Ankündigung

Einklappen
1 von 2 < >

Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Beachten Sie insbesondere folgende wichtigen Punkte:

Wertschätzend kommunizieren
Im DGM-Forum werden oft auch sensible Themen angesprochen. Deswegen sind Benutzer willkommen, die bereit sind, auf andere wertschätzend, freundlich und respektvoll einzugehen. Wir erwarten, dass unterschiedliche Meinungen respektiert und somit ausgedrückt und diskutiert werden können.

Sorgfalt und Verantwortung beachten
Die Forumsnutzer stehen häufig vor einer komplexen medizinischen Situation. Umso wichtiger ist, dass jeder User bei seinen Forumsbeiträgen Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein walten lässt. Keine Bevormundung und Herabsetzung anderer User durch angebliche Fachkompetenz. Forumsnutzer erteilen einander keine persönliche medizinische Beratung. Hingegen ist Erfahrungswissen von Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen und ihren Angehörigen gefragt, das auch als solches deklariert wird.

Gesprächskultur im Forum - Streitkultur über Persönliche Nachrichten (PN)
Bitte nicht auf gleichem Niveau zurückgeben, wenn sich jemand danebenbenimmt, sondern sich über PN an den Administrator wenden. Um die entsprechenden Threads nicht in ihrer Substanz und Thematik zu zerstören, bitte eventuelle Konflikte über PN austragen/lösen. Threads über das Forenverhalten im Allgemeinen sind möglich, sie sind aber kein Austragungsort für persönliche Konflikte.

Die Nichtbeachtung dieser Forenregen kann zum zeitweiligen oder dauerhaften Sperren des jeweiligen Accounts führen.

Ihre DGM
2 von 2 < >

Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

Ihre Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM)
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Bis zum Schluss ohne Betreuer, also nur mit Vorsorgevollmacht? Signaturen nach SigG?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bis zum Schluss ohne Betreuer, also nur mit Vorsorgevollmacht? Signaturen nach SigG?

    Aller verehrteste Kollegen,

    bisher habe ich nur eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Bankenvollmacht, bei denen ich jeweils meinen Vater als Bevollmächtigten bzw. als zu interpretierende Person eingesetzt habe. Damit bin ich auch eigentlich konform mit den Ratschlägen von der Seite des Bundesjustizministeriums:
    404 - Das von Ihnen angeforderte Dokument konnte nicht gefunden werden.


    Nun wurde mir jedoch bei meinem Anwalt gesagt, dass es in der Zukunft wohl schwierig sein würde beim Sozialgericht Klage einzureichen, wenn mein Vater nicht als Betreuer bestellt worden sei. Dies wollte ich immer vermeiden, da meine Vorstellung ist, dass ein Betreuer wesentlich mehr bürokratische Rechenschaft gegenüber dem Gericht ablegen muss, als der Inhaber einer Vorsorgevollmacht. Das Verhältnis zu meinem Vater ist auch dergestalt, dass jegliche Kontrolle durch das Gericht komplett unsinnig ist.

    Deshalb meine Frage an euch alle:
    gibt es jemanden, der mit der ALS schon recht weit fortgeschritten ist (schon mehrere Jahre mit der Augensteuerung lebt) und dennoch keinen Betreuer hat, d.h. immer noch mit einer Vorsorgevollmacht zurechtkommt?

    Eine weitere Frage:
    gibt es jemanden unter euch, der rechtlicher Normalbürger ist (also kein Volljurist wie IrisS) und seine Dokumente mit Augensteuerung tippt und dann elektronisch signiert (nach dem Signaturgesetz, mit entsprechender Hardware)? Wenn ja, wie ist eure Erfahrung mit der Akzeptanz im täglichen Leben: akzeptieren die Gerichte und die Anwälte derlei Dokumente von Otto-Normalbürgern? Wie ist es in der freien Wirtschaft?
    Ich habe oftmals den Eindruck, dass elektronische Signaturen nach dem Signaturgesetz praktisch nur von Notaren und Gerichten verwendet werden, was ja eigentlich schade ist. Gerade wir ALS Patienten würden davon ja profitieren.

