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fehlversorgung und ablehung des permobil

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    fehlversorgung und ablehung des permobil

    über die fehlversorgung des e-rollis storm 4 von invacare, einfachste ausführung ohne elektrische sitzkantelung etc.. vom 06.2009 hatte ich ja geschrieben.
    mitte juni hatten wir uns einen ALS gerechten e-rolli, vom unseren neurologen verschreiben lassen. auch ein attest mit der begründug war dabei.
    heute kam die ablehnung der kk.
    es ist mir unverständlich, dass der mdk solche entscheidung unterstützt obwohl der mdk mich im mai 2009, zum letzten mal sah!

    lg,

    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von hamburger; 08.09.2010, 14:07.
    lg,

    der hamburger


    Das Leben ist kurz und seine Zeit zu verlieren ist eine Sünde.
    Albert Camus

    Hilfsmittel-Alben

    Soweit die Füße tragen, bis zur Diagnose!
    http://www.sandraschadek.de/index.ph..._ueber_sich_(6)

    #2
    Mit welcher Begründung wurde der Antrag abgelehnt?
    In welche Kasse bist Du?
    Auf jeden Fall Widerspruch einlegen!
    LG

    Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum.
    Marcus Aurelius

    Mein PLM-Profil: http://www.patientslikeme.com/patien...olling%20Stone

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      #3
      hallo chef,

      sofort Wiederspruch einlegen.
      unverschämt deine kk

      lg
      Stefan
      It's done, when it's done
      Ich glaub, ich hab Tinitus in den Augen
      Warum?
      Ich seh überall nur Pfeifen.

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        #4
        Hallo Rainer,

        genau, sofort Widerspruch einlegen. Wir haben gerade einen Permobil C500 als Wiedereinsatz genehmigt und ausgeliefert bekommen, ganz ohne Probleme, nachdem der technische Berater der KK bei uns war.
        Über welches Sanitätshaus ging denn die Aktion? Wenn Du magst, schicke ich Dir über PN den Kontakt unseres Sanitätshauses, über das die Aktion lief. Der dortige Mitarbeiter ist absolute Spitze, hat uns vor zwei Jahren auch schon mit dem Humankommunikator super unterstützt.

        Viele Grüsse und Kopf hoch,

        Jörg

        Kommentar


          #5
          hallo jörg und christoph,

          hatte heute nacht,dass schreiben der kk in mein posting copiert. nun ist es verschwunden.ich habe aber ein snap hochgeladen und angehängt. widerspruch wird eingereicht.
          bin nicht so gut drauf, hatte heute tk wechsel.

          lg,
          lg,

          der hamburger


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            #6
            Hallo Rainer,

            oh Mann, echt ohne Worte. Warum schicken die von der KK nicht mal einen technischen Berater vorbei?

            Welche Pflegestufe hast Du denn?

            Unsere KK hatte für meine Frau im Sommer letzten Jahres einen Pflegerollstuhl für den Innenbereich bewilligt, alles manuell verstellbar, kantelbar, aber eben alles manuell, d.h. für sie selbst nicht machbar, ausserdem saß sie dann auch schlecht in dem Pflegerollstuhl.

            Naja und dann haben wir im Juli diesen Jahres den Permobil C500 mit Sondersteuerung beantragt.

            OK, das Sanitätshaus hatte ein passendes Modell zum Wiedereinsatz da, d.h. geringe Kosten für die KK, wie das jetzt bei einer Neubeantragung gewesen wäre, weiß ich nicht. Trotzdem war das Prozedere wie immer: Termin mit dem technischen Berater und nach einer Woche die Auslieferung.
            Im Gespräch mit der Mitarbeiterin der KK wurde mir gesagt, dass der Besuch des technischen Beraters immer nötig ist, sobald zwischen der Beantragung zweier Hilfsmittel mehr als ein halbes Jahr liegt. Deshalb verstehe ich überhaupt nicht, dass über Deinen Antrag so lapidar nach Aktenlage abschlägig entschieden wurde.

            Viele Grüße, viele liebe Wünsche

            Jörg
            Zuletzt geändert von Gast; 08.09.2010, 15:32.

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              #7
              hallo jörg und allen anderen,

              hatte heute nacht eine mail an die dgm-beratung geschickt. heute morgen war schon antwort da. sie wollen mich unterstützen.

              weiß einer warum mein schreiben von der kk verschwunden ist? ich sehe nur eine große leere fläche und ein kleines rote kreuz.

              jörg eine pn ist ok!!

              lg, rainer
              lg,

              der hamburger


              Das Leben ist kurz und seine Zeit zu verlieren ist eine Sünde.
              Albert Camus

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                #8
                Hallo Rainer,

                also von hier aus ist Dein snap problemlos zu lesen.

                Klopf, klopf, Du hast 'ne PN...


