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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Beachten Sie insbesondere folgende wichtigen Punkte:

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Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

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Krankenkasse / Vollerwerbsminderungsrente

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    Krankenkasse / Vollerwerbsminderungsrente

    Hallo alle zusammen,
    bin jetzt seit ca 1 Woche als Betroffener im Forum und wende mich jetzt mal an die gesamte Gemeinschaft, da einige von Euch bestimmt Erfahrungen oder Kenntnisse haben in folgender Angelegenheit:

    Werde wohl in den nächsten 3-4 Monaten aus dem Berufsleben ausscheiden müssen, und der Weg bis zur Erwerbsminderungsrente ist mir auch aufgezeigt worden. Hat jemand Kenntnis darüber, ob ich in diesem konkreten Fall von der privaten Krankenversicherung automatisch wieder in die gesetzliche reinrutsche (wäre mir am allerliebsten, wg. der Beiträge)
    Danke schon mal für Eure Hilfe.

    Es grüßt Euch
    Stephan

    #2
    Hallo,

    so weit ich informiert bin, kommt es darauf an, wie hoch die Erwerbsminderungsrente ist und man sich dann privat versichern kann, oder ob man dann in die gesetzliche KK wechseln muss.

    Gruß
    Gregor
    Ein Forum Für Menschen mit Muskelerkrankungen: www.muckis-und-ihre-freunde.de

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      #3
      Nicht so schnell mit der Erwerbsminderung.. !

      Wenn ich das richtig gelesen habe arbeitest du ja noch .... also erst mal krankschreiben lassen.

      Hast du ne Krankentagegeldversicherung ?


      viele Grüsse
      Volker

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        #4
        Hallo Volker,

        danke für die Info. Habe aber schon den Aufhebungsvertrag mit meiner Firma im Visir unter Einbeziehung des Integrationsamtes zwecks Abfindungsregelung, und werde dann erst mal in die Arbeitslosigkeit gehen wollen. Aber damit hätte sich das Thema dann eh erledigt, weil ich dann ja auch wieder in die gesetzliche komme. War wohl eine gedankliche Fehlleistung. Bin aber trotzdem an Erfahrungsaustausch interessiert.
        Dennoch vielen Dank.
        Grüße aus dem Schwabenland
        Stephan [img]smile.gif[/img]

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          #5
          Erst mal krankschreiben lassen.
          Die KV kommt dann schon irgendwann von sich auch wegen Berufsunfähigkeit...das dauert aber...
          ...und ich würde nicht beim arbeitgeber kündigen..

          bei mir ging das nicht... bin selbständig..

          viele Grüsse
          Volker

          Kommentar


            #6
            Moin stephan42,

            vorsicht vorsicht vorsicht !!!!
            <BLOCKQUOTE>Zitat:</font><HR>

            Habe aber schon den Aufhebungsvertrag mit meiner Firma im Visir unter Einbeziehung des Integrationsamtes zwecks Abfindungsregelung,
            und werde dann erst mal in die Arbeitslosigkeit gehen wollen.
            <HR></BLOCKQUOTE>

            Verstehe DEINE Srategie dabei nicht...

            dann wird die Abfindung beim Arbeitslosengeld doch angerechnet....
            beim Krankschreiben, denn DU bist doch krank.... NICHT !!!!
            1 jahr krank &gt; GEFÜHLT WIE zusätzliche Abfindung für ca 5 - 10 Jahre.....
            danach !!! EU-Rente kündigung + Abfindung....

            besorge DIR umgehend guten Sozialanwalt...
            und nix vorher unterschreiben !!!!


            [ 21. Oktober 2007: Beitrag editiert von: Hannes ]
            Gruss vom Hannes

            wehe dem der je verlor im Kampf des Lebens den Humor. (Wilhelm Busch)

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              #7
              hallo stephan42,

              habe als diagnose seit 2002 und konnte noch ein jahr weiterarbeiten. 1/2003 mußte ich dann in den krankenstand. meine private krankenversicherung hat mich nach 3 monaten zum vertrauensarzt geschickt (neurologe)und der stellte dauerhafte arbeitsunfähigkeit fest. daraufhin kündigte die pvk an, ab 5/2003 die krankentagegeldzahlung einzustellen.

              inzwischen hatte ich schon die volle erwerbsminderungsrente beantragt und mit hilfe meines neurologen (gutachten und alle krankenhausbefunde) den rentenantrag ohne zusatzuntersuchung der bfa ab 5/2003 genehmigt bekommen, unbefristet. bei meinem arbeitgeber, der mich voll unterstützt hat, ging ich dann ab 5/2003 in rente. in die gesetzliche kv konnte ich nicht zurück.

              vielleicht hilft der beitrag zu deiner entscheidungsfindung.

              bei der gelegenheit ein hallo an alle forumsmitglieder. lese lange schon passiv mit und habe mich jetzt endlich getraut zu schreiben. sitze im rollstuhl und kann nicht mehr sprechen.

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                #8
                Hallo Stephan,ich kann den Ausführungen von Hannes nur zustimmen ! Falls Du eine
                spezielle Rechtsschutzversicherung besitzt,
                nimm Dir einen Anwalt.Ansonsten der
                VDK hat auch Fachanwälte.

                Viee Grüße
                Liesa
                Liesa

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                  #9
                  Hallo Stephan,

                  ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen. Was Du da vorhast wirft Dich schneller in ein finanzielles Fiasko als Du denkst!

