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Behandlungspflege - Fragen

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    #16
    moin Rainer

    Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    das ist eine gute frage. fangen wir mal um 8:00 uhr an.
    das ist ein Tagesablauf inkl. Leistungen der normalen Pflegekasse

    ich meinte
    eine konkrete Liste der einzelnen Leistungen genehmigter Behandlungspflege
    Gruss vom Hannes

    wehe dem der je verlor im Kampf des Lebens den Humor. (Wilhelm Busch)

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      #17
      nein hannes,

      das macht alles meine 24h behandlungs- intensivpfflege, der wichtigste auftrag ist meine beatmung zu überwachen. ich weiß nur das,dass ca € 22.000 im monat kostet. wie die kk und pflegek das untereinander abrechnen, weiß ich nicht..

      lg,
      lg,

      der hamburger


      Das Leben ist kurz und seine Zeit zu verlieren ist eine Sünde.
      Albert Camus

      Hilfsmittel-Alben

      Soweit die Füße tragen, bis zur Diagnose!
      http://www.sandraschadek.de/index.ph..._ueber_sich_(6)

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        #18
        Hallo Hannes,

        JAA, genau das war eine meiner ursprünglichen Fragen, ganz am Anfang des Threads! Ich bin nicht an den Grundlagen der Grund- und normalen Behandlungspflege interessiert, das lässt sich wirklich googeln, aber was wirklich bei euch auf den Verordnungen steht eben nicht. Werden wir es je erfahren ?

        Liebe Grüße,

        Petra

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          #19
          moin Petra

          Zitat von pet Beitrag anzeigen
          Hallo Hannes,
          JAA, genau das war eine meiner ursprünglichen Fragen,
          .-.-.-
          aber was wirklich bei euch auf den Verordnungen steht eben nicht. Werden wir es je erfahren ?
          ich denke noch immer positiv

          wir werden es erfahren
          Gruss vom Hannes

          wehe dem der je verlor im Kampf des Lebens den Humor. (Wilhelm Busch)

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            #20
            erkläre uns mal was eine " normale behandlundspflege" ist.
            lg,
            aber was wirklich bei euch auf den Verordnungen steht eben nicht. Werden wir es je erfahren ?

            das ist, dass erste mal das diese frage auftaucht.
            Zuletzt geändert von hamburger; 26.09.2010, 20:58.
            lg,

            der hamburger


            Das Leben ist kurz und seine Zeit zu verlieren ist eine Sünde.
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              #21
              Zitat von pet Beitrag anzeigen
              Hallo,

              zuerst vielen Dank an alle, die geantwortet haben, auch über eine PN.

              @kaihawaii (da würde ich gerne nochmal hin): im Prinzip wäre das eine Möglichkeit, aber wir leben nicht im Kreis Lörrach und bei uns gibt es das nicht.

              Liebe Grüße an alle,

              Petra
              sicher?
              Auch mit dem letzten Tropfen Benzin kann man noch beschleunigen
              (A. Eschbach)

              http://www.keine-arme-keine-kekse.info/

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                #22
                Moin Pet
                Auf unserer Verordnung häuslicher Krankenpflege steht
                Begründung bei Verordnungsdauer über 14 Tag
                Trachealkanüle wechseln regelmäßig, spezielle Krankenbeobachtung
                Verordnungsrelevante Diagnosen
                Tracheostoma, ALS, Hypertonie
                Behandlungpflege: Anleitung zur Behandlungspflege
                endotacheales Absaugen bei Bedarf/4xt inhal
                Medikamentengabe täg 5x
                Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
                2x tgl. VW Tracheostoma, VW mit PEG alle 2 Tage
                24H Pflege wegen Endotrachealabsaugung auf Grund Erstickungsgefahr
                VZK plus Monitoring
                24H Beatmungs u, Behandlungspflege
                Ich hoffe ich konnte Dir helfen
                LG Petra

                Kommentar


                  #23
                  moin Rainer
                  Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
                  erkläre uns mal was eine " normale behandlundspflege" ist.
                  eigentlich geht es um jegliche anerkannte Behandlungspflege

                  Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
                  das ist, dass erste mal das diese frage auftaucht.

                  Petra schrieb in der ersten Frage :
                  (ich habe es im auszugsweisen Zitat mal fett unterstrichen )
                  Zitat von pet Beitrag anzeigen
                  Nun will meine Kasse wieder eine Aufstellung der Tätigkeiten, hier ist die Antwort:

                  Zur Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir noch eine detaillierte Auflistung des Pflegedienstes über die auszuführenden Tätigkeiten.
                  Uns geht es hierbei nur um die Einschätzung, wieviel bzw. welcher Pflegeaufwand notwendig ist.


                  Hier meine konkreten Fragen:
                  Was steht bei euch auf den Verordnungen zur stundenweisen Behandlungspflege? Einzelne Tätigkeiten doch sicher nicht?
                  wenn du 24 Stunden Pflege hast ist es ja auch egal was der Pflegedienst wann macht ...

                  es sei denn du beantragst 25 Stunden Pflege
                  Gruss vom Hannes

                  wehe dem der je verlor im Kampf des Lebens den Humor. (Wilhelm Busch)

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                    #24
                    Dumm gelaufen, Hannes tippt schneller, aber trotzdem:

                    Hallo Rainer,

                    dies ist aus meinem allerersten Post zu diesem Thema:

                    Zitat von pet Beitrag anzeigen

                    ...Hier meine konkreten Fragen:

                    • ...
                    • Was steht bei euch auf den Verordnungen zur stundenweisen Behandlungspflege? Einzelne Tätigkeiten doch sicher nicht?


