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Verwandte als Pflegekraft anstellen - persönliches Budget??

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    Verwandte als Pflegekraft anstellen - persönliches Budget??

    Hallo,
    nachdem es so langsam so weit ist, dass meine Mutter (jetzt Pflegestufe 4) gar nicht mehr allein bleiben kann, da sie schon mehrfach gestürzt ist und sich immer häufiger verschluckt und dann schnell Hilfe braucht, hat sich ihre jüngere Schwester angeboten, bei ihr einzuziehen und evtl. neben einem ambulanten Pfelgedienst für sie da zu sein. Wir würde ihr dafür gerne eine "Anerkennung" zahlen, natürlich angemeldet und versteuert.
    Zur Finanzierung bin ich - auch dank des Forums hier - auf das "Persönliche Budget" gestoßen. Die Infos des Gesundheitsministeriums

    Das persönliche Budget (bmas.de)

    sind aber irgendwie doch relativ nichtssagend.

    Wer hat denn damit schon Erfahrungen gemacht?
    Gibt es bei der Privatversicherung Besonderheiten?
    In welcher Höhe kann man denn da in die Verhandlungen mit der KK einsteigen? (derzeitiges Pflegegeld=728 €; Anspruch bei Inanspruchnahme einer professionellen Pflege wären 1612€ + 125€ Entlastungsbetrag, - das persönliche Budget wird also wohl irgendwo zwischen diesen beiden Beträgen liegen, oder??)

    LG
    M.

    #2
    Das Persönliche Budget (PB) ist etwas aufwändig u. kompliziert.

    Hinweis: Nachstehendes sind meine Erfahrungswerte (kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität, gesetzlich absolute Richtigkeit)

    Beratung können bieten:
    - die eigene Krankenkasse
    - Unternehmen, welche sich um die Abwicklung des Persönlichen Budgets kümmern (Personalsuche, Lohnabrechnung, Arbeitsvertrag erstellen, Versicherungsbeiträge etc. etc.)

    Erfahrung haben ALS-Betroffene bei z.B.
    - ALS-Mobil (anfragen dort)
    - frage auch bei anderen ALS-Vereinigungen nach (z.B. "alle-lieben-Schmidt") in deren Facebook-Foren

    Ob du hier im Forum eine passende ausführliche Antwort bekommst?
    (Wenn ich mir Beiträge z.B. von "derThomas" ansehe.......!?)

    Wir hatten die Genehmigung der TK für das persönliche Budet. Die TK war bei uns zum Beratungsgespräch zum PB zuhause (ausführlich und dennoch noch nicht ausführlich genug).
    Ebenso ein Gespräch mit einem Unternehmen zw. Abwicklung (s.o.)

    Mein Mann war gesetzlich versichert - somit sind die Möglichkeiten gleich denen aller gesetzlich versicherten.
    Privatversicherte sind immer abhängig von deren Verträgen.

    Voraussetzung für die positive Entscheidung der TK war, dass:
    - die betreuende Familie / Ehepartner "geistig" in der Lage ist, das Persönliche Budget rechtssicher zu bewältigen
    - die äußeren Umstände (Wohnumfeld, Pflegezustand etc.) den Vorgaben der TK entsprechen (es war also auch eine Art Pflegebegutachtung der TK)
    - unser PB hätte umfasst die Intensivpflege und Grundpflege

    So verstand ich die TK:
    - ich, die Ehefrau kann nicht aus dem Geld des persönlichen Budgets bezahlt werden, weder für Grund- noch für die Zeit der Intensivpflege durch mich
    - dies betrifft m.E. auch alle anderen Mitglieder einer Familie bis zu einem bestimmten Verwandheitsgrad

    Aber ich las von einem Fall einer Mutter die Ihr Kind pflegte und sich von der KK das Geld auszahlen ließ (da gab es einen Gerichtsprozess mit einem Ergebnis nicht in gänze zugunsten der Mutter) - es waren besondere Umstände dort.

    Das PB "lohnt" sich eher bei der "Häuslichen Krankenpflege" also dann wenn Intensivpflege genehmigt wird, welche von den Krankenkassen übernommen werden.
    Für Grundpflege alleine ist es nicht lohnend.

