Hallo,
lange war ich nicht mehr in diesem Forum und bin jetzt hier, weil das Thema "Tracheostoma" nun leider eins geworden ist.
In dem Beitrag "tracheostoma gegen verschleimung?*" und einigen anderen Beiträgen gibt es sehr Informatives. Mein Mann ist an dem selben Punkt angekommen wir Jo zum Beginn seines Themas "tracheostoma gegen verschleimung?*".
Übrigens, schön Jo, dass du wieder da bist und alles Gute.
Mein Mann hat stets eine Tracheotomie, in der Patientenverfügung dokumentiert, abgelehnt, weil er so wie er sagt: "Das ALS-Leiden nicht um jeden Preis verlängern will".
Die philosophische Frage: Was heißt um jeden Preis?" sei mal außen vor gestellt.
Andererseits will er sich von diesem Schleim und den Erstickungsanfällen, selbst unter Masken-Beatmung, nicht in die Knie zwingen lassen und mit einer Lungenentzündung ins Krankenhaus schon gar nicht. Krankehausaufenthalte sind für ihn stets die Hölle gewesen.
Nun hat er folgendes Thema aufgeworfen:
Eine Patientenverfügung ist unseres Wissens in Deutschland für Ärzte bindend. Natürlich kann sie jeder Zeit geändert werden.
Aber wie verhält es sich bei einem trachiomierten Patienten, wenn er zu einem Zeitpunkt seine Meinung ändert und sagt: "Bis hier und nicht weiter - Keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr!"?
Als ALS'ler ist er ja bis zum bitteren Ende im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. Er hat in Deutschland die Möglichkeit per Patientenverfügung diese Entscheidung zu fällen, aber wird diese dann auch ratifiziert?
Wie sieht die rechtliche Seite aus?
Wird einfach der Stecker gezogen, abgeschaltet oder hat er sich einmal dafür entschieden - gibt es keinen Weg zurück?.
Ich möchte voraus schicken, dass es hier nicht um "Euternasie für Fortgeschrittene" geht, sondern ich denke, jemand der sich für ein Tracheostoma entschieden hat, hat im Vorfeld vielleicht auch diese Gedanken gehabt.
Ich würde mich über euer Feedback freuen, gern auch als PN.
Liebe Grüße Shamu
lange war ich nicht mehr in diesem Forum und bin jetzt hier, weil das Thema "Tracheostoma" nun leider eins geworden ist.
In dem Beitrag "tracheostoma gegen verschleimung?*" und einigen anderen Beiträgen gibt es sehr Informatives. Mein Mann ist an dem selben Punkt angekommen wir Jo zum Beginn seines Themas "tracheostoma gegen verschleimung?*".
Übrigens, schön Jo, dass du wieder da bist und alles Gute.
Mein Mann hat stets eine Tracheotomie, in der Patientenverfügung dokumentiert, abgelehnt, weil er so wie er sagt: "Das ALS-Leiden nicht um jeden Preis verlängern will".
Die philosophische Frage: Was heißt um jeden Preis?" sei mal außen vor gestellt.
Andererseits will er sich von diesem Schleim und den Erstickungsanfällen, selbst unter Masken-Beatmung, nicht in die Knie zwingen lassen und mit einer Lungenentzündung ins Krankenhaus schon gar nicht. Krankehausaufenthalte sind für ihn stets die Hölle gewesen.
Nun hat er folgendes Thema aufgeworfen:
Eine Patientenverfügung ist unseres Wissens in Deutschland für Ärzte bindend. Natürlich kann sie jeder Zeit geändert werden.
Aber wie verhält es sich bei einem trachiomierten Patienten, wenn er zu einem Zeitpunkt seine Meinung ändert und sagt: "Bis hier und nicht weiter - Keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr!"?
Als ALS'ler ist er ja bis zum bitteren Ende im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. Er hat in Deutschland die Möglichkeit per Patientenverfügung diese Entscheidung zu fällen, aber wird diese dann auch ratifiziert?
Wie sieht die rechtliche Seite aus?
Wird einfach der Stecker gezogen, abgeschaltet oder hat er sich einmal dafür entschieden - gibt es keinen Weg zurück?.
Ich möchte voraus schicken, dass es hier nicht um "Euternasie für Fortgeschrittene" geht, sondern ich denke, jemand der sich für ein Tracheostoma entschieden hat, hat im Vorfeld vielleicht auch diese Gedanken gehabt.
Ich würde mich über euer Feedback freuen, gern auch als PN.
Liebe Grüße Shamu
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