Wer kann helfen zu recherchieren.
Folgendes:
- darf eine Person in Rente aus der Slowakei (oder anderes Osteuropäische Land) in der BRD als Betreuungskraft über osteuropäische Vermittlungsagentur arbeiten?
- Muss diese versichert sein in Rentenkasse, Krankenkasse, Haftpflicht etc. in ihrem Heimatland?
- Muss diese eine A1-Bescheinigung vorweisen?
Folgendes:
- darf eine Person in Rente aus der Slowakei (oder anderes Osteuropäische Land) in der BRD als Betreuungskraft über osteuropäische Vermittlungsagentur arbeiten?
- Muss diese versichert sein in Rentenkasse, Krankenkasse, Haftpflicht etc. in ihrem Heimatland?
- Muss diese eine A1-Bescheinigung vorweisen?