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Verhinderungspflege

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    Verhinderungspflege

    Hallo,

    ich wollte mal in die runde fragen ob jemand das budget der Verhinnderungspflege nutzt? wenn ja
    Wie oft in der Woche? wer sie macht? was wird gemacht? wieviel ihr zahlt pro Std.

    ich nutze sie seit 2 Monaten zur entlastung meiner Ehefrau für 2 mal pro Woche für je 2 std. zum einkaufen und für hauswirtschaftliche und reinigungstätigkeiten.

    LG
    Stefan
    It's done, when it's done
    Ich glaub, ich hab Tinitus in den Augen
    Warum?
    Ich seh überall nur Pfeifen.

    #2
    hallo stefan,

    ich habe immer gedacht, dass die verhinderungspflege dafür da ist wenn du von angehörigen gepflegst wirst und die mal ausspannen wollen.

    wo für du die € 1550,00 einsetzt ist das nicht die hauswirtschaftliche versorgung?

    lg,

    der hamburger


    Das Leben ist kurz und seine Zeit zu verlieren ist eine Sünde.
    Albert Camus

    Hilfsmittel-Alben

    Soweit die Füße tragen, bis zur Diagnose!
    http://www.sandraschadek.de/index.ph..._ueber_sich_(6)

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      #3
      Hallo in die Runde,

      ich beschäftige mich aus gegebenem Anlass gerade mit den Voraussetzungen der Verhinderungspflege.
      Ein Pflegedienst sagte mir, dass man die Verhinderungspflege stundenweise für Reinigungstätigkeiten durch Personal des Pflegedienstes nutzen könne. D. h. der Pflegedienst bzw. die Nachbarschaftshilfe des Pflegedienstes erbringt dann keine Pflegeleistungen, sondern nur hauswirtschaftliche bzw. Putz-Leistungen.
      Das würde sich dann mit dieser Aussage von Stefan decken:

      Zitat von Helterskelter Beitrag anzeigen
      ich nutze sie seit 2 Monaten zur entlastung meiner Ehefrau für 2 mal pro Woche für je 2 std. zum einkaufen und für hauswirtschaftliche und reinigungstätigkeiten.
      Ist das so richtig? Wer kann mir das aus evtl. eigener Erfahrung bestätigen?

      Danke.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Lilo-6 Beitrag anzeigen
        Hallo in die Runde,

        ich beschäftige mich aus gegebenem Anlass gerade mit den Voraussetzungen der Verhinderungspflege.
        Ein Pflegedienst sagte mir, dass man die Verhinderungspflege stundenweise für Reinigungstätigkeiten durch Personal des Pflegedienstes nutzen könne. D. h. der Pflegedienst bzw. die Nachbarschaftshilfe des Pflegedienstes erbringt dann keine Pflegeleistungen, sondern nur hauswirtschaftliche bzw. Putz-Leistungen.
        Das würde sich dann mit dieser Aussage von Stefan decken:



        Ist das so richtig? Wer kann mir das aus evtl. eigener Erfahrung bestätigen?

        Danke.
        Hallo Lilo-6,

        ja, das ist korrekt, aber ich empfehle dir nicht das Budget aus der Verhinderungspflege dafür zu verwenden, denn neben diesem Budget stehen dir monatlich 125€ aus den Entlastungsleistungen zur Verfügung. Diese eignen sich eher dafür und momentan sind sie für jeden abrechenbar und muss kein Pflegedienst oder ein anderer zertifizierter Dienst sein. Wenn du jemanden kennst, der dir im Haushalt helfen würde, könntest du dieser Person dafür 125€ im Monat zahlen und könntest sogar mehrere Stunden abrechnen, was bei einem Pflegedienst durch einen hohen Stundenlohn nicht möglich ist.

        Die Verhinderungspflege in Höhe 1612€ können zusätzlich mit 50% (806€) aus der Kurzzeitpflege aufgestockt werden. Diese Summe eignen sich gut, wenn die Pflegeperson verhindert ist, zum Beispiel Kino, Arzttermin, Shopping etc. . Hier rechnet man stundenweise Verhinderungspflege ab und erhält das komplette Pflegegeld.