    Mein Wunsch ist es, bis zu meiner letzten Lungenentzündung alle Geschäfte noch selber zu tätigen, d.h. alle Dokumente selber durchzulesen und selber mit Augensteuerung zu beantworten. Meinen Vater wollte ich jeweils nur mit der Unterzeichnung der jeweiligen Dokumente beauftragen.

    Ich kann deshalb nicht verstehen, weshalb ein ALS Patient einen gerichtlich bestellten Betreuer benötigt, wenn er bei Angehörigen zuhause lebt. Der Wunsch nach der Bestellung eines Betreuers sehe ich eigentlich nicht durch die ALS hervorgerufen, sondern künstlich durch unsere Gesellschaft produziert, weil die sich nicht die Mühe machen will es vernünftig Hand zu haben.

    Allerbeste Grüße und Wünsche an euch alle,
    Peter
    Zuletzt geändert von peterw; 24.03.2014, 17:27. Grund: Schreibfehler
    ALS - was nun? Meine persönlichen Tipps und Tricks mit der ALS klar zu kommen.
    Offen für Buddhismus? Mögliche Freizeitbeschäftigung: Buddhistische Meditation
    Buchtipp: Von Tod und Wiedergeburt von Lama Ole Nydahl, auch als Kindle-Edition, zum Lesen am PC mit den Lese-Apps.

    #2
    hallo peter,

    das würde mich auch interessieren. denn bisher ging ich immer davon aus (und so habe ich es auch bei maischberger gehört, die das thema 2 x diskutieren ließ), dass mit einer vorsorgevollmacht ich die person/nen bestimmen kann, die im falle meiner nicht mehr geschäftsfähigkeit als betreuer fungieren, damit mir das gericht nicht einen externen betreuer verpaßt. wohlgemerkt, die vorsorgevollmacht tritt erst in kraft wenn ich nicht mehr geschäftsfähig sein kann. dies muß (in meinem fall) mein behandelnder neurologe schriftlich feststellen, erst dann bekommen die von mir bestimmten personen die vollmacht vom notar ausgehändigt. natürlich sind diese personen dem gericht ein mal im jahr berichtspflichtig. ich weiß das deswegen, weil meine schwester vom gericht als betreuer für ihren schwerkranken mann eingesetzt wurde und sie berichten mußte.

    der betreuer hat nicht nur papierkram zu erledigen, sondern kann alle geschäfte des kranken tätigen. d.h. er bestimmt, in welche einrichtung der kranke kommt, wie weiter medizinisch zu verfahren ist. er führt die bankgeschäfte, kann haus und hof veräußern und falls der kranke eine firma hat, kann der betreuer mit der firma tun was er will. in der maischberger sendung wurde eingehend davor gewarnt, einen betreuer als "nur betreuer" zu betrachten. das führt oft zu mißverständnissen. ein betreuer entmündigt quasi den kranken. deshalb wurde empfohlen, wenn man keinen angehörigen einsetzen kann, sich zwei fremde betreuer seines vertrauens zu suchen, und zwar schon bevor der fall eintritt.

    gruß
    edith

    Kommentar


      #3
      Liebe Edith,

      da gibt es feine Unterschiede: es gibt die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsvollmacht und die gerichtlich bestellte Betreuung.

      Vermutlich hast du eine Betreuungsvollmacht. Eine Betreuungsvollmacht regelt, wer wann als Betreuer bestellt werden soll, damit das Gericht nicht irgendjemanden bestellt.

      Eine Vorsorgevollmacht ist aber etwas sehr informelles: das ist einfach ein Stück Papier wo ich meinem Vater Vollmacht für alles Mögliche erteilt habe. Das Gericht weiß gar nichts von der Vorsorgevollmacht und soll auch in Zukunft nichts mit der Vorsorgevollmacht machen. Das ist gerade der unterschied zu Betreuungsvollmacht.

      Hintergrund: ich möchte meinen Vater und letztendlich auch mich vor jeglichen Kontrollfunktionen des Gerichts schützen, weil es in unserem speziellen Fall nur bürokratischer Schabernack wäre, da eine Kontrolle in unserem Fall absolut unsinnig ist.

      Bei meiner Frage geht es also darum, wie sich jegliche Bestellung eines Betreuers, sei es durch Betreuungsvollmacht oder durch gerichtliche Auswahl vermeiden lässt – auch dann, wenn ich keine Unterschrift mehr leisten kann.

