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Behandlungspflege

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    #31
    ich nehme an, das die KK die 500 € zahlt, weil Behandlungspflege. Es kommen wohl dann auch 2 verschieden ausgebildete Pflegekräfte. ? Diese ganze finanzielle Aufsplittung durch die Pflegekasse ist doch der reine Irrsinn.

    Ich bin von dem Beispiel ausgegangen, das eine mehrere Stunden vor Ort anwesende Arbeitskraft alle anfallenden Arbeiten leisten kann. Es könnte bestimmt viel Geld gespart werden seitens der KK und bei den Patienten, wenn man diese Definitionen noch mal neu überdenkt. Ich gehe vom gesunden Menschenverstand aus, das darf man wohl nicht, wenn es ums Geld abzocken geht.

    Mich würde mal interessieren, wie die Ab- und Berechnung z.B. in so einer WG von Rolling Stone aussieht.

    LG Heidi
    Nicht alle Raucher sterben an Krebs, viele erfrieren draußen vor der Tür.

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      #32
      ich habe meine verträge durchgesehen, also:
      die behandlungspflege bezahlt die kk ganz
      die pflegekasse übernimmt je nach pflegestufe einen festen betrag
      bist du zuzahlung befreit entfällt der 10% eigenanteil und du bezahlst nur ab dem 28. tag des monats pflegestufe abhängig täglich zwischen 53.- und 70.- euro für die restlichen monatstage. die fahrtkosten bei mir 140.- euro für pd kommen noch dazu.
      hast du das geld nicht kannst du beim sozialamt "hilfe zur pflege" beantragen

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        #33
        jedoch hüte dich fangfragen nach auto und vermögen zu beantworten, ich mußte mein wohnmobil verkaufen und die "hilfe" zurück zahlen

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          #34
          nur mut!

          hajo, darum finde es wichtig, das wir darüber reden/schreiben!
          womit sind die zuzahlungen der letzten 2-3 tage ds monats begründet?

          @ alle, endlich ist etwas bewegung in diesen thread gekommen, macht weiter so, dass hilft uns allen, danke! nur mut!
          lg,

          der hamburger


          Das Leben ist kurz und seine Zeit zu verlieren ist eine Sünde.
          Albert Camus

          Hilfsmittel-Alben

          Soweit die Füße tragen, bis zur Diagnose!
          http://www.sandraschadek.de/index.ph..._ueber_sich_(6)

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            #35
            hallo edith,

            wg.kompressionsstrümpfe, bitte lesen....



            Kompressionsstrümpfe sind ein medizinisches Hilfsmittel und sie werden, wenn sie ärztlich verordnet wurden, von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bezahlt. Die GKV würde auch einen Pflegedienst für's Anziehen der Kompressionsstrümpfe bezahlen, wenn das nötig ist
            Zuletzt geändert von hamburger; 14.01.2011, 00:02.
            lg,

            der hamburger


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              #36
              hallo hamburger,

              ich bin privat versichert. meine pkv kennt keine vertragliche leistung bei behandlungspflege. sie übernimmt die behandlungspflege mit den strümpfen auf kulanz, legt aber die sätze von bayern zugrunde. bayern berechnet im gegensatz zu baden-württemberg jeden handgriff gesondert ab. das ist im endeffekt billiger, als die pauschsätze in baden-württemberg. so muß ich jeden monat 100 euro selbst bezahlen, da der bayerntarif die pauschale von baden-württemberg nicht abdeckt.

              @heidi die pflegedienste nehmen nicht willkürlich ihre berechnungen vor, sondern halten sich an die sätze vom jeweiligen bundesland, die wiederum zwischen den gkv und den pd-verbänden ausgehandelt werden. d.h. die kk hätten es in der hand, den dschungel der verschiedenen abrechnungsmodelle zu lichten.

              wenngleich ich nicht die gesamten 500 € bezahlen muß für 25 sekunden kompr.strümpfe an- u. ausziehen, so bin ich doch der meinung, dass es angesichts der horrenden preise (z.b. putzen oder einkaufen durch pd je angefangene 1/4 std. 5.50 bzw. 7.50) kein wunder ist, dass 1. pflegedienste wie pilze aus dem boden geschossen sind und 2. die kk klamm sind. das geschäft mit der gesundheit ist sehr lukrativ (auch für pharma, apotheken u. ärzte) und da das pflegepersonal meist schlecht bezahlt wird, vermutlich gewinnträchtig für die pd. doch sei den pd das geld gegönnt, solange die politik dieses durcheinander nicht beseitigt.

              aber wundern darf man sich schon, denn mit dem geld für meine behandlungspflege/Pflege könnte ich locker 2 pfleger auf 400 euro basis beschäftigen mit 15 std. wöchentlich, das käme die kk billiger, als der jetztzustand. gar nicht davon zu reden, was man für 20.000 € einstellen könnte bei 24h std.pflege

              gruß
              edith

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                #37
                @ heidi habe vergessen, es kommt nur eine pflegefachkraft (ausgebildete altenpflegerin oder krankenschwester). sie macht die pflege und die behandlungspflege.

