Ankündigung

Einklappen

Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

Ihre Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM)
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Reha Antrag

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Reha Antrag

    In 6 Wochen müssen wir den Reha Antrag abgeben, der Bert zur Rente führt. Wobei er im Grunde noch 6 Monate Lohnfortzahlung zu bekommen hätte.
    Nun ist die Kasse aber schneller.
    Hat jemand einen Tip ?
    Oder müssen wir uns fügen?
    Danke

    #2
    Hallo,das ist normal die Krankenkasse will sparen deswegen dringt sie zurRente. Das war bei mir auch die Krankenkasse hat manchmal zwei mal inder Woche angerufen, die Renten Kasse hat aber auch versucht es nachhinten raus zu schieben. Es ist verrückt mit den Ämtern.

    Kommentar


      #3
      mich hat die Krankenkasse fast ein und ein halbes Jahr in Ruhe gelassen. Das ist wohl bei jeder Krankenkasse anders. Wenn keine Aussicht auf Reha besteht, dann können sie den Antrag auf Rente wohl fordern.
      Füge Dich der Forderung.
      Gruß Wolfgang
      Die Zeit ist schlecht? Wohlan. Du bist da, sie besser zu machen.
      Thomas Carlyle


      Hast Du unsere Hilfsmittellinkliste schon gesehen?
      Augensteuerung Quick Glance TM4 Teil 1 - Augensteuerung Quick Glance TM4 Teil 2[/B]

      Kommentar


        #4
        Da ich ein wenig "vom Fach" bin, misch ich mal ein... Grundsätzlich gilt natürlich, den Reha-Antrag erst am letzten Tag der von der Krankenkasse gesetzten Frist abzugeben. Und das möglichst erstmal formlos, das heißt, ein kurzer Brief nach dem Motto..."ich beantrage eine Rehabilitationsmaßnahme". Dann wird die Rentenversicherung erstmal die Formvordrucke anfordern...damit kann man Zeit schinden....

        Dann verstehe ich nicht ganz: Was heißt, er hätte noch 6 Wochen Lohnfortzahlung? Demnach dürfte er gerade erst arbeitsunfähig geworden sein und hätte dann Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Oder bekommt er Krankengeld? Wenn ja, wie lange schon? Wann wird er ausgesteuert? Welche Krankenkasse?

        Und... sorry Wolfgang.... den Antrag auf Rente können sie nicht fordern..... höchstens einen Antrag auf Reha.... und der würde dann ggf. in einen Rentenantrag umgedeutet......;-) und das ist ggf. schon ein Unterschied....

        LG Marcus
        Zuletzt geändert von Marcus; 31.05.2013, 18:48.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Marcus Beitrag anzeigen
          Und... sorry Wolfgang.... den Antrag auf Rente können sie nicht fordern..... höchstens einen Antrag auf Reha.... und der würde dann ggf. in einen Rentenantrag umgedeutet......;-) und das ist ggf. schon ein Unterschied....
          Ja da hast Du wahrscheinlich teilweise recht, aber letztendlich läuft es auf das selbe hinaus.
          Zitat:
          Wenn ein Versicherter Arbeitnehmer innerhalb des Bezuges von Krankengeld aufgrund eines ärztlichen Gutachtens in seiner Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse, aber muss nicht, dem Versicherten eine Frist von 10 Wochen setzen, innerhalb der er einen Antrag auf Leistungen einer medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen muss. Hierzu wird der Versicherte von seiner Krankenkasse aufgefordert einen speziellen - von der Krankenkasse beauftragten - sog. "Amtsarzt" aufzusuchen. Für die Versicherten besteht grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht.