      Viele Liebe Grüße,
      Peter
      Zuletzt geändert von peterw; 24.03.2014, 18:31. Grund: Reduzierung der Leerzeilen
      ALS - was nun? Meine persönlichen Tipps und Tricks mit der ALS klar zu kommen.
      Offen für Buddhismus? Mögliche Freizeitbeschäftigung: Buddhistische Meditation
      Buchtipp: Von Tod und Wiedergeburt von Lama Ole Nydahl, auch als Kindle-Edition, zum Lesen am PC mit den Lese-Apps.

      Kommentar


        #4
        hallo peter,

        du bringst mich in zweifel, denn ich bin mir sicher vom notar eine vorsorgevollmacht erstellt bekommen zu haben. von einer betreuungsvollmacht habe ich noch nie gehört. ich werde in meinen unterlagen nachschauen. gut, dass du das thema zur sprache gebracht hast.

        gruß
        edith

        Kommentar


          #5
          Hallo Peter,
          es ist in der Tat ein wichtiges und zugleich ein sehr interessantes Thema. Deshalb bin ich ebenso gespannt auf die Erfahrung von anderen mitbetroffenen.

          Jetzt aber zu meiner eigenen Erfahrung.
          Als ich bei mir vor ca. 2,5 Jahren die ersten Anzeichen von Muskelabbau an meinen Händen entdeckte, fing ich an, mir Gedanken über eine Vollmacht für meine Frau zu machen. Damals habe ich mich auch für eine Vorsorgevollmacht entschieden. Und zwar genau aus den gleichen Überlegungen wie die deinen. Bis jetzt hat alles damit wunderbar geklappt - egal, ob beim Finanzamt, beim Sozialgericht, beim Rechtsanwalt, etc. Ich denke es kommt vielmehr darauf an, welche Rechte du dem Bevollmächtigten einräumst. Z.B. das Recht eine Untervollmacht zu erteilen - dies wäre evtl. für einen Rechtsanwalt wichtig.

          Deiner Idee mit der Augensteuerung sehe ich allerdings ehe skeptisch gegenüber. Ich verstehe zwar deine Beweggründe aber ich zweifele an dessen technischen Umsetzung. Als Programmist hast du sicherlich viel Vertrauen in Technik, nur die hat auch ihre Grenzen. Wie genau soll z.B. der Briefverkehr oder das Banking laufen?

          Viele Grüße
          vitALiS
          Zuletzt geändert von vitALiS; 25.03.2014, 18:00.
          Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

          --------------------------------------------------------------
          Meine Rastervorlagen für die Augensteuerung:
          http://grids.sensorysoftware.com/de/...r/vitali-exter

          Kommentar


            #6
            Lieber vitALiS,

            ganz vielen Dank! Das ist ja schon einmal eine sehr ermutigende Antwort. Finanzamt, Sozialgericht und Rechtsanwalt ist ja praktisch alles, was man so braucht. Untervollmachtserteilung ist bei uns drin.
            Vielleicht war die Vorzimmerdame gestern nicht ganz richtig informiert. Ich warte dann mit der Betreuung also mindestens so lange, bis es ernsthafte Schwierigkeiten gibt.

            Noch eine weitere Frage: wie weist sich deine Frau aus? Schickt sie eine einfache Fotokopie mit jedem Schreiben mit? Oder eine beglaubigte vom Notar?

            Für das online-Banking kann man sich SMS TANs auf den Surf-Stick, der im Computer steckt schicken lassen.

            Briefverkehr ist gerade das, was ich meine: mein Vater könnte mir die ankommenden Briefe einscannen. Ausgehende Briefe würde ich am liebsten per E-Mail versenden und dann per elektronischer Signatur. Dazu hat man am Computer ein Chipkartenlesegerät. Da könnte ich ja meinem Vater jedes mal die Pin verraten. Und er Tippt die ein. Das muss ja keiner wissen: dafür muss er ja nicht als Betreuer bestellt sein.
            Aber das hat sich nicht durchgesetzt. Jetzt fällt mir ein: De-Mail! Ich war nicht ganz auf der Höhe der Zeit. Das, was ursprünglich das Signaturgesetz bringen sollte ist ja irgendwie für den Normalbürger gefloppt. Und dann hat man mit DE-Mail einen zweiten Anlauf gestartet.
            Da werde ich mich mal genauer schlau machen.