                    In einem späteren Post von mir dann folgendes:

                    Zitat von pet

                    ...aber es geht mir ja gerade nicht um die 'normale Behandlungspflege', also z. B. Anziehen von Kompressionsstrümpfen. Es ist mir klar, dass dies vom normalen Pflegedienst erbracht wird. Es geht mir um die stundenweise Behandlungspflege.
                    Das zitierst du später selbst und es ist genau meine Erklärung, was ich unter normaler Behandlungspflege verstehe, nämlich die Unterscheidung zur stundenweisen. Hannes hat dann später auch nochmal die Frage anders formuliert, aber das Gleiche gemeint.

                    Es geht einfach um folgendes: viele ALSler haben eine tätigkeitsorientierte Behandlungspflege. Also der Pflegedienst kommt zu einer festgelegten Zeit, wechselt die Verbände oder gibt Medikamente und geht dann wieder. Es gibt aber eine zeitorientierte Behandlungspflege, über die nicht alle Ärzte, KK und sogar Pflegedienste informiert sind. Da kommt jemand für X Stunden und macht alles, was in der Zeit anfällt. Genau darüber brauche ich (und Hannes?) Informationen.

                    Grüße,

                    Petra
                    Zuletzt geändert von pet; 27.09.2010, 13:00.

                    Kommentar


                      #25
                      Zitat von pet Beitrag anzeigen
                      Dumm gelaufen, Hannes tippt schneller, aber trotzdem:
                      tschuldigung Petra

                      Zitat von pet Beitrag anzeigen
                      Genau darüber brauche ich (und Hannes?) Informationen.
                      da wir ja alle wissen das auch mit Pflegestufe 3 nicht die benötigte Unterstützung über die Pflegekasse finanziert werden kann
                      macht es doch Sinn die weiteren Hilfen durch die Behandlungspflege zu ergänzen.

                      Und da nicht nur einzelne dieses Problem haben wäre es doch schön hier zu erfahren wie
                      schade, war nur so ein Gedanke
                      Gruss vom Hannes

                      wehe dem der je verlor im Kampf des Lebens den Humor. (Wilhelm Busch)

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                        #26
                        Hallo nochmal,

                        @Kai, wir wohnen leider auch nicht in Freiburg und der näheren Umgebung, sondern einfach auf dem Land...

                        @Petra, vielen Dank, das war genau, was ich wollte.

                        @Hannes, einem tollen Typ mit cooler Sonnenbrille verzeihe ich fast alles!

                        Liebe Grüße, Petra

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                          #27
                          da ich keine stundenweise behandlungspflege erhalte, konnte ich keine verordnung beschreiben. hatte gehofft mit meiner beschreibung der 24h pflege, etwa die tätigkeiten, die anfallen zu vermitteln.
                          das haben leider die super schlauen füchse nicht geschnallt.
                          morgen bekommen wir die verordnung für das letzte quartal 2010.
                          bis morgen!

                          lg,
                          lg,

                          der hamburger


                          Das Leben ist kurz und seine Zeit zu verlieren ist eine Sünde.
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                          http://www.sandraschadek.de/index.ph..._ueber_sich_(6)

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                            #28
                            hier ist sie.

                            begründung der verordnungsdauer über 14 tagen:24h beatmungspflichtig
                            verordnungsrelevante diagnose:als,peganlage,tracheostoma
                            zur sicherung der ambulanten ärztlichen behandlung
                            blutzuckermessung
                            injektionen, herrichen, s.c.
                            medikamentengabe,herrichten,verabreichen
                            anlegen und wechseln von wundverbänden
                            lokalisation/wundbefund:tk,peg, tracheostoma, peg-einstichstelle
                            sonstige maßnahmen der behandlungspflege( eischließlich häufigkeit und dauer ):
                            intermtt. endotrach. absaugen, ständige o2 gabe, pulsoximetrie, enterale ernährung (peg ) beatmungspflichtig, tracheostomaversorgung intermitt. inhalation, interm.einsatzv. cought assist, tk wechsel alle 14 tage
                            ausscheidungen: hilfe, kontrolle und training
                            ernährung
                            Zuletzt geändert von hamburger; 28.09.2010, 21:16.
                            lg,

                            der hamburger


                            Das Leben ist kurz und seine Zeit zu verlieren ist eine Sünde.
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                              #29
                              Super Rainer, vielen Dank! Das ist genau was ich wollte.

                              Viele Grüße,

                              Petra

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                                #30
                                traurig,traurig

                                ich finde es schade,dass nur 2 ihre verordnung der behandlungspflege bekannt gegeben haben,
                                wir sitzen doch alle in einen boot und können uns so gegenseitig helfen. was haben wir noch zu verlieren?

                                lg,
                                lg,

                                der hamburger


                                Das Leben ist kurz und seine Zeit zu verlieren ist eine Sünde.
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