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Aufsatz Dusch-WC

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    Aufsatz Dusch-WC

    Hallo Ihr Lieben,

    ich brauche mal wieder Euren Rat, wir haben ein Dusch-WC Aufsatz beantragt und nun kam die Ablehnung von der KK, der MDK kann dies im Gutachten abgelehnt mit der Begründung:

    "Auch bei Einatz eines Dusch-WC bleibt der Versicherte beim Toilettengang in hohem Maße von Fremdhilfe abhängig"

    Wie würdet Ihr uns raten den Widerspruch zu formulieren, soll der Arzt nochmal eine genauere Bestätigung schreiben, wir hatten nur vom Arzt die Bestätigung der Erkrankung.

    Vielen Dank für Eure Hilfe und euch allen frohe Ostern

    Claudia
    Wenn Gott Dir ein Geschenk machen will, dann verpackt er es in ein Problem

    Spruch aus einem chinesischen Glückskeks

    #2
    Hannes hat kürzlich zum Thema Badezimmer-Umbau geschrieben:
    "Entscheidend ist bei einem Antrag auf ein "Dusch-WC " darauf hinzuweisen das du die erforderliche Hygiene aufgrund deiner Arme / Hände nicht ohne dieses Hilfsmittel hinbekommst !( speziell in dem intimen Bereich )"

    Mit diesem Hilfsmittel ( bei mir geplant mit Fußbedienung und Hilsmittelnummer, das ärztliche Rezept habe ich bereits) kann hoffentlich eine gewisse Selbständigkeit im Hygienebereich und auch Erleichterung für die Pflegekraft erhalten bleiben.

    Claudia,
    warum läuft die Beantragung denn bei Dir auf der Schiene Pflegekasse/MDK? Ich (privatversichert)habe vor, es ganz normal als verschriebenes Hilfsmittel meiner Krankenkasse zur Erstattung vorzulegen.

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      #3
      Hallo,
      die Sache mit MdK und Krankenkasse ist nicht ganz so einfach. Grundsätzlich reicht man Verordnungen und eventuelle Begründungsschreiben bei der Kasse ein und die entscheiden dann selbst ob sie den MdK zu Rate ziehen. Bei mir war es so, dass ich den Dusch-WC-Aufsatz ohne Probleme bekommen habe, aber dafür hat der MdK die Ernährungspumpe abgelehnt. Es hängt oft mit dem Sachbearbeiter zusammen, ob der sich zutraut eigene Entscheidungen zu treffen. Ein persönliches Telefonat kann manchmal auch kleine Wunder bewirken.
      Auf jeden Fall sofort formlos Widerspruch einlegen, die Begründung kann problemlos nachgereicht werden.
      Viel Erfolg
      Kai
      Auch mit dem letzten Tropfen Benzin kann man noch beschleunigen
      (A. Eschbach)

      http://www.keine-arme-keine-kekse.info/

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        #4
        Hallo Klaus/Kai,

        die Beantragung lief ganz normal über die KK und diese hat es dann beim MDK vorgelegt, wie Kai beschrieben.
        Wir werden auf jeden Fall Widerspruch einlegen, hab auch im Internet ein Gerichtsurteil gefunden, wo eindeutig draus hervorgeht dass die Kosten übernommen werden müssen, die Begründung des MDK gilt so nicht.

        Claudia
        Wenn Gott Dir ein Geschenk machen will, dann verpackt er es in ein Problem

        Spruch aus einem chinesischen Glückskeks

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          #5
          Zitat von Zauberhexe Beitrag anzeigen
          Hallo Klaus/Kai,
          hab auch im Internet ein Gerichtsurteil gefunden, wo eindeutig draus hervorgeht dass die Kosten übernommen werden müssen, die Begründung des MDK gilt so nicht.

          Claudia
          Hallo Claudia,

          bin an dem Gerichtsurteil interessiert. Um welches Urteil handelt es sich ? Wo ist es veröffentlicht ?

          Gruß
          Klaus

          Kommentar


            #6
            Hallo Klaus,
            alle Urteile und auch Verfahrenserläuterungen findest Du hier:
            Auch mit dem letzten Tropfen Benzin kann man noch beschleunigen
            (A. Eschbach)

            http://www.keine-arme-keine-kekse.info/

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              #7
              Hallo zusammen ,

              ich weiß von den Hilfsmittelberaterinnen der DGM , dass ein vom Arzt verordnetes Hilfsmittel vom MDK nicht abgelehnt werden kann. Der MDK kann höchstens auf eine preiswertere Ausführung hinweisen.
              Bei dir Klaus , würde mich interessieren , ob sie dir das genehmigen , weil in der Hilfsmittelliste der Privaten der Duschtoilettensitz nicht aufgeführt ist.