    Eine Versorgung über "ambulanten Pflegedienst" und gleichzeitig über das PB ist m.E.n. nicht möglich.

    Ihr müsst m.E. Euch und Eure pflegende Verwandschaft von dem jeweils ausbezahlten Pflegegeld bezahlen (also von allen Gelder der Pflegekasse). Die Leistungen der Pflegekasse werden geteilt zw. Pflegedienst und für Euch das restliche Pflegegeld nach Berechnungsformel.

    Aber eventl. gibt es hier im Forum eine 100% fachlich gesetzlich versierte betroffene Person, welche gewillt ist ausführlich mit aktuellen Informationen dazu zu antworten.
    Zuletzt geändert von Skyline; 23.06.2021, 00:18.

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      #3
      Mein Thema zum Persönlichen Budget mit Beiträgen aus 2019. Dazu informative Beiträge von Forumteilnehmern.

      https://www.dgm-forum.org/forum/foru...iehung-06-2019

      (Dieses Thema war wenige Tage bevor ich mit Männe ins örtliche KH ging - wegen Verstopfung - und er dort wegen "Nichtversorgung" bedauerlich verstarb. Das KH vertrat wörtlich die Meinung "mit dieser Krankheit muss man damit rechnen, dass man stirbt..." und dann gaben diese meinem Mann "vorsorglich" keine Flüssigkeit und Nahrung über die Vene - also mein Männe starb nicht an der Verstopfung.
      Als ich jetzt dies Datum sah, wurde mir gleich wieder übel)
      Zuletzt geändert von Skyline; 23.06.2021, 00:20.

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        #4
        Zum Thema PB zw. Eltern u. Kinder (ist i.P. nicht das Thema hier, aber zu meinem Thema von 07/2019 )



        Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2019, L 7 SO 4668/15

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          #5
          Schau Dir mal Dieses an: Allgemeine Informationen - hamburg.de

          Der interessanteste Satz im §29: "Dabei soll die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen nicht überschreiten, die ohne das Persönliche Budget zu erbringen sind."
          Finanziell bessergestellt wirst Du durch das PB nicht. Du hast nur den zusätzlichen eigenen Aufwand dich selber um die Organisation der Pflege kümmern zu müssen.
          It's a terrible knowing what this world is about

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            #6
            Ich vermute, dich falsch verstanden zu haben.
            Beim Begriff "ambulanten Pflegedienst" dachte ich an diese wie "Diakonie", Caritas, AWO und Co. für die ambulante Grundpflege mit evtl. Hauswirtschaft usw.

            Meintest du einen "Ambulanten Intensivpflegedienst"?
            Ihr könntet - unter dem Aspekt, dass dich die Mutter regelmäßig verschluckt, womöglich schon einen AIP für X. Stunden einsetzen.
            Das muss mit der KK "ausgekaspert" werden - ein Facharzt wie ALS-Ambulanz kann solche Verordnungen ausstellen (später nach dem Ende der ersten Verordnung dannach sogar ein Allgemeinarzt - so hatten es wir gehandhabt).
            Für die Grundpflege könnt Ihr entweder diesen AIP arbeiten lassen - aber wenn nicht täglich in der Woche anwesend, auch z.B. einen "ambulanten PD" wie AWO etc.
            Wenn die Schwester bei der Grundpflege mitarbeitet, kann sie anteilig vom Pflegegeld bekommen.

            Das Gesetzt zum PB sagt aus, dass Verwandte ab 2. Grad eingestellt werden kann.
            Unsere TK hatte da ein äußerst "wachsames Auge" auf die Ausgestaltung des PB.
            Wenn Ihr eine Fachfirma beauftragt für die Organisation würde es eher "rechtssicherer" ablaufen. Suche dir eine solche Fachfirma wie z.B. ..Assistenz.de / Assistenzprofis / Budgetpartner.de usw. usw. hier gibt es immer mehr davon.

            Das PB hat schon Vorteile, wegen dieser etliche schwerer Pflegebedürftigen diese Finanzierungsform der Pflege durchführen.
            z.B. auch der junge Marcel mit der Erkrankung Duchenne, eine Bekannte von uns bei ALS-Mobil, auch Oliver Jünke ALS-Mobil und etliche andere. Vor allem in größeren Städten ist diese Versorgungs-/Pflegeform mehr beliebt und auch vorhaqnden.

