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Umwandlungsanspruch - Pflegesachleistung in Entlastungsleistung

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    Umwandlungsanspruch - Pflegesachleistung in Entlastungsleistung

    Wer hat dies schon praktiziert? Mit welchen Erfahrungen?

    Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags nach § 45b SGB XI

    Ab Pflegegrad 2 können auch bis zu 40% einer nicht in Anspruch genommenen Pflegesachleistung zusätzlich für Unterstützungsleistungen im Alltag verwendet werden.
    Für die Umwidmung ist ein Antrag bei der Pflegekasse nötig.

    Pflegende Angehörige, die den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI (125 EUR im Monat) bereits ausgeschöpft haben, aber weiteren Bedarf an Betreuung oder hauswirtschaftlichen Hilfen haben, können hierfür einen Teil der ambulanten Sachleistungen „umwandeln“.

    Wenn Sie die Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umwandeln, beziehen sie die Kombinationsleistung. Das heißt, Sie erhalten nicht mehr 100 % des Pflegegeldes, sondern ein anteiliges Pflegegeld. Bei Pflegegrad 2 erhalten sie, wenn Sie 40 % der Pflegesachleistung nutzen, also nur noch 60 % des Pflegegeldes, das sind 189,60 €.
    Aber - in Summe erhalten Sie mehr Geld! Ca. 55% pro Monat (Pflegegeld 60% zzgl. Pflegesachleistung 40% zu Pflegegeld 100% - siehe nachstehend)

    Die Umwandlung der Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen erfolgt nur auf Antrag. Eine zwingende Voraussetzung ist, dass die Pflegesachleistungen nicht für die Pflege gebraucht werden. Denn im Rahmen der Entlastungsleistungen dürfen keine Pflegeleistungen erbracht werden.

    Allerdings müssen Sie beachten, dass die Leistung nur gezahlt wird, wenn Sie entweder die entsprechenden Rechnungen einreichen (oder**). Es gilt nämlich das so genannte Kostenerstattungsprinzip. Der Pflegebedürftige muss zunächst ein passendes Angebot auswählen und aus eigener Tasche bezahlen. Anschließend erstattet die Pflegeversicherung den Betrag, wenn Sie die Rechnung einreichen und das Angebot entsprechend qualifiziert ist.

    ** Der Pflege- oder Entlastungsdienst kann auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen, wenn Sie eine Abtretungserklärung abgeben. Mit diesem Formular gestatten Sie dem Dienstleister den Datenaustausch mit der Pflegeversicherung. In diesem Fall müssen Sie nicht in Vorkasse treten. Lassen Sie sich dann aber regelmäßig eine Übersicht über die eingereichten Rechnungen geben, damit Sie den Überblick über Ihr vorhandenes Budget behalten.

    https://pflege-dschungel.de/a-leistungen-der-pflegeversicherung/umwandlung-sachleistung/

    https://thema-pflege.de/2018/11/so-finanziert-die-kasse-mehr-entlastungsleistungen/
    Zuletzt geändert von Skyline; 16.11.2020, 20:03.

    #2
    Pflegegrad 3 ohne Umwandlung
    Pflegegeld...................... 545,--
    + Entlastungsleistung.....125,--
    Auszahlung.................... 670,--

    Pflegegrad 3 mit Umwandlung
    Pflegegeld 545,-- wegen Umwandlung davon 60%.................... 327,--
    Sachleistungsanteil 1.298,-- nach Umwandlung davon 40%..... 519,20
    Summe............................................. ...........................................846,20
    Entlastungsleistung................................................... ...................125,--
    Auszahlung........................................ ...........................................971,20

    Pflegegeld .................................................. ...................545,-- = 100%
    Pflegegeld 60% zzgl. Pflegesachleistung 40%............846,20 = 155,26%

    höhere Auszahlung p.M. 301,20
    Zuletzt geändert von Skyline; 16.11.2020, 20:10.

    Kommentar


      #3
      Hello!
      niemand kennt diese Möglichkeit und niemand hat dies je beansprucht!

      Auch hat niemand eine Meinung dazu?

      Seit etlichen Tagen schreibt hier auch kein Betroffener irgend etwas!

      Was ist hier los?

      Kommentar


        #4
        Ich verstehe das nicht ganz:
        Wir bekommen bei Pflegestufe 2: 316 € Pfelgegeld monatlich. Zusätzlich hätten wir Anspruch auf Entlastungsleistungen von 125 €, die wir aber bisher noch nicht nutzen (vielleich kann hier jemand helfen, wofür wir die nutzen können? Putzfrau, Taxi zum Arzt??)
        Dazu kämen nach § 36 SGB XI Pflegesachleistungen - das wäre dann wohl z.B. ein ambulanter Pflgegedienst o.ä.?
        Wenn ich jetzt die Pflegesachleistung von bei Stufe 2 iHv 689 € / Monat nicht ausschöpfe, aber mit den 125 € nicht hinkomme, kann ich einen Teil umwidmen.