                gruß
                edith

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                  #38
                  Hallo Edith,

                  ich seh das genau so, daß das Geld der Pflegekasse für die jeweilige Pflegestufe eben nicht dem Patienten voll zu Gute kommt, sondern hauptsächlich den Wasserkopff der vielen Pflegeeinrichtungen füttert. Schon der Unterschied, wenn man sich das Pflegegeld auszahlen lässt, (z.B. bei Pfl.-st. 2 ca. 440 € gegenüber 1.060 € bei Pflegesachleistung)macht doch deutlich, daß das Geld, welches ja für die Pflege des Patienten gedacht ist, die Säckel Unbeteiligter füllt. Die Pfleger dabei sind die armen Schweine.

                  Das die Pflegeeinrichtungen nach vorgegebenen Sätzen abrechnen, ist mir schon klar. Aber es gibt eben auch kleine Unterschiede. Z. B. beim Duschen. Bei einem Pflegedienst war klar, daß nach dem Duschen die Wanne und der Wannenlifter ausgespült wurden und die Spritzer auf dem Boden aufgewischt wurden. Ein anderer Pflegedienst nahm dafür gleich einen LK für Reinigung mit auf die Rechnung.

                  Es ist ein Endlosthema und die Finanzierung der Pflege ist eine Schraube ohne Ende.
                  Und ich bin froh, das ich in der GKV bin...

                  VG Heidi
                  Nicht alle Raucher sterben an Krebs, viele erfrieren draußen vor der Tür.

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                    #39
                    ich habe mich mal schlau gemacht, hier die antwort der dgm- beratung...

                    Behandlungspflege muss die Krankenkasse leisten, so lange diese notwendig ist. Die gesetzlichen Regelungen finden Sie im § 37 SGB V.

                    Zuzahlungen: 10 %, max. 10 €, min. 5 € für 28 Tage pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden Sie im § 37 Abs. 5 SGB V sowie § 61 SGB V.
                    lg,

                    der hamburger


                    Das Leben ist kurz und seine Zeit zu verlieren ist eine Sünde.
                    Albert Camus

                    Hilfsmittel-Alben

                    Soweit die Füße tragen, bis zur Diagnose!
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                      #40
                      Es läuft, und läuft, und läuft... meine Bemühungen um den Erhalt der ambulanten Behandlungspflege!
                      Jetzt habe ich am Donnerstag, 20. Januar 2011 das folgende Schreiben an die Geschäftsstelle meiner Krankenkasse (DAK) geschickt:

                      Mit einem Schreiben vom 26. September 2010 habe ich um eine Beratung gebeten, da für mich eine 24-stündige nicht invasive Beatmung dringend eine ambulante Behandlungspflege erforderlich macht.
                      Am 11. Oktober 2010 hat mich Herr L... deshalb zu Hause aufgesucht. Das Gespräch hat zu keinem Ergebnis geführt, deshalb habe ich mich dazu entschlossen, die Sache selbst in die Hand zu nehmen.
                      Mit Datum 2. Dezember 2010 hat mein Hausarzt Dr. O........ die für die Pflege erforderliche Verordnung an Sie geschickt. Herr Dr. O........ hat mir später auf Nachfrage versichert, dass er von der DAK ein Schreiben bekommen hat, in dem er aufgefordert wurde nähere Angaben zu machen. Dem ist Dr. O........ Ende Dezember nachgekommen.
                      Am 3. Januar 2011 war meine Frau bei Ihnen auf der Geschäftsstelle um Auskunft über den Stand zu erhalten. Es wurde ihr geantwortet, dass Ihre Dienststelle nicht zuständig sei, und dass der Vorfall nach Ravensburg weitergeleitet wurde, und von dort nach Balingen. Diese Dienststelle habe es auch weitergeben.
                      Nachdem nun seit meiner ersten Kontaktaufnahme mit Ihnen doch schon ziemlich viel Zeit verstrichen ist, möchte ich Sie eindringlich darum bitten, dass Sie mir umgehend einen schriftlichen Bescheid zukommen lassen, wie Sie gedenken sich in der Sache weiterhin zu verhalten.

