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Was ist eine P-ALS und andere Fragen

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    Was ist eine P-ALS und andere Fragen

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich habe bereits vor einiger Zeit einen Eintrag ins Forum geschrieben, noch mal vielen Dank an alle, die mir geantwortet haben.
    Die Diagnose ALS hat sich bei meinem Vater (49) nun vor einem halben Jahr bestätigt und seitdem geht es schnell bergab, nur die Sprache, das Schlucken und die Atmung sind noch nicht betroffen. Unser größtes Problem sind nach wie vor die Schmerzen, gegen die kein Arzt bisher ein wirksames Medikament verschreiben konnte. Wir hatten große Hoffnungen auf die ALS-Ambulanz der Berliner Charite gesetzt, aber auch dort wurden wir maßlos enttäuscht, denn gegen die Schmerzen wurde nur ein harmloses Rheumamittel verschrieben, was natürlich totaler Blödsinn ist.

    Jetzt nimmt mein Vater Lyrica Tabletten, die helfen zwar auch nicht, aber wenn er sie absetzt hat er die schlimmsten Entzugserscheinungen. Nur ein Morphium Schmerzpflaster hat bis jetzt die Schmerzen lindern können, aber die Nebenwirkungen waren einfach zu stark.
    Deshalb meine dringendste Frage:
    In meinem letzten Beitrag hat mir ein Mitglied (kann mich leider nicht mehr an ihren Namen erinnern) von einer P-ALS berichtet, also wahrscheinlich eine spezielle Verlaufsform, in der es zu ausgeprägten Schmerzen kommt. Ich konnte allerdings weder im Internet noch in Büchern nähere Informationen dazu finden. Vielleicht ist jemand selbst betroffen und kann mir sagen, was das genau bedeutet und ob es dafür Medikamente oder eventuell auch Schmerztherapien gibt?
    Davon abgesehen hört man ja viel von alternativen Therapien im Ausland, aber was ich bis jetzt in Erfahrung bringen konnte kostet das nur Unsummen und bringt nichts. Auf der anderen Seite möchte man ja alles versuchen was möglich ist. Mein Vater wollte z.B. an einer neuen Studie aus Israel teilnehmen, aber bis jetzt hat sich leider noch niemand zurückgemeldet. Man ist als Angehöriger einfach absolut hilflos und weiß nicht was das Richtige ist. Hinzu kommt, dass mein Vater überhaupt nicht mit seinem Schicksal zurechtkommt, was ich an seiner Stelle wahrscheinlich auch nicht würde. Diese Krankheit ist einfach so grausam, man quält sich Tag für Tag und weiß doch ganz genau, dass es absolut keine Hoffnung auf Besserung gibt.
    Naja, und dann kommen natürlich auch noch die finanziellen Sorgen dazu. Jahrelang schuftet man sich kaputt und wenn man dann selbst mal Unterstützung gebrauchen kann – nichts!
    Auf ein verstellbares Lattenrost haben wir Monate warten müssen! Und auch ehe der Badumbau genehmigt wurde hat es Ewigkeiten gedauert. Gerade bei so schlimmen und schnell voranscheitenden Krankheiten darf das doch nicht so lange dauern...
    Mein Vater hat jetzt die Pflegestufe 2. Wisst ihr, in welchen Bereichen es da Vergünstigungen gibt? Ich hab jetzt z.B. (auch nur durch Zufall) erfahren, dass man als Pflegegeldberechtigter von den Fernsehgebühren befreit ist. Gibt es da noch mehr solcher Dinge?
    Ja, also das war es dann erstmal von mir. Würde mich freuen, wenn mir jemand antworten würde. Viele Grüße, Gwynhyfhar

    #2
    Hallo Jennifer,
    der Unterschied zwischen einer ALS und einer P-ALS ist, das bei der P-ALS nur das 1. Motoneuron in der Hirnrinde betroffen ist und sich langsam verabschiedet und das P steht für Primär. Bei der ALS sind entweder nur das 2. im Rückenmark oder das 1. und 2. motorische Neuron gleichzeitig betroffen.
    Auch ich habe mit sehr starken Schmerzen zu tun und sie bringen einen an den Rand der Verzweiflung, aber es gibt auch sehr starke Medikamente wie Valoron/Tilidin mit verschiedenen Stärkegraden, die noch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen wie Morphine und nicht abhängig machen durch den Zusatz- Wirkstoff Naxolon. Es gibt davon Depot-Tabletten, die 12 Stunden lang wirken und sie haben weniger Nebenwirkungen.
    Seit drei Monaten nehme ich diese Tabletten Valoron 100 zu mir und habe ein erheblich geringeres Schmerzgefühl. Ich spüre auch genau, wenn die Wirkung nach 10-11 Stunden langsam nachlässt.
    Es gibt fast gar keine Literatur über die Primäre Lateralsklerose, deshalb habe ich ein kleines Buch geschrieben, welches zwar meinen speziellen PLS-Verlauf seit 2006 beschreibt, aber es sind viele allgemein gültige Ratschläge auch darin enthalten. In diesem Thread habe ich das Büchlein vorgestellt, falls Du Interesse haben solltest.