        Wie gesagt: vermutlich fehlt uns noch die Erfahrung mit den Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten umfassender Pflege.
        Aktuell bewältigen wir Kinder die Pflege meiner Mutter noch ganz allein, wobei mein Bruder bei ihr eingezogen ist und sie daher Tag und Nacht nicht alleine ist. Wenn er mal nicht mehr 100% Home-Office machen kann wird es schwieriger werden...

        Mir ist einfach nicht klar, welche Mittel wofür verwendet werden können bzw sollen. Insbes. verstehe ich den Unterschied zwischen den Entlastungsleistungen und den Pfelgesachleistungen nicht.
        Kann hier vielleicht jemand Licht ins Dunkel bringen?

        Kommentar


          #5
          Leider musst du viel zu dieser Thematik lesen und kannst
          - eine Pflegeberatung der Krankenkasse anfordern (steht jedem zu). Diese kamen vor Corona ins Haus zur Beratung, wie es nun gemacht wird bitte prüfen
          - oder an einen Pflegestützpunkt der Stadt / Landkreis wenden - persönlich möglich??


          Mein Ehemann nutzte keinen Pflegedienst für Grundpflege - diese übernahm komplett ich - das Pflegegeld für den Pflegegrad wurde deshalb meinen Ehemann ausgezahlt - von Pflegekasse.
          Wir hatten nur "häusliche Intensivpflege" lt. ärztlicher Verordnung - dies zahlt komplett die Krankenkasse.

          Nachstehendes betrifft gesetzlich Versicherte.
          Versuche etwas zu erläutern, wobei ich nicht perfekt diese Materie beherrsche (bitte deshalb auch andere Forumteilnehmer dies zu korrigieren und zu ergänzen).
          Sicher kennst du vieles:

          Pflegegeld:
          Die Pflegegelder dienen dazu die selbst organisierten Pflegeleistungen für die Bereiche der:
          • körperbezogenen Pflegemaßnahmen,
          • pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und
          • Hilfen bei der Haushaltsführung
          • wenn häusliche Pflege von Ihnen sichergestellt ist. z. B. durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen
          - finanziellen Entlastung des Betroffenen
          - die Höhe bestimmt der festgestellte Pflegegrad
          - es wird an den Betroffenen direkt von der Pflegekasse ausbezahlt
          - der Patient kann damit tun was er möchte (sparen, ausgeben für X-beliebiges, oder den Pflegenden aus der Familie geben, an einen ambulanten Pflegedienst bzw. Intensivpflegefirmen bzw. Intensivpflege-WG bzw., Kurzzeitpflege-Einrichtung für deren erbrachter Leistung bezahlen, für selbst engagierte Haushaltshilfen, den Gärtner etc. etc.)

          Pflegesachleistung:
          Bezahlung gewerbliche Pflegefachkräfte für
          • körperbezogene Pflegemaßnahmen,
          • pflegerische Betreuungsmaßnahmen und
            Hilfen bei der Haushaltsführung
          - finanzielle Entlastung des Betroffenen, aber Auszahlung nur an Pflege-Firmen wenn diese obiges übernehmen
          - die Höhe bestimmt der festgestellte Pflegegrad
          - wird nicht an Betroffenen von der Pflegekasse bezahlt
          - erhalten nur Pflege-Firmen wie ambulante Pflegedienste, Intensivpflegefirmen, Pflege-Einrichtungen nach Rechnungsstellung von der Pflegekasse
          - man muss eine Vereinbarung mit den Pflege-Firmen unterschreiben über die Grundpflegeleistung und darüber dass man den Pflege-Firmen erlaubt direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann
          - Betroffener kann 100% des Pflegegeldes als Pflegesachleistung verwenden (dann bekommt Betroffener kein Pflegegeld von der Pflegekasse ausbezahlt und die Pflege-Firma erhält 100% des Pflegesachleistungsbetrages)
          - Betroffener kann auch einen geringeren Teil des Pflegegeldes umwandeln lassen - dies nennt sich "Kombinationsleistung" z.B. 40% dann bekommt er einen Teil Pflegegeld ausbezahlt und den umgewandelten Teil wird als Pflegesachleistung an Pflegefirma bezahlt. Dies wird in einer besonderen Berechnung durchgeführt.