                      Jetzt bin ich gespannt, ob und wann sich irgendetwas ergibt!!!
                      Die Hoffnung stirbt zuletzt
                      Hubert
                      „Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“
                      Albert Einstein

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                        #41
                        hubert,

                        du mußt deine art zu schreiben ändern. mehr fordernd, knapp kurz und bündig. setze der kk eine frist von 8 tagen.wenn keine antwort, dann gehst du mit der verordnung zum sozialgericht, am besten mit einen anwalt.
                        Zuletzt geändert von hamburger; 26.01.2011, 21:50.
                        lg,

                        der hamburger


                        Das Leben ist kurz und seine Zeit zu verlieren ist eine Sünde.
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                          #42
                          Soeben war jemand von der mich in meiner “Pflegegeschichte“ betreuenden Sozialstation (ambulanter Pflegedienst) bei mir, und hat eine Unterschrift für eine Verordnung der Behandlungspflege eingeholt. Wie ich bereits berichtet habe, wurde von meinem Hausarzt eine solche Verordnung bereits am
                          2. Dezember 2010 bei der Krankenkasse eingereicht. Ich erhielt gestern die Auskunft von dieser Sozialstation und von der Krankenkasse, dass eine zweite Verordnung notwendig sei, weil die erste fehlerhaft ausgestellt war. Ob das an der fehlenden Unterschrift lag, die bei der ersten Verordnung von uns nicht geleistet werden musste, das wurde mir nicht gesagt! Ich weiß eigentlich nur, dass die Krankenkasse zwei Monate brauchte um einen angeblichen oder berechtigten Fehler zu entdecken, der eine erneute Beantragung erforderlich machte.
                          Rainer hat mir empfohlen, dass ich meine Art zu schreiben ändern solle. Ich habe denEindruck, dass die Schreiben von uns kranken und behinderten Menschen generell nicht ernst genommen werden.
                          Hat von Euch schon einmal jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht, und dann irgendwelche Konsequenzen daraus gezogen?
                          Müssen wir uns in unserer beschissenen Situation eigentlich wirklich alles gefallen lassen?

                          An Euch aber trotzdem liebe Grüße aus dem Allgäu
                          Hubert
                          „Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“
                          Albert Einstein

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                            #43
                            lieber hubert

                            ich kann nicht behaupten, dass meine schreiben an kk oder dergleichen nicht ernstgenommen werden. habe zwar auch die erfahrung gemacht, dass aus manchem ein kampf entstand. aber ich sehe das sportlich und bisher habe ich mein ziele erreicht. allerdings muß ich dem hamburger zustimmen. auch ich schreibe mit terminsetzung und androhung weiterer schritte, wenn die kk nicht in die schuhe kommt. und - ich lasse mir nichts gefallen. laß dich nicht unterbuttern und bleibe streitbar.

                            gruß
                            edith

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                              #44
                              Hallo,
                              hier ist noch einmal ein sehr interessanter Link rund um die Pflege.

                              gruß Wolfgang
                              Die Zeit ist schlecht? Wohlan. Du bist da, sie besser zu machen.
                              Thomas Carlyle


                              Hast Du unsere Hilfsmittellinkliste schon gesehen?
                              Augensteuerung Quick Glance TM4 Teil 1 - Augensteuerung Quick Glance TM4 Teil 2[/B]

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                                #45
                                Neues von meiner „Pflegegeschichte“.

                                Nach fast ewig langem Hin und Her hat sich die Situation zum Besseren gewendet. Ich habe jetzt einen 12-stündigen Nacht-Pflegedienst. Vorgesehen war eine jeweils dreitägige Schicht, und die erste Pflegekraft hat das auch so gemacht. Das Handikap war aber, dass diese Frau nichts auf die Reihe brachte. Sie war frustriert, wir waren frustriert, und haben uns schon überlegt ob wir das Ganze nicht wieder ablassen sollen! Zur zweiten Schicht kam eine ganz junge Frau, die schon nach kurzer Zeit die ganze Arbeit eigenständig meistern konnte, so dass sie uns schon richtig ans Herz gewachsen ist. Übrigens hat ihr die erste Pflegekraft erzählt, dass meine Pflege eine fast unlösbare Aufgabe wäre. Jetzt nach fünf Tagen kam ein junger Mann, der uns mit seiner Leistung nach kurzer Zeit ebenfalls überzeugt hat. Ab Sonntag kommt dann schon wieder ein neuer Mitarbeiter. Wir sind guten Mutes!
                                Die Pflegerinnen/Pfleger können sich in einem eigenen Zimmer mit Fernseher, Radio und Balkon aufhalten.
                                Jetzt habe ich an die „Altgedienten“ noch eine Frage: ist es ausreichend, wenn als Schlafgelegenheit ein Ledersofa und ein so genannter Relaxsessel zur Verfügung stehen? Es gibt halt große und kleine, dicke und dünne Pflegekräfte, aber das Zimmer ist zu klein um dort noch ein extra Bett hineinzustellen.
                                Vielleicht hat jemand Lust zu antworten.
                                PS. An Edith, Rainer und Wolfgang noch ein extra Dankeschön für ihre Tipps.

                                Liebe Grüße und ein schönes Wochenende aus dem sonnigen Allgäu
                                Hubert
                                http://www.wangen-barrierefrei.de
                                Zuletzt geändert von allgäuer; 12.03.2011, 12:25.
                                „Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“
                                Albert Einstein

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