            Nutzt das bereits jemand von euch erfolgreich?

            Allerbeste Grüße,
            Peter
            Zuletzt geändert von peterw; 25.03.2014, 17:26. Grund: Leerzeilen -Reduktion
            ALS - was nun? Meine persönlichen Tipps und Tricks mit der ALS klar zu kommen.
            Offen für Buddhismus? Mögliche Freizeitbeschäftigung: Buddhistische Meditation
            Buchtipp: Von Tod und Wiedergeburt von Lama Ole Nydahl, auch als Kindle-Edition, zum Lesen am PC mit den Lese-Apps.

            Kommentar


              #7
              Meine Informationen eben war falsch: es ist kein entweder oder, sondern eine Ergänzung:

              wenn man vollständigen elektronischen Briefverkehr ohne eigenhändige Unterschrift durchführen möchte, dann muss man DE-Mail in Kombination mit qualifizierter elektronischer Signatur verwenden:


              Das Problem ist, dass es nicht ganz einfach ist ein Zertifikat für eine qualifizierte elektronische Signatur zu bekommen: so wie ich das verstehe ist es im Moment noch nicht möglich, ein solches Zertifikat für den elektronischen Personalausweis zu bekommen. Ich habe keine Ahnung, wofür man im Moment den elektronischen Personalausweis überhaupt verwenden kann.

              Aber bei anderen Anbietern kann man es beschaffen. Ich hatte schon mal Reklame dafür bei der Berliner Sparkasse gesehen, als ich noch in Berlin wohnte.

              Auf jeden Fall läuft es wohl so, dass man beides haben muss. Einfachen Tüddelkram kann man per De-Mail versenden. Alles was per Gesetz der Schriftform und der schriftlichen Unterschrift erfordert, muss mit qualifizierter elektronischer Signatur unterschrieben sein und dann kann man es per De-Mail verschicken.

              So weit, so gut. Das Problem: welchen Gesprächspartner hat man überhaupt, wenn man das nutzt? Ich wohne auf dem Land und kann mir im Moment noch nicht vorstellen, dass die Stadt Schortens, der Landkreis Friesland, oder mein Rechtsanwalt diese Kommunikationsformen bereits anbieten.

              Hat jemand bereits erste Praxiserfolge?
              Ich werde mir mal in der nächsten Zeit beides besorgen und dann hier berichten.

              Nachtrag:
              für einige Dinge braucht man wohl doch den elektronischen Personalausweis. Es ist also einen ganz schön uneinheitliches Hin-und her. Möchte man komplett ausgestattet sein, dann benötigt man
              1. Den freigeschalteten elektronischen Personalausweis mit entsprechender Zusatz Hardware für den PC (die muss dann eine helfende Person bedienen)
              2. Ein Zertifikat für eine qualifizierte elektronische Signatur, um Rechtsgeschäfte zu erledigen, die der Schriftform bedürfen. Zusätzlich entsprechender Hardware – scheinbar anderer Hardware als für den elektronischen Personalausweis. Einer der mehreren Anbieter: S-Trust des Sparkassenverbundes.
              3. Die DE-Mail für jegliche Art der rechtssicheren Kommunikation, welche nicht der Schriftform bedarf und welche nicht des elektronischen Ausweises bedarf. Anbieter hier: Deutsche Telekom, 1&1 mit GMX und Web-Mail.


              Dann ist man also rudimentär ausgerüstet, um weiterhin rechtsfähig bleiben zu können. Dazu benötigt man natürlich noch: Kopfmaus oder Augensteuerung und eine helfende Person, welche die Hardware für den elektronischen Personalausweis, bzw. die qualifizierte elektronische Signatur bedient.


              Danach kann es erst richtig losgehen: dann startet der Kampf gegen den Rest der Welt. So wie ich das verstehe verwendet das nämlich keine Sau.
              Zuletzt geändert von peterw; 25.03.2014, 19:45. Grund: Nachtrag
              ALS - was nun? Meine persönlichen Tipps und Tricks mit der ALS klar zu kommen.
              Offen für Buddhismus? Mögliche Freizeitbeschäftigung: Buddhistische Meditation
              Buchtipp: Von Tod und Wiedergeburt von Lama Ole Nydahl, auch als Kindle-Edition, zum Lesen am PC mit den Lese-Apps.

