. Gibt in AT eine Patientenanwaltschaft kostenlos (ka wie das in DE ist), müsste es auch in DE geben. Kann nur problematisch werden, wenn du dement bist und ein Angehöriger der Vormund.
    Bitte keine PN oder nur in seltenen Fällen bei einer Frage die einen direkten Bezug zu einem Beitrag von mir hat, die nicht andere beantworten können. Danke.

    Kommentar


      #3
      Zitat von DHKW Beitrag anzeigen
      Einfach Vorlage ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben. Fertig. ..
      Da steht dann sowas wie "ich will keine künstliche Beatmung". Dann kriegst ein Blinddarmdurchbruch und keiner kann Dich operieren, weil selbst die einfachste Narkose nicht ohne künstliche Beatmung geht.

      Ganz so einfach ist dann noch nicht.

      It's a terrible knowing what this world is about

      Kommentar


        #4
        Zitat von KlausB Beitrag anzeigen

        Da steht dann sowas wie "ich will keine künstliche Beatmung". Dann kriegst ein Blinddarmdurchbruch und keiner kann Dich operieren, weil selbst die einfachste Narkose nicht ohne künstliche Beatmung geht.

        Ganz so einfach ist dann noch nicht.



        Kannst so oder so auch einfach ausfüllen, in einen Brief und den holst du heraus, wenn es soweit ist.
        Bitte keine PN oder nur in seltenen Fällen bei einer Frage die einen direkten Bezug zu einem Beitrag von mir hat, die nicht andere beantworten können. Danke.

        Kommentar


          #5
          Wichtiger als die Form ist der Inhalt und die Formulierungen.

          Da hilft Dir die Vorlage auch nicht. Und um die Formulierung dreht sich doch Pelztiers Frage.
          It's a terrible knowing what this world is about

          Kommentar


            #6
            Diese Vorlagen kenne ich, aber es geht um die Formulierung. Und ich habe gelesen und gehört, dass wenn man diese nicht so exakt wie möglich macht, dass dann unter Umständen das Gegenteil von dem, was man in der Situation will bzw. wollen würde, passiert mit daraus resultierender Über- oder Unterversorgung. Und da ich auch nicht weiß, ob meine Eltern in meinem Interesse entscheiden würden (wobei man ohnehin den Eltern viel zumutet, wenn man sie in eine Situation bringt, in der sie für einen entscheiden müssen), denke ich fast, dass man einen Anwalt für Patientenrecht, der sich mit diesen Fragen beschäftigt, konsultieren müsste.

            Kommentar


              #7
              Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
              Wichtiger als die Form ist der Inhalt und die Formulierungen.

              Da hilft Dir die Vorlage auch nicht. Und um die Formulierung dreht sich doch Pelztiers Frage.
              Einen Anwalt kann kein Forenuser ersetzen, so wie auch keiner einen Arzt. Ein Patientenanwalt tut die ganze Zeit nichts anderes wie das formulieren. Wenn man nur sterben will, ist die Sache eh einfach, wenn man bestimmte Bedingungen hat, wo man leben möchte, wie OPs usw, dann kanns komplizierter werden, Aber in dem Fall sollte man das mit 1 oder 2 Anwälten besprechen. Das weitaus größere Problem ist nicht, wie man schreiben soll, dass man sterben kann, sondern herauszufinden, was man tatsächlich will. Nicht selten werden die auch immer wieder umgeschrieben, da aus einer depressives Lager heraus, oder zu wenig nachdenken, oder spontanten Angst. Wenn man ganz klar weiß was man will, dann ist die Formulierung nicht schwer. Nur wenn man es nicht weiß und dann versucht irgendwie eine recht komplizierte Verfügung zu erstellen, dann geht der Arzt im Zweifel, wenn es nicht klar ist, hier und setzt auf Beatmung usw.
              Bitte keine PN oder nur in seltenen Fällen bei einer Frage die einen direkten Bezug zu einem Beitrag von mir hat, die nicht andere beantworten können. Danke.

              Kommentar


                #8
                Wichtig wäre zunächst einmal mit einem Arzt, am besten dem Hausarzt, weil der einen am besten kennt zu sprechen.
                It's a terrible knowing what this world is about

                Kommentar


                  #9
                  pelztier86
                  Ich habe letzten Sommer eine Generalvollmacht und eine Patientenvefügung durch einen Notar ausfertigen lassen, da ich mich mit Formularen aus dem Internet auch nicht sicher fühlte.
                  Wegen meiner Schmerzsituation habe ich kürzlich Kontakt mit der ortsansässigen Palliativambulanz aufgenommen. Es werden mich im März 2 Damen besuchen. Bei der Terminvereinbarung wurde mir angeboten, dass sie mir auch bei der Erstellung einer Patientenverfügung behilflich wären. Ich habe nun schon eine, aber auch diese wollen sie prüfen, ob wirklich alles in meinem Sinne vereinbart ist.
                  Vielleicht solltest du bei einer Palliativambulanz mal anfragen.
                  Liebe Grüße

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Konrad
                    Richtig DHKW

                    Klar und Unmißverständlich für jeden der sie liest, so muß sie sein !!
                    Sehe ich auch so. Man muss auch bedenken, ein Arzt ist kein Anwalt. Wenn man da mit irgend einer komplizierten Verfügung kommt, dann zweifelt der Arzt, der ist ja kein Jurist. Er liest das, und nur wenn es so geschrieben ist, dass es Zitat eines Anwaltes "er selbst im Vollrausch versteht was er tun soll, macht er es auch". Ich hatte selber mehrere gefragt, Dignitas, bei uns, einmal in Deutschland. Alle sagten das gleiche, das Problem ist nicht, dass die Patienten es nicht formulieren könnten, sondern dass durch die Unsicherheit und das häufige umformulieren teilweise richtige komplizierte Formulierungen gewählt werden. Zitat "brauchst du einen Anwalt beim formulieren, dann braucht auch der Arzt einen beim interpretieren".