        Ist die Pflegeperson krank im Krankenhaus, zur Reha/Kur oder im Urlaub, werden tageweise Verhinderungspflege abgerechnet, diese sind auf 42 Tage im Jahr begrenzt und das Pflegegeld wird gekürzt.
        Liebe Grüße
        Sandra

        Kommentar


          #5
          Wir hatten in 2013 für 1 Monat stundenweise Verhinderungspflege - 4 Stunden täglich - nur für Grundpflge / Mobilität / Nahrung.
          Die pflegende Person war ich (Ehefrau) und war "verhindert".

          Leider bin ich nicht so sicher in dieser Thematik - versuche mal mein Bestes zu geben :-)

          Lt. Internet ist Verhinderungspflege u.a. auch
          Hauswirtschaftliche Versorgung
          : Aufräumen, Staubsaugen, Waschen, Bügeln oder Fensterputzen – diese Leistungen übernimmt die Pflegekasse (1.612,-- zzgl. 806,-- s.u.)

          Der Erbringer kann der Pflegedienst sein (extra Putzpersonal) oder extra von Pflegekassen zugelassene Anbieter (niederschwelligere Angebote), oder ein anderer Angehöriger (ab 2. Verwandschaftsgrad ohne Reduzierung Pflegegeld), oder Bekannte/Freunde/Nachbarn....(bei Verwandten werden die näher Verwanden - anders behandelt siehe:

          Achtung: Nachlesen wann es bei Verhinderungspflege das volle Pflegegeld gibt.
          https://www.pflege-durch-angehoerige...ge-ausfuehren/


          Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege (Krankenkassenleistung) oder Grundpflege (Pflegekassenleistungen) können m.E. auch während Verhinderungspflege vollumfänglich erbracht werden.
          Bis 8 Stunden Verhinderungspflege täglich sind ohne Kürzung des Pflegegeldes möglich. Voraussetzungen u.a. siehe unten.

          Verhinderungspflege-Budget : 1.612 Euro p.a. und aufstockbar um bis zu 806 Euro p.a. = Hälfte des Geldes für die Kurzzeitpflege.
          Damit steht für die stundenweise Verhinderungspflege insgesamt ein Satz von bis zu 2.418 Euro im Jahr zur Verfügung.

          Der Entlastungsbetrag von 125 mtl. kann auch zum Reinigen etc. herangezogen werden.

          Voraussetzungen für Anspruch auf die Verhinderungspflege haben:
          - Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2
          - Bei der Pflegekasse gibt es seit mindestens 6 Monaten eine eingetragene Pflegeperson
          - Die pflegebedürftige Person wird ambulant, u.a. von Angehörigen betreut und versorgt


          - Wenn die zu pflegende Person ausschließlich über einen Pflegedienst und nicht von Angehörigen betreut wird, kann keine Verhinderungspflege beantragt werden (lt. Internet)
          - Grund der Verhinderung spielt keine Rolle (muss auch nicht angegeben werden).

          https://www.pflege-durch-angehoerige...egeleistungen/

          https://www.verbraucherzentrale.de/w...lege-zu-hause/corona-was-wenn-die-pflege-zu-hause-neu-organisiert-werden-muss-45753
          https://www.verbraucherzentrale.de/w...lege-zu-hause/wofuer-sie-in-der-pflege-entlastungsleistungen-nutzen-koennen-13449

          Habt Ihr eine öffentliche Beratungsstelle zu Pflege in Eurem Ort?
          Zuletzt geändert von Skyline; 02.11.2020, 19:34.

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            #6
            Hallo Skyline,

            danke für die Infos.
            Es geht um einen Fall mit häuslicher Pflege durch Angehörige bei Pflegegrad 2.
            Die Entlastungsleistungen werden schon verwendet. Mit dem Betrag kommt man nicht weit, da die Pflegedienste pro Stunde rd. 35 Euro dafür abrechnen.
            Die persönlichen Voraussetzungen für die Verhinderungspflege liegen vor.

            Mir war nicht klar, wofür die Verhinderungspflege einsetzbar ist.
            Eigentlich sehe ich es auch so, wie ich es oft auf den Internetseiten von Pflegediensten lese und mir es auch ein hiesiger Pflegedienst sagte:
            Man kann die Verhinderungspflege auch für hauswirtschaftliche Leistungen einsetzen und dann auch fürs Putzen und das dann stundenweise.
            Dass Verhinderungspflege auch stundenweise möglich ist, wußte ich bisher auch nicht.

            Da man bei niedrigeren Pflegegraden (hier Pflegegrad 2) noch nicht sooo immens viel Grundpflege benötigt und die Betroffenen eher hauswirtschafltiche Leistungen benötigen, ist die Verhinderungspflege so am sinnvollsten nutzbar.