              Kommentar


                #8
                Zitat von peterw Beitrag anzeigen
                Noch eine weitere Frage: wie weist sich deine Frau aus? Schickt sie eine einfache Fotokopie mit jedem Schreiben mit? Oder eine beglaubigte vom Notar?
                Je nach Situation: mal genügt eine unbeglaubigte Kopie, mal muss man das Original vorlegen und der- oder diejenige kopiert selbst, mal per Fax senden. Ganz unterschiedlich. I.d.R. reicht's aber einmalig pro Fall/Behörde und nicht mit jedem Schreiben mitschicken.

                Zitat von peterw Beitrag anzeigen
                Für das online-Banking kann man sich SMS TANs auf den Surf-Stick, der im Computer steckt schicken lassen.
                Jeep, kann man, ist aber eine teuere Lösung. Ich mache es so ähnlich aber mit einem alten Android-Smartphone. Ich verbinde mich per WLAN oder per USB mit dem Smartphone und so kann man SMSen bequem am PC lesen und schreiben. Mit den mTANs geht's genauso. Aber das meine ich gar nicht. Ich meine mit einer Maus (oder Kopfmaus) geht es prima aber mit einer Augensteuerung ... mein lieber Scholli.

                Zitat von peterw Beitrag anzeigen
                Briefverkehr ist gerade das, was ich meine: mein Vater könnte mir die ankommenden Briefe einscannen. Ausgehende Briefe würde ich am liebsten per E-Mail versenden und dann per elektronischer Signatur. Dazu hat man am Computer ein Chipkartenlesegerät. Da könnte ich ja meinem Vater jedes mal die Pin verraten. Und er Tippt die ein. Das muss ja keiner wissen: dafür muss er ja nicht als Betreuer bestellt sein.
                Klingt plausibel. Ich befürchte dich enttäuschen zu müssen aber es wird IMHO ein hartes Stück Arbeit. Was hältst du davon, die Software für die Augesteuerungen zu downloaden und zu testen? Die meisten Programme wie The Grid, Tobii Communicator, MoMo, etc. kann man zeitbegrenzt testen. Ich habe mir damals, um meinen PC nicht zu vermüllen, eine virtuelle Maschine für VirtualBox gebastelt, wo ich einige Kommunikationsprogramme getestet habe. Vielleicht ist es sinnvoller wenn du dir zuerst diese Seite anschaust und erst danach den Rest. Dabei muss du beachten, dass die meiste Musik spielt nicht unter Windows sondern im Kommunikationsprogramm ab: Texte schreiben, email, smsen, Musik- und Bilderwiedergabe, Umfeldsteuerung, usw.
                Viele Grüße
                vitALiS
                Zuletzt geändert von vitALiS; 25.03.2014, 19:50.
                Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

                --------------------------------------------------------------
                Meine Rastervorlagen für die Augensteuerung:
                http://grids.sensorysoftware.com/de/...r/vitali-exter

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von vitALiS Beitrag anzeigen
                  Ich meine mit einer Maus (oder Kopfmaus) geht es prima aber mit einer Augensteuerung ... mein lieber Scholli.
                  ...
                  Klingt plausibel. Ich befürchte dich enttäuschen zu müssen aber es wird IMHO ein hartes Stück Arbeit. Was hältst du davon, die Software für die Augesteuerungen zu downloaden und zu testen? Die meisten Programme wie The Grid, Tobii Communicator, MoMo, etc. kann man zeitbegrenzt testen.
                  Vielen Dank für die Infos!


                  Interessant: da höre ich immer unterschiedliches: zumindest von zwei Kollegen habe ich gehört, dass die zusätzlich zu der speziellen Kommunikationssoftware auch sämtliche andere Software am PC mit Augensteuerung bedienen können.


                  Andererseits hört man ja immer wieder hier im Forum dass es schwierig sei, bzw. in einzelnen Fällen überhaupt gar nicht geht!