                    Dann kommen die Leute oft im kritischen Zustand zu einem Arzt der im Schlafmangel von einem Notfall zum anderen rennt und der überfliegt es, dann entscheidet er und ist wieder beim nächsten Patienten. Dignitas hat wohl viel Erfahrung, auch mit dem deutschen Recht. Ein anderer meint "solange die Patienten selber nicht wissen was sie wollen, kann es auch der Arzt nicht".

                    Ich hab meine in Deutschland mal geschrieben, da war ich nach 10 Minuten fertig und hatte einfach reingeschrieben ich lehne jede Lebensverlängerung ab, einfach ganz einfach. Die hatte ich mehrer gezeigt und alle meinte "ja verständlich, passt so" auch ein Anwalt. Mittlerweile habe ich aber keine mehr, liegt daran, dass ich nicht mehr zu 100% sicher bin, dass ich in dem Fall die Beatmung ablehnen würde. Nachträglich kann man diese immer noch ablehnen. Bei dem Problem, das Klaus im übrigen beschrieb "OP" man kann die Verfügung jederzeit widerrufen, da reicht eine Handbewegung, wenn man nicht mehr reden kann und gefragt wird. (Sie fragen dann in dem Fall nochmal ob sie noch den aktuellen Willen wiederspiegelt)

                    Die Angst, dass die Verfügung nicht eingehalten werden könnte, wird sich so oder so nicht lösen lassen durch User hier. Ich finde man muss Frieden damit finden, wenn man diesen Weg einschlägt. Eigentlich wäre das auch Aufgabe der Palliativmedizin, dass sie hier hilft die Sorgen und Ängste abzubauen.

                    Bitte keine PN oder nur in seltenen Fällen bei einer Frage die einen direkten Bezug zu einem Beitrag von mir hat, die nicht andere beantworten können. Danke.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Konrad

                      Nein Klaus nicht unbedingt Wichtig, habe da so meine Erfahrung gemacht gegenüber Ärzte in Bezug Patientenverfügung.

                      meine Ärzte die ich benannt habe, haben vom RA eine Verfügung auf dem Postweg erhalten und diese haben den Erhalt (Eingang) bestättigt.

                      1 liegt bei RA
                      1 liegt bei jedem Arzt
                      1 habe ich und eine hab ich wenn ich unterwegs bin um den Hals hängen.

                      wenn ich sie erneuern muß bekomme ich Nachricht
                      Das ist natürlich der Optimalfall, so wird es auch von Dignitas empfohlen.
                      Bitte keine PN oder nur in seltenen Fällen bei einer Frage die einen direkten Bezug zu einem Beitrag von mir hat, die nicht andere beantworten können. Danke.

                      Kommentar


                        #12
                        Keine Ahnung, wo ihr lebt, aber hier gibt es für Patienten wie mich keine Palliativambulanz. Hier gibt es nur ein Palliativnetzwerk, das aber ausschließlich von Onkologen geführt wird, so dass auch nur onkologische Patienten betreut werden.

                        Gast
                        hast du die Verfügung dann selbst formuliert und nur den Anwalt darüber schauen lassen, oder hat der in deinem Sonne formuliert?
                        Ranita und bei dir?

                        Kommentar


                          #13
                          Bei mir war es ähnlich wie bei Konrad.
                          Ich hatte lange Gespräche mit dem Notar und hätte das Ergebnis auch nie so hinbekommen.

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von DHKW Beitrag anzeigen

                            ...dann geht der Arzt im Zweifel, wenn es nicht klar ist, hier und setzt auf Beatmung ...
                            Würdest Du im Fall einer Notoperation z.B. wegen eines Unfalls auf die Beatmung verzichten wollen? Sicher nicht!
                            Du willst ja nicht an einfachen inneren Blutung sterben wenn du unglücklich gefallen bist.
                            Das könnte aber bei einer falschen Formulierung herauskommen.

                            Gast Das mit dem Arzt meine ich auch nicht wegen der Formalien, sondern um zu besprechen welche medizinischen Maßnahmen genau ausschließen oder/und einschränken sollte. Rein aus medizinischer Sicht.
                            It's a terrible knowing what this world is about

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von KlausB Beitrag anzeigen

                              Würdest Du im Fall einer Notoperation z.B. wegen eines Unfalls auf die Beatmung verzichten wollen? Sicher nicht!
                              Du willst ja nicht an einfachen inneren Blutung sterben wenn du unglücklich gefallen bist.
                              Das könnte aber bei einer falschen Formulierung herauskommen.
                              Wenn ich sterben will sicher. Wenn du nicht leben willst, dann ist ne starke innere Blutung eine recht schnelle Art zu sterben. Ich hab PZT Beitrag so gelesen, dass sie generell jede Lebensverlängerung ablehnt, so wie ich es damals tat. Dann ist es einfach. Aber gut, ich meine der Rat mit dem Anwalt ist das einzig sinnvolle das man hier schreiben kann, wenn sich dieser mit Patientenverfügungen auskennt, dann berät der eben auch entsprechend und wesentlich zuverlässiger, wie es User hier können. Die Gesetze können angepasst werden, wodurch da eben so ein Anwalt schon Sinn macht.
                              Bitte keine PN oder nur in seltenen Fällen bei einer Frage die einen direkten Bezug zu einem Beitrag von mir hat, die nicht andere beantworten können. Danke.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X