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Ablehnung von Kommunikationsgerät

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    Ablehnung von Kommunikationsgerät

    Hallo, ich brauche Eure Hilfe.
    Wie Ihr sicher schon in vorigen Berichten gelesen habt, haben wir ein Kommunikationsgerät bei der AOK beantragt. Meinem Mann ist es nicht mehr möglich sich verständlich zu machen. Da ich auch hier im Forum über die Nutzung eines Tablett-PC gelesen habe, haben wir uns auch für dieses Gerät entschieden. Allerdings wollte die KK das Gerät von der Vertreiber-Firma
    leasen. Nach mehrfachen Anrufen und Nachfragen wurde mir heute erklärt, dass unser Antrag abgelehnt wurde und wir den schriftliche Bescheid iin den nächsten Tagen erhalten würden.
    Was kann man gegen solch eine Entscheidung unternehmen? Ich möchte einen Widerspruch dagegen einlegen.
    Ist das der richtige Weg oder muß ich mir einen Rechtsanwalt besorgen?
    Eure Meinung würde mich interessieren.

    Es grüßt herzlichst
    Tina

    #2
    Kommunikation

    Hallo Tina,

    sobald der KK-Bescheid da ist: Widerspruch einlegen. Den würde ich ruhig als Einschreiben-Rückschein an die KK schicken.

    Rechtsanwalt ist, glaub ich, jetzt noch nicht vonnöten.

    Genau checken, ob das gewünschte Gerät in der Hilfsmittel-Liste aufgeführt ist. Kontakt zu Mitgliedern im Forum aufnehmen, die bereits Kommunikationshilfen benutzen. Diese wegen Erfahrungen mit Beantragung befragen. Den behandelnden Arzt mit ins Boot holen.Über die DGM versuchen, eine Beratung zu bekommen, um Strategien im Streit mit der KK zu entwickeln.

    Das wären meine ersten Schritte in so einer Situation.
    Gruß, Niki
    Lebe wild und gefährlich:
    die Gedanken bleiben frei..

    Kommentar


      #3
      Hallo Tina, Du solltest auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Dass Die KK das Gerät ablehnt, ist üblich. War bei mir genauso. Ich habe mehrere Widersprüche einlegen müssen. Jedes Mal haben sie ein bisschen mehr an Zuzahlung geboten, bis dass ich schließlich so gut wie den ganzen Betrag zusammen hatte. Schildere die Situation zu Hause eindringlich, drohe auch ruhig mit einem Anwalt und vor allem damit, dass du an die Öffentlichkeit gehst. Das hat mit damals der behandelnde Neurologe geraten. Die KK versucht, alles möglichst lange hinzuziehen, weil sie wissen, dass bei ALS sich mit der Zeit alles von selbst erledigt.Du musst kämpfen. Auch gegen die KK. Leider ist das bei ALS so, obwohl man bei dieser Krankheit wirklich genug belastet ist. Ich wünsche dir viel Erfolg. Einen lieben Gruß von Charlotte

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        #4
        Liebe Tina, auch ich habe für mich ein Kommunikationsgerät beantragt. Die private Versicherung hat eine Beteiligung abgelehnt, auch nach Widerspruch. Nur die Beihilfe hat einen Teil bezahlt. Den Rest mussten wir selber tragen.
        Die KK bezahlt nur was als Hilfsmittel aufgeführt ist. Allerdings denke ich, dass die gesetzlichen KK eher dazu zu bewegen sind.
        Jedenfalls ist so ein Lightwriter, wenn man geistig noch mobil ist, ideal.
        Ich wünsche auch dir Erfolg
        Monika
        Soli Deo placere cupiens

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          #5
          PS,: ich habe ein Bild von meinem Sprechcomputer ins Album gesetzt. Ist nicht so gut geworden, aber der Akku in der Kamera ist wieder einmal alle.
          Soli Deo placere cupiens

          Kommentar


            #6
            Hallo Tina ,

            auch ich möchte dir zu einem Wiederspruch raten. Ich habe bei meinem Sprachcomputer auch zuerst einen negative Bescheid bekommen .
            Ich habe mich dann an die DGM gewandt und mit der Hilfe der Hilfsmittel Spezialisten einen Wiederspruch erstellt . Das war eine große Hilfe , da so alle relevanten Gesetze und sonstigen rechtliche Grundlagen und auch medizinische Gründe enthalten waren . Es war wie eine Beratung bei einem Anwalt mit gleichzeitiger Hilfe beim Aufsetzen des Schriftstücks . Mit diesem Wiederspruch habe ich dann meinen Sprachcomputer bewilligt bekommen .

