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Mobilität als Grundrecht

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    Mobilität als Grundrecht

    Artikel aus der Badischen Zeitung vom 12.03.2009
    __________________________________________________ _______

    Mobilität als Grundrecht



    Von unserem Korrespondenten
    Christian Rath
    KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat einer gelähmten Frau den Weg zu einem mundgesteuerten Elektro-Rollstuhl geebnet. Ein entsprechender Eilbeschluss der Karlsruher Richter wurde gestern veröffentlicht.
    Die 48-jährige Frau aus dem Ruhrgebiet leidet an der Nervenkrankheit ALS und ist nahezu vollständig gelähmt. Sie lebt mit ihrem Ehemann in der eigenen Wohnung. Wenn dieser nicht da ist, muss sie mit ihrem Schieberollstuhl an der Stelle verharren, an der sie „abgestellt“ wurde.
    Die Frau beantragte deshalb bei ihrer Krankenkasse einen Elektrorollstuhl mit Mundsteuerung, was die Kasse ablehnte. Auch die Sozialgerichte lehnten ihre Eilanträge zunächst ab. Erst müsse geklärt werden, ob die Frau mit dem Rollstuhl in der Wohnung überhaupt umgehen könne, denn bei einem Unfall sei sie hilflos. Das Landessozialgericht bezweifelte sogar, ob die Fortbewegung in der eigenen Wohnung überhaupt ein Grundbedürfnis des täglichen Lebens sei.
    Hiergegen legte die Frau Verfassungsbeschwerde ein. Sie sei schnellstmöglich auf den Spezialrollstuhl angewiesen. Vor der Entscheidung in der Hauptsache werde sie vermutlich sterben. Die Verweigerung des Rollstuhls degradiere sie zu einem Objekt, das sich nicht selbstständig fortzubewegen brauche.
    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Eilverfahren der Frau jetzt Recht gegeben. Der Zwang zum Verharren in einer Situation der Hilflosigkeit beeinträchtige die Persönlichkeitsrechte der Frau. Es gehöre zu den Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein, einen Rest an Mobilität zu erhalten.
    Jetzt muss das Sozialgericht Duisburg neu über den Eilantrag der Frau entscheiden. Wie von ihr angeboten, kann sie dabei an einem Leihgerät beweisen, dass sie einen Elektrorollstuhl sicher steuern kann.
    carpe diem
    Schlafen kannst Du noch genug

    #2
    unglaublich diese Zumutung der "Sozial"Gerichte

    Christian

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      #3
      Recht so!

      Zitat von Karl-Heinz Beitrag anzeigen
      ...Auch die Sozialgerichte lehnten ihre Eilanträge zunächst ab. Erst müsse geklärt werden, ob die Frau mit dem Rollstuhl in der Wohnung überhaupt umgehen könne, denn bei einem Unfall sei sie hilflos...
      Das kann man ja noch einigermaßen nachvollziehen, aber das...
      Das Landessozialgericht bezweifelte sogar, ob die Fortbewegung in der eigenen Wohnung überhaupt ein Grundbedürfnis des täglichen Lebens sei.
      ...ist schon unglaublich.
      Gut, dass sie sich dagegen gewehrt hat, und klasse, dass das BVG ihr Recht gab.
      Traurig ist es natürlich, dass sie überhaupt genötigt wurde, diese rechtlichen Schritte zu gehen, aber vielleicht wird diese Entscheidung des BVG zukünftige, ähnliche Streitfälle vermeiden und Genehmigungsverfahren beschleunigen.

      Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum.
      Marcus Aurelius

      Mein PLM-Profil: http://www.patientslikeme.com/patien...olling%20Stone

      UNSERE BEATMUNGS-WG BONN(BAD GODESBERG): http://www.marc-bennerscheidt.de/startern_wg.htm

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        #4
        Mobilität - Skandal

        Schwäbische Zeitung: 12.03.2009
        Mediziner fühlen sich schlecht behandelt

        Stuttgart (lsw/sz) - Rund 8000 Ärzte und Arzthelferinnen haben gestern in Stuttgart dem Unmut über ihre Bezahlung Luft gemacht. Tausende Praxen in Baden-Württemberg blieben geschlossen. Auch Ärzte, die nicht zur Kundgebung in die Schleyer-Halle gekommen waren, hatten aus Protest gegen die seit Januar gültige Reform nicht geöffnet. . .

        ...aber von uns vermeidet man so jeglichen Protest im Ansatz...

        Hallo Christoph,
        Von Dir: ...aber vielleicht wird diese Entscheidung des BVG zukünftige, ähnliche Streitfälle vermeiden und Genehmigungsverfahren beschleunigen...

        "Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube"

        Von Hubert aus dem Allgäu
        „Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“
        Albert Einstein

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          #5
          So schnell geben die nicht auf :

          Jetzt muss das Sozialgericht Duisburg neu über den Eilantrag der Frau entscheiden. Wie von ihr angeboten, kann sie dabei an einem Leihgerät beweisen, dass sie einen Elektrorollstuhl sicher steuern kann.
          Hierin liegt immer noch die Möglichkeit, Anträge zu verschleppen, bis sie sich von selbst erledigt haben.
          carpe diem
          Schlafen kannst Du noch genug

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            #6
            Hallo Hubert und Karl-Heinz,
            dass es zum alltägliche Repertoire der KKs gehört, Anträge zu verschleppen, ist bekannt, aber ob die Gerichte ein Interesse daran haben, sich an solchen Methoden zu beteiligen, glaube ich eher nicht - bin ich da etwa zu naiv?

            Man beachte aber bitte das nicht ganz grundlos verwendete Wort "vielleicht" in meiner, zugegebenermaßen, hoffnungsvollen Formulierung:
            ...aber vielleicht wird diese Entscheidung des BVG zukünftige, ähnliche Streitfälle vermeiden und Genehmigungsverfahren beschleunigen.

            Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum.
            Marcus Aurelius

            Mein PLM-Profil: http://www.patientslikeme.com/patien...olling%20Stone

            UNSERE BEATMUNGS-WG BONN(BAD GODESBERG): http://www.marc-bennerscheidt.de/startern_wg.htm

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              #7
              Hallo Christoph,

              sorry, da habe ich mich nicht klar ausgedrückt.
              Selbstverständlich muss das Gericht beraten und entscheiden, wenn ein Fall vorgelegt wird.
              Aber muss es jetzt überhaupt noch dazu kommen?
              carpe diem
              Schlafen kannst Du noch genug

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                #8
                Hallo an alle,
                dies passt sehr gut zu der „Forderung nach Einführung eines Gesetzes zur „Sozialen Teilhabe“


                Die Bundesverbände ISL und ForseA haben ein Aktionsbündnis von einer Kampagne über ein bedarfsdeckendes, einkommens- und vermögensunabhängiges Teilhabesicherungsgesetz gestartet, das man nur unterstützen kann:


                Hier sind alle unterstützenden Organisationen aufgeführt


                Am 15. Mai 2009 findet eine Tagung in Mainz statt:


                Vielleicht ist mit einem solchen Gesetz eine schnellere Durchsetzung von Hilfsmitteln dann endlich möglich.

                Einen lieben Gruss
                Uschi
                Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
                Lucius Annaeus Seneca
                Mein 1. Buch über PLS / ALS ist auch als E- Book erhältlich: http://www.schulz-kirchner.de/bueche...kt-e-book.html
                und nach meinem Signaturspruch: am 2. Buch arbeite ich noch momentan.

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