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reparatur augensteuerung

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    reparatur augensteuerung

    frage an die hilfsmittelberatung:

    Ich habe seit dezember 04 einen pc mit augenssteuerung als kommunikationssystem von der kasse bekommen .die mobile anlage ist eigentum der krankenkasse und wird nach meinem tod zurück gefordert und weiter vermittelt .
    wer trägt die kosten der reparatur ?

    im mai dieses jahres hatte ich probleme und die firma rehintech schickte mir 2 fachmänner,die sich 10 std bemühten und schließlich den rechner austauschten.
    die kosten trug die firma rehintech .

    jetzt ende oktober hatte ich wieder probleme .der pc ließ sich nicht mehr hoch fahren .
    rehintech forderte eine computerfirma als ansprechpartner vor ort.
    ich beauftragte eine örtliche computerfirma ,die telefon.kontakt mit rehintech hielt .
    die örtliche computerfirma konstatierte ein defektes mainboard und viren.
    ich bekam eine rechnung von 900€,arbeitzeit,fahrtkosten,virenschutz,rechner ...
    für den virenschaden wollte rehintech nicht aufkommen,obwohl sie selbst im mai meinen offenbar unzureichenden virenschutz installiert hatten .

    3 tage konnte ich mit der augenssteuerung arbeiten ,dann stellte sich wieder das gleiche problem ein :der pc fuhr überhaupt nicht mehr hoch .
    die viren konnten jetzt ja nicht mehr schuld sein !
    die örtliche computerfirma tauschte nochmal den rechner und vor den augen des fachmann - gottseidank - gab dieser wieder keinen ton von sich ,sobald er an meiner anlage angeschlossen war .
    jetzt vermuten meine computerfirma und rehintech ,dass die infrarotkamera einen kurzschluss verursacht und die kamera samt kabel werden ausgewechselt.

    rehintech will jetzt ein rezept vom hausarzt .
    meiner ansicht nach ist das aber ein herstellungsfehler!
    den hat es zwar noch bei keinem kunden von rehintech gegeben ,aber einmal ist immer das erste mal........
    die augenssteuerung ist in deutschland ja relativ neu,kostet der kasse immens und mir ist nicht klar,ob das ein hilfsmittel wie zum beispiel ein elektrorollstuhl ist .
    für den elektrorollstuhl bekomme ich jederzeit für reparatur ein rezept .keiner ffrägt,ob ich auch gut aufgepasst habe .
    ein kommunikationssystem ,mit dem man auch mailt und ins internet geht ,ist eigentlich illegal ,weil die krankenkasse mir nur ein hilfsmittel für die kommunikation genehmigt hat ,oder wie ist das ?
    bitte klären Sie mich über die rechtliche situation auf !

    diese fragen sind vielleicht auch für andere interessant ,die damit arbeiten oder die es beantragen möchten .

    mit freundlichem gruß
    Ulli K.

    #2
    Hallo,
    ich habe auch eine Augensteuerung von der Firma Rehintech.
    Ich hatte gleich am Anfang eiin Problem, was aber sehr schnell und kompetent behoben worden ist.
    Also ich sehe es ein wenig anders, wer sich im Internet Viren, Würmer und Co. Einfängt hat meiner Meinung nach auch selbst Schuld daran. Viren können auch Software beeinträchtigen, oder gar beschädigen. Ich vermute dass es bei Dir so war. Sorry, nur eine Vermutung!
    Ich habe meiner Krankenkasse eine Email geschrieben und mich für die Genehmigung Der Augensteuerung bedankt. Also keineswegs illegal, die wissen schon was Sie genehmigen. Reparaturen laufen eigentlich über ein Rezept, es sei denn man leiert selbst was an.
    Gruß Wolfgang
    Die Zeit ist schlecht? Wohlan. Du bist da, sie besser zu machen.
    Thomas Carlyle


    Hast Du unsere Hilfsmittellinkliste schon gesehen?
    Augensteuerung Quick Glance TM4 Teil 1 - Augensteuerung Quick Glance TM4 Teil 2[/B]

    Kommentar


      #3
      Sehr geehrtes Forum-Mitglied,

      nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V sind die gesetzlichen Krankenversicherungen dazu verpflichtet, Menschen mit angeborenen oder erworbenen Behinderungen mit Hilfsmitteln zu versorgen, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Dies gilt, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. Auch Hilfsmittel, die nicht unmittelbar am menschlichen Körper wirken, müssen von der gesetzlichen Krankenversicherung bewilligt werden, wenn sie der medizinischen Zielsetzung dienen (z.B. Kommunikationshilfsmittel, die natürliche Körperfunktionen ersetzen).