            Greetz Reps
            -----------------------------------------------------------
            Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.

            Albert Einstein

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              #7
              Ablehnung Sprachcomputer

              Hallo an Alle, die geantwortet haben,
              ich möchte mich erst einmal ganz herzlich für Euer Interesse und für die Ratschläge bedanken.
              Wir haben ja nicht einmal einen richtigen Bescheid bekommen. Was uns da mitgeteilt wurde, ist in meinen Augen nur bla, bla. Ich habe dann noch mal mit der bearbeitenden Kollegin bei der AOK telefoniert und habe gefragt was das eigentlich sein soll. Es war nur ein rumgeeiere und schließlich kam sie dann mit der Sprache raus, dass sie ja nicht wüßten wofur das sein solle und was es bezwecken solle. Da ist mir doch der Kragen geplatzt.
              Gestern bin ich dann zu einer Rechtsanwältin gegangen und habe mich beraten lassen. Sie übernimmt für uns das Aufsetzen des Widerspruches und reicht es bei der AOK ein.
              Nun bin ich ja gespannt, wie die Geschichte ausgehen wird.

              Es grüßt ganz herzlich
              Tina

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                #8
                Hallo,
                auch meine Mutter erhielt erst mal ne Ablehnung der BKK nach "Urteil" des MDK. Haben sofort Widerspruch eingelegt und von allen behandelnden Ärzten ein Attest dazu..., wöchentliche Telefonate mit der Kasse, später dann auch den Vorgesetzten verlangt- nach 4 ! Monaten geschafft, die Augensteuerung kam 2 Wochen später. Unbedingt hartnäckig bleiben und häufig anrufen!
                lg
                kuskus

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                  #9
                  Ein herzliches Hallo an Alle,

                  heute möchte ich Euch eine frohe Nachricht übermitteln. Wir haben das beantragte und dann abgelehnte Kommunikationsgerät mit Hilfe unserer Rechtsanwältin von der AOK genehmigt bekommen.
                  Allerdings erst einmal für 3 Monate. Da soll dann wieder neu entschieden werden ob eine Verlängerung nötig ist.
                  Ich werde dann beizeiten die Verlängerung beantragen.
                  Der Kampf hat sich doch gelohnt. Wir dürfen uns nur nicht alles gefallen lassen. Allerdings denke ich, im Alleingang hätten wir das nicht geschafft.
                  Nun freue ich mich auf Morgen. Da wird das Gerät geliefert und dann kann mein Mann tüchtig üben. Ich hoffe, dass er dann auch wieder etwas am Leben teilnimmt.

                  Es grüßt herzlichst
                  Marianne
                  (Tina)

                  Kommentar


                    #10
                    hallo marianne.

                    erstmal herzlichen glückwunsch für den erfolgreichen fight!!!

                    was für ein quatsch von der kk, nach drei monaten hat dein mann doch die stimme nicht wieder. wofür braucht er das gerät wohl? last euch ja nicht unterkriegen. was für ein gerät bekommt er denn?

                    lg, rainer
                    lg,

                    der hamburger


                    Das Leben ist kurz und seine Zeit zu verlieren ist eine Sünde.
                    Albert Camus

                    Hilfsmittel-Alben

                    Soweit die Füße tragen, bis zur Diagnose!
                    http://www.sandraschadek.de/index.ph..._ueber_sich_(6)

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo Rainer,
                      erst einmal vielen Dank für Deine Nachricht.
                      Du fragst nach dem System. Es handelt sich um das Eyegaze Kommunikations-System von LC Technologies, Inc., Vertreiber ist Kommunikationstechnologie G. Schlosser.
                      Wir sind mit dem Gerät ganz gut zufrieden. Allerdings bedarf es einer gewissen Übung und daran arbeiten wir kräftig.
                      Die Verlängerung bei unserer KK werde ich im nächsten Monat bereits beantragen, da die Verlängerung ja sicher auch wieder ziemlich lange auf sich warten läßt.

