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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

Ihre Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM)
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    Allgemeine Info

    Am 18.11.2008 veranstaltet die Katholische Fachhochschule (KFH) einen Tag der offenen Tür.
    Interessant ist diese Veranstaltung besonders deshalb, weil der KFH das
    Zentrum für unterstützte Kommunikation (ZUK) angehört.
    Das ZUK forscht auf diesem Gebiet, bietet aber auch Informationen und Beratung über mögliche Hilfsmittel für einzelne Personen an.


    carpe diem
    Schlafen kannst Du noch genug

    #2
    Infos durch Werbung

    Ich hab´ mir mal den aktuellen Muskelreport - angeregt durch Lythriels Anfrage - durchgeschaut, mit Augenmerk auf die Werbe-Anzeigen.
    Zu einem Kurort an der See habe ich leider nichts gefunden, aber der Schwarzwald ist genau so schön.
    Ich denke, dass die Anzeigen nützliche Hinweise und Tipps zu allerhand Hilfsmitteln enthalten.
    Ein Freund von Werbung bin ich wahrlich nicht, finde aber, die Inserate im Muskelreport sollte man beachten.
    carpe diem
    Schlafen kannst Du noch genug

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      #3
      Danke Karl-Heinz..der Schwarzwald ist auch schön....aber...er war noch nie an der Nordsee und will da mal hin Die Zeitung der DGM bekommt er auch.
      Ich bewundere Menschen,welche die Kraft besitzen ihr Leben mit ungewöhnlichen Hürden zu meistern und dabei nicht ihren Humor verlieren.

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        #4
        Freier Internetzugang für Behinderte

        Bei Heise habe ich folgenden Artikel gefunden:

        03.05.2006 17:07
        Schwerbehinderte haben Recht auf kostenlosen Internet-Zugang
        Für Schwerbehinderte ist das Internet mitunter das Tor zur Welt: Über das Web können sie Beziehungen
        zur Umwelt herstellen oder pflegen, und sie können so zumindest teilweise am "Leben in der
        Gemeinschaft" teilnehmen. Bereits seit Jahren fordern Schwerbehinderte, die meist über kein eigenes
        Einkommen verfügen und daher auf Sozialhilfe angewiesen sind, deshalb einen Netzzugang ohne
        Gebühr[1]. Im Februar 2006 urteilte das Verwaltungsgericht Stuttgart[2] schließlich im Sinne eines
        schwerbehinderten Sozialhilfeempfängers, der die Übernahme der Kosten eines Internet-Anschlusses
        nebst monatlicher Nutzungsgebühr durch den zuständigen Landkreis eingeklagt hatte.
        Der Kläger, ein gelernter Einzelhandelskaufmann, leidet seit einem Autounfall im Jahr 2000 an
        Lähmungen mit Sturzgefahr und geht deshalb kaum außer Haus. Mit einem Grad der Behinderung von
        80 Prozent ist er derzeit schwer körperlich behindert. Ende 2003 beantragte er beim Landkreis die
        Erstattung bereits angefallener Internet-Kosten als Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.
        Das Internet nutzte er eigenen Angaben zufolge insbesondere zu Informationszwecken sowie zum
        E-Mail-Verkehr mit seinen Familienangehörigen, die teilweise in Übersee leben.
        Der Landkreis lehnte die Übernahme der Internet-Kosten jedoch mit der Begündung ab, dass als
        Eingliederungshilfe immer nur ein behinderungsbedingter Mehraufwand bewilligbar sei. Das Gericht
        argumentierte hingegen, das Internet sei heute ohne Zweifel ein geeignetes Mittel im Sinne der
        Eingliederungshilfe für dauerhaft Schwerbehinderte. Von dieser gesellschaftlichen Entwicklung dürften
        schwerbehinderte Sozialhilfeempfänger nicht dauerhaft abgekoppelt werden, weshalb sie einen
        Anspruch auf Übernahme der – günstigsten – Kosten eines Internet-Anschlusses nebst monatlicher
        Nutzungsgebühr für 30 Internet-Stunden hätten (Az.: 12 K 5442/04).
        Nach den Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes sei Personen, die – wie der Kläger – nicht nur
        vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind, Eingliederungshilfe zu
        gewähren. Aufgabe der Eingliederungshilfe sei, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu
        beseitigen oder zu mildern und den Behinderten in die Gesellschaft einzugliedern. Rechtskräftig ist das
        Urteil indes noch nicht, weil beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein Antrag auf Zulassung
        der Berufung gestellt wurde. Über diesen sei bislang aber noch nicht entschieden worden, erklärte
        Raphael Epe, Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart, gegenüber heise online. (Ekkehard Jänicke) /
        (pmz[3]/c't)
        URL dieses Artikels:
        Einen Hinweis auf ein Berufungsverfahren habe ich nicht gefunden.
        carpe diem
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