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              #7
              Können diese Entlastungsleistungen auch bei anderen "zugelassenen Anbietern" ausgegeben werden?
              Nur anerkannte Anbieter können abrechnen

              Neben dem festgestellten Pflegegrad gilt als Voraussetzung, dass die Leistungen von einem anerkannten Dienstleister erbracht werden müssen. Das sind in der Regel jene Sozialstationen und Pflegedienste,
              Corona-Sonderregelung: bis 31. Dezember 2020 ist auch eine Kostenerstattung von Nachbarschaftshilfe möglich.

              Achtung: durch den neuen teil-lockdown wird diese Regelung eventuell zeitlich weiter ausgedehnt.



              Zuletzt geändert von Skyline; 02.11.2020, 22:01.

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                #8
                Hallo Lilo-6,

                ich weiß nicht aus welchem Bundesland du kommst, aber in einigen Bundesländern können die Entlastungsleistungen auch von Privat gesuchten eingesetzt werden. Sie benötigen nur einen Pflegekurs, selbst wenn es sich nur um hauswirtschaftliche Hilfe handelt. Diesen Kurs bezahlt die Pflegekasse und man kann ihn online absolvieren. Wenn zum Beispiel jemand den du zur Hilfe bekommen könntest beruflich im Gesundheitswesen tätig ist, ist kein Pflegekurs notwendig.

                35€ pro Stunde ist viel, eventuell solltest du dir ein paar Kostenvoranschläge einholen. ...
                Liebe Grüße
                Sandra

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                  #9
                  Ja leider sind diese Pflegefirmen für z.B. Haushaltshilfe reichlich gehoben in Ihren Preisen.
                  Das sind wirklich tlw. Preise wie die Krankenkassen an Intensivpflege-Firmen für die häusliche Intensivpflege in 2016 z.B. bezahlten.
                  Die Reinigungskräfte bekommen etwas mehr als Mindestlohn, oft arbeiten diese auch nur auf 450,-- /Monat und somit ist es lukrativ für die Pflegefirmen.

                  Die Diakonie / Caritas / AWO / Private etc. verlangten schon in 2013 von uns für Verhinderungspflege 31,--/32,-- pro Stunde. Deshalb hatten wir diese nicht engagiert.

                  Leider muss man in Bayern bislang eine Pflegefirma dafür engagieren. Das ist eine Schweinerei solange es um Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung geht.
                  Zuletzt geändert von Skyline; 03.11.2020, 16:30.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Skyline Beitrag anzeigen

                    Leider muss man in Bayern bislang eine Pflegefirma dafür engagieren. Das ist eine Schweinerei solange es um Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung geht.
                    Wegen Corona wurde das Abrufen der Entlastungsleistungen erleichtert.

                    Zuletzt geändert von Sunflowers; 03.11.2020, 17:21.
                    Liebe Grüße
                    Sandra

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                      #11

                      Wir wohnen in Ba-Wü.
                      Doch gäbe es niemanden, den man auf einen Kurs schicken könnte, d. h. es wird "Fremdpersonal" benötigt.
                      Das könnte natürlich auch eine privat angestellte Putzhilfe sein - aber wohl nur bei der Verhinderungspflege.
                      Bei den Entlastungsleistungen gilt diese -unsinnige- Vorschrift, dass bei Hilfen im hauswirtschaftlichen Bereich ein anerkannter Pflegedienst eingesetzt werden muss.

                      Der bei uns tätige Pflegedienst hat vor der Einführung der Entlastungsleistungen viel weniger für Putzleistungen verlangt. 2010 zahlten meine Eltern 12 Euro die Stunde.
                      Der einzige Vorteil ist, dass man bei Krankheit oder Urlaub der Hilfskraft eine Vertretung bekommen kann.

                      Dass es wegen Corona Erleichterungen gibt, habe ich gelesen. Aber das käme nur dann in Frage, wenn man auch jemanden privat hat, der die Leistungen erbringen könnte.

                      Skyline
                      Leider muss man in Bayern bislang eine Pflegefirma dafür engagieren. Das ist eine Schweinerei solange es um Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung geht.
                      Ja, das sehe ich auch so. Ich wäre ja bereit, etwas mehr zu bezahlen wegen der Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, z. B. also bis zu 20 Euro die Stunde.
                      Aber 35 Euro sind einfach zuviel.