                      Viele liebe Grüße aus dem hochsommerlichen Krakow am See (35 ° C)
                      sendet Marianne

                      Kommentar


                        #12
                        Krankenkassen und Hilfsmittel Genehmigungen

                        Hallo Tina und alle anderen,
                        schön, dass es in diesem Fall zu einer Lösung kam. Dennoch gibt es in diesem Bereich immer wieder Probleme, und ich will den Thread nutzen, um Erfahrungen weiterzugeben , die ich im Laufe der Zeit gesammelt habe.
                        Vorab gesagt: ich bin kein Jurist und kann und will keine juristische Beratung ersetzen.

                        1. Gesetzliche vs. Private Krankenversicherung

                        Es ist ein Unterschied, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Die gesetzlichen Kassen sind zur Stellung von Hilfsmitteln generell verpflichtet, wenn sie im Einzelfall notwendig, wirtschaftlich und angemessen sind.
                        Das bedeutet: jeder Einzelfall wird überprüft, es gibt keine Allgemeinaussagen. Bei einigen Kassen hat sich zwar die Erkenntnis durchgesetzt, dass im Falle einer klar umrissenen Erkrankung wie ALS früher oder später immer ein Kommunikationshilfsmittel wichtig ist.. Aber in den meisten Fällen muss das Rad dennoch immer wieder neu erfunden werden.

                        Die Notwendigkeit wird vom Arzt über eine Hilfsmittelverordnung dokumentiert. Da der meist keine Ahnung von der Materie hat, sollte man sich schon vor der Verordnung kundig machen, was für ein System denn wohl passt. Zu diesem Findungsprozess wurde in anderen Threads schon viel geschrieben, ich spare mir hier die Wiederholung. Nur so viel sei gesagt: guter Rat ist Gold wert, und er ist nicht mit einem cleveren Verkaufsgespräch gleichzusetzen. Eine gute Beratung solte immer mit einer Erprobung einhergehen und es ist oft gut , eine zweite Meinung zu hören.

                        "Wirtschaftlich" ließe die Interpretation zu, dass teure Hilfsmittel wie E-Rollstühle oder Augensteuerungen ausgeschlossen sind, denn sie kosten viel Geld. Dies ist nicht der Fall. So wurde bereits Ende der 90er Jahre vom Sozialgericht Bremen festgestellt, dass eine damals 40.000 DM teure Augensteuerung durch den "erheblichen Gebrauchsvorteil" (= Wiederherstellen von Kommunikation) angemessen war.
                        Kommunikation wird üblicherweise als Grundrecht eingestuft, und somit als praktisch unbezahlbar.
                        Wirtschaftlich sinnvoll ist aber nicht, wenn ein System bei gleichem Leistungsvermögen erheblich teurer ist als ein anderes. Letztendlich hat der Versicherte keine freie Wahl des Hilfsmittels, wenn also die Kasse System A versorgen will und der Versicherte nicht klarmachen kann, warum System B nicht deutlich besser auf seine Bedürfnisse passt, wird der Versicherte den Kürzeren ziehen.

                        Angemessen zielt schließlich auf die Lebensumstände des Nutzers ab. Wenn der Anwender mobil ist, dann braucht er eine Lösung, die sich auf seinen Rolli montieren lässt. Wenn er ausschließlich bettlägrig ist, dann muss das Hilfsmittel nicht zwingend mobil sein.

