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Reha, Arbeitsausfall der Begleitperson

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    Reha, Arbeitsausfall der Begleitperson

    Hallo zusammen,

    im Januar werde ich wieder eine Rehabilitation antreten, diesmal kommt mein Partner als von der DRV genehmigte Begleitperson mit.

    Nun meine Frage: Wie sehen die Regelungen für seinen Arbeitsausfall aus? Er kann ja schlecht 4 Wochen Urlaub nehmen. Hat jemand Erfahrungen?

    Viele Grüße

    #2
    Hallo ,

    wie du bestimmt im Vorfeld schon gemerkt hast , bei dieser Frage gibt es keine konkrete Antwort . Ausnahme eine Kinder Reha. Ich würde mich an den Kosten für 4 Wochen deines Pflegebedarfs orientieren und einen Brief mit der Bitte um Übernahme an die Krankenkasse und DRV schicken . Da in dieser Zeit kein Pflegedienst benötigt wird , kann ich mir durchaus vorstellen das ihr auf dem Weg einen Ausgleich bekommt .

    Hier noch ein Link zum Thema Begleitperson . http://www.betanet.de/betanet/sozial...person-52.html


    Gruß Reps
    Zuletzt geändert von Repsolix; 18.12.2011, 07:40. Grund: ..,-
    -----------------------------------------------------------
    Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.

    Albert Einstein

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      #3
      Hallo Skorpida.

      bekommst du Pflegegeld von der Pflegeversicherung? Wenn ja, und wenn du mindestens 1Jahr gepflegt wirst bekommst du von der Pflegeversicherung Für 4Wochen Verhinderungspflege, damit die pflegende Person Urlaub machen kann. Ich kenne dich zwar nicht, aber kenne diese Regelung aus der Altenpflege.

      Hanni

      Kommentar


        #4
        Zitat von hanni 2011 Beitrag anzeigen
        Hallo Skorpida.

        bekommst du Pflegegeld von der Pflegeversicherung? Wenn ja, und wenn du mindestens 1Jahr gepflegt wirst bekommst du von der Pflegeversicherung Für 4Wochen Verhinderungspflege, damit die pflegende Person Urlaub machen kann. Ich kenne dich zwar nicht, aber kenne diese Regelung aus der Altenpflege.

        Hanni

        Hallo Hanni,

        das Geld für die Verhinderungspflege wird gegen eine Rechnung ausgezahlt. Diese Rechnung kommt von der Person oder der Organisation, die statt der normalerweise pflegenden Person den Patienten betreut. Das heisst, das Geld ist nicht dazu da, um den Urlaub für die pflegende Person zu bezahlen, sondern um die Pflege des Patienten sicherzustellen. Es hat also nichts mit Skorpidas Frage zu tun.



        Viele Grüße,

        Petra

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          #5
          Vielen Dank an alle für die Kommentare. Wir haben uns mal ein bisschen bei der DRV erkundigt. Hier ist des Rätsels Lösung für alle Rehas/Begleitpersonen, die über die Deutsche Rentenversicherung genehmigt wurden:

          Mein Partner hat die Möglichkeit sich freistellen zu lassen. Wir bekommen von der DRV ein Formular zugesendet, mit dem man dieses beantragen kann. Gehalt wird wohl voll weitergezahlt, entweder von der DRV oder von seinem Arbeitgeber, dies muss er noch abklären.

          Ich werde mal berichten, wie es weitergeht.

          Viele Grüße

          Kommentar


            #6
            Wunderbar.

            Hier der passende Link von der DRV - http://www.deutsche-rentenversicheru....html?nn=28150

            @ michselbst : Wer richtig sucht muss weniger plappern .


            Reps
            -----------------------------------------------------------
            Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.

            Albert Einstein

            Kommentar


              #7
              Danke für den Link. Wir hatten am WE ja auch selber gesucht und nix gefunden.

              Viele Grüße

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