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Vertrag mit Pflegeheim-wie kündigen ?

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    Vertrag mit Pflegeheim-wie kündigen ?

    Hallo allerseits ,
    ich habe mich hier länger nicht gemeldet,weil sich bei uns soviel
    getan hat das ich es gar nicht alles schreiben kann...

    Nun habe ich mal eine Frage zu obigem Thema: wenn jemand einen
    Vertrag hat mit einer Pflegeeinrichtung,selber aber nicht mehr unterschreiben kann,wie läuft es dann im Falle einer Kündigung,Also muss ein Notar zugegen sein oder wie wird es sonst rechtskräftig ?Es geht nur auf schriflichem Weg an den Träger.
    Mein Freund ist ja nicht dement oder so,hat also keinen gesetzlichen
    Betreuer und muss das alleine regeln, er muss noch im Januar kündigen
    um zum April ausziehen zu können !
    Wir sind gerade dabei seinen Einzug bei mir zu planen, mit Absprache der
    Familie.Leider kann seine Frau auch nicht für ihn kündigen.

    Liebe Grüße von Steffi

    #2
    hallo steffi,

    ich kann dir nur berichten, im falle der kranke kann nichts mehr regeln, sollte er einen betreuer seiner wahl einsetzen, sonst macht dies das gericht. wenn der kranke rechtzeitig bei kräften eine vorsorgevollmacht beim notar erstellen ließ und einen betreuer gewählt hat, würde die vorsorgevollmacht aktiv werden. wenn der kranke nichts hinterlegt hat, muß ein betreuer vom zuständigen amtsgericht eingesetzt werden.

    im eurem fall, wenn dein freund nicht mehr unterschreiben kann, kenne ich mich nicht aus, habe aber mal gelesen, ein unterschriftsstempel würde anerkannt.

    falls hier im forum niemand genaueres weiß, solltest du vielleicht einen notar fragen. es empfiehlt sich aber, dass dein freund eine vorsorgevollmacht oder vollmacht mit dir als betreuer später vom notar erstellen läßt, dann seit ihr künftig auf der sicheren seite.

    gruß
    edith

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      #3
      Hallo Steffi,

      meine Frau und ich haben uns Ende letzten Jahres auch über Betreuung schlaugemacht. Dabei kam zutage, dass es bei uns einen Betreuungsverein gibt, bei dem man Beratung und Vermittlung einer Betreuerin / eines Betreuers bekommt.
      Gibt es bei euch evtl. auch einen Betreuungsverein?

      LG, Gerd.

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        #4
        Hallo Steffi,
        Ich bin kein Jurist, deshalb : muss eine Unterschrift leserlich sein oder genauso aussehen wie vor 10 Jahren ?
        Vor 25 Jahren, als man noch Euroschecks ausstellen musste um an Geld zu kommen, hatte ich mal beide Hände in Gips ! Ich also ab zur Post und dem netten Schalterbeamten mein Problem erklärt. Er füllte den Scheck für mich aus, ich klemmte mir den Kugelschreiber zwischen Daumen und Gips und macht irgendeinen Krakel auf die Unterschriftslinie, er bestätigte auf dem Scheck, dass ich es war und gut !
        Länger Rede kurzer Sinn : setzt das Kündigungsschreiben auf und lass es von deinem Freund in Gegenwart der Heimleitung irgendwie unterschreiben, vielleicht kann er den Stift ja in den Mund nehmen.... Also mit einem bisschen gutem Willen seitens der Leitung sollte das möglich sein.
        Und dann wird es Zeit für ihn jemand eine Vollmacht oder sogar Generalvollmacht auszustellen, damit ihm soetwas nicht wieder passiert.
        LG Stefanie

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          #5
          Zitat von Charly65 Beitrag anzeigen
          Und dann wird es Zeit für ihn jemand eine Vollmacht oder sogar Generalvollmacht auszustellen, damit ihm soetwas nicht wieder passiert.LG Stefanie
          genau so ist es, ich habe eine Betreuerin die von mir eine Generalvollmacht hat. Sie erledigt also alles was mich betrifft, inklusive Unterschrift.
          Egal wo sie heute anruft, wo und was sie für mich unterschreibt, es ist überhaupt kein Problem mehr.
          Wäre gut wenn Ihr Gleiches macht.
          Gruß Wolfgang
          Die Zeit ist schlecht? Wohlan. Du bist da, sie besser zu machen.
          Thomas Carlyle


          Hast Du unsere Hilfsmittellinkliste schon gesehen?
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            #6
            Hallo,

            wir sind in zwei Wochen mit einem Rechtsanwalt bezüglich Patientenverfügung und Vollmacht verabredet. Sollten wir wegen der Erkrankung ALS irgendetwas speziell beachten?

