hallo mieze,
das ist viel zu lange, schriftlich eine 8 tägige frist setzen ( einschreiben mit rückschein ) oder bei der hauptverwaltung ( vorstand ) beschweren. die hilfsmittelabteilung der kk darf/muß in max. 4 wochen nach erhalt des rezeptes, eine antwort geben.
lg,
das ist viel zu lange, schriftlich eine 8 tägige frist setzen ( einschreiben mit rückschein ) oder bei der hauptverwaltung ( vorstand ) beschweren. die hilfsmittelabteilung der kk darf/muß in max. 4 wochen nach erhalt des rezeptes, eine antwort geben.
lg,
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