            Die Verwaltung kann der Pflegebedürftige in die Hände einer Fachfirma geben (die Kosten dafür muss die eigene Krankenkasse zahlen i.Prinzip).

            Vorteile unter anderem:
            - mehr Freiheit bei z.B. Zeiteinteilungen, Personen, Zahl der Pfleger, Entlohnung und andere Anstellungskriiterien
            - Unabhängigkeit von den Pflegediensten (und deren verursachten diversen Problemen)

            Aber wie schon oben erwähnt, nur bei Pflegegeld ist das Persönliche Budget nicht lohnend.

            Noch ein Hinweis:

            Unsere gute Bekannte (ihr Sohn hatte mit 29 die Diagnose - nach 10 Jahren verstorben - Beendigung der Beatmung) hatte sich bei dem über die KK engagierten Ambulanten Intensivpflegedienst anstellen lassen als "Art Pflegehelferin". Sie wurde entlohnt - aber nicht zu üppig. Hatte eine 20 - 30? Stunden Woche neben Pflegefachkräften in der Versorgung ihres Sohnes eingeplant. Öfter musste sie wegen Mangel an Fachkraft mehr als 20 Stunden ihren Sohn versorgen. Alles in Tag oder Nachtschichten in 12 Stunden-Schichten.

            Sie hätte aber ohnehin ihren Sohn versorgen müssen, wenn keine Fachkraft kommen konnte. So hatte sie den Vorteil für diese Zeit etwas Geld zu verdienen.

            Der IPD hatte aber darauf bestanden, alle Gelder der KK und der PK einzukassieren. Nur unter diesen Voraussetzungen war er gewillt, diese Mutter mit Arbeitsvertrag einzustellen (also offiziell mit Abgaben der Sozl).
            I.P. sind die meisten KK darauf bedacht, dass nur ausgebildete Krankenpfleger und APs mit Weiterbildung bei einem beatmeten Patienten tätig werden. Vor allem in Bayern achten die wie die "Heftlesmacher" auf diesen Hintergrund.
            Unsere Bekannte lebt in Thüringen, da wird leicht großzügiger in diesem Punkt verfahren - dennoch vermied es der PD dessen Krankenkassen über diesen Einsatz einer Nichtgelernten zu informieren. (Irgendwie am Rand der Legalität - oder schon daneben?)

            Unsere Bekannte hatte vor etlichen Jahren mal einen Kurs über ein paar Wochen (wie lange?) in Pflege bei einem Institut absolviert. Dies gilt i.P. nicht einmal als "Pflegehelfer-Ausbildung".

            Aber wenn man es genau betrachtet ist es doch so: Wenn sich Familienmitglieder ernsthaft mit der Pflege in Grund- und Intensivpflege befassen und engagieren, lernen diese Angehörigen so viel über die Pflege dieser Person, dass oft genugt die Angehörigen besser pflegen als die angestellte Pflegefachkraft!!!

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              #7
              Vielleicht kann man seine Verwandtschaft ab 2. Grad für "Teilhabe am Leben" über das persönliche Budget anstellen?
              Die Gesamtumstände dazu gründlich prüfen nach der aktuellen Rechtslage.

              Man kann auch Personen dazu anstellen
              - aus dem Inland = Assistenten oder
              - EU-Ausland = Betreungskräfte als Assistenten (diese noch zur Zeit - aber Achtung für die Zukunft)

              Gucke mein Beitrag hier:

              Mindestlohn für ausl. Betreuungskräfte Grundsatzurteil heute - Forum der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (dgm-forum.org)

              Unsere gute Bekannte hatte für ihren Sohn (ALS, 29J) für etliche Jahre vom Sozialamt mtl. Zahlungen für "Teilhabe" erhalten. Sie war die "gesetzl. Betreuerin" .
              Teilhabe als Teil des "Persönlichen Budgets".
              .................................................. ...


