Ein Hinweis für Alle, die umbauen müssen:
Die KfW Bankengruppe ergänzt ab 1. Mai das aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung subventionierte Förderangebot "Altersgerecht Umbauen" zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand um eine Zuschussvariante. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von 1- und 2-Familienhäusern bzw. Eigentumswohnungen, Wohneigentümergemeinschaften sowie Mieter. Gefördert werden zum Beispiel der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung von Bädern, um eine selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Antrag erscheint allerdings ziemlich aufwändig.
Beste Grüsse
Axel
Die KfW Bankengruppe ergänzt ab 1. Mai das aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung subventionierte Förderangebot "Altersgerecht Umbauen" zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand um eine Zuschussvariante. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von 1- und 2-Familienhäusern bzw. Eigentumswohnungen, Wohneigentümergemeinschaften sowie Mieter. Gefördert werden zum Beispiel der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung von Bädern, um eine selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Antrag erscheint allerdings ziemlich aufwändig.
Beste Grüsse
Axel