                  Im Januar war ich bei meinem Hilfsmittellieferanten, um eine Kopfmaus zu bekommen und habe dabei nicht nur Kopfmaus, sondern auch die Augensteuerung ausprobiert. Ich bin jetzt mit der Kopfmaus Tracker pro ganz wunderbar zufrieden. Das ist für meine Zwecke ausreichend präzise. Natürlich nicht annähernd so präzise und schnell wie zu vor-ALS Zeiten mit der Maus.
                  Aber als sich im Büro des Lieferanten saß kam ich mit der Augensteuerung besser klar als mit der Kopfmaus: mit der Augensteuerung war es präziser. Ich habe nur keine Augensteuerung bekommen, weil die Krankenkasse das wohl nicht genehmigt hätte.


                  Dabei habe ich jetzt auch The Grid 2. wenn ich das richtig verstehe, so könnte man ja theoretisch einfach die Augensteuerung als normalen Mausersatz verwenden und zusätzlich eine Bildschirmtastatur benutzen. Diese spezielle Kommunikation Software wird ja nur verwendet, weil es in vielen Situationen komme gerade der interaktiven Kommunikation sehr viel einfacher und schneller geht.


                  Deshalb stelle ich mir im Moment vor, dass ich diese Kommunikationssoftware zum tippen verwende und dann per Copy und paste in die jeweilige Spezialsoftware Kopiere, mit der ich elektronisch unterschreiben kann.


                  In die Verwendung dieser Kommunikationssoftware habe ich mich noch nicht eingefuchst. Das ist mein nächstes Großprojekt. Da hast du ja eine ganze Reihe von angepassten Vorlagen auch online erstellt und scheinst ein wirklicher Guru in dem Bereich zu sein. Sobald ich mich ein wenig dort eingearbeitet habe werde ich deine Spezial-Vorlagen als erstes ausprobieren.


                  Du bist bereits an der Augensteuerung? Und ich schließe aus deinen Worten, dass alles außerhalb der Kommunikationssoftware sehr schwierig zu bedienen ist, weil die Maus nicht präzise genug angesteuert werden kann?
                  ALS - was nun? Meine persönlichen Tipps und Tricks mit der ALS klar zu kommen.
                  Offen für Buddhismus? Mögliche Freizeitbeschäftigung: Buddhistische Meditation
                  Buchtipp: Von Tod und Wiedergeburt von Lama Ole Nydahl, auch als Kindle-Edition, zum Lesen am PC mit den Lese-Apps.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von peterw Beitrag anzeigen
                    Andererseits hört man ja immer wieder hier im Forum dass es schwierig sei, bzw. in einzelnen Fällen überhaupt gar nicht geht!
                    ...
                    Dabei habe ich jetzt auch The Grid 2. wenn ich das richtig verstehe, so könnte man ja theoretisch einfach die Augensteuerung als normalen Mausersatz verwenden und zusätzlich eine Bildschirmtastatur benutzen. Diese spezielle Kommunikation Software wird ja nur verwendet, weil es in vielen Situationen komme gerade der interaktiven Kommunikation sehr viel einfacher und schneller geht.

                    Deshalb stelle ich mir im Moment vor, dass ich diese Kommunikationssoftware zum tippen verwende und dann per Copy und paste in die jeweilige Spezialsoftware Kopiere, mit der ich elektronisch unterschreiben kann.

                    ...

                    Du bist bereits an der Augensteuerung? Und ich schließe aus deinen Worten, dass alles außerhalb der Kommunikationssoftware sehr schwierig zu bedienen ist, weil die Maus nicht präzise genug angesteuert werden kann?
                    Du hast es richtig erfasst - ich benutze eine Augensteuerung ... und eine Kopfmaus Mein Hilfsmittellieferant hat meine Frau überzeugt gleich eine Augensteuerung zu beantragen statt einer Kopfmaus, da meine Nackenmuskulatur zu dem Zeitpunkt stark nachgelassen hat. Allerdings bin ich anfangs damit überhaupt nicht klar gekommen. Deshalb habe ich mir in den USA eine Kopfmaus geholt. Damit konnte ich meinen Kommunikator so einrichten, dass er auch mit der Augensteuerung nutzbar geworden ist.