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                #8
                "(diese noch zur Zeit - aber Achtung für die Zukunft)"
                Wenn Du das in Bezug auf den Mindestlohn meinst: Das gilt nicht erst für die Zukunft, sondern auch für die Gegenwart und die Vergangenheit im Rahmen der schuldrechtlichen Verjährungsfristen.
                It's a terrible knowing what this world is about

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                  #9
                  Vielen Dank für Eure Antworten. Wir sind noch nicht weiter, was wir endgültig machen werden. Noch teilen wir uns die Betreuungszeiten privat so gut es geht auf...
                  Ich werde berichten, falls wir eine "aussergewöhnliche" Lösung finden.

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                    #10
                    M-Tochter: Kontaktiere doch mal ein paar dieser Firmen, die das PB Organisation anbieten und lasse dich beraten.
                    Es wäre interessant zu hören, was diese zur Thematik sagen!
                    Telefonieren und Beratung kostet nix - hilft aber mögl. weiter.

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                      #11
                      Ja, man kann sicherlich auch verwandte als Pflegekräfte anstellen. Aber wenn man da für eine Pflegekraft interessiert ist, sollte man sich auch über andere Pflegekräfte schlaumachen. Es gibt auch polnische Pflegekräfte, die echt günstiger als deutsche Pflegekräfte sein können. Ich sage sowas, da ich eine Pflegekraft aus Polen Teilzeit für meine Mutter bezahle. Die habe ich auf https://www.pflegezuhause.info/hilfe...anke-zu-hause/ gefunden und da meine Mutter Demenz hat, habe ich eine Pflegekraft gefunden, die sich auch mit Patienten mit Demenz auskennen. Meine Erfahrung ist echt gut, aber deine Entscheidung ist deine Entscheidung! Ich möchte nur zum Thema helfen!

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                        #12
                        Guten Abend!

                        Ich will da auch gerne noch was zu sagen.
                        Ich habe nämlich eine ganze Zeit lang auch meine Mama zu Hause gepflegt und es hat alles auch zum Glück gut geklappt.
                        Wusstest du, dass man Pflegegeld beantragen kann? Damit kann dann die zu pflegende Person selbst entscheiden, wen sie als Pflegekraft "einstellen" will.
                        Das kann man easy beantragen

                        Leider habe ich aufgrund meines Jobs nicht mehr die Zeit gehabt, mich um meine Mutter zu kümmern.
                        Aus dem Grund habe ich mich nach einer Pflegekraft umgesehen.
                        Da wir sie nicht ins KH oder Heim schicken wollen, haben wir uns bei https://www.seniocare24.de/pflege-zu...eidungspflege/ zu Krankenhausvermeidungspflege informiert.Sind auch wirklich sehr zufrieden.

                        Es läuft alles so, wie es auch laufen soll.

                        Vielleicht kann es auch euch helfen.

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                          #13
                          Danke für Eure Antworten. Natürlich haben wir Pflegegeld beantragt und bekommen. Das ist aber weniger als man für "professionelle" Pflege bekommen kann. Letztlich haben wir uns dann doch für einen Pflegedienst und in den letzten 3 Monaten vor ihrem Tod für 24-Std-Pflege zu Hause entschieden. Wurde von ihrer privaten KK problemlos übernommen (rd 35.000 €/Monat!).

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                            #14
                            M-Tochter, bei Euch scheint die Versorgung also 24h Pflege mit entsprechendem Personal (Anzahl, Ausbildung) geklappt zu haben. Das ist gut.
                            Womöglich - hoffentlich - sind jetzt mehr Krankenpflegekräfte in der häuslichen Versorgung tätig. Evtl. welche, die den Krankenhäusern wg. Corona "entflohen" sind.
                            Als wir diese Fachkräfte benötigten, war immer zu wenig Personal vorhanden in unserer Region (volle 7 Jahre bis hin zu Null Personal). Das war wahnsinnig anstrengend für mich. Pflegen "durfte" ich insgesamt 9 Jahre und das erste Jahr war keine Pflege aber schon viel Organisation und Recherche zu erledigen. Ich hörte bereits im ersten Jahr auf zu arbeiten.
                            Die ausländischen Betreuungskräfte sind nicht geeignet für Pflege. Die können ein bisserl Grundpflege, Körperpflege, Haushalt.

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