Liebe Forumsteilnehmer,
ich hätte aus gegebenem Anlass eine dringliche Frage. Gibt es eine Frist innerhalb der die Krankenkasse reagieren muss, nachdem bei ihr für ein Hilfsmittel das Angebot des Lieferanten und das Rezept eingereicht wurden? Es kann doch nicht sein, dass die Krankenkasse ganz nach Belieben irgendwann das dringend benötigte Hilfsmittel bewilligt oder ablehnt! Es wäre schön wenn mir jemand eine begründete Antwort geben könnte.
Es grüßt aus dem verregneten Allgäu
Hubert
http://www.wangen-barrierefrei.de
ich hätte aus gegebenem Anlass eine dringliche Frage. Gibt es eine Frist innerhalb der die Krankenkasse reagieren muss, nachdem bei ihr für ein Hilfsmittel das Angebot des Lieferanten und das Rezept eingereicht wurden? Es kann doch nicht sein, dass die Krankenkasse ganz nach Belieben irgendwann das dringend benötigte Hilfsmittel bewilligt oder ablehnt! Es wäre schön wenn mir jemand eine begründete Antwort geben könnte.
Es grüßt aus dem verregneten Allgäu
Hubert
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