                        Der Versicherte hat keinen Anspruch auf die bestmögliche Versorgung, sondern lediglich auf das, was die Folgen seiner Krankheit (z.B. nicht verständlich sprechen können) kompensiert.
                        Beschämenderweise gilt für Kommunikationshilfsmittel dabei nur die verlorene Lautsprache als Maßstab. Der Zugang zu einem PC, die Nutzung von Mail und Internet sind absurderweise kein ausschlaggebendes Kriterium. Zwar ist es immerhin so, dass die Internetfähgkeit eines Gerätes mittlerweile meist kein Grund mehr für eine Ablehnung ist, aber Argumentationen á la "ich bin nicht mehr mobil, also brauche ich E-Mail um Kontakte zu halten" sind zum Scheitern verurteilt.

                        Häufig werden Erprobungsphasen eingesetzt, z.B. über drei Monate, in denen herausgefunden werden kann, ob das Hilfsmittel tatsächlich in den
                        Alltag des Anwenders hereinpasst. Das ist gar nicht schlecht, man sollte aber darauf drängen, dass im positiven Fall der endgültige Entscheid nach einer Probezeit schnell getroffen wird.

                        Private Krankenversicherungen versorgen generell anders.
                        Mit der Versicherung schließt man einen Vertrag ab, der sehr unterschiedlich sein kann. Meistens enthält er eine geschlossene Liste an Hilfsmitteln, die von der Kasse getragen werden müssen. Kommunikationshilfen sind in den seltensten Fällen darin enthalten. D.h. der Versicherte ist im Zweifelsfall gelackmeiert und muss selber zahlen oder um eine Kulanzlösung betteln.

                        Im Folgenden beziehe ich mich nur auf die Leistungen und Verfahren der gesetzlichen Kassen!


                        2. Entscheidungsfindung

                        Man stellt bei der Krankenkasse einen Antrag, der die Verordnung des Arztes, idealerweise eine erklärende Stellungnahme durch Arzt oder Therapeuten und meist ein Angebot einer Hilfsmittelfirma enthält.
                        Dieser Antrag sollte schriftlich erfolgen.

                        Fragt man telefonisch an (= nicht zu dokumentieren), erhält man wundersamerweise manchmal die Auskunft, dass ein Hilfsmittel nicht in der Leistungspflicht läge oder unangemessen sei, und dass man es gar nicht erst zu beantragen brauche. Ein Schelm, wer Böses bei diesen Fehlauskünften denkt...

                        Das Telefon sollte erst ins Spiel kommen, wenn der schriftliche Antrag bereits eingereicht ist und man sich freundlich, aber bestimmt bei dem Sachbearbeiter in Erinnerung bringt. Denn die Anträge haben die Tendenz, sehr alt zu werden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
                        Man sollte darauf abzielen, dem Sachbearbeiter klar zu machen, dass es sich nicht um eine Akte handelt, die man lustlos über ein paar Schreibtische schiebt, sondern um ganz reale Bedürfnisse von lebendigen Menschen, die aufgrund der progredienten Erkrankung keine Zeit für Spielchen haben.
                        Die Kasse hat die Verpflichtung, schnell zu entscheiden, andernfalls könnte man im Extremfall sogar eine Untätigkeitsklage anstrengen.

                        Die Kasse wird meistens den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) als Gutachter einschalten. Das ist meist ärgerlich, denn es bedeutet eine Verzögerung, und der MDK hat häufig auch nicht viel Ahnung. Er entscheidet meist nach Aktenlage, und nicht selten sind die zugrundeliegenden Akten hoffnungslos überaltet.
                        Der MDK steht der Kasse beratend zur Seite. D.H. die endgültige Entscheidung fällt die Kasse und nur die Kasse. Das sollte man wissen, denn es gibt die Tendenz, dass Sachbearbeiter den MDK-Rat vorschieben und sagen, nun hätten sie gar keine andere Entscheidungsmöglichkeit mehr...