            Mfg
            Brittaund Michael

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              #7
              Hallo,

              ich habe mir mal vor Jahren (vor der ALS) meine Unterschrift in den Computer eingescannt und als Datei abgespeichert. Da ich per Fritz-card über ISDN Faxe verschicken kann (aus jeder Anwendung) nütze ich das in vielen Fällen. Aber in einigen geht es nicht. An einer Generalvollmacht kommt man mit ALS niicht vorbei.

              Gruß Willy

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                #8
                Die Zeit eilt: Nur wenige Tage noch bis zum Ablauf des Kündigungstermins. In der Regel kannst du kündigen als Vertreter. Vorliegend heißt dies konkret, du setzt die Kündigung auf mit Briefkopf deines Freundes und unterschreibst mit deinem Namen mit dem Zusatz "in Vertretung von xyz". Ihr lauft allerdings Gefahr, dass die Kündigung zurückgewiesen wird mit Hinweis darauf, dass keine Vollmacht zu deiner Vertretung dem Schreiben beigefügt wurde.
                Insofern, um ganz sicher zu gehen, in Anbetracht der Eile folgender Vorschlag: In der Pflegeeinrichtung suchst du die Leiterin oder Stellvertreterin auf, und lässt deinen Freund dir mündlich die Vollmacht zur Kündigung erklären. Dies sollte reichen.

                Für die Zukunft gehe zu einem Notar mit deinem Freund und lasse dir eine Generalvollmacht ausstellen. Möglichst auch über den Tod hinaus. Es ist bei dem Notar unerheblich, dass dein Freund die Urkunde nicht mehr selbst unterschreiben kann. Der Notar wird in der Regel eine Mitarbeiterin als Zeugin in der Urkunde benennen. Gerne ziehen die Notare in solchen Fällen auch noch zusätzlich einen Notar-Kollegen als Zeugen herbei. Dies ist unnötig und verursacht nur noch zusätzliche Gebühren für den zweiten Notar.

                Ist kein Grundvermögen bei deinem Freund vorhanden, genügt eine Beglaubigung der Vollmacht. Ist Grundvermögen vorhanden, benötigst du eine notarielle Beurkundung. Die Formen unterscheiden sich von den Kosten her.

                Allerdings: Ist kein oder wenig Vermögen vorhanden, lasse dir eine beurkundete Generalvollmacht ausstellen. Damit kannst du alle zukünftigen juristischen Dinge regeln, so wie etwa den Umgang mit Banken, Krankenhäusern, Behörden usw.

                Alles Gute, KP

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                  #9
                  Vielen Dank !

                  Hallo und danke für eure fundierten Tipps und Hinweise !
                  Gott sei Dank, die Kündigung ist durch und wurde bereits bestätigt,
                  per Brief, vom Betreiber des Pflegeheims.
                  In diesem Fall genügte die schriftliche Kündigung,die mein Freund
                  aufgesetzt und ausgedruckt hatte, ohne Unterschrift per Hand.
                  Zum 31.3. muss sein Zimmer geräumt werden,wahrscheinlich schaffen wir das doch früher ;-)
                  Einen "Betreuer" will er nicht,jedenfalls keinen den er nicht kennt-
                  da hat er Vorurteile."Ich habe ALS,aber kein Alzheimer" ist immer sein
                  Spruch...
                  Nun meint seine Familie das sein Bruder eine Vollmacht für den
                  "Schreibkram" bekommen soll, eine Patientenverfügung besteht bereits
                  seit ca. 2 Jahren, ich halte das für eine gute Lösung.
                  Euch allen einen Guten Sonntag !
                  Gruß
                  Steffi

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