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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Beachten Sie insbesondere folgende wichtigen Punkte:

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Im DGM-Forum werden oft auch sensible Themen angesprochen. Deswegen sind Benutzer willkommen, die bereit sind, auf andere wertschätzend, freundlich und respektvoll einzugehen. Wir erwarten, dass unterschiedliche Meinungen respektiert und somit ausgedrückt und diskutiert werden können.

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Die Forumsnutzer stehen häufig vor einer komplexen medizinischen Situation. Umso wichtiger ist, dass jeder User bei seinen Forumsbeiträgen Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein walten lässt. Keine Bevormundung und Herabsetzung anderer User durch angebliche Fachkompetenz. Forumsnutzer erteilen einander keine persönliche medizinische Beratung. Hingegen ist Erfahrungswissen von Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen und ihren Angehörigen gefragt, das auch als solches deklariert wird.

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Bitte nicht auf gleichem Niveau zurückgeben, wenn sich jemand danebenbenimmt, sondern sich über PN an den Administrator wenden. Um die entsprechenden Threads nicht in ihrer Substanz und Thematik zu zerstören, bitte eventuelle Konflikte über PN austragen/lösen. Threads über das Forenverhalten im Allgemeinen sind möglich, sie sind aber kein Austragungsort für persönliche Konflikte.

Die Nichtbeachtung dieser Forenregen kann zum zeitweiligen oder dauerhaften Sperren des jeweiligen Accounts führen.

Ihre DGM
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Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

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Pflegestufe bei ALS

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    #16
    Merkzeichen RF

    Hallo nochmal,
    da hier schon mal von der Befreiung von den Rundfunkgebühren gesprochen wurde, will ich noch kurz was loswerden.
    Auf Grund meiner Trachealkanüle habe ich beim Versorgungsamt das Merkzeichen RF (Verschlimmerungsantrag) beantragt. Und welch Wunder, es wurde mir ohne Rückfragen genehmigt.
    Mein Tipp: bei Trachealkanüle sofort RF beantragen.
    LG von Gerd

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      #17
      Hallo Gerd,
      Den Vermerk RF im Schwerbehindertenausweis bekommt man auch ohne Trachialbeatmung.
      Wenn man auf Grund einer Krankheit nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen kann ,dann ist es Grund genug für die Rundfunkbefreiung.
      gruß Wolfgang
      Die Zeit ist schlecht? Wohlan. Du bist da, sie besser zu machen.
      Thomas Carlyle


      Hast Du unsere Hilfsmittellinkliste schon gesehen?
      Augensteuerung Quick Glance TM4 Teil 1 - Augensteuerung Quick Glance TM4 Teil 2[/B]

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        #18
        Ach lieber Wolfgang, ...

        ... das weiß ich doch. Ich habe selbst eine Bekannte, die auch an einer Muskelkrankheit leidet, die aber für ihr RF vor Gericht ziehen musste. (Ob sie bis heute Erfolg hatte, weiß ich nicht.)
        Ich wollte also nur allen Betroffenen mit Trachealkanüle mitteilen, dass es jetzt mit TK eventuell einfacher ist, RF zu bekommen.
        LG von Gerd.

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          #19
          Meine Erfahrungen

          Hallo an alle!

          Das Problem mit der Zuzahlung bei 24h-Pflege ist tatsächlich ein Problem, dass man bei der Beantragung der nächsten Hilfe oder Unterstützung berücksichtigen muss (leider!).

          Grundsätzlich werden im Fall einer Behandlungspflege (Zuständigkeit Krankenkasse) bei 24h die gesamte Zeit abgezogen, die lt. Pflegegutachten des MDK bei der Festlegung der Pflegestufe für die sonstige Pflege (Zuständig Pflegekasse) täglich benötigt wird. Solange also die Summe aus den Zeiten von Behandlungspflege und sonstige Pflege kleiner als 24h täglich ist, ist die Devise immer, die Pflegestufe so hoch wie möglich!
          Erst wenn man 24h Behandlungspflege täglich zugestanden bekommt, kommt es zum scheinbaren Paradoxon, dass jetzt die Pflegestufe eher so klein wie möglich sein sollte. Finanziell ist das aber nicht unbedingt nachteilig. Die Stundensätze die ein Pflegedienst für die Behandlungspflege von der Krankenkasse erhält, sind nämlich in aller Regel deutlich höher als die Pflegesachleistung für die Pflegestufe!
          Generell kann man, denke ich, durch genaue Vorbereitung des Begutachtungstermins mit dem MDK jede gewünschte Pflegestufe erreichen, die man sich vornimmt. Unsere Krankheit, klar, mal vorausgesetzt!

          Euch, Gerd, würde ich deshalb zwei Alternativen vorschlagen. Einmal könnt ihr mit Eurem Pflegedienst darüber verhandeln, ob dieser auf Eigenanteile von Euch nicht generell verzichten kann. Solange aber das Sozialamt bezahlt besteht da kein Handlungsbedarf. Das Sozialamt bezahlt nämlich Hilfe zur Pflege und dies solange, wie Deine Pflegekosten für Grund- und Haushaltspflege höher sind als die Pflegesachleistung je nach Pflegestufe!
          Zur Alternative reduziert Ihr die Pflegestufe bei der nächsten Begutachtung und verhandelt mit dem Pflegedienst darüber, ob er die Abrechnung für Grund- und Haushaltspflege nicht reduzieren kann. Im Gegenzug bekommt er ja mehr Zeit von der Krankenkasse mit dem höheren Stundensatz der Behandlungspflege bezahlt! So entfällt Ausserdem die Leistungspflicht des Sozialamts und Deine Frau kann dann verdienen, was sie will! Rede mal mit Deinem Pflegedienst ob sie nicht für die arbeiten kann, bei Dir natürlich.

          Eine dritte Variante, entspricht dann in etwa meiner, wäre, Du beantragst ein persönliches Pflegebudget und läßt Dir das ganze Geld für die Behandlungspflege selber auszahlen und kannst dann Deine Pflege locker selbst bezahlen. Das Sozialamt freut sich dann auch!; Allerdings mußt oder kannst Du dann Deine Pflege selber organisieren!

          Ich habe übrigens 8h Behandlungspflege, Pflegestufe 3 Härtefall und bekomme die Behandlungspflege, die Leistungen vom Sozialamt für die überschüssigen Pflegekosten und die Leistungen der Krankenkasse für meine regelmäßige Therapie als persönliches Pflegebudget ausbezahlt und habe mir davon eine 24h-Pflege selbst organisiert.
          Nach dem 3. Verschlechterungsantrag habe ich jetzt auf meinem Schwerbeschädigtenausweis 100% und die Buchstaben G, aG, B, H und RF.
          Fahre selbst noch mit dem E-Rolli und kann noch ein paar Schritte mit Hilfe laufen, habe nachts unterstützende Beatmung und brauche so ziemlich bei allen Tätigkeiten Hilfe.

          Viel Erfolg!
          Jan

          Leben ist das, was man wie daraus macht!

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