                Liebe Grüße,

                Jörg

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                  #9
                  für alle interessierten

                  das sagt das bundesverfassungsgericht für ALS betroffene über die versorgung mit einen e-rolli! ein auszug:

                  Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährung eines Elektrorollstuhls für eine an ALS erkrankte Frau

                  Im Vorverfahren hatte die Beschwerdeführerin beim Sozialgericht Duisburg den Erlass einer einsweiligen Anordnung beantragt. Hierdurch wollte sie erreichen, dass der von ihrer Krankenkasse zu Unrecht abgelehnte Elektrorollstuhl sofort zur Verfügung gestellt wird. Doch
                  das Sozialgericht lehnte ihren Eilantrag ab. Zur Begründung wurde angeführt, dass der begehrte Elektrorollstuhl mit Sondersteuerung speziell für die Betroffene hergestellt werden müsse; deshalb entspräche die sofortige Bereitstellung des Hilfsmittels einer Vorwegnahme der hauptgerichtlichen Entscheidung. Eine solche Vorwegnahme käme nur dann in Betracht, wenn der Anordnungsgrund offensichtlich sei. Dieser Grund sei aber nicht klar, weil nicht nachgewiesen sei, dass die Betroffene den Elektrorollstuhl sicher steuern könne. Es bestünde Unfallgefahr. Zudem sei die Möglichkeit zur Fortbewegung durch einen Schiebe- und Multifunktionsrollstuhl ausreichend sichergestellt.

                  Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügte die Beschwerdeführerin eine Verletzung von Grundrechten des Art. 1 Abs. 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, und Art 19 Abs 4 GG. Die Entscheidungen der Sozialgerichte seien mit dem Grundrecht auf effektiven Rechtschutz nicht vereinbar.

                  Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass die Ablehnung des Eilrechtschutzes unter den Aspekten der Grundrechte nicht gerechtfertigt werden könne.
                  Dem Sozialstaatsprinzip entsprechend sei die Würde des Menschen in einer solchen Situation der Hilfebedürftigkeit zu schützen.
                  Durch die schwere Behinderung und die zeitweilige Abwesenheit des Ehemanns, ihres Pflegers, sei der Zwang zum Verharren in einer hilflosen Lage eine schwerwiegende Einschränkung, die Persönlichkeitsrechte berühre. Weil eine Gefährdung durch das selbständige Fahren des Elektrorollstuhls nur vermutet aber nicht nachgewiesen worden sei, wären durch die Ablehnung des Eilantrags die grundrechtlich geschützten Interessen der Beschwerdeführerein nicht ausreichend berücksichtigt worden.
                  Eine Vorwegnahme der hauptgerichtlichen Entscheidung durch Erlass einer einstweiligen Anordnung könne bei derart schweren Nachteilen durchaus geboten sein.
                  Den Fachgerichten bzw. Vorinstanzen obliege es, den Sachverhalt bei Unklarheiten (hier wegen Zweifeln an der Fahrtauglichkeit) aufzuklären. Auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung gelte der Amtsermittlungsgrundsatz. Die Betroffene hatte dem Sozialgericht ihre Fahrtauglichkeit mit einem geliehenen Elektrorollstuhl unter Beweis stellen wollen. Diesen Vorschlag hatten die Fachgerichte abgelehnt.

                  Das Bundesverfassungsgericht rügte die aufgezeigten Rechtsverstöße und erklärte die Beschlüsse der Vorinstanzen für verfassungswidrig. Es verwies die Sache an das Sozialgericht zurück, das unter Berücksichtigung der Urteilsbegründung erneut über den Erlass der einstweiligen Anordnung zu entscheiden hat.

                  Bundesverfassungsgericht Az.: 1 BVR 120/09 vom 25.02.2009

                  Zu diesem Urteil merkt RA Guido Geray an:“Das Bundesverfassungsgericht rügt insbesondere eine Verletzung des „effektiven Rechtschutzes“ nach Art. 19 GG und dadurch mittelbar eine Verletzung der Menschenwürde (Art 1 GG). Man darf das Urteil nicht dahingehend missverstehen, dass grundsätzlich ein Elektrorollstuhl im Eilverfahren durchsetzbar ist: Denn auch in diesem Rechtsstreit muss durch die Vorinstanz jetzt Beweis erhoben werden, ob eine (behauptete) Gefahr für die Antragstellerin besteht oder nicht.
                  Dennoch hat dieses Urteil mit Sicherheit Signalwirkung auf die (häufig überlasteten) Sozialgerichte.“

                  Das Urteil ist im Wortlaut nachzulesen unter:
                  http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090225_1bvr012009.html
                  lg,

                  der hamburger


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                    #10
                    2. ablehung der kk

                    Die kk will mit mir kämpfen. Montag werden wir einen eilantrag beim sozialgericht stellen.
                    Natürlich mit anwaltlicher unterstützung.

