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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Beachten Sie insbesondere folgende wichtigen Punkte:

Wertschätzend kommunizieren
Im DGM-Forum werden oft auch sensible Themen angesprochen. Deswegen sind Benutzer willkommen, die bereit sind, auf andere wertschätzend, freundlich und respektvoll einzugehen. Wir erwarten, dass unterschiedliche Meinungen respektiert und somit ausgedrückt und diskutiert werden können.

Sorgfalt und Verantwortung beachten
Die Forumsnutzer stehen häufig vor einer komplexen medizinischen Situation. Umso wichtiger ist, dass jeder User bei seinen Forumsbeiträgen Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein walten lässt. Keine Bevormundung und Herabsetzung anderer User durch angebliche Fachkompetenz. Forumsnutzer erteilen einander keine persönliche medizinische Beratung. Hingegen ist Erfahrungswissen von Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen und ihren Angehörigen gefragt, das auch als solches deklariert wird.

Gesprächskultur im Forum - Streitkultur über Persönliche Nachrichten (PN)
Bitte nicht auf gleichem Niveau zurückgeben, wenn sich jemand danebenbenimmt, sondern sich über PN an den Administrator wenden. Um die entsprechenden Threads nicht in ihrer Substanz und Thematik zu zerstören, bitte eventuelle Konflikte über PN austragen/lösen. Threads über das Forenverhalten im Allgemeinen sind möglich, sie sind aber kein Austragungsort für persönliche Konflikte.

Die Nichtbeachtung dieser Forenregen kann zum zeitweiligen oder dauerhaften Sperren des jeweiligen Accounts führen.

Ihre DGM
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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

Ihre Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM)
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Finanzierung von Kommunikationsmitteln

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    Finanzierung von Kommunikationsmitteln

    Hallo, wer kann mir Tipps geben, woher ich finanzielle Hilfe für Kommunikationsmittel bekommen kann. Meine private KK lehnt alles ab, was nicht medizinisch notwendig ist (Auch kein Blattwendegerät)Freue mich immer wenn mir mal wieder jemand ein Hörbuch oder einen film mitbringt. Der Landeswohlfahrtverband lässt sich viel Zeit mit seiner Entscheidung(Über ein halbes Jahr). Ich habe aber den Eindruck, dass die Kosten von 35000€ deren Rahmen übersteigt.
    Schreibe übrigens mit der Bildschirmtastatur, die mein Sohn extra für ALS-Patienten entwickelt hat und ich möchte an dieser Stelle sagen, dass ich sehr stolz auf meinen Sohn bin, was er da mit einem unvorstellbarem Zeitaufwand und Hilfe aus der ganzen Welt geschaffen hat.Liebe Grüße
    Jan

    #2
    Hallo,
    es tut mir leid das Deine Krankenkasse keine soziale Ader hat. Aber ich meine dass die Krankenkasse das nicht allein zu entscheiden hat, da es bekannter Weise rechtliche Grundlagen und Gesetze gibt in Deutschland.
    Eine Notwendigkeit für ein Hilfsmittel legt der behandelnde Arzt fest. Alle Hilfsmittel die eine Hilfsmittelnummer haben Und im Hilfsmittelksatalog stehen, müssen auch von der Krankenkasse gestellt werden, Voraussetzung ist natürlich die Notwendigkeit und die legt der Arzt fest. Die Krankenkasse kann lediglich entscheiden darüber ob Sie ein neues Hilfsmittel stellt oder eines aus ihrem Bestand. Weiter kann Sie einen Gutachter beauftragen, der dann mitunter das letzte entscheidende Wort hat.
    Kommunikation ist ein Grundbedürfnis und gesetzliche verankert, da kann keine Krankenkasse sagen das es dass nicht gibt.
    Es gibt ja auch noch Sozialgerichte, Dessen Abwicklung sehr schnell gehen soll.
    Auf jeden Fall nicht gefallen lassen!
    Wende Dich doch an DGM, Hier gibt es doch eine kompetente Beratung.
    Gruß Wolfgang
    Die Zeit ist schlecht? Wohlan. Du bist da, sie besser zu machen.
    Thomas Carlyle


    Hast Du unsere Hilfsmittellinkliste schon gesehen?
    Augensteuerung Quick Glance TM4 Teil 1 - Augensteuerung Quick Glance TM4 Teil 2[/B]

    Kommentar


      #3
      Sehr geehrtes Forum-Mitglied,

      der rechtliche Anspruch auf Hilfsmittel bezieht sich nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Nach diesem Paragraph sind die gesetzlichen Krankenversicherungen dazu verpflichtet, Menschen mit angeborenen oder erworbenen Behinderungen mit Hilfsmitteln zu versorgen, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Dies gilt jedoch ausschließlich für die gesetzlichen Krankenversicherungen, für die privaten Krankenversicherer gilt nach wie vor das Vertragsrecht. Ob eine private Krankenversicherung verpflichtet ist, die Kosten für ein bestimmtes Hilfsmittel zu übernehmen, hängt zum einen von den allgemeinen Versicherungsbedingungen und zum anderen vom einzelnen Versicherungsunternehmen und vom individuellen Vertrag ab.

      Die erstattungsfähigen Hilfsmittel sind i. d. Regel in den Tarifbedingungen der Versicherung in Form eines Hilfsmittel-Katalog festgehalten. Die Erstattungsansprüche der Zeit, Summe oder Stückzahl sind meist begrenzt, allerdings kann jede Versicherungsgesellschaft grundsätzlich die Erstattung auf einen bestimmten Betrag herabsetzen. Bestimmte Hilfsmittel werden je nachdem vom Versicherer bzw. auf dem Kulanzweg erstattet. Es kommt immer wieder vor, dass private Krankenversicherungen Kosten für Hilfsmittel übernehmen, die nicht im Vertrag aufgeführt sind. Allerdings beruhen die Kostenzusagen der Kassen auf Einzelfallentscheidungen, die im Ermessen der einzelnen Versicherungen liegen.

      Anderweitige Rechtsprechungen speziell zur angesprochenen Problematik sind uns nicht bekannt, was aber nicht heißt, dass es sie nicht gibt.

      Sie können gegen die Entscheidung der Kasse selbstverständlich einen Widerspruch bzw. Klage erheben, leider kann man sich hier nicht auf das Sozialgesetz beziehen, da es sich um einen individuellen Vertrag handelt und dieser nach dem Vertragsrecht und nicht nach dem gültigen Sozialrecht behandelt wird.
      Ich rate Ihnen daher, sich von einem Juristen mit Schwerpunkt Vertragsrecht rechtlich beraten zu lassen.

      Wenn Ihnen nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung stehen und die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Familie keine ausreichende Unterstützung zulassen, können Sie zur Finanzierung eines erforderlichen Hilfsmittels auch bei Stiftungen anfragen. Voraussetzung für finanzielle Zuschüsse durch Stiftungen ist in der Regel materielle Bedürftigkeit sowie dass die erforderliche Hilfe von anderen Leistungsträgern nicht gegeben werden kann. Dies muss gegebenenfalls in dem Hilfeantrag nachgewiesen werden.

      Grundsätzliche Informationen zu Stiftungen in Deutschland gibt der Bundesverband Deutscher Stiftungen. Nach Stiftungen recherchieren können Sie unter: www.stiftungsindex.de


      Mit freundlichen Grüßen

      Janine Šušak
      Hilfsmittelberatungszentrum DGM

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