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                        #12
                        Da zeigt sich - mal wieder - wie wenig sozial diese sozialen Organisationen eingestellt sind - incl. der evang. Diakonie!
                        Lest mal dieses (Link kopieren und einfügen / / oder markieren-dann-mit rechter Moustaste und "Link öffnen"

                        https://www.focus.de/politik/deutschland/luxus-dienstwagen-mega-gehaelter-entsetzen-ueber-awo-skandal-selbstbedienungsladen-hochrangiger-spdler_id_11484887.html

                        - Mit dem 300-PS-Mercedes zu Pflegebedürftigen
                        - Geschäftsführer Jürgen Richter war zuvor zurückgetreten - er soll im Jahr 300.000 Euro verdient haben und mit einem Jaguar unterwegs gewesen sein, wie die "Frankfurter Rundschau" schreibt.
                        - und noch Weiteres an übelster Selbstbedienung

                        https://www.n-tv.de/politik/Luxusschlitten-Filz-und-Traumgehaelter-article21465857.html

                        https://www.hessenschau.de/politik/mit-450-ps-unterwegs-fuer-die-gemeinnuetzigkeit,awo-dienstwagen-100.html


                        Wie finanzieren sich die "Sozialen Dienste"?
                        a) Der überwiegende Großteil deren Gelder kommen über öffentliche Zuschüsse aus EU, Bund, Ländern, Kreis, Kommune über unsere Steuergelder.
                        b)
                        Das zweite finanzielle Standbein sind Zahlungen für z.B. Krankenpflege und Grundpflege, also Gelder von KK und PK sowie die Eigenanteile der "Kunden".
                        c) Untergeordnet sind Gelder von Spenden und Beiträgen.

                        Das sehr schlechte an diesem System ist, dass diese "Sozialen Dienste" nicht nachweisen müssen, wofür diese Gelder ausgegeben werden.

                        Es war erst neulich eine Sendung zu dieser Thematik im TV. Die jetzige Regierung sieht immer noch keine Notwendigkeit, dass diese Sozialen Dienste die Verwendung der Gelder offen legen müssen in Form von Rechnungslegungen. Besonders bemängelt wurde, dass diese Dienste sehr hohe Kosten an ihre "Kunden" z.B. in Pflegeheimen berechnen, obwohl die Staatlichen Zuwendungen aus Steuern ausgesprochen hoch ausfallen.
                        Man sprach davon, dass diese Dienste eher einer "Goldgrube" gleichen. Dass diese ebenso behandelt werden müssten wie jedes andere Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht.

                        https://www.caritas.de/cms/contents/bildarchiv/infografiken/infografik-finanzier/finanzierung-caritas-ueberblick.jpg



                        Zuletzt geändert von Skyline; 04.11.2020, 16:05.

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                          #13
                          Ich bin der Meinung, dass mit der Pflege in vielen Bereichen viel verdient wird.
                          Ich meine damit nicht nur die Pflegeheime, sozialen Dienste, sondern auch die Pflegegutachter und deren Organisationen.
                          So denke ich an die Gutachter-Dienste der Privatkassen (wie Medicproof), die wie der MdK auch Begutachtungen für Pflegegradbegutachtungen machen und die aber, im Gegensatz zum MdK, kein Aufsichtsorgan haben.
                          Die können also das SGB anwenden oder auch nicht. Mir scheint, dass die Privatkassen durch häufige Aufträge diesen Gutachtern fortlaufend Aufträge erteilen, die im Grunde nicht immer nötig sind. Die Privatkassen sparen "im Gegenzug" durch deren Gutachten dann viel Geld, denn diese Gutachten sind oftmals (oder immer?) nicht zum Vorteil der Versicherten.
                          Kontrollen von staatlicher Seite gibt es ja auch nicht.
                          Der MDK untersteht hingegen dem Gesundheitsminister, so dass der MDK nicht machen kann, was er will - wenngleich auch die Gutachten vom MdK wohl öfters nicht zugunsten der Begutachteten ausfallen.

                          Dass auch die Gehälter an die Vorstände von Sozial-Verbänden nicht immer "sozial" ausfallen, kam kürzlich auch in den Medien.

                          Ja, diese Branche wird von einigen Personen als Möglichkeit entdeckt, viel Geld zu verdienen.

                          Es sollte im Interesse der Pflegeversicherten die Angemessenheit und Notwendigkeit von Ausgaben solcher Organisationen auch geprüft werden.

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