Liebes Forum
,
Ich will kurz mein Problem schildern – vielleicht gibt es ja Kommentare von Betroffenen, die dazu vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen eine Meinung haben.
Ich bin ALS-Patient und kann Arme und Beine nicht mehr einsetzen. Die Beine haben noch eine gewisse Restkraft erhalten, die mir beim Umsetzen natürlich noch hilft. Seit August verwenden wir dazu (als Vorführgerät unseres Reha-Hauses) eine so genannte Aufrichthilfe, also einen mobilen Lifter, der mich mit einem Gurt nach oben zieht und dann an anderer Stelle wieder absetzt.
Der medizinische Dienst, der meine Pflegestufe III festgestellt hat, hat in seinem Gutachten das übernommen, was wir in terminologischer Unkenntnis gesagt haben, dass wir nämlich einen Patientenlifter bräuchten. Wir hatten keine Ahnung, dass das bei uns eingesetzte Gerät eben kein Patientenlifter, sondern eine Aufrichthilfe ist und dass beides unterschiedliche Hilfsmittelgruppen sind.
Der Antrag bei meiner privaten Krankenkasse, mir zunächst eine Aufrichthilfe zu genehmigen, wohl wissend, dass zu irgend einem späteren Zeitpunkt dann tatsächlich auch einen Patientenlifter gebraucht wird, wurde nach langer Entscheidungsfindung abgelehnt. Das sei unwirtschaftlich. Der medizinische Dienst habe einen Patientenlifter empfohlen, und ein solcher Lifter sei für eine Fallpauschale von 800 € zu erhalten.
Wie auch immer. wir wussten bisher schon, dass ein Patientenlifter die größere Lösung ist. Bis zu einer Holmlänge von 1,10 m (unser Aufrichthilfe benötigt 1,00 m) können wir grundsätzlich ein Gerät bei uns einsetzen. Nun hatten wir gestern einen Vertreter der Firma Hoyer bei uns, der uns sein kleinstes Gerät vorgeführt hat (Kompakt Lifter HCL-7/E). Wir waren danach recht niedergeschlagen
.
Unser Eindruck: einen solchen Lifter zu benutzen bedeutet einen vielfachen Aufwand gegenüber einer Aufrichthilfe bei schlechterem Ergebnis. Indem man den Lifter mit einer Plattform zum Stehen ausgerüstet, lässt sich das Gerät zwar auch als Aufrichthilfe einsetzen, allerdings müsste man dann den Lift-Arm so weit hochfahren, dass man nicht mehr durch die Tür kommt.
Als grundsätzlich ähnliche Geräte haben wir Viking XS oder Hewo 150 auf dem Schirm, aber vermutlich werden die Nachteile dieselben sein. Unser Fazit: solange es irgendwie geht, sollten wir versuchen, mit einer Aufrichthilfe zurecht zu kommen. Solange dies noch geht, ist ein Patientenlifter im Vergleich eine untaugliche Lösung. Vielleicht noch eine abschließende Frage: wie soll es eigentlich möglich sein, bei Verwendung eines Tragetuches einen Toilettengang zu realisieren?
Unsere Frage also: liegen wir mit dieser Einschätzung richtig? Was sagen Personen, die mittlerweile doch ein Patientenlifter benötigen? Gibt es wesentliche Unterschiede zwischen den genannten Geräten? Haben wir einen wichtigen Aspekt vergessen?
Herzlichen Dank für jeden Kommentar
Gerhard
(Dictated and transcribed with Dragon NaturallySpeaking 11.5)

Ich will kurz mein Problem schildern – vielleicht gibt es ja Kommentare von Betroffenen, die dazu vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen eine Meinung haben.
Ich bin ALS-Patient und kann Arme und Beine nicht mehr einsetzen. Die Beine haben noch eine gewisse Restkraft erhalten, die mir beim Umsetzen natürlich noch hilft. Seit August verwenden wir dazu (als Vorführgerät unseres Reha-Hauses) eine so genannte Aufrichthilfe, also einen mobilen Lifter, der mich mit einem Gurt nach oben zieht und dann an anderer Stelle wieder absetzt.
Der medizinische Dienst, der meine Pflegestufe III festgestellt hat, hat in seinem Gutachten das übernommen, was wir in terminologischer Unkenntnis gesagt haben, dass wir nämlich einen Patientenlifter bräuchten. Wir hatten keine Ahnung, dass das bei uns eingesetzte Gerät eben kein Patientenlifter, sondern eine Aufrichthilfe ist und dass beides unterschiedliche Hilfsmittelgruppen sind.
Der Antrag bei meiner privaten Krankenkasse, mir zunächst eine Aufrichthilfe zu genehmigen, wohl wissend, dass zu irgend einem späteren Zeitpunkt dann tatsächlich auch einen Patientenlifter gebraucht wird, wurde nach langer Entscheidungsfindung abgelehnt. Das sei unwirtschaftlich. Der medizinische Dienst habe einen Patientenlifter empfohlen, und ein solcher Lifter sei für eine Fallpauschale von 800 € zu erhalten.
Wie auch immer. wir wussten bisher schon, dass ein Patientenlifter die größere Lösung ist. Bis zu einer Holmlänge von 1,10 m (unser Aufrichthilfe benötigt 1,00 m) können wir grundsätzlich ein Gerät bei uns einsetzen. Nun hatten wir gestern einen Vertreter der Firma Hoyer bei uns, der uns sein kleinstes Gerät vorgeführt hat (Kompakt Lifter HCL-7/E). Wir waren danach recht niedergeschlagen

Unser Eindruck: einen solchen Lifter zu benutzen bedeutet einen vielfachen Aufwand gegenüber einer Aufrichthilfe bei schlechterem Ergebnis. Indem man den Lifter mit einer Plattform zum Stehen ausgerüstet, lässt sich das Gerät zwar auch als Aufrichthilfe einsetzen, allerdings müsste man dann den Lift-Arm so weit hochfahren, dass man nicht mehr durch die Tür kommt.
Als grundsätzlich ähnliche Geräte haben wir Viking XS oder Hewo 150 auf dem Schirm, aber vermutlich werden die Nachteile dieselben sein. Unser Fazit: solange es irgendwie geht, sollten wir versuchen, mit einer Aufrichthilfe zurecht zu kommen. Solange dies noch geht, ist ein Patientenlifter im Vergleich eine untaugliche Lösung. Vielleicht noch eine abschließende Frage: wie soll es eigentlich möglich sein, bei Verwendung eines Tragetuches einen Toilettengang zu realisieren?
Unsere Frage also: liegen wir mit dieser Einschätzung richtig? Was sagen Personen, die mittlerweile doch ein Patientenlifter benötigen? Gibt es wesentliche Unterschiede zwischen den genannten Geräten? Haben wir einen wichtigen Aspekt vergessen?
Herzlichen Dank für jeden Kommentar
Gerhard
(Dictated and transcribed with Dragon NaturallySpeaking 11.5)
Kommentar