Ankündigung

Einklappen

Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

Ihre Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM)
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

rente befristet?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    rente befristet?

    Hallo, gibt es hier jemanden der weiß, warum die BfA die Rente erstmal bis 31.12.2009 befristet hat? Diagnose ALS im Frühjahr 2007, Schwerbehindertenausweis mit 90% und "G" und "B".

    Muß man danach nochmal den ganzen Kladderadatsch ausfüllen und beantragen?

    Ach ja, die Betroffene ist 38 Jahre alt.

    #2
    Hallo,
    mhm da schien jemand bei der BfA keine Ahnung zu haben vom Thema.Fragt doch direkt nach, die haben eine kostenlose Hotline dafür
    0800100048070
    Ob dann die ganzen Fromulare,UFF, nochmals ausgefüllt werden müssen.
    Gruß Meike

    Kommentar


      #3
      Hallo Jarleene!

      Seit 01.01.2001 ist eine neue Rentenreform durchgeführt worden. Die ganzen Änderung lasse ich jetzt mal, das wäre zuviel.

      Grundsätzlich werden volle Erwerbsminderungsrenten nur noch auf Zeit gewährt.

      Empfohlen wird immer ca. drei Monate vor dem Ende der Befristung einen Weitergewähungsantrag zu stellen. Stellt ihn lieber fünf Monate vorher!!!! Also 07/2009....

      Der Weitergewährungsantrag ist nicht so umfangreich wie der erste Rentenantrag mit all seinen Anlagen.

      Hier ist "nur" ein Vordruck auszufüllen.

      Bei der Weitergewährung sind dann die aktuellen Befunde von den behandelnden Ärzten beizulegen.

      Solltest du noch Fragen haben, kannst du dich gerne bei mir melden.

      Sei lieb gegrüßt
      Alex

      Kommentar


        #4
        Habt vielen Dank für Eure Antworten , man steht ja immer wie der Ochs vorm berg bei solchen Dingen, die Beantragung der Rente hat schon 1/2 Jahr gedauert....

        Kommentar


          #5
          Hallo Jarleene,

          Grund für die Befristung ist aller Wahrscheinlichkeit nach, daß bei der BfA im regelfall die Erwerbsminderungsrenten zunächst befristet gewährt werden,und der zuständige Sachbearbeiter nicht nachgedacht hat.

          Wenn die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, würde ich Widerspruch einlegen mit dem Antrag, die Rente unbefristet zu gewähren, da eine Besserung der Erwerbsminderung nicht wahrscheinlich ist.

          Anderenfalls müßtest Du rechtzeitig Verlängerungsantrag stellen und den ganzen Formularkram nochmal hinter dich bringen.

          Beste Grüße

          Philip
          Rechtsanwaltskanzlei Philip Koch<BR>Liesgrundstraße 24<BR>63825 Schöllkrippen<BR>Tel. 06024/638086, Fax 06024/638087<BR>eMail: mailtohilip.koch@kanzlei-koch.de<BR>Internet: <A HREF=\"http://www.kanzlei-koch.de\" TARGET=_blank>http://www.kanzlei-koch.de</A>

          Kommentar


            #6
            <BLOCKQUOTE>Zitat:</font><HR>Original erstellt von RA Philip Koch:
            Hallo Jarleene,

            Grund für die Befristung ist aller Wahrscheinlichkeit nach, daß bei der BfA im regelfall die Erwerbsminderungsrenten zunächst befristet gewährt werden,und der zuständige Sachbearbeiter nicht nachgedacht hat.
            <HR></BLOCKQUOTE>

            Hierzu möchte ich nur anmerken, dass seit der Rechtsänderung zum 01.01.2001 EM-Renten für bestimmte Geburtsjahrgänge generell NUR befristet gewährt werden.
            Sei es BfA oder LVA. Beide arbeiten nach dem selben Gesetz.

            Auch trifft nicht ein Sachbearbeiter die Entscheidung, sondern der beratende ärtzliche Dienst.

            <BLOCKQUOTE>Zitat:</font><HR>Original erstellt von RA Philip Koch:


            Wenn die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, würde ich Widerspruch einlegen mit dem Antrag, die Rente unbefristet zu gewähren, da eine Besserung der Erwerbsminderung nicht wahrscheinlich ist.
            <HR></BLOCKQUOTE>

            Sicher aus der Sicht eines Anwalts nicht verkehrt gedacht, ABER das Widerspruchsverfahren kann sehr nervenaufreibend sein. Oft bedeutet das, wieder bei neuen Gutachtern vorstellig werden zu müssen. Das ist meiner Meinung der ganze Stress nicht wert! wie gesagt, meiner Meinung nach.....denn:

            <BLOCKQUOTE>Zitat:</font><HR>Original erstellt von RA Philip Koch:
            Anderenfalls müßtest Du rechtzeitig Verlängerungsantrag stellen und den ganzen Formularkram nochmal hinter dich bringen.<HR></BLOCKQUOTE>

            .....stimmt so nicht ganz! Der Aufwand bei der Beantragung der Weitergewährung ist weitaus geringer, als beim Erstantrag.

            Der Weitergewährungsantrag besteht aus einem einzigen Vordruck!!!!

            Natürlich jarleene könnt ihr versuchen eine Dauerrente im Widerspruchsverfahren zu erwirken.....Mir persönlich wäre es mit der Diagnose ALS wirklich zu stressig.

            Denn gerade mit dieser Diagnose steht nach Ablauf der Befristung einer Verlängerung nichts entgegen.

            Sei lieb gegrüßt
            Alex

            [ 10. November 2007: Beitrag editiert von: AlexBerlin ]

            Kommentar


              #7
              Hallo,


              ich bin zwar keine ALS-Patientin, habe aber eine Muskelerkrankung und bin dauerbeatmet. Besser wird es auch bei mir keineswegs.
              Als ich neulich auch mal wieder meine Rente neu bestätigen lassen musste, habe ich mal bei der Sachbearbeiterin nachgefragt, weil das wirklich lästig ist. Sie gab mir den Rat, ärztliche Unterlagen, z.B. die Pflegeeinstufung, einzureichen und einen Antrag auf Dauererwerbslosenrente zu stellen. Die Sachbearbeiter seien nicht hinreichend über die einzelnen Krankheitsbilder und -verläufe informiert. Natürlich würde die Befristung dann aufgehoben.
              Ich werde das demnächst in Angriff nehmen.

              Viele Grüße von Tilde
              Die Gesundheit ist wie das Salz, man merkt nur, wenn sie fehlt.

              Kommentar


                #8
                hallo,

                wie ich an anderer stelle schon geschrieben habe, wurde ich im jahr 2003 unbefristet wegen ALS eu-verrentet. ich bin jahrgang 50.

                vor 2 jahren wollte die bfa einen nachweis über bestehende erkrankung. habe alle aktuellen arztgutachten und das merkblatt von der dgm über die krankheit eingereicht und im begleitbrief auf die infaust prognose explizit hingewiesen. nach 3 wochen kamen alle unterlagen zurück und der bescheid weiterhin unbefristet.

                gruß
                edith

                Kommentar

                Lädt...
                X