                        Kasse und MDK nutzen den Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen zur Orientierung. Darin sind Hilfsmittel gelistet, die dem Anspruch an verschreibungsfähigen Hilfsmitteln genügen. Wichtig zu wissen: der HiMiKat dient nur der Orintierung. Kein Hilfsmittel kann ausgeschlossen werden, weil es nicht im Katalog gelistet ist. Das ist in mehreren Gerichtsurteilen festgestellt worden, ich glaube, Juristen würden das als "ständige Rechtsprechung" der Sozialgerichte beschreiben.
                        Also, wenn Ihr ein Hilfsmittel beantragt habt, das noch nicht in dem Katalog ist, muss sich die Kasse für die Ablehnung schon einen besseren Grund einfallen lassen.

                        3. Möglichkeiten zum Anfechten von Entscheidungen

                        Zunächste sollte man immer darauf drängen, einen schriftlichen Bescheid zu bekommen. Was Tina erlebt hat, ist gar nicht so ungewöhnlich: man behauptet am Telefon erst einmal, dass dem Antrag nicht entsprochen werden kann und hofft, dass sich der Versicherte abwimmeln lässt.
                        Wenn man später nachfasst, dann war die falsche telefonische Auskunft natürlich ein bedauerliches Missverständnis - ein Schelm, wer... - oh, das hatten wir schon
                        Lasst das bloß nicht mit Euch machen! Verlangt immer einen schriftlichen Bescheid!
                        Gegen den lässt sich formlos Widerspruch einlegen - immer mit Einschreiben und Rückschein - die Begründung lässt sich nachreichen. Wichtig ist, dass man sofort Widerspruch einlegt, ich glaube, man hat nur vier Wochen Zeit nach Eingang einer Ablehnung.

                        Sollte eine Ablehnung aufgrund eines MDK Gutachtens zustande gekommen sein, so kann man Einsicht in dieses Gutachten verlangen. Ebenso kann man verlangen, dass durch einen anderen Gutachter überprüft wird.

                        Auch ein Widerspruch muss zügig von der Kasse bearbeitet werden, sonst kann man wiederum Untätigkeitsklage erheben.

                        4. Ratgeber

                        Wenn keine Klärung herbeigeführt werden kann, lässt sich beim Sozialgereicht Klage erheben. Dies ist generell kostenfrei. Spätestens jetzt, wenn also ein Widerspruch zwecklos war, sollte man einen Anwalt (Schwerpunkt Sozailrecht) hinzuziehen.

                        Zuvor gibt es eine Reihe von Anlaufstellen für Unterstützung.
                        In der Regel kennen sich die Firmen ein Stück weit mit den Gebaren der Krankenkassen aus und können helfen.
                        Die DGM bot früher einmal eine kompetente Hilfsmittelberatung an, ich weiss nicht ob das immer noch so ist. Hat jemand gerade einen Link parat?
                        Es gibt auch einige Beratungsstellen für Unterstütze Kommunikation, eine Liste gibt es hier: http://www.spiekermann.onlinehome.de/Netzwerk.htm
                        Einige davon arbeiten nur im schulischen Kontext für Kinder - einfach mal anfragen hilft.
                        Schließlich gibt es auch einen Verein zur Förderung von Unterstützter Kommunikation. Auch hier findet man kompetente Menschen, die einem weiterhelfen können: http://www.isaac-online.de/cms/

                        Und schließlich erlebt Ihr ja selbst, dass es hier im Forum immer gute Ratschläge gibt

                        Ich wünsche viel Erfolg!
                        Uli Ehlert

                        P.S.: Natürlich will ich den Kassen nichts Böses unterstellen. Viele Kassen sind generell gutwillig, im schlimmsten Fall manchmal mit exotischen Hilfsmitteln wie Augensteuerung o.ä. einfach ein bisschen überfordert.
                        Wie so oft gilt die Regel des Hineinrufens und Herausschallens in/aus dem Wald: freundlich sein hilft immer. Dennoch sollte immer ganz klar sein, dass Ihr keine Bittsteller seid. Jeder krankenversicherte Mensch gibt einen guten Teil seines Einkommens dafür ab, dass einem die Kasse im Falle einer Erkrankung zur Seite steht.
                        Die Kasse würde nie akzeptieren, wenn jemand eigenmächtig seine Beiträge kürzt. Daher sollte sich auch kein Versicherter sein Recht vorenthalten lassen. So einfach ist das.

