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Behandlungspflege in der Privaten Krankenkasse

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    Behandlungspflege in der Privaten Krankenkasse

    Unsere private Krankenkasse, die bisher alle Einzelleistung der Behandlungspflege (Stomaversorgung,Absaugen, Überwachung des Beatmungsgerätes,Wechseln der Trachialkanüle) bezahlt hat, behauptet plötzlich, nachdem mein Mann eine 24 Stunden Pflege beantragt hat, die private Krankenkasse bräuchte überhaupt keine Behandlungspflege zu zahlen. Welche Erfahrungen habt ihr mit privaten Krankenkassen im Zusammenhang mit Behandlungspflege gemacht? Stimmt diese Aussage oder will man uns ins Boxhorn jagen?Ich würde mich über viele Antworten freuen!Wir kommen uns wie ein Spielball vor.
    Margita

    #2
    hallo margita,

    ich kann deine empörung gut verstehen. ich bin auch in der pvk und habe von ihr nur wohlwollend die zusage zur behandlunspflege bekommen, die sich bei mir (toi,toi,toi)derzeit nur auf anlegen von kompressionsstrümpfen durch den pflegedienst beschränkt. dabei muß ich 1/3 selbst monatlich bezahlen.

    meine pkv bezieht sich immer auf den vertrag, wonach behandlungspflege nicht versichert ist. die versicherung hat auch versucht, mir Leistungen wie physiotherapien zu streichen, weil keine heilung in sicht wäre.

    bisher konnte ich mit drastischen und sachlichen argumenten in beschwerdebriefen an den Vorstand der hauptverwaltung das jeweils für mich positiv klären.

    aber ich bin überzeuugt, dass ich bei so einem fall, wie von dir geschildert, sofort wieder schwierigkeiten bekäme. in diesem fall würde ich meinen neurologen ein gutachten erstellen lassen, was an kosten auf die kasse zukäme, wenn die behandlungspflege nicht gezahlt wird (z.b. notarzt, hausarztbesuche, krankenhausaufenthalte usw.), würde das auch nicht helfen, bliebe der gang zum rechtsanwalt.

    ich hoffe ich konnte dich ermuntern, dich unter keinen umständen von der pkv einschüchtern zu lassen und immer an die geschäftsleitung zu gehen, wenn ein sachbearbeiter meint, sich querstellen zu müssen. dabei kann ruhig ein hinweis auf anwalt kommen und ein ärztliches gutachten vom facharzt wirkt meistens wunder.

    ich wünsche dir viel erfolg.
    gruß
    edith

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      #3
      Hallo ewo (edith)
      zunächst vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Wenn ich deine Schilderungen lese ist unsere Krankenkasse ja noch gut, denn sie bezahlt anstandslos 5xmal die Woche KG und 3-4 mal die Woche Ergo (allerdings nicht die Hausbesuche und Fahrtkosten, das steht im Vertrag und wer denkt, wenn er in jungen Jahren sich versichert, daran, einmal so schwer krank zu werden!). Ich schätze nur, bei den Beträgen einer häuslichen 24 Stundenpflege wird auch der Vorstand nicht sehr entgegenkommend sein (wir verhandeln schon längst nicht mehr mit dem Sachbearbeiter). Meines Erachtens hat jede Versicherung, die sich als Vollversicherung bezeichnet, auch die Verpflichtung Behandlungspflege zu leisten, denn es sind medizinisch notwendige Maßnahmen. Notfalls gehen wir den Klageweg. Ich hoffe, es wird eine schöne Musterklage! Bei der Hilfsmittelversorgung durch die PVK ist es ja ähnlich. Hier läuft eine Initiative einiger Betroffener dagegen anzugehen.
      Gemeinsam sind wir stark!
      Ich wünsche allen einen schönen Sonntag!
      Margita

      ´

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        #4
        Wer bei dieser Krankheit in der PKV ist, hat ganz schlechte Karten bei Höchstbeiträgen. ich würde alle Tricks versuchen, in die GKV zu wechseln. es gibt Wege. seitdem ich gewechselt habe, spare ich weit über tausend Euro monatlich und habe nicht mehr die beschriebenen Probleme.

        viele Grüße

        Christian

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          #5
          Hallo colonnello,
          danke für deine Antwort! Leider kann mein Mann nícht mehr wechseln, denn er ist Beamter und muss sich privat versichern und außerdem ist er schwerstpflegebedürftig, ihn nimmt keine andere Krankenkasse mehr. Ich bin zur Zeit mitten in der Auseinandersetzung mit Kasse und Beihilfestelle.Das ist sehr nervenaufreibend.Ich hatte gehofft ich bekäme im Forum Tipps von Betroffenen in ähnlicher Situation. Ich werde jedenfalls davon berichten, wie es bei uns ausgegangen ist.
          Viele Grüße
          Margita

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            #6
            Guten Morgen,
            es ist immer und wieder das gleiche-die PKV will die Beahandlungspflege bei Beatmung nicht übernehmen und beruft sich dabei auf den abgeschlossenen Vertrag. Es ist tatsächlich so, dass diese Leistung nicht im Leistungskatalog der Privaten ist-das wissen aber die Wenigen.Deswegen ist es wichtig auch darauf zu achten.Nicht desto trotz ist es auch möglich, obwohl nervenaufreibend, die Kostenübernahme zu erstreiten- und das ist der richtige Weg- ggf. vor Gericht ziehen, Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen-da sind die Herren der PKV sehr empfindlich- bei manchen PKV klappt das gut.
            Viel Glück und Ausdauer!!!

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