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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Beachten Sie insbesondere folgende wichtigen Punkte:

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Im DGM-Forum werden oft auch sensible Themen angesprochen. Deswegen sind Benutzer willkommen, die bereit sind, auf andere wertschätzend, freundlich und respektvoll einzugehen. Wir erwarten, dass unterschiedliche Meinungen respektiert und somit ausgedrückt und diskutiert werden können.

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Ihre DGM
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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

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    Privat versichert

    Meine Mutter ist privat versichert und muß von allem, was sie benötigt, 20% selbst tragen, wie bspw. Astronautenkost und allen Rechnungen und Verordnungen.
    Könnt Ihr mir etwas dazu sagen?
    Sie soll nun einen neuen Rollstuhl bekommen; auch davon soll sie 20% zahlen.
    Wer hat hier Erfahrungen mit Privatversicherungen sammeln können.

    #2
    hallo brigo,

    du mußt den vertrag deiner mutter mit der privaten krankenversicherung genau durchlesen, auch das kleingedruckte. wenn da steht, dass bei den von dir aufgeführten sachen 20 % selbst zu tragen sind, hat deine mutter schlechte karten.

    im gegensatz zu gesetzlich versicherten, die dem SGB V unterliegen und besser geschützt sind, sind privatversicherte den jeweiligen versicherungen vertraglich ausgeliefert. jede versicherung hat andere vertragliche bedingungen, manche z.b. bezahlen überhaupt keinen rollstuhl, weil er nicht in der leistung aufgeführt ist. man kann nur versuchen, eine kulanzleistung zu erkämpfen, wenn z.b. bestimmte hilfsmittel oder Medikamente nicht bezahlt werden.

    gruß
    edith

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      #3
      Hallo brigo,

      ich kann mich ediths Anmerkungen nur anschließen. Bei privat Versicherten ist der Vertrag das Ausschlaggebende, bei Beamten wird es noch komplizierter, da kommt noch die Beihilfe dazu...

      Es muss auch bei der Privaten Krankenversicherung so etwas wie einen "Hilfsmittelkatalog" geben, also eine "Richtlinie" wonach die PKV entscheidet, ob sie das Hilfsmittel bezahlt. Entweder bei der PKV nachfragen oder das Internet bemühen.

      Ich sage immer: "Kenne deine Feinde und schlage sie mit ihren eigenen Mitteln". So ist es ganz wichtig wie das Hilfsmittel was angefordert wird, bezeichnet wird.

      Z.B. als mein Mann fast nicht mehr sprechen konnte, haben wir einen Humankommunikator beantragt - die PKV hat abgelehnt. Kommunikationsgeräte sind von der Erstattung ausgeschlossen.

      Also habe ich den Hilfsmittelkatalog der PKV mir besorgt und einen "Communicator (bei dysarthrischen Sprachstörungen)" - Originaltext des Hilfsmittelkataloges - beantragt. Auch das Rezept und das Angebot von Humanelektronik war auf diesen genauen Wortlaut ausgerichtet. Das Ergebnis: Bewilligung! Man muss die Mitarbeiter der PKV unterstützen wo man nur kann und sei es nur mit dem genauen Wortlaut des Hilfsmittelkataloges ,-)

      Bei unserer PKV kann man einen Antrag auf Befreiung von Eigenbehalten(Zuzahlungen) bei überschreiten der Belastungsgrenze von 1 % für das Kalenderjahr beantragen.

      Das bedeutet 1 % (bei chronisch Kranken) ALS - ist eine chronische Krankheit in dem Sinne - der Jahresverdienstes ist die Belastungsgrenze. zBsp. Monatliches Einkommen: 1000 Euro, 12 Monate = 12.000 Euro davon 1% = 120 Euro. Wenn diese Belastungsgrenze von 120 Euro erreicht ist - ergo KEINE Zuzahlungen mehr.

      Allerdings muss die Befreiung jedes Kalender-Jahr neu beantragt werden. Der Erstantrag ist etwas aufwändig gewesen, wegen Bestätigung vom Arzt wegen chronischer Krankheit etc....

      Aber das Einsparungspotenzial bei einer Krankheit wie ALS ist schon erheblich. Vielleicht, erkundigt ihr euch mal bei der PKV deiner Mutter - freiwillig wird einem so etwas nicht erzählt.

      Ein schönes WE

      LG Shamu
      BURN OUT ist was für Anfänger. Ich habe bereits FUCK OFF.

      Kommentar


        #4
        Privat versichert

        Hallo Shamu,
        auf die Idee, dass ich selbst die Möglichkeit habe, im Hilfsmittelkatalog nachzuschauen, da ich den Mitgliederbereich bei der Versicherung meiner Eltern einsehen kann, hast erst Du mich gebracht. Vielen Dank.
        Dort gibt es Härtefallregelungen etc., die aber die jeweiligen Zuzahlungen von 10 bzw. 20% ausschliessen.
        Das bedeutet wohl, dass meine Eltern immer auf 20% der Hilfsmittel sitzen bleiben. Das ist auf Dauer hart, weil von dem Pflegegeld neben Pflegedienst für´s Duschen etc. nichts mehr übrig bleibt; im Gegenteil.
        Einen Sprachcomputer hat meine Mutter ohne Probleme erhalten. Aber nur, weil ich mich zuvor umfassend informiert und eine entsprechend formulierte Verordnung von dem Facharzt aus Bochum bekommen habe.
        Zu dem Zeitpunkt spielte mein Vater auch noch mit. In der Zwischenzeit scheint er komplett durchzudrehen, was mir eine Einmischung unmöglich macht, weil er sich, egal, was immer ich auch anbiete, hintergangen fühlt.
        Eine unerträgliche Situation, weil mein Vater - wie gesagt, 86 - keine Hilfe annimmt, meine Mutter aber ohne Unterlass beschimpft - sie wahrscheinlich insgeheim für seine Lage verantwortlich macht. Schrecklich.
        Da würde ich mich auch gerne aussprechen, weil ich es kaum aushalte. Was denkst Du, wäre hier die richtige Plattform? Oder evtl. auch eine Frage an alle?
        Gruss
        Brigitte

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          #5
          Hallo Brigo,

          20% von Allem ist eine Art der Selbstbeteiligung mit der man die monatlichen Beiträge sehr stark senken kann. Das ist die andere Seite der Medaille.
          Besser wäre meines Erachtens ein Festbetrag. Es gibt sehr teure Krankheiten zu der unter anderen auch ALS zählt.
          Ich würde mal prüfen ob der Vertrag deiner Eltern einen Tarifwechsel ermöchlicht. Ob es sinnvoll ist kann ich nicht beurteilen.
          Es kommt bei diesen Dingen immer auch auf die persönliche Situation an.

          Gruß Willy

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