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Pflegestufe 3

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    Pflegestufe 3

    Hallo

    Heute bekamen wir die Benachrichtigung,das die Erhöhung in die Pflegestufe 3 abgelehnt ist. Den Antrag stellten wir am 4.Mai.Es fehlten 30 Min. ,wie krank muss man denn erst sein,ich bin schon 24 Stunden am Tag für unseren Vater da.Von der letzten Begutachtung bis zu dieser ist es Ihm nicht einmal mehr möglich aus den Rollstuhl herauszukommen,B.z.w. sich mit diesem weiter zubewegen. Ich finde das Gutachten schon etwas merkwürdig ,da es nach der letzten Begutachtung sehr viel schlechter geworden ist .(der Min.unterschied ist von 125 auf 165 Min.+ 45 Min. für reinigen der Wohnung/Wäsche gestiegen). Wer von Euch hat ähnliche Erfahrung gemacht,oder liegt es doch nur am Prüfer?

    Einen schönen Abend

    #2
    Selbstverständlich, dear Claudine, kann es immer auch am Prüfer liegen. Zu bedenken ist jedoch: Die jeweiligen Voraussetzungen für die Einstufung in einer der drei Pflegestufen sind präzise geregelt. Der Prüfer hat zwar einen gewissen Ermessensspielraum; diesen aber nur bei der Prüfung der Voraussetzungen. Wichtig ist also für den Antragsteller bzw. seine Betreuenden, die einzelnen Voraussetzungen glaubhaft darzulegen. Das ist einfach eine Fleissarbeit.

    Vorschlag: Schick' mir deinen Katalog der Voraussetzungen (= Pflegeaufwand); ich überarbeite das Ganze juristisch sauber; dein Vater legt dann den Rechtsbehelf ein und wir rollen das Ganze von vorne wieder auf.

    Mitfühlend, KP

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      #3
      Eine tolle Geste, Hut ab !

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        #4
        Bei der Diagnose ALS ist es eine menschenverachtende Sammlung von Pflegesekunden.
        Bei mir fehlenden damals 1,5 Minuten für die Pflegestufe 3.
        Nach meinem Einspruch waren sie, welch Wunder, doch erfüllt.
        Es kräuseln sich meine Nackenhaare wenn ich mir parallel dazu die Affäre der Chefin des Gesundheitswesens betrachtet.
        In beiden Fällen geht es nur um Mani Mani.
        LG. Georg
        Wagen wir, die Dinge zu sehen, wie sie sind

        Es sind nicht immer die Lauten die stark sind, nur weil sie so lautstark sind.
        Oft sind es die Leisen, denen das Leben viel besser gelingt.
        Konstantin Wecker

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          #5
          teilweise gutachterabhängig

          Meine Erfahrung ist, dass die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit tatsächlich vom Gutachter abhängig ist.
          Ich hatte mir auch eine Excel-Tabelle entwickelt, um mir die Zeiten zurecht zu rechnen. Leider sehen die Fragebögen oft anders aus und die Zeiten werden anders berechnet. Es ist so, da brauch jetzt keiner "nee nee" zu rufen.
          Die besten Chancen hat man, wenn eine Pflegefachkraft die Begutachtung macht. Bei einem Chirurg oder ähnlich "unqualifizierten" Gutachtern kriegt man selten alle Zeiten durch.
          Und ich hoffe, dass jeder weiß, dass man seinen schlechtesten Tag darstellen muss.
          Ich hatte nach einem Widerspruch Glück, dass wieder eine pflegeerfahrene Ärztin kam.

          Gruß, Gerd.

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            #6
            Hallo Claudine

            Zitat von Claudine Beitrag anzeigen
            Heute bekamen wir die Benachrichtigung,das die Erhöhung in die Pflegestufe 3 abgelehnt ist. Den Antrag stellten wir am 4.Mai.Es fehlten 30 Min.
            das tut mir leid
            und jeder kann dich hier verstehen

            aber hier geht es nicht um "Gefühle" sondern, wie KP schon geschrieben, um ein Punktesystem mit festen Zeitfenstern.
            Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches
            http://www.mds-ev.org/media/pdf/Rich...erftigkeit.pdf


            Zitat von Claudine Beitrag anzeigen
            Ich finde das Gutachten schon etwas merkwürdig ,da es nach der letzten Begutachtung sehr viel schlechter geworden ist .(der Min.unterschied ist von 125 auf 165 Min.+ 45 Min. für reinigen der Wohnung/Wäsche gestiegen).
            für die Eingruppierung der Pflegestufen ist zunächst NUR die Grundpflege zu berüchtigten.

            -für den Wechsel inkl. Entleerung stehen 2 bis max. 3 Minuten zur Verfügung
            -Wasserlassen dito.
            -mundgerechtes zubereiten der Hauptmahlzeit dito.

            -Essen je Hauptmahlzeit 15-20 Minuten
            -Sondenkost (je Tag) dito
            -duschen dito

            natürlich nimmt der Gut- oder Schlechtachter die Daten auf
            natürlich hat er Spielraum (innerhalb der Zeitfenster)
            natürlich spielt der berufliche Werdegang eine Rolle

            Grundpflege 46 min. = Pflegestufe 1
            Grundpflege 120 min. = Pflegestufe 2
            Grundpflege 240 min. = Pflegestufe 3
            Grundpflege 360 min. = Pflegestufe 3+ Härtefall Regelung

            dies ist zwar nur ein kurzer Ausschnitt
            aber man sollte sich schon auf den MDK vorbereiten da der Prüfer nur kurz bei euch ist. Gespräche über die viele Wäsche und Hausarbeiten sind daher von Nachteil!

            Dieses Thema ist sehr umfangreich darum mein Vorschlag:
            http://www.dgm.org/dgm-forum/showthread.php?t=7606
            Zuletzt geändert von Hannes; 21.08.2009, 13:28.
            Gruss vom Hannes

            wehe dem der je verlor im Kampf des Lebens den Humor. (Wilhelm Busch)

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