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                          #13
                          Guter Beitrag!
                          Ich habe mich in einigen der beschriebenen Situationen wiedergefunden, und kann die vorgeschlagenen Lösungsansätze nur bestätigen.

                          Es kann bei Problemen mit den örtlichen Sachbearbeitern auch hilfreich sein, die zuständige Landesgeschäftsführung der Kk anzusprechen, dort ist eher auf Sachverstand zu treffen - nach unserer Erfahrung.
                          LG

                          Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum.
                          Marcus Aurelius

                          Mein PLM-Profil: http://www.patientslikeme.com/patien...olling%20Stone

                          UNSERE BEATMUNGS-WG BONN(BAD GODESBERG): http://www.marc-bennerscheidt.de/startern_wg.htm

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                            #14
                            Zitat von Rolling Stone Beitrag anzeigen
                            Guter Beitrag!
                            Ich habe mich in einigen der beschriebenen Situationen wiedergefunden, und kann die vorgeschlagenen Lösungsansätze nur bestätigen.

                            Es kann bei Problemen mit den örtlichen Sachbearbeitern auch hilfreich sein, die zuständige Landesgeschäftsführung der Kk anzusprechen, dort ist eher auf Sachverstand zu treffen - nach unserer Erfahrung.
                            LG
                            DITO!!!
                            Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
                            Viele Grüße
                            Georg
                            Wagen wir, die Dinge zu sehen, wie sie sind

                            Es sind nicht immer die Lauten die stark sind, nur weil sie so lautstark sind.
                            Oft sind es die Leisen, denen das Leben viel besser gelingt.
                            Konstantin Wecker

                            Kommentar


                              #15
                              Weiter Krankenkasse und Hilfsmittel

                              Danke für die Blumen. Aber dennoch gibt es etwas hinzuzufügen, das habe ich heute nachmittag vergessen. Es fehlt ein Unterpunkt:

                              Achtung bei dubiosen Gutachtern!

                              Es gibt seit einigen Jahren den Trend, dass Krankenkassen etxerne "Kostenoptimierer" einsetzen, um Versorgungen zu überprüfen. Das Geschäftsmodell dieser Firmen (ich bin ganz lieb und verwende neutrale Formulierungen. Ausdrücke wie Schmarotzer oder Blutsauger würden mir nie über die Tastatur huschen) besteht darin, dass sie Versorgungen untersuchen, bei denen ein Kostenvoranschlag vorliegt. Am Ende ihres Einsatzes steht ein billigeres Angebot. Ihr Entgelt berechnet sich nach den eingesparten Kosten.

                              Im besten Fall treten dann Personen auf, die sich zumindest rudimentär mit der Materie auskennen und den versorgenden Firmen ein paar Prozent Rabatte aus den Rippen leiern. So weit, so gut.

                              Häufig sieht es aber anders aus. Man tritt gegenüber dem Versicherten gerne als "Gutachter" auf, gibt sich implizit oder explizit als Mitarbeiter der Kasse aus, wirft auch gerne mal einen Doktortitel ins Gespräch ein (ob das dann ein Dr. Med. ist oder ob man vor einem promovierten Agraringenieur steht, bleibt unklar).
                              Es wird Druck aufgebaut und angedeutet, dass man doch besser das viel billigere Hilfsmittel nehmen soll, denn sonst würde der Antrag gleich ganz abgelehnt werden. Es werden Horrorszenarien mit jahrelanger Antragslaufzeit aufgebaut, wenn man nicht gerade jetzt zuschlägt und einer Schmalspurversorgung zustimmt. Ich habe Fälle erlebt, wo mir irgendwelche Kostenoptimierer nachweislich ganz dreist ins Gesicht resp. den Telefonhörer gelogen haben.
                              An sachlichen Begründungen ist in solch einem Umfeld niemand interessiert, am Wohlergehen des zu versorgenden Menschen erst recht nicht. Hier soll einfach nur gespart werden, und zwar mehr, als es der Kasse auf legalem Weg möglich wäre. Deshalb werden externe Firmen eingesetzt, die können die halbseidene Drecksarbeit übernehmen. Die Kasse spart, ohne sich die Finger schmutzig zu machen.