                  Bitte befolge die gegebenen Ratschläge, nur so kannst Du bekommen was Dir zusteht und adavon auch leben.

                  Gruß
                  Gregor
                  Ein Forum Für Menschen mit Muskelerkrankungen: www.muckis-und-ihre-freunde.de

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                    #10
                    Hallo Alle zusammen,

                    vielen Dank für Eure Ratschläge, die im Prinzip nun auch das bestätigen, was ich jetzt durch meinen Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht erfahren habe. Wichtig ist vor allem die Regelung mit dem Arbeitgeber vor dem Integrationsamt. Wenn mit dessen Zustimmung ein entsprechender Aufhebungsvertrag geschlossen wird oder eine ordentliche Kündigung nach §1A Kündigungsschutzgesetz erfolgt, wird es keinen Sperrvermerk beim Arbeitsamt geben, d.h. die Abfindung kann nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Zudem bin ich dann sofort ALG 1 berechtigt, was in meinem Fall allemal besser ist als die Krankschreibung bei der privaten KV, die mich , wie vom anderen Forumteilnehmer ebenfalls leider so erlebt, nach 3 Monaten über die BFA in die Rente schickt, macht bei mir nette € 1150.- im Monat aus, also wie immer: zum leben zu wenig, zum sterben zuviel. Mit Sicherheit wird auch das Arbeitsamt das Spiel nicht ewig mitmachen, aber für mich so konkret der Weg eine Abfindung zu erhalten. Zu dieser ist meine Firma nicht verpflichtet, aber man versüsst mir so den Abgang. Über die dauerhafte Krankschreibung käme ich an keine Abfindung heran.
                    Freue mich über weitere kritische Ratgeber, die dieses Thema noch beleuchten wollen: doppelt genäht hält besser, vielleicht hat aber jemand auch gegenläufige Informationen, dann müsste ich im Zweifelsfall die Aussagen meines Anwalts nochmals von anderer Seite überprüfen lassen.
                    Jedenfalls nochmals vielen Dank.
                    Grüße
                    sendet
                    Stephan

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                      #11
                      hallo stephan42,

                      einen punkt habe ich noch vergessen. du willst ja in die gesetzliche krankenkasse zurück. ich würde dir empfehlen, eine gesetzliche kk anzurufen und nach den bedingungen für den dauerhaften wechsel zu fragen. sonst könnte es vielleicht ein "böses erwachen" geben.

                      wenn ich noch richtig erinnere, war ein wechsel nur möglich bei rente, wenn man innerhalb der vergangenen 5 jahre 2 jahre nahtlos in der gkv war. arbeitslosigkeit muß mind. 1 jahr andauern, um in der gkv bleiben zu können und ab 56 jahre ist überhaupt kein wechsel mehr möglich.

                      ich drück dir die daumen.
                      gruß
                      edith

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                        #12
                        Hallo Edith,
                        vielen Dank für den Hinweis. Diese Information werde ich mir nochmals von Versicherungsseite bestätigen lassen.
                        1000 Dank
                        Gruß
                        Stephan

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                          #13
                          Habe das Thema im September auch durchgemacht. Das wichtigste dabei ist der Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der ist Gold wert. denn erstens zahlst Du als Arbeitsloser und später als Rentner für Deine Familie etwas über hundert Euro monatlichen Beitrag. Vergleich das mal mit dem, was Du an die PKV zahlst, sicher ein Vielfaches. Und zweitens ist bei der GKV Die Versorgung mit Hilfsmitteln um Klassen besser . Die PKV zahlt da nämlich fast nichts.

                          Der von Dir gewählte Weg über die Arbeitslosigkeit ist meines Wissens der einzige gangbare. Und über die sogenannte "Nahtlosigkeit" rutschst Du in die EU Rente und bleibst in der GKV. Die Diskussion über eine Abfindung ist völlig irrelevant und die Empfehlung krank zu feiern ist nicht durchdacht.

                          Also: Arbeitslos mit Leistungen von der Arbeitsagentur werden, damit pflichtversichert bei der GKV werden, gesetzliches Sonderkündigungsrecht bei PKV ausüben, Rentenantrag stellen und bei der GKV krankenversichert bleiben!

                          Viel Erfolg, und laß Dich nicht kirre machen

                          Christian

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                            #14
                            Hallo Colonello,
                            vielen Dank für Deine Info. Du warst bis jetzt der Einzige, der meine Intention verstanden hat.
                            Vielleicht hätte ich etwas präziser schreiben sollen. Habe jetzt auch von anwaltlicher Seite die Bestätigung erhalten, daß dieser Weg der Richtige ist. Werde jetzt noch prüfen lassen, ob ich bei Teil- oder Vollerwerbsminderungsrente auch in der GKV bleiben kann, hier habe ich von der KVdR (Krankenversicherung der Renter) teilweise widersprüchliche Informationen erhalten.
                            Bei normaler Altersrente ist es nämlich so, daß ein Wechsel zurück in die GKV wohl nicht mehr möglich ist. Werde dazu aber meinen Fachanwalt für Sozialrecht am Montag oder Dienstag befragen. Die dann gewonnenen Informationen stelle ich dann wieder hier im Forum zur Verfügung.

                            Gruß an ALLE

                            Stephan

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