      Die Krankenkassen sind ebenfalls verpflichtet, die Kosten für die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung sowie für die Ausbildung im Gebrauch des Hilfsmittels zu übernehmen. Dies gilt auch für die Kosten der zum Betrieb eines Elektrorollstuhls erforderlichen Energie (Ladestrom).

      Leistungen der Krankenkassen zur medizinischen Rehabilitation wie die Versorgung mit Hilfsmitteln sowie Reparaturen erfolgen nur auf Antrag und nach ärztlicher Verordnung. Der Antrag sollte daher schriftlich eingereicht werden - sonst besteht keine Leistungspflicht der Krankenkasse.

      Leistungen können sich häufig verzögern, einerseits, weil der Bedarf in Frage gestellt wird und andererseits, wenn die Zuständigkeit nicht geklärt werden kann. Für die schnelle Klärung von Zuständigkeiten enthält das Sozialgesetzbuch IX im § 14 eine Regelung zur Verfahrensbeschleunigung: die Zuständigkeitsklärung.

      Die Krankenkasse ist danach verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages zu entscheiden, ob sie für die Leistung zuständig ist. Stellt die Krankenkasse bei der Prüfung fest, dass sie für die Leistung nicht zuständig ist, ist sie verpflichtet, den Antrag unverzüglich an den nach ihrer Auffassung zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten und den Antragsteller hierüber zu unterrichten. In beiden Fällen müssen die Leistungsträger innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden. Sollte ein Gutachten zur Ermittlung des Leistungsbedarfs nötig sein, muss das Gutachten nach zwei Wochen vorliegen und die Entscheidung bereits zwei Wochen später getroffen worden sein.
      Sollte die Krankenkasse dem Antragsteller innerhalb von etwa drei bis vier Wochen keine Antwort oder Entscheidung mitgeteilt haben, empfiehlt es sich, telefonisch nachzufragen und abzuklären, aus welchen Gründen es zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung des Antrages kommt. Die Fa. Rehintech kann Ihnen hier evtl. behilflich sein.

      Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen zunächst weiterzuhelfen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Janine Šušak
      Hilfsmittelberatungszentrum DGM

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        #4
        Hallo Ulli, also ehrlich wie lange bist du schon im Netz ?? wie kannst du davon ausgehen dass jemand anderes außer dir zuständig ist deinen Pc sicher zu machen ??.
        Ich habe auch eine Versorgung durch Rehintech allerdings mit einem Kommunikationsgerät(PC)welches ich mit einer Kopfsteuerung nutze .Die Jungs von Rehintech haben mit als Service einen Virenschutz installiert und es war von Anfang an klar das ich mich um Wartung des Systems und Virenupdates selber kümmern muß, aber ist doch auch klar,oder ?
        Genauso wenn ich andere Software testen will mache ich einen Systemwiedérherstellungspunkt und hoffe alles läuft danach weiter.
        Einmal ist allerdings das komplette System abgeschmiert und die Rehintechambulanz hat mir mit einem Backup sofort (2 Tage ) geholfen," super" allerdings mußte ich mich um meine privaten Daten kümmern aber das ist ja auch klar.Ich mache jede Woche eine Sicherung auf externer Festplatte,

        Dieser Service von Rehintech war wie bei Dir auch kostenlos,Hut ab und nochmal Danke wenn die immer so reagieren.

        Mein Kupel in Berlin hatte nach zwei Jahren einen Defekt an seiner Kommunikationshilfe Lucy ,diese Reparatur (Austausch )hat die Kasse nach einigem hin und her bezahlt !

        Gruß Druidenring
        und Merry christ....und so

        P.S hoffe Du hast mittlerweile ein stabiles System

        [ 23. Dezember 2005: Beitrag editiert von: Druidenring ]

        [ 23. Dezember 2005: Beitrag editiert von: Druidenring ]

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