    Wenn man eine Pflegestufe hat, ist man nicht immer auch von den Fernsehgebühren befreit, es kommt auch auf die Umstände an, trotzdem versuche einen Befreiungsantrag zu stellen.

    Einen lieben Gruss
    Uschi
    Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
    Lucius Annaeus Seneca
    Mein 1. Buch über PLS / ALS ist auch als E- Book erhältlich: http://www.schulz-kirchner.de/bueche...kt-e-book.html
    und nach meinem Signaturspruch: am 2. Buch arbeite ich noch momentan.

    Kommentar


      #3
      Nach meinem Kenntnisstand hängt eine Gebührenbefreiung nicht von der Pflegestufe, sondern vom Grad der Behinderung, bzw. von den Einstufungen durch das Landratsamt-Versorgungsamt, ab.
      Man muss den entsprechenden Vermerk in seinem Behindertenausweis haben.

      Falls noch nicht geschehen: Einen solchen Antrag, bzw. Änderungsantrag umgehend stellen.

      Anmerkung: Ich wohne in BW. Ob andere Bundesländer die gleichen Regelungen haben, entzieht sich meiner Kenntnis
      carpe diem
      Schlafen kannst Du noch genug

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        #4
        Ergänzend zu Uschies Bemerkungen zu PLS.
        Es gibt noch die Abkürzung "PALS". Das ist ein Kürzel für an der ALS erkrankten Menschen.
        carpe diem
        Schlafen kannst Du noch genug

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          #5
          Genau Karl-Heinz,
          man muss einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk R/F haben und der Antrag ist hier als Download- Formular bei der GEZ selbst einzureichen.


          Einen lieben Gruss
          Uschi
          Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
          Lucius Annaeus Seneca
          Mein 1. Buch über PLS / ALS ist auch als E- Book erhältlich: http://www.schulz-kirchner.de/bueche...kt-e-book.html
          und nach meinem Signaturspruch: am 2. Buch arbeite ich noch momentan.

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            #6
            Hallo zusammen,

            will mich kurz zu der Befreiung von Rundfunkgebühren äußern.

            Wir standen seinerzeit wegen dieser Problematik aus folgendem Grund sehr nahe an einer gerichtlichen Auseinandersetzung:

            Grundsätzlich ist ein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebühren-
            zahlung nur bei einer Bedürftigkeit (siehe Bundessozialhilfegesetz BSHG)
            gegeben. Soll heißen: Nur jemand, der Pflegeleistungen nach dem BSHG erhält und einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt gestellt hat kann von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden.

            Bedürftig im Sinne des Gesetzes sind z.B. Sozialhilfeempfänger. Auch die
            Personen die Hartz IV erhalten fallen darunter.

            Die Verweisung auf das BSHGH ist erkennbar auf dem Antragsformular.

            Es obliegt im laufenden Verfahren letztendlich den Landesrundfunk-anstalten ob sie die Befreiung akzeptieren wollen oder nicht.

            Der Umkehrschluß dieser Gesetzesvorschrift ist, jemand der nach dem
            Pflegeversicherungsgesetz Pflegeleistungen erhält - also nicht
            bedürftig im Sinne des BSHG ist) kann im Normalfall nach derzeitiger
            Rechtslage nicht von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit werden.

            Wir haben seinerzeit der GEZ eine Synopse der beiden identischen
            Rechtsvorschriften zugesandt( die wenigsten wissen überhaupt davon),
            und darauf verwiesen, daß diese Ungerechtigkeit ja wohl nicht im Sinne
            des Erfinders sein kann. Leider ist aber die Rechtslage so.

            Erst nach langem Hin und Her haben sie der Befreiung zugestimmt.

            Was ich mit meinem Beitrag ausdrücken möchte ist dies:

            Es hängt, sofern man nicht zu dem Personenkreis der Hilfebebürftigen
            gehört vom Wohlwollen der Sachbearbeiter ab.

            Tendenziell wird man aber auf ein Wohlwollen hoffen können.

            Ich wünsche allen die leider mit dieser Problematik behaftet sind viel Erfolg.

            Liebe Grüße


            Knut

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