              LG Willy

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                #8
                http://www.rechtsanwalt-schwerin24.d...se_muss_zahlen
                Wenn Gott Dir ein Geschenk machen will, dann verpackt er es in ein Problem

                Spruch aus einem chinesischen Glückskeks

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                  #9
                  Zitat von Willy Beitrag anzeigen
                  Hallo zusammen ,

                  ich weiß von den Hilfsmittelberaterinnen der DGM , dass ein vom Arzt verordnetes Hilfsmittel vom MDK nicht abgelehnt werden kann. Der MDK kann höchstens auf eine preiswertere Ausführung hinweisen.
                  Bei dir Klaus , würde mich interessieren , ob sie dir das genehmigen , weil in der Hilfsmittelliste der Privaten der Duschtoilettensitz nicht aufgeführt ist.

                  LG Willy

                  Hier eine Info zum Thema Dusch-WC-Aufsatz.
                  Ich habe mir mit ärztl. Verordnung einen Dusch-WC-Aufsatz als Hilfsmittel mit entsprechender Hilfsmittelnummer angeschafft. Von der Beihilfe habe ich 50 % erstattet bekommen, meine Private Krankenkasse hat vor wenigen Tagen eine Erstattung abgelehnt. Begründung: Man habe bereits einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen geleistet, eine weitere Kostenbeteiligung sei nicht möglich.
                  Ich halte diese Begründung für falsch, da es sich bei dem Aufsatz m.E. um ein Hilfsmittel handelt, welches von der Krankenkasse und nicht von der Pflegekasse geleistet werden müsste und der Aufsatz auch nicht in den Bereich der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehört.

                  Weiß jemand hierzu genaueres?

                  Kommentar


                    #10
                    Aufsatz-Dusch-WC

                    Hallo Klaus,

                    Du hast meiner Meinung nach Recht: Erstens gibt es Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen pro Maßnahme und nicht nur ein einziges Mal.
                    Zweitens handelt es sich wirklich um ein Hilfsmittel, das auch eine Hilfsmittelnummer hat. Und ein Gerichtsurteil dazu gibt es auch: Aktenzeichen L 5 KR 59/11 B ER vom Landessozialgericht Mainz (10.03.2011) Den Wortlaut findest Du bestimmt unter dem Link, den Kai zu diesem Thema schon geschrieben hat.

                    Viel Erfolg

                    Kommentar


                      #11
                      hallo klaus,

                      der wc-duschaufsatz ist ein hilfsmittel. aber wie bereits schon an anderer stelle darauf hingewiesen, die privaten kassen interessiert ein urteil vom sozialgericht nicht die bohne. wenn das hilfsmittel nicht im vertrag steht, hat man nur die möglichkeit die pkv zu einer kulanzleistung zu bewegen. ansonsten muß man vor dem amtsgericht klagen und das gericht entscheidet, wie die erfahrungen sind, meist für die pkv, denn das gericht prüft nur die vertragliche seite. das medizinisch notwendige interessiert das gericht in der regel nicht.

                      trotzdem viel erfolg.

                      gruß
                      edith

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                        #12
                        Hallo Klaus,

                        die Argumentation mit der Wohnumfeldverbesserung ist natürlich Quatsch. Wenn man privatversichert ist muss man unterscheiden wer das Hilfsmittel bezahlt, bezahlen soll. PV oder KV. In diesem Fall bin ich mir nicht sicher , ob es sich um ein reines Pflegehilfsmittel handelt oder um ein Hilfsmittel das zu einer selbstständigeren Lebensführung beiträgt oder beides. Die private Pflegepflichtversicherung unterliegt auch dem SGB XI. Insofern hat man da etwas bessere Chancen als wenn es nur von der PKV kommt. Das Problem ist halt, dass die Hilfsmittelliste der PPV der der GKV hinterherhinkt.

                        Ich denke mal, du musst mit denen reden (erstmal) und dir gute Argumente zurechtlegen.


                        Gruß Willy

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                          #13
                          Danke für die Antworten. Sie haben mich in meiner Ansicht bestätigt. Ich werde mich jetzt mit Hinweis auf das Landessozialgericht Mainz (10.03.2011 und auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes (mit einer rechtlichen Abgrenzung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen auf der einen Seite und Hilfsmitteln auf der anderen Seite) mit meiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Bin zuversichtlich, dass ich eine Erstattung doch noch erhalte.

                          Gruß
                          Klaus

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                            #14
                            Hallo, ich bin seit langem mal wieder hier im Forum. Mein Mann ist im März an ALS verstorben. Er hatte auch eine Toiletten-Dusche, allerdings keine mit Zulassungsnummer. Wir hatten damals beim Beantragen der Toiletten-Dusche zwei Angebote eingeholt, zum einen die mit der Zulassungsnummer durch den MDK zum anderen eine von Geberit (Aqua Clean 5000plus). Der Sitz von Geberit ist weitaus günstiger und wurde problemlos durch den MDK genehmigt (Preis im Nov. 2009 - 1.755,13 € incl. Mwst.). Wünsche viel Erfolg.
                            Gruß
                            Angelika

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