          Auch kann die Krankenkasse dem versicherten Arbeitnehmer auffordern einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Dies hat zur Folge, dass mit Antragstellung der Anspruch auf Krankengeld erlischt und die gesetzliche Rentenversicherung ab diesem Zeitpunkt evtl. eine Rente zahlt. In solchen Fällen werden nicht automatisch 78 Wochen Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt. Wird der Antrag innerhalb der Frist nicht gestellt, entfällt der Anspruch auf Krankengeld, da ja eine Mitwirkungspflicht des Versicherten gegenüber seiner Krankenversicherung besteht. Zitat Ende. Quelle: http://www.pro-retina.de/beratung/so...el/krankengeld

          gruß Wolfgang
          Die Zeit ist schlecht? Wohlan. Du bist da, sie besser zu machen.
          Thomas Carlyle


          Hast Du unsere Hilfsmittellinkliste schon gesehen?
          Augensteuerung Quick Glance TM4 Teil 1 - Augensteuerung Quick Glance TM4 Teil 2[/B]

          Kommentar


            #6
            Man kann noch hinzufügen, dass man nicht in Reha gehen muss. Dann wird die Arbeitsfähigkeit bzw. –unfähigkeit von einem oben schon erwähnten „Amtsarzt“ festgestellt.

            Ich finde eure Krankenversicherung ganz schön kulant wenn die erst nach einem Jahr kommt.
            Bei mir kamen die schon nach 3 Monaten.

            Gruß Willy

            Kommentar


              #7
              @willy das ist bei der pkv normal. da steht nämlich meist im kleingedruckten, dass nach feststellung der erwerbsunfähigkeit nur noch 3 monate krankengeld bezahlt wird. mir gings genau so, mußte zum vertrauensarzt und dann wäre ich ohne geld dagestanden, wenn ich nicht schon die erwerbsunfähigkeitsrente beantragt hätte, die glücklicherweise ab dem monat genehmigt wurde, ab dem die pkv kein krankengeld mehr zahlte. die gkv ist durch das SGB geregelt.

              gruß
              edith

              Kommentar


                #8
                Edith, ich hatte zu der Zeit noch ein anderes Problem. Mir saß nämlich der Arbeitgeber auch noch im Genick. Da beim Vertrauensarzt nichts bei rauskam konnte ich noch etwas Zeit schinden und habe dann einen Rehaantrag gestellt. Erst nach der Reha wurde die volle Erwerbsunfähigkeit festgestellt. Das Ganze zog sich über ein dreiviertel Jahr hin. Ich vermute die PKV drückt deshalb so aufs Tempo weil die viele Selbständige versichert haben (Handwerker etc.) und da viel Schindluder mit dem Krankengeld getrieben wird.


                Gruß Willy

                Kommentar


                  #9
                  Hallo Ichnu,
                  mein Mann hat auch die bulbäre Form. Als er seine 6 Wochen Lohnfortzahlung beendet hatte, das war im Januar 2013 und das erste Krankengeld erhalten sollte, hat die Techniker Krankenkasse sofort diesen Antrag auf Reha geschickt (mit Hinweis auf Umwandlung in Rentenantrag).
                  Die Techniker Krankenkasse hatte noch nicht einmal den ersten Auszahlungsschein auf Krankengeld vorliegen gehabt.!!
                  Mein Mann hatte so lange gearbeitet und tüchtig seine Krankenversicherungsbeiträge gezahlt.
                  Dass die Techniker Krankenkasse sich dermaßen verhält, erschüttert uns schon.
                  Auch deshalb, als wir von einem ALS-Betroffen in unserer Gegend erfuhren, dass er bei der AOK 1 1/2 Jahre Krankengeld erhielt, auch obwohl es feststand welche Erkrankung er hat.
                  Die Techniker Krankenkasse ist augenscheinlich sehr schnell, seine tüchtig zahlenden Mitglieder/Kunden "abzuschieben" wenn dieser ernsthaft erkrankt!!
                  Zuletzt geändert von Skyline; 27.06.2013, 15:24.

                  Kommentar


                    #10
                    Pozycjonowanie

                    pozycjonowanie

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X