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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Beachten Sie insbesondere folgende wichtigen Punkte:

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Im DGM-Forum werden oft auch sensible Themen angesprochen. Deswegen sind Benutzer willkommen, die bereit sind, auf andere wertschätzend, freundlich und respektvoll einzugehen. Wir erwarten, dass unterschiedliche Meinungen respektiert und somit ausgedrückt und diskutiert werden können.

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Die Forumsnutzer stehen häufig vor einer komplexen medizinischen Situation. Umso wichtiger ist, dass jeder User bei seinen Forumsbeiträgen Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein walten lässt. Keine Bevormundung und Herabsetzung anderer User durch angebliche Fachkompetenz. Forumsnutzer erteilen einander keine persönliche medizinische Beratung. Hingegen ist Erfahrungswissen von Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen und ihren Angehörigen gefragt, das auch als solches deklariert wird.

Gesprächskultur im Forum - Streitkultur über Persönliche Nachrichten (PN)
Bitte nicht auf gleichem Niveau zurückgeben, wenn sich jemand danebenbenimmt, sondern sich über PN an den Administrator wenden. Um die entsprechenden Threads nicht in ihrer Substanz und Thematik zu zerstören, bitte eventuelle Konflikte über PN austragen/lösen. Threads über das Forenverhalten im Allgemeinen sind möglich, sie sind aber kein Austragungsort für persönliche Konflikte.

Die Nichtbeachtung dieser Forenregen kann zum zeitweiligen oder dauerhaften Sperren des jeweiligen Accounts führen.

Ihre DGM
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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

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    Rente

    Hallo, bei meinem Mann (61) wurde im Mai 04 ALS diagnostiziert. Seit 1.10.04 bekommt er "volle Erwerbsunfähigkeitsrente", seit April 05 befindet er sich in einem Pflegeheim. Um in den "Genuß" der Betriebsrente (deren Anwartschaft er natürlich nach 21 Jahren Betriebszugehörigkeit erworben hat) zu kommen, muß er ein "vorgezogenes Altesruhegeld" erhalten. Anwaltlich abgeklärt, daß man da nichts machen kann mit Erwerbsunfähigkeitsrente Der Anwalt (Arbeitsrechtler" brachte mich aber auf die Idee, Rente nach dem Schwerbehindertengesetz zu beantragen. Jetzt meine Frage an ich weiß nicht wen: Lohnt es sich, die Erwerbsunfähigkeitsrente umwandeln zu lassen in ein vorgezogenes Altersruhegeld nach dem Schwerbehindertengesetz, oder ist diese niedriger? Für Antwort(en) wäre ich dankbar. Gruß Ellen

    #2
    Hallo Ellen,

    der Rentenversicherungsträger sollte Dir doch darüber Auskunft geben können und Dir die jeweilige Rentenhöhe ausrechnen, oder?

    Goldy

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      #3
      Hallo Ellen,
      wende dich doch an den VDK (4€ Monatlich)
      schätze die können Euch helfen
      gruß Bernie [img]smile.gif[/img]
      Hoffen wir auf das Wunder, ich glaube fest daran!

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        #4
        Hallo Ellen !
        Frage einmal beim Landratsamtan,die haben eine Beratungsstelle.
        Ich habe,nach dem ich die Erwerbsunfähigkeits -Rente bekam,sofort auch die Betriebsrente erhalten!
        Diese Sachen stehen auch im Arbeitsvertrag den dein Mann doch irgendwann einmal unterzeichnet hat.
        Gruß Nobbi [img]smile.gif[/img]
        Liebe das Leben,<BR>dann liebt es Dich auch!

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          #5
          Hallo, ich danke Euch erst mal recht herzlich für Eure Antworten; ich habe ja erst mal Monate warten müssen, bis ich die Vereinbarung über die Betriebsrente vom Arbeitgeber erhalten habe, und darin sind die Erwerbsunfähigen, die nicht durch eine betriebsbedingte Krankheit oder durch Betriebsunfall erwerbsunfähig wurden, überhaupt nicht berücksichtigt. Da verschanzen die sich erstmal hinter den Formalien. Mal sehen, was sich da machen läßt. ALS und vor allen Dingen Bulpärparalyse kann ja auch durch jahrelangen Umgang mit Schadstoffen (hier Asbest) entstehen. Ich gebe da nicht so schnell auf und nach. Nochmals vielen Dank Euch Allen. [img]smile.gif[/img]

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            #6
            Hallo Ellen!
            Das ist der richtige Weg.
            Viel Glück
            Gruß Nobbi
            Liebe das Leben,<BR>dann liebt es Dich auch!

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              #7
              Hallo,
              die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, bzw Erwerbwinderung ist in jedem Fall geringer, wie die Altersrente. Bei mir würde dies derzeit ca 600 Euro ausmachen. Schwerbehinderte können etwas vorzeitiger und mit geringerem Abschlag Altersrente beantragen. Aus meiner Sicht war der Hinweiss sehr sinnvoll und sollte gemacht werden. ke

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                #8
                Hallo ke, das denke ich nämlich auch, dann müßte die Fa. meines Mannes auch die Betriebsrente zahlen, das wären immerhin knapp 500 €. Ich muß ja mit jedem Cent rechnen, da ich ja auchn ganz schön fürs Pflegeheim draufzahlen muß. Habe am 10.8. einen Termin mit dem BfA-Menschen. Ich laß dann wieder von mir hören; kann ja für andere Betroffene auch ganz schön wichtig sein. Allen liebe Grüße, Ellen [img]smile.gif[/img]

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