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fehlbetrag zu deckung der pflegekosten wer zahlt

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    fehlbetrag zu deckung der pflegekosten wer zahlt

    hallo,

    wer zahlt den fehlbetrag zu deckung der pflegekosten .
    muss ich das zahlen oder?
    weiß jemand rat
    danke

    Stefan
    It's done, when it's done
    Ich glaub, ich hab Tinitus in den Augen
    Warum?
    Ich seh überall nur Pfeifen.

    #2
    moin Stefan,

    Zitat von Helterskelter Beitrag anzeigen
    wer zahlt den fehlbetrag zu deckung der pflegekosten .
    muss ich das zahlen oder?
    ja
    ( du bzw. deine Familie )

    sollte das nicht ausreichend sein - Sozialamt

    bei konkreten Planung empfehle ich dir dringend den Vdk


    oder den Fachanwalt deines Vertrauens
    ( OK, ich weiß das ist ein Widerspruch in sich )
    Gruss vom Hannes

    wehe dem der je verlor im Kampf des Lebens den Humor. (Wilhelm Busch)

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      #3
      hallo hannes,

      weißt du wie hoch der selbstbehalt ist oder ist das egal

      lg
      St
      It's done, when it's done
      Ich glaub, ich hab Tinitus in den Augen
      Warum?
      Ich seh überall nur Pfeifen.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Helterskelter Beitrag anzeigen
        hallo hannes,

        weißt du wie hoch der selbstbehalt ist oder ist das egal

        lg
        St
        ich weiß nur das dem der im Heim ist ein lächerlich geringes Taschengeld
        zusteht. ( meine < 100,-- im Monat )

        d.h. auch die Rente wird hierfür einbehalten

        wie hoch der Selbstbehalt der Angehörigen ist kann ich dir nicht sagen.

        darum Anwalt für Sozialrecht am besten Vdk
        Gruss vom Hannes

        wehe dem der je verlor im Kampf des Lebens den Humor. (Wilhelm Busch)

        Kommentar


          #5
          Zitat von Hannes Beitrag anzeigen
          ich weiß nur das dem der im Heim ist ein lächerlich geringes Taschengeld
          zusteht. ( meine < 100,-- im Monat )
          Niedersachsen = 90,--
          Hamburg = folgt
          Schleswig-Holstein = folgt
          Gruss vom Hannes

          wehe dem der je verlor im Kampf des Lebens den Humor. (Wilhelm Busch)

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            #6
            Hallo Stefan,

            ganz so dramatisch wie bei HartzIV ist die Hilfe zur Pflege vom Sozialamt nicht. Allerdings gelten hier auch Einkommensgrenzen, die aber verhältnismäßig komfortabel sind.
            Wichtig ist, dass das Familieneinkommen berücksichtigt wird, also auch das Einkommen des Ehepartners oder Lebenspartners. Bei Alleinstehenden gelten ungefähr die Pfändungsfreigrenzen von knapp 1000 €, verheiratet gelten ca 1600 € plus Zuschläge für Kinder und Schwerbehinderung.
            Für Kinder oder Eltern, die eigenes Geld verdienen, gelten Freigrenzen bis 2500 € und Vermögensgrenzen bis 250 T€, Eigenheimbesitz sogar noch darüber hinaus!
            Ich habe damals direkt beim Sozialamt nachgefragt und wurde sehr zuvorkommend beraten. Empfehle ich Dir auch.
            Viel Erfolg!
            Lg Jan

            Leben ist das, was man wie daraus macht!

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