Zitat von peterw
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eigentlich ist die Sache mit Hilfsmitteln recht einfach: die KK zahlt nur die Hilfsmittel , die eine Hilfsmittel-Nummer haben. Keine Nummer - keine Kostenübernahme. Die DRV würde dagen die Kosten für die Maus übernehmen sofern man noch zu arbeitsfähigen gezählt wird.
Mit der Augensteuerung liegst nicht ganz richtig. Man kann sie pausieren und woanders schauen. Der Unterschied llediglich besteht darin, dass die Kopfmaus an (fast) jeden PC oder Tablet angeschlossen werden und die Standardmaus vollständig ersetzen kann. Alle Programme können dabei wie gewohnt bedient werden . Die Augensteuerung erfordert dagegen die höchste Präzision und Konzentration um einen PC o.Ä. zu bedienen. Für viele Leute ist es praktisch unmöglich. Deeshalb greift man auf spezielle Programme zurück, die man mit der Augensteuerung bedienen kann. Das große Manko hierbei sind die Einschränkungen in der PC-Nutzung, die dadurch entstehen, denn diese Programme bieten nur eingeschränkten Funktionsumfang.
Viele Grüße
vitALiS
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