                    Trotz viel Übung ist es mir bis jetzt nicht gelungen Windows nur mit der Augensteuerung zu bedienen. Evtl. liegt es daran, dass meine Augen seit ca. 1,5 Jahren extrem lichtempfindlich geworden sind. Deshalb setze ich vielmehr daran mein Kommunikationssystem an meine Bedürfnisse anzupassen statt meine Augen jedes Mal bis zu Tränen anzustrengen. Zum Glück habe ich früh genug damit angefangen und so, wie ich es sehe, bist du auch auf dem richtigen Weg.

                    Viele Grüße
                    vitALiS
                    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

                    --------------------------------------------------------------
                    Meine Rastervorlagen für die Augensteuerung:
                    http://grids.sensorysoftware.com/de/...r/vitali-exter

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo vitALiS,


                      sehr spannend, und natürlich auch blöd, was es alles für Probleme geben kann. Das ist eine sehr wichtige Info für mich: wenn irgendwann meine Nackenmuskeln zu schwach geworden sind werde ich Ultra-extreme Sorgfalt bei der Auswahl und vorab-testen der Augensteuerung walten lassen.
                      Ganz offensichtlich scheint es enorme Unterschiede zu geben bei der Präzision der Mauszeiger Steuerung.


                      Viele Liebe Grüße,
                      Peter
                      ALS - was nun? Meine persönlichen Tipps und Tricks mit der ALS klar zu kommen.
                      Offen für Buddhismus? Mögliche Freizeitbeschäftigung: Buddhistische Meditation
                      Buchtipp: Von Tod und Wiedergeburt von Lama Ole Nydahl, auch als Kindle-Edition, zum Lesen am PC mit den Lese-Apps.

                      Kommentar


                        #12
                        Ich muss mich korrigieren:

                        man benötigt für elektronischen Personalausweis und für die qualifizierte elektronische Signatur lediglich eine Hardware.
                        Allerdings gibt es auch nur ein einziges Modell von einem einzigen Hersteller, welches beides beherrscht:

                        Reiner SCT cyberJack RFID komfort (Kostet ca. 135 €)
                        Siehe: https://www.ausweisapp.bund.de/pweb/cms/kartenleser.jsp

                        Damit lassen sich dann die elektronischen Personalausweise einlesen und gleichzeitig auch Karten mit der qualifizierten elektronischen Signatur (zum Beispiel S-Trust des Sparkassenverbundes)

                        noch besser wäre es natürlich, wenn man nur eine Karte hätte: wenn die qualifizierte elektronische Signatur auch mittels des elektronischen Personalausweises möglich wäre.

                        Dazu gab es auch ein Pilotprojekt, was jedoch ausgelaufen ist. Der Dauerbetrieb ist leider noch nicht angelaufen.
                        Es ist sign-me von der Bundesdruckerei: https://www.bundesdruckerei.de/de/199-sign-me

                        Als erstes werde ich mir also dieses oben genannte universelle Kartenlesegerät besorgen.
                        Die Ausweis APP habe ich mir bereits installiert: https://www.ausweisapp.bund.de/
                        sie läuft auf Windows XP, Vista, Windows 7, Windows 8, MacOS X, Ubuntu Linux, Debian Linux und Suse Linux. Auf meinem Windows 8.1 Rechner konnte ich Sie problemlos starten.

                        Danach möchte ich mich mit meinem elektronischen Personalausweis gegenüber der Telekom ausweisen und mir bei der Telekom eine DE-Mail Adresse besorgen. Was ich bisher gesehen habe, geht das scheinbar leider nur bei der Telekom mit dem elektronischen Personalausweis. Eine DE-Mail-Adresse kann man nämlich nicht bekommen, wenn ein Bevollmächtigter unterschreibt! Wer also handschriftlich nicht mehr unterschreiben kann, kann die DE-Mail-Adresse nur bekommen, wenn er sich mit elektronischem Personalausweis Über das Internet ausweist.

                        Am liebsten hätte ich ein Zertifikat für eine qualifizierte elektronische Signatur von der Bundesdruckerei. Denn dann bräuchte ich nur eine Karte: meinen Personalausweis. Zudem ist das Zertifikat von der Bundesdruckerei mit zehn Euro etwa 150 € billiger als eine S-Trust Karte vom Sparkassenverbund! Aber keine Ahnung, wie lange das dauert bis es die wieder gibt.

