Wer hat dies schon praktiziert? Mit welchen Erfahrungen?
Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags nach § 45b SGB XI
Ab Pflegegrad 2 können auch bis zu 40% einer nicht in Anspruch genommenen Pflegesachleistung zusätzlich für Unterstützungsleistungen im Alltag verwendet werden.
Für die Umwidmung ist ein Antrag bei der Pflegekasse nötig.
Pflegende Angehörige, die den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI (125 EUR im Monat) bereits ausgeschöpft haben, aber weiteren Bedarf an Betreuung oder hauswirtschaftlichen Hilfen haben, können hierfür einen Teil der ambulanten Sachleistungen „umwandeln“.
Wenn Sie die Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umwandeln, beziehen sie die Kombinationsleistung. Das heißt, Sie erhalten nicht mehr 100 % des Pflegegeldes, sondern ein anteiliges Pflegegeld. Bei Pflegegrad 2 erhalten sie, wenn Sie 40 % der Pflegesachleistung nutzen, also nur noch 60 % des Pflegegeldes, das sind 189,60 €.
Aber - in Summe erhalten Sie mehr Geld! Ca. 55% pro Monat (Pflegegeld 60% zzgl. Pflegesachleistung 40% zu Pflegegeld 100% - siehe nachstehend)
Die Umwandlung der Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen erfolgt nur auf Antrag. Eine zwingende Voraussetzung ist, dass die Pflegesachleistungen nicht für die Pflege gebraucht werden. Denn im Rahmen der Entlastungsleistungen dürfen keine Pflegeleistungen erbracht werden.
Allerdings müssen Sie beachten, dass die Leistung nur gezahlt wird, wenn Sie entweder die entsprechenden Rechnungen einreichen (oder**). Es gilt nämlich das so genannte Kostenerstattungsprinzip. Der Pflegebedürftige muss zunächst ein passendes Angebot auswählen und aus eigener Tasche bezahlen. Anschließend erstattet die Pflegeversicherung den Betrag, wenn Sie die Rechnung einreichen und das Angebot entsprechend qualifiziert ist.
** Der Pflege- oder Entlastungsdienst kann auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen, wenn Sie eine Abtretungserklärung abgeben. Mit diesem Formular gestatten Sie dem Dienstleister den Datenaustausch mit der Pflegeversicherung. In diesem Fall müssen Sie nicht in Vorkasse treten. Lassen Sie sich dann aber regelmäßig eine Übersicht über die eingereichten Rechnungen geben, damit Sie den Überblick über Ihr vorhandenes Budget behalten.
https://pflege-dschungel.de/a-leistungen-der-pflegeversicherung/umwandlung-sachleistung/
https://thema-pflege.de/2018/11/so-finanziert-die-kasse-mehr-entlastungsleistungen/
Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags nach § 45b SGB XI
Ab Pflegegrad 2 können auch bis zu 40% einer nicht in Anspruch genommenen Pflegesachleistung zusätzlich für Unterstützungsleistungen im Alltag verwendet werden.
Für die Umwidmung ist ein Antrag bei der Pflegekasse nötig.
Pflegende Angehörige, die den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI (125 EUR im Monat) bereits ausgeschöpft haben, aber weiteren Bedarf an Betreuung oder hauswirtschaftlichen Hilfen haben, können hierfür einen Teil der ambulanten Sachleistungen „umwandeln“.
Wenn Sie die Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umwandeln, beziehen sie die Kombinationsleistung. Das heißt, Sie erhalten nicht mehr 100 % des Pflegegeldes, sondern ein anteiliges Pflegegeld. Bei Pflegegrad 2 erhalten sie, wenn Sie 40 % der Pflegesachleistung nutzen, also nur noch 60 % des Pflegegeldes, das sind 189,60 €.
Aber - in Summe erhalten Sie mehr Geld! Ca. 55% pro Monat (Pflegegeld 60% zzgl. Pflegesachleistung 40% zu Pflegegeld 100% - siehe nachstehend)
Die Umwandlung der Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen erfolgt nur auf Antrag. Eine zwingende Voraussetzung ist, dass die Pflegesachleistungen nicht für die Pflege gebraucht werden. Denn im Rahmen der Entlastungsleistungen dürfen keine Pflegeleistungen erbracht werden.
Allerdings müssen Sie beachten, dass die Leistung nur gezahlt wird, wenn Sie entweder die entsprechenden Rechnungen einreichen (oder**). Es gilt nämlich das so genannte Kostenerstattungsprinzip. Der Pflegebedürftige muss zunächst ein passendes Angebot auswählen und aus eigener Tasche bezahlen. Anschließend erstattet die Pflegeversicherung den Betrag, wenn Sie die Rechnung einreichen und das Angebot entsprechend qualifiziert ist.
** Der Pflege- oder Entlastungsdienst kann auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen, wenn Sie eine Abtretungserklärung abgeben. Mit diesem Formular gestatten Sie dem Dienstleister den Datenaustausch mit der Pflegeversicherung. In diesem Fall müssen Sie nicht in Vorkasse treten. Lassen Sie sich dann aber regelmäßig eine Übersicht über die eingereichten Rechnungen geben, damit Sie den Überblick über Ihr vorhandenes Budget behalten.
https://pflege-dschungel.de/a-leistungen-der-pflegeversicherung/umwandlung-sachleistung/
https://thema-pflege.de/2018/11/so-finanziert-die-kasse-mehr-entlastungsleistungen/
Kommentar