                    Es ist mir unverständlich wie der 24h pflegedienst die nicht vorhandenen elektrischen elemente beim storm 4. wie:

                    die Sitzliftfunktion mit Einstellung der Sitzhöhe zum Ausgleich eines reduzierten Greifbereichs im Alltag; die Erleichterung des Umsetzens durch Niveau-Einstellung der Sitzfläche

                    -die elektrische Rückenlehnenverstellung und die Sitzkantelung dient der Druckentlastung zur Vorbeugung einer Dekubitalentwicklung sowie der Prävention von Schmerzen durch langes und einseitiges Sitzen.

                    -Durch die selbständig bedienbare elektrische Verstelloption des Sitzes bis in die Liegeposition werden tagsüber risikobehaftete und schmerzhafte Transfers vermieden. Der Entwicklung von Sekundärererscheinungen der Immobilität wie Kontrakturen und Dekubiti wird vorgebeugt, eine Verschlimmerung verhütet (s. gesetzliche Vorgabe nach § 33 SGB V).

                    -Die elektrische Aufrichtfunktion dient dem Stehtraining, das aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist: Durch das Stehtraining im Elektrorollstuhl, das tagsüber ca. fünf Mal für mindestens 20-30 Min. durchgeführt werden sollte, werden folgende Gebrauchsvorteile erzielt:
                    Abmildern der Skolioseentwicklung,
                    Atemvertiefung und Vermeidung von Infekten der Luftwege durch bessere Belüftung,
                    Kontrakturprophylaxe,
                    Osteoporoseprophylaxe,
                    Anregung des Kreislaufs und der Verdauung


                    - Mit elektrisch verstellbaren Fussrasten kann der Betroffene die Position der Beine verändern. Durch abwechselndes Hochlagern der Beine wird die Entwicklung von Ödemen und Thrombosen verhindert.

                    ERSETZEN SOLL!!
                    hier das schreiben der kk.

                    Angehängte Dateien
                    Zuletzt geändert von hamburger; 26.09.2010, 00:32.
                    lg,

                    der hamburger


                    Das Leben ist kurz und seine Zeit zu verlieren ist eine Sünde.
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                      #11
                      Mdk

                      nach 2 ablehnungen, widerspruch und den eilantrag beim zuständigen sozialgericht ist etwas bewegung in die angelegenheit gekommen. heute war der mdk bei mir, hach 1,5 jahren. sie waren im duo hier, zwei mann. es dauerte mit der befragung und der begutachtung des storm 4 1,5 h. ich sollte den storm 4 durch terassentür fahren, dass ging aber nicht weil die leichmetallrampe nur 120 kg zuläßt. da versuchten die zwei den rolli durch die tür zu bugsieren, links und rechts waren noch knapp 2 cm frei.
                      im prinzip haben die zwei festgestellt, dass ich tatsächlich fehlversorgt worden , bin. ob es nun der permobil wird , ein ander er oder der storm umgebaut werden soll liegt an der entscheidunng der kk. in ca. 14 tagen soll ich bescheid bekommen.

                      lg,
                      lg,

                      der hamburger


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                        #12
                        Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
                        im prinzip haben die zwei festgestellt, dass ich tatsächlich fehlversorgt worden , bin. ob es nun der permobil wird , ein ander er oder der storm umgebaut werden soll liegt an der entscheidunng der kk. in ca. 14 tagen soll ich bescheid bekommen. lg,
                        Hallo Rainer,
                        na dann hoffe ich für dich das der MDK einsichtig ist und deiner Krankenkasse die Empfehlung für einen PerMobil Rollstuhl gibt.
                        Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen!
                        Gruß Wolfgang
                        Die Zeit ist schlecht? Wohlan. Du bist da, sie besser zu machen.
                        Thomas Carlyle


                        Hast Du unsere Hilfsmittellinkliste schon gesehen?
                        Augensteuerung Quick Glance TM4 Teil 1 - Augensteuerung Quick Glance TM4 Teil 2[/B]

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                          #13
                          moin Rainer,

                          würde mich freuen wenn es schnell klappt.

                          lg
                          Stefan
                          It's done, when it's done
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                            #14
                            erfolg im eilverfahren!

                            hallo leute,

                            ich habe mein weihnachtsgeschenk heute bekommen.

                            meine kk hat die versorgung mit dem permobil anerkannt!

                            hurra gewonnen. was für eine freude!

                            bitte nicht aufgeben.....immer weiterkämpfen, es lohnt sich!

                            lg, der hamburger
                            lg,

                            der hamburger


                            Das Leben ist kurz und seine Zeit zu verlieren ist eine Sünde.
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                              #15
                              Gratuliere Rainer!
                              Ich hoffe, die Lieferzeit wird kurz sein, damit Du ihn Dir unter den Christbaum stellen kannst!

                              Liebe Grüße
                              Christoph

                              Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum.
                              Marcus Aurelius

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