                        Und ganz wichtig: dies ist nur ein experimenteller Versuch von mir! Nicht unbedingt zur Nachahmung empfohlen: es dürfte nur sehr, sehr wenige Möglichkeiten geben diese Sachen in der Praxis auch einzusetzen: kaum eine Behörde oder ein Anwalt wird sich darauf bereits einlassen.
                        Zuletzt geändert von peterw; 26.03.2014, 18:28.
                        ALS - was nun? Meine persönlichen Tipps und Tricks mit der ALS klar zu kommen.
                        Offen für Buddhismus? Mögliche Freizeitbeschäftigung: Buddhistische Meditation
                        Buchtipp: Von Tod und Wiedergeburt von Lama Ole Nydahl, auch als Kindle-Edition, zum Lesen am PC mit den Lese-Apps.

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von peterw Beitrag anzeigen
                          es dürfte nur sehr, sehr wenige Möglichkeiten geben diese Sachen in der Praxis auch einzusetzen: kaum eine Behörde oder ein Anwalt wird sich darauf bereits einlassen.
                          Nun, ich sehe es genau so.

                          Dennoch gibt es auch praktikable Lösungen. Ich z.B. versende bereits seit vielen Jahren, noch vor meiner Erkrankung, keine Briefe mehr. Nicht, dass ich keine schreibe -ganz im Gegenteil - sondern weil meine Post zu 95% per Fax rausgeht. Aktuell habe ich ein NETZWERKFÄHIGES All-in-One Gerät mit Fax-Funktion. Die eingehende Post scannt meine Frau ein. Die landet dann im PDF-Format bei mir via Netzwerk. Die ausgehende Post wird ebenfalls via Netzwerk ins Fax-Gerät geschoben und dann verschickt. Bis jetzt lief es problemlos.

                          Alternativ wäre zu überlegen statt signierten eMails signierte Dateien in normalen eMails zu versenden. Habe ich früher mal gemacht. Eine PDF-Datei kann z.B. so eingestellt werden, dass sie gedruckt werden kann aber ihr Inhalt nicht verändert werden. Genauso lässt sie sich auch signieren...

                          Viele Grüße
                          vitALiS
                          Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

                          --------------------------------------------------------------
                          Meine Rastervorlagen für die Augensteuerung:
                          http://grids.sensorysoftware.com/de/...r/vitali-exter

                          Kommentar


                            #14
                            "...Das ist ja schon einmal eine sehr ermutigende Antwort. Finanzamt, Sozialgericht und Rechtsanwalt ist ja praktisch alles, was man so braucht. Untervollmachtserteilung ist bei uns drin..."

                            Lieber Peter,

                            aus eigener Erfahrung mit der "einfachen" aber umfassenden Vorsorgevollmacht (Vordruck des Bundesjustizministeriums) kann ich Dir sagen, dass es überall ohne Einrichtung einer Betreuung gut funktioniert hat - außer bei der Bank. Die besteht auf notariell beglaubigter Vollmacht. Dies war in unserem Fall nicht mehr möglich, weil die Kommunikation mit meinem Mann schon so eingeschränkt war, aber da er mir schon früher (vor seiner Erkrankung) mal eine Vollmacht für sein Konto erteilt hatte, ging es dann auch.

                            Herzliche Grüße
                            Sabine

                            Kommentar


                              #15
                              Liebe Sabine,

                              vielen Dank für die Informationen. Das hat mich nochmal sehr beruhigt.
                              Eine spezielle Kontenvollmacht direkt bei meiner Bank hat mein Vater auch. Es müsste also hoffentlich alles glattgehen.

                              Ganz herzlichen Dank.

                              Allerbeste Grüße,
                              Peter
                              ALS - was nun? Meine persönlichen Tipps und Tricks mit der ALS klar zu kommen.
                              Offen für Buddhismus? Mögliche Freizeitbeschäftigung: Buddhistische Meditation
                              Buchtipp: Von Tod und Wiedergeburt von Lama Ole Nydahl, auch als Kindle-Edition, zum Lesen am PC mit den Lese-Apps.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X