frage an die hilfsmittelberatung:
Ich habe seit dezember 04 einen pc mit augenssteuerung als kommunikationssystem von der kasse bekommen .die mobile anlage ist eigentum der krankenkasse und wird nach meinem tod zurück gefordert und weiter vermittelt .
wer trägt die kosten der reparatur ?
im mai dieses jahres hatte ich probleme und die firma rehintech schickte mir 2 fachmänner,die sich 10 std bemühten und schließlich den rechner austauschten.
die kosten trug die firma rehintech .
jetzt ende oktober hatte ich wieder probleme .der pc ließ sich nicht mehr hoch fahren .
rehintech forderte eine computerfirma als ansprechpartner vor ort.
ich beauftragte eine örtliche computerfirma ,die telefon.kontakt mit rehintech hielt .
die örtliche computerfirma konstatierte ein defektes mainboard und viren.
ich bekam eine rechnung von 900€,arbeitzeit,fahrtkosten,virenschutz,rechner ...
für den virenschaden wollte rehintech nicht aufkommen,obwohl sie selbst im mai meinen offenbar unzureichenden virenschutz installiert hatten .
3 tage konnte ich mit der augenssteuerung arbeiten ,dann stellte sich wieder das gleiche problem ein :der pc fuhr überhaupt nicht mehr hoch .
die viren konnten jetzt ja nicht mehr schuld sein !
die örtliche computerfirma tauschte nochmal den rechner und vor den augen des fachmann - gottseidank - gab dieser wieder keinen ton von sich ,sobald er an meiner anlage angeschlossen war .
jetzt vermuten meine computerfirma und rehintech ,dass die infrarotkamera einen kurzschluss verursacht und die kamera samt kabel werden ausgewechselt.
rehintech will jetzt ein rezept vom hausarzt .
meiner ansicht nach ist das aber ein herstellungsfehler!
den hat es zwar noch bei keinem kunden von rehintech gegeben ,aber einmal ist immer das erste mal........
die augenssteuerung ist in deutschland ja relativ neu,kostet der kasse immens und mir ist nicht klar,ob das ein hilfsmittel wie zum beispiel ein elektrorollstuhl ist .
für den elektrorollstuhl bekomme ich jederzeit für reparatur ein rezept .keiner ffrägt,ob ich auch gut aufgepasst habe .
ein kommunikationssystem ,mit dem man auch mailt und ins internet geht ,ist eigentlich illegal ,weil die krankenkasse mir nur ein hilfsmittel für die kommunikation genehmigt hat ,oder wie ist das ?
bitte klären Sie mich über die rechtliche situation auf !
diese fragen sind vielleicht auch für andere interessant ,die damit arbeiten oder die es beantragen möchten .
mit freundlichem gruß
Ulli K.
Ich habe seit dezember 04 einen pc mit augenssteuerung als kommunikationssystem von der kasse bekommen .die mobile anlage ist eigentum der krankenkasse und wird nach meinem tod zurück gefordert und weiter vermittelt .
wer trägt die kosten der reparatur ?
im mai dieses jahres hatte ich probleme und die firma rehintech schickte mir 2 fachmänner,die sich 10 std bemühten und schließlich den rechner austauschten.
die kosten trug die firma rehintech .
jetzt ende oktober hatte ich wieder probleme .der pc ließ sich nicht mehr hoch fahren .
rehintech forderte eine computerfirma als ansprechpartner vor ort.
ich beauftragte eine örtliche computerfirma ,die telefon.kontakt mit rehintech hielt .
die örtliche computerfirma konstatierte ein defektes mainboard und viren.
ich bekam eine rechnung von 900€,arbeitzeit,fahrtkosten,virenschutz,rechner ...
für den virenschaden wollte rehintech nicht aufkommen,obwohl sie selbst im mai meinen offenbar unzureichenden virenschutz installiert hatten .
3 tage konnte ich mit der augenssteuerung arbeiten ,dann stellte sich wieder das gleiche problem ein :der pc fuhr überhaupt nicht mehr hoch .
die viren konnten jetzt ja nicht mehr schuld sein !
die örtliche computerfirma tauschte nochmal den rechner und vor den augen des fachmann - gottseidank - gab dieser wieder keinen ton von sich ,sobald er an meiner anlage angeschlossen war .
jetzt vermuten meine computerfirma und rehintech ,dass die infrarotkamera einen kurzschluss verursacht und die kamera samt kabel werden ausgewechselt.
rehintech will jetzt ein rezept vom hausarzt .
meiner ansicht nach ist das aber ein herstellungsfehler!
den hat es zwar noch bei keinem kunden von rehintech gegeben ,aber einmal ist immer das erste mal........
die augenssteuerung ist in deutschland ja relativ neu,kostet der kasse immens und mir ist nicht klar,ob das ein hilfsmittel wie zum beispiel ein elektrorollstuhl ist .
für den elektrorollstuhl bekomme ich jederzeit für reparatur ein rezept .keiner ffrägt,ob ich auch gut aufgepasst habe .
ein kommunikationssystem ,mit dem man auch mailt und ins internet geht ,ist eigentlich illegal ,weil die krankenkasse mir nur ein hilfsmittel für die kommunikation genehmigt hat ,oder wie ist das ?
bitte klären Sie mich über die rechtliche situation auf !
diese fragen sind vielleicht auch für andere interessant ,die damit arbeiten oder die es beantragen möchten .
mit freundlichem gruß
Ulli K.
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