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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

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gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

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Ausnahmen für Umweltzonen

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    Ausnahmen für Umweltzonen

    Umweltzonen gibt es schon in Berlin, Hannover und Köln.

    ab März Düsseldorf, Mannheim und Stuttgart

    ab 2009 dann München, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg und in vielen anderen Städten ......

    Hier im Norden wie Hamburg und Holstein besteht kein Bedarf
    weil wir halt genug frische Luft haben... [img]smile.gif[/img] [img]smile.gif[/img] [img]smile.gif[/img]
    (und das war kein Scherz...)

    tja, es gibt noch keine, den Bundesländern übergeordnete, Regelung für Umweltzonen....

    ABER: keine Plakette, kein Zugang....

    Plaketten und weitere Infos bekommst Du z.B. bei den KFZ Zulassungsstellen !


    Ausnahmen gibt es immer wieder

    „Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden,
    die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und
    dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen“

    [ 14. Januar 2008: Beitrag editiert von: Hannes ]
    Gruss vom Hannes

    wehe dem der je verlor im Kampf des Lebens den Humor. (Wilhelm Busch)

    #2
    Der Schwerbehindertenausweis ist ja an die Person und nicht an ein Fahrzeug gebunden.
    Was ist, wenn das Fahrzeug ohne den Ausweisinhaber in einer Umweltzone bewegt wird ?
    carpe diem
    Schlafen kannst Du noch genug

    Kommentar


      #3
      moin moin Karl-Heinz,

      <BLOCKQUOTE>Zitat:</font><HR>Original erstellt von Karl-Heinz:
      Der Schwerbehindertenausweis ist ja an die Person und nicht an ein Fahrzeug gebunden.<HR></BLOCKQUOTE>
      genau !!!
      Dies würde z.B. auch einen Arztbesuch mit einem Fahrzeug OHNE Plakette(rot, gelb oder grün) zulassen.

      <BLOCKQUOTE>Zitat:</font><HR>Original erstellt von Karl-Heinz:
      Was ist, wenn das Fahrzeug ohne den Ausweisinhaber in einer Umweltzone bewegt wird ?<HR></BLOCKQUOTE>

      Dies ist nicht in der Ausnahmeregelung vorgesehen und somit Bussgeldgefahr
      Gruss vom Hannes

      wehe dem der je verlor im Kampf des Lebens den Humor. (Wilhelm Busch)

      Kommentar

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