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24 h behandlungspflege

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    24 h behandlungspflege

    hallo
    seit dem 19. jan. habe ich einen 24 h pflegedienst zu hause. er wurde vom krankenhaus verordnet. meine kasse hat mit dem dienst einen vertrag gemacht. jetzt will der pflegedienst das ich einen pflegevertrag unterschreiben soll. ist das üblich ??

    lg rainer
    lg,

    der hamburger


    Das Leben ist kurz und seine Zeit zu verlieren ist eine Sünde.
    Albert Camus

    Hilfsmittel-Alben

    Soweit die Füße tragen, bis zur Diagnose!
    http://www.sandraschadek.de/index.ph..._ueber_sich_(6)

    #2
    Hi Rainer,

    ja, ein Pflegevertrag ist üblich. Darin wird vieles vereinbart, was Deine Pflege betrifft, was der Pflegedienst in Deiner Wohnung machen darf, zusätzliche Leistungen, wie die Bezahlung abläuft, u.v.m..
    Evtl. könnte ich Dir ein oder zwei Beispiele schicken.

    Gruß, Gerd.

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      #3
      hallo gerd
      erst einmal danke. was leistet denn kasse? hatte mal angefragt, wurde aber darauf hingewiesen das das sache zwischen pflegedienst und kasse ist. die vorlagen kannst du mir gerne senden.

      rainer
      Zuletzt geändert von hamburger; 25.04.2010, 13:20.
      lg,

      der hamburger


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        #4
        Ja, das stimmt, dass die KK die Bezahlung der Behandlungspflege mit dem Pflegedienst vereinbart.
        Die Grundpflege bezahlt weiterhin die Pflegekasse nach Pflegestufe.
        Leider zieht die KK die Leistungszeit der Pfl.Kasse von ihrer Zeit ab , wogegen schon viele geklagt haben.

        Ich schicke Dir das Beispiel heute spät abends.

        Gruß Gerd.

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          #5
          als ich im krankenhaus war wollten wir einen antrag auf pflegestufe 3 stellen. davon hat man uns abgeraten.pflegestufe 2 sei besser für behandlungspflege.
          rainer
          lg,

          der hamburger


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            #6
            Interessanter Artikel zum Thema:
            In der Frage der Finanzierung von 24-stündiger Intensivpflege weisen neuere Urteile nicht mehr darauf, auch Eigenmittel des Versicherten heranzuziehen. Vielmehr seien Kranken- und Pflegekasse verpflichtet, die Versorgung vollständig zu finanzieren - wobei die Krankenkasse ihren Anteil um den Satz der Pflegekasse kürzen soll.
            Quelle: Artikel in "Häusliche Pflege" September 2008

            Ganzer Artikel nachzulesen bei ALS-Mobil Urteil...
            Gruß colonia

            "Cogito, ergo sum" (lat.: „Ich denke, also bin ich“)
            René Descartes

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              #7
              Hi Rainer,

              das mit den Pflegestufen stimmt.
              Je mehr Grundpflegezeit Du hast, desto wenige Behandlungspflegezeit kann der Pflegedienst abrechnen. Und für ein Stunde Behandlungspflege gibt es mehr Geld, als für 1h Grundpflege.
              Vereinfacht gesagt.

              Gruß, Gerd.

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