          KOMBINATIONSLEISTUNG von Pflegegeld und Pflegesachleistung
          https://www.pflege-durch-angehoerige...nationspflege/
          https://pflege-dschungel.de/a-leistu...-sachleistung/


          Hier kannst du berechnen:
          https://www.smart-rechner.de/pflegegeld/rechner.php


          ENTLASTUNGSLEISTUNGEN
          - darf keine Pflegeleistung sein - keine Grundpflege oder Intensivpflege
          - dient zur Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (s.u.)
          - finanzielle Entlastung des Betroffenen - monatliche Entlastungsbudget
          - die Höhe ist immer 125,-- unabhängig von Pflegegrad
          - wird nur nach Abrechnung von bereits von Betroffenen vorausbezahlten Entlastungsleistungen von der Pflegekasse bezahlt - aber man muss eine von der Pflegekasse genehmigten Anbieter wählen
          (Achtung womöglich Corona-Erleichterungen)
          - oder kann an Pflege-Firmen "abgetreten" werden wenn diese solche Entlastungsleistungen erbringen z.B. Putzen im Haushalt.
          (dann muss eine Vereinbarung mit den Pflege-Firmen unterschreiben über die Entlastungsleistung und darüber dass man den Pflege-Firmen erlaubt direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann)

          Wofür zu verwenden - lese hier - je nach Bundesland etwas anders besonders durch Corona. - auch Pflegekassen versuchen Vorgaben zu machen!
          https://pflege-dschungel.de/a-leistu...astungsbetrag/


          Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags nach § 45b SGB XI als zusätzliche Entlastungsleistung
          siehe 1. Beitrag oben - Eingangsthema

          Bitte Betroffenen studieren z.B. hier



          Thema am Rande: Wer Grundpflege übernimmt erhält für seine Leistung auf Antrag bei der Pflegekasse in der Rentenversicherung eine Einzahlung!
          https://pflege-dschungel.de/a-leistu...e-absicherung/


          Es ist wirklich eine sehr umfangreiche Thematik - alles.
          Noch heute bin ich am Lesen und informiere mich, nun für weitere Familienmitglieder und Freunde!
          Es ist zum Haareraufen oder Kotzen was den Betroffenen und deren Familien hier aufgebürdet wird.
          Absichtlich? alles so kompliziert, dass die Betroffenen möglichst wenig Gelder einfordern !

          Kommentar


            #6
            Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
            Ja- man hat wirklich den Eindruck, es soll alles möglichst kompliziert gemacht werden. Da wir die Unterstützung im Alltag auf mehrere Schultern verteilt selbst übernehmen bekommen wir hier wohl nichts...

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              #7
              "Müsst" ihr alles selbst übernehmen?
              z.B. Haushalt: Wohnung / Haus / Fenster reinigen, Dinge einkaufen, Wäsche, Kochen, spülen, Essen oder Flüssigkeit verabreichen.
              Medikamente geben (zahlt die Krankenkasse an ambulanten Pflegedienst lt. ärztl. Verordnung)

              Wir hatten nichts von alle dem - die gesamten 10 Jahre (doch: Medis verabreichten die IntensivpflegerInnen - aber erst ab dem Zeitpunkt, an dem ich informiert wurde, dass dies tatsächlich zu deren Aufgabenbereich gehört **),

              Uns "reichte" bereits die Anwesenheit der IntensivpflegerInnen - wir fühlten uns besonders zu Beginn der Intensivpflege nicht wohl durch die Anwesenheit "fremder" Menschen in den eigenen 4 Wänden - wenn man gewohnt ist zu zweit alleine :-(

              Wenn ohnehin 24 Stunden Anwesenheit sein muss (wegen Beatmung und Absaugen), so "konnte ich die freie Zeit sinnvoll" zwischendurch für solche Aktivitäten nutzen ;-(.
              Zudem brauchte ich relativ lange, bis ich ein bisserl Durchblick im Pflegedschungel hatte: Sozialrecht und dann noch medizinisch und pflegerische Belange (was gibt es, was steht uns rechtlich zu, was kann realisiert werden, wie geht was usw...)

              Da kann ich aber anmerken, dass die familiäre Pflegeperson alsbald "auf dem Zahnfleisch" kriecht - vor allem wenn Verlauf relativ schnell ist und dann noch bulbär!
              Man kann zugucken wie man altert.

              Heute bin ich der Meinung, ich hätte versuchen sollen mehr Unterstützung zu bekommen - egal wieviel familienferne Personen im Zuhause "herumspringen"!
              Und dann einfach Zeit für mehr Gemeinsamkeiten und Dinge, welche zu häufig "unter den Tisch fallen mussten".
              Frau / man kann und sollte nicht alles machen.
              Zuletzt geändert von Skyline; 10.12.2020, 16:08.

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