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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Beachten Sie insbesondere folgende wichtigen Punkte:

Wertschätzend kommunizieren
Im DGM-Forum werden oft auch sensible Themen angesprochen. Deswegen sind Benutzer willkommen, die bereit sind, auf andere wertschätzend, freundlich und respektvoll einzugehen. Wir erwarten, dass unterschiedliche Meinungen respektiert und somit ausgedrückt und diskutiert werden können.

Sorgfalt und Verantwortung beachten
Die Forumsnutzer stehen häufig vor einer komplexen medizinischen Situation. Umso wichtiger ist, dass jeder User bei seinen Forumsbeiträgen Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein walten lässt. Keine Bevormundung und Herabsetzung anderer User durch angebliche Fachkompetenz. Forumsnutzer erteilen einander keine persönliche medizinische Beratung. Hingegen ist Erfahrungswissen von Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen und ihren Angehörigen gefragt, das auch als solches deklariert wird.

Gesprächskultur im Forum - Streitkultur über Persönliche Nachrichten (PN)
Bitte nicht auf gleichem Niveau zurückgeben, wenn sich jemand danebenbenimmt, sondern sich über PN an den Administrator wenden. Um die entsprechenden Threads nicht in ihrer Substanz und Thematik zu zerstören, bitte eventuelle Konflikte über PN austragen/lösen. Threads über das Forenverhalten im Allgemeinen sind möglich, sie sind aber kein Austragungsort für persönliche Konflikte.

Die Nichtbeachtung dieser Forenregen kann zum zeitweiligen oder dauerhaften Sperren des jeweiligen Accounts führen.

Ihre DGM
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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

Ihre Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM)
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Lebensunterhalt Angehörige Pflege

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    Lebensunterhalt Angehörige Pflege

    Hallo zusammen, ich wollte mal fragen, was es für finanzielle Unterstützung gibt. Ich bekomme jetzt noch Arbeitslosengeld, aber bald wird es eine EU Rente sein und das sind keine 1000 Euro. Ich weiß das mir dann noch Wohngeld zusteht. Größere Frage ist, woher kann mein Verlobter Geld beziehen. Er schult gerade nochmal um mit 55 Jahren..er möchte aber seine Ausbildung für 1 Jahr unterbrechen, damit wir in Ruhe umziehen können und die Hilfen für mich planen etc.etc. Kann ich persönliches Budget beantragen und ihn damit bezahlen? Pflegegeld reicht ja hinten und vorne nicht. Danke für eure Erfahrungen und Ideen. Petra

    #2
    Wohngeld ist auf jeden Fall eine sehr gute Idee, viele Leute haben einen Anspruch darauf und wissen es nicht. Im Städten mit teuren Mieten kann man nämlich auch als arbeitender Mensch in die Kategorie fallen.

    Ich habe zwar keine Empfehlung wo Geld herkommt, aber wo es zumindest andere Unterstützung gibt. Mein Mann kann bis zu 6 Monate pflegezeiten nehmen. Für diesen Zeitraum bekommt er kein Geld, wird aber von der Arbeit freigestellt und es werden Beiträge in die Rentenkasse für ihn eingezahlt, damit die verpasste Arbeitszeit sich später nicht schlecht auf die Rente auswirkt.
    Die Familienpflegezeit unterstützt Angehörige bei Pflegefällen in der Familie. Beschäftigte können sich bis zu 24 Monate teilweise freistellen lassen.

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      #3
      Ok..Danke..das weiß ich zwar schon , aber 6 Monate Auszeit ohne Einkommen, können wir uns leider nicht leisten.Aber es wird ne Lösung geben VG Petra

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        #4
        Bist du schon weitergekommen mit deinen Recherchen?

        Nachfolgend ein paar Infos:


        Welche Behörden / Ämtern wissen denn überhaupt, wer mein "Lebenspartner" oder "Verlobter" ist???
        Man muss bei bestimmtem Vorgehen u.U. sehr verschwiegen sein und gut planen.



        Familienangehörige | Haufe Personal Office
        Als Familienangehörige gelten z. B. Ehegatten, Verlobte, Lebenspartner, geschiedene Ehegatten, Verwandte, Verschwägerte und sonstige Familienangehörige.​


        https://ksl-muenster.de/de/node/1703...nlichen-budget
        Grundsätzlich können Sie im Rahmen eines PB die Personen, die Ihnen helfen sollen, selbst auswählen. Die Personen müssen natürlich geeignet sein, und die benötigten Hilfen auch richtig und vollständig erbringen.

        Bei den so genannten Beistandspflichten, die beispielsweise Eltern gegenüber ihren Kindern mit Behinderung haben, funktioniert es nicht. Es betrifft nur Angehörige zweiten oder höheren Grades.

        Anders ist es, wenn Sozialhilfeleistungen im Rahmen eines PB an Angehörige ausgezahlt werden sollen. Sozialhilfe erhält nämlich nicht, wer die erforderliche Hilfe von Angehörigen erhält (§ 2 Abs. 1 SGBB XII). Die Bezahlung von Angehörigen ist in der Sozialhilfe daher nur in Ausnahmefällen möglich. Dies gilt auch, wenn die Sozialhilfeleistung in Form eines PB geleistet wird.

        Bevor Sie oder Ihre Angehörigen wesentliche Änderungen Ihrer Lebensumstände einleiten, z. B. ein Angehöriger seine Arbeit kündigt, um für Sie beispielsweise als Assistenzkraft zu arbeiten, sollten Sie vorher mit dem zuständigen Sozialamt abklären, ob eine Gestaltung des PB wie gewünscht möglich ist.​

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