Ankündigung

Einklappen

Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

Ihre Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM)
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

kann die kasse PD ablehnen ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    kann die kasse PD ablehnen ?

    Folgende Situation, wir habem zur Zeit einen Pflegedienst der eigentlich so gut wie nie da ist wegen Personalmangel. Ich habe mind. 30 andere Pflegedienste kontaktiert zwecks Versorgungsüberbahme und bis auf einen überall absagen erhalten. Dieser neue pflegedienst will ab 1.11. übernehmen mit einem stundensatz von 31€. Die kasse "aok bw" weigert sich diesen satz zu zahlen und wollen nur 29€ ausgeben.

    Was soll ich jetzt machen? Ich hab meinen ganzen Urlaub plus überstunden ausgenutzt, muss am 1.11. wieder arbeiten und es kann niemand meinen Vater versorgen. In Kurzzeitpflege kann ich ihn auch nicht geben weil er dort nicht die intensive Pflege kriegt, die er braucht. Kasse weiss das alles und es ist Ihnen eigentlich egal.

    Was kann ich jetzt noch tun ??? Ich bin Ende mit meinem Latein...

    #2
    Hallo Spion,

    du meinst sicher den Stundensatz für die 24-Stundenpflege bzw. stundenweise Behandlungspflege? Ich habe leider nur Erfahrung mit einer Privatversicherung, aber die haben auch ein Maximum gesetzt, es liegt allerdings bei 32,50 Euro. Es ist recht verschieden, aber mit 29 Euro wird es schwierig für die Pflegedienste. Bei gesetzlichen Versicherungen kann man vor dem Sozialgericht sein Recht einklagen (kostenlos). Drohe der Versicherung doch mit Klage oder versuche den PD mit der Kasse direkt verhandeln zu lassen. Die Kasse lehnt ja nur den Stundensatz ab, nicht den PD an sich? Es gibt auch ein Forumsmitglied, Reinhard Grothaus http://www.dgm.org/dgm-forum/member.php?u=8388, der für einen Sozialverband arbeitet und sich bestens mit solchen Fragen auskennt. Versuche doch eine PN an ihn?

    Vorerst viel Glück und liebe Grüße,

    Petra

    Kommentar

    Lädt...
    X