                              Hört sich fies an. Ist es auch, nach meiner bescheidenen Meinung. Ich habe Familien erlebt, die in ihrer emotionalen Notlage von solchen Typen gnadenlos über den Tisch gezogen wurden. Ich habe sog. Gutachter erlebt, die im Ortstermin ganz klare Aussagen gemacht haben, und dann im schriftlichen Bericht an die Kasse das exakte Gegenteil davon behauptet haben.

                              Nach meiner Auffassung darf die Krankenkasse keine Versichertendaten an externe Firmen weitergeben. Ohne juristisch ausgebildet zu sein und es genau zu wissen, halte ich diese Praxis für rechtswidrig.

                              Ich kann folgende Tipps abgeben, wenn sich irgendwelche Menschen zu einer Beratung oder Überprüfung der Versorgung anmelden:
                              • Niemals einen Termin ohne Zeugen machen. Wenn möglich, sollte man die begleitenden Fachleute (Therapeuten, Pflegedienst, Arzt) zu Terminen bitten.

                              • Nicht unter Druck setzen lassen. Meist geht es schon mit der Terminplanung los, es wird nach Hau-Ruck Manier ein Termin in zwei Tagen angeboten - da lässt sich natürlich keine Unterstützung organisieren. Nach meinem Rechtsempfinden gibt es noch nicht einmal eine Grundlage, dass diese Menschen überhaupt Eure Wohnung betreten zu lassen, daher immer ruhig bleiben, nicht einschüchtern lassen.

                              • Die Offenlegung aller Unterlagen fordern - schriftlich, mit Kopie an die Krankenkasse. Welche Daten hat der "Gutachter" über Euch bekommen? Wie ist er legitimiert? Was für eine Qualifikation hat er und in welcher Beziehung steht er zur Krankenkasse? Was meldet er an die Kasse zurück?

                              • Protokollierung aller Kontakte, auch Telefongespräche. Wenn der Gutachter im Haus ist, alle Aussagen protokollieren und den Besucher abzeichnen lassen. Nein, ich bin nicht paranoid. Ich habe nur die Erfahrung gemacht, dass bisweilen das Blaue vom Himmel heruntergelogen wird.


                              Das Ganze gilt nur für externe Gutachter. Der häufig begutachtende MDK besteht aus Ärzten, die einer Schweigepflicht unterliegen und die eine gründliche medizinische Ausbildung genossen haben. Zwar werden sie dadurch nicht unbedingt kompetent in Sachen Hilfsmitteln und unter Umständen trägt die Ausbildung zu überhöhten Selbsteinschätzungen und Allmachtsphantasien bei, aber es handelt sich um ein an sich sinnvolles Prinzip.
                              Selten beschäftigen die Krankenkassen auch interne Reha-Berater, die sich in Hilfsmittelversorgungen einschalten. Das lief mir in über zehn Jahren Versorgungspraxis zwar nur selten über den Weg, aber ich habe dann eigentlich nur gute Erfahrungen damit gemacht- die Leute hatten Sachverstand und wollten qualitativ gute Arbeit machen.

                              Ich beziehe mich hier ausschließlich auf die Zeitgenossen, die ohne Berechtigung Versorgungen für Menschen mit schwersten Einschränkungen kaputtrechnen und sich an den eingesparten Kosten bereichern.
                              Aber so langsam rede ich mich hier wohl in Rage und höre lieber auf.

                              Schließen möchte ich mit der Verknüpfungen zweier Mottos:
                              1. Holzauge sei wachsam
                              2. Versprühe unbegründete Freundlichkeit
                              In dieser Kombination ist man gegen die meisten Schweinereien des Lebens gewappnet.

                              Alles Gute,
                              Uli

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