Ankündigung

Einklappen

Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

Ihre Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM)
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Ein Tipp zur Pflegeeinstufung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ein Tipp zur Pflegeeinstufung

    Ich hatte gerade den MdK im Haus und bin von Pflegestufe II auf III hochgestuft worden. Dabei ist herausgekommen, dass ich nur hochgestuft werde, weil ich noch selber essen kann, natürlich nur mit Hilfe, aber eben noch selbst kaue. Das bedeutet einen hohen Zeitaufwand, der sich bei der Berechnung der Pflegestufe niederschlägt.
    Hätte ich bereits eine PEG, wäre der Zeitaufwand geringer ("Beutel anhängen und fertig") und die Pflegeeinstufung würde niedriger aufallen. Das liegt halt daran, dass die Pflegestufe nur über den Zeitaufwand ermittelt wird. (War mir eigentlich auch klar, aber nicht, dass die PEG den Zeitaufwand verringert)
    Mein Tipp also, die Pflegehöherstufung immer vor der PEG beantragen.
    Gleiches gilt übrigens auch wenn man viele Therapien besucht, dann ist der Zeitaufwand höher, als wenn man nur noch im Bett liegt.
    Viele Grüße
    Kai
    Auch mit dem letzten Tropfen Benzin kann man noch beschleunigen
    (A. Eschbach)

    http://www.keine-arme-keine-kekse.info/


    #2
    hallo kai,

    das ist schon eine verrückte welt.
    bei mir war das fast genauso. jan. 2010 beantragten wir die III. dann bermerkte das kh, dass die II besser ist wg. der 24h pflege, also antrag zurück genommen. um ehrlich zu sein habe ich den grund bis heute nicht richtig verstanden. es konnte uns keiner, dass so richtig erklären. denke aber es ist wg. der internen verrechung der kk mit der pflegeversicherung.

    lg, rainer
    lg,

    der hamburger


    Das Leben ist kurz und seine Zeit zu verlieren ist eine Sünde.
    Albert Camus

    Hilfsmittel-Alben

    Soweit die Füße tragen, bis zur Diagnose!
    http://www.sandraschadek.de/index.ph..._ueber_sich_(6)

    Kommentar


      #3
      Hi Rainer,

      soweit ich das verstanden habe, gibt es einen einfachen Grund, wenn die gesamte Pflege von einem 24h-Pflegedienst durchgeführt wird.
      Für Grundpflege-Stunden gibt es von der Pflegekasse weniger Geld, als für Behandlungspflege-Stunden von der Krankenkasse.
      Wenn also weniger Grundpflege, dann mehr Geld für den Pflegedienst.

      LG, Gerd.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Gerd-NF Beitrag anzeigen
        Hi Rainer,

        soweit ich das verstanden habe, gibt es einen einfachen Grund, wenn die gesamte Pflege von einem 24h-Pflegedienst durchgeführt wird.
        Für Grundpflege-Stunden gibt es von der Pflegekasse weniger Geld, als für Behandlungspflege-Stunden von der Krankenkasse.
        Wenn also weniger Grundpflege, dann mehr Geld für den Pflegedienst.

        LG, Gerd.
        servus,
        genau aus diesem grund haben wir in kürze einen termin mit dem mdk. ziel : zurückstufung von ps3 auf ps2 bzw. verringerung der 7 stunden für grundpflege, die uns von der 24h- pflege abgezogen werden (genehmigt sind derzeit als maximum 17h behandlungspflege). begründung : peg

        jo

        Kommentar


          #5
          hallo jo,

          die kassen nennen das" rückzugspflege" und sind stehts daran interessiert, dass wirklich durch zu ziehen!
          uns haben sie ein jahr geben, um uns das zu überlegen.

          ihr wißt, dass ihr das nicht akzeptieren müßt!! kämpfen und wieder kämpfen, und sofort widerspruch einlegen. notfalls einen anwalt rekrutieren. auch muß der arzt, der die quartalmäßige anforderung für die 24h pflege ausstellt, die begründung noch kräftiger untermauern.

          was einmal weg ist, ist sehr schwierig wieder zu bekommen!!

          lg,
          Zuletzt geändert von hamburger; 13.08.2010, 20:53.
          lg,

          der hamburger


          Das Leben ist kurz und seine Zeit zu verlieren ist eine Sünde.
          Albert Camus

          Hilfsmittel-Alben

          Soweit die Füße tragen, bis zur Diagnose!
          http://www.sandraschadek.de/index.ph..._ueber_sich_(6)

          Kommentar


            #6
            Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
            hallo jo,

            die kassen nennen das" rückzugspflege" und sind stehts daran interessiert, dass wirklich durch zu ziehen!
            uns haben sie ein jahr geben, um uns das zu überlegen.

            ihr wißt, dass ihr das nicht akzeptieren müßt!! kämpfen und wieder kämpfen, und sofort widerspruch einlegen. notfalls einen anwalt rekrutieren. auch muß der arzt, der die quartalmäßige anforderung für die 24h pflege ausstellt, die begründung noch kräftiger untermauern.

            was einmal weg ist, ist sehr schwierig wieder zu bekommen!!

            lg,
            hallo hamburger ,
            bin mir nicht sicher , ob wir das gleiche meinen, beziehungsweise vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt:
            den antrag auf rückstufung haben wir gestellt .
            jo

            Kommentar


              #7
              ich hatte das so verstanden,dass die kk den ersten schritt gemacht hätte.
              also habt ihr den antrag gestellt damit der pflegedienst mehr kohle bekommt oder ?

              lg,
              lg,

              der hamburger


              Das Leben ist kurz und seine Zeit zu verlieren ist eine Sünde.
              Albert Camus

              Hilfsmittel-Alben

              Soweit die Füße tragen, bis zur Diagnose!
              http://www.sandraschadek.de/index.ph..._ueber_sich_(6)

              Kommentar

              Lädt...
              X