Aller verehrteste Kollegen,
bisher habe ich nur eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Bankenvollmacht, bei denen ich jeweils meinen Vater als Bevollmächtigten bzw. als zu interpretierende Person eingesetzt habe. Damit bin ich auch eigentlich konform mit den Ratschlägen von der Seite des Bundesjustizministeriums:
Nun wurde mir jedoch bei meinem Anwalt gesagt, dass es in der Zukunft wohl schwierig sein würde beim Sozialgericht Klage einzureichen, wenn mein Vater nicht als Betreuer bestellt worden sei. Dies wollte ich immer vermeiden, da meine Vorstellung ist, dass ein Betreuer wesentlich mehr bürokratische Rechenschaft gegenüber dem Gericht ablegen muss, als der Inhaber einer Vorsorgevollmacht. Das Verhältnis zu meinem Vater ist auch dergestalt, dass jegliche Kontrolle durch das Gericht komplett unsinnig ist.
Deshalb meine Frage an euch alle:
gibt es jemanden, der mit der ALS schon recht weit fortgeschritten ist (schon mehrere Jahre mit der Augensteuerung lebt) und dennoch keinen Betreuer hat, d.h. immer noch mit einer Vorsorgevollmacht zurechtkommt?
Eine weitere Frage:
gibt es jemanden unter euch, der rechtlicher Normalbürger ist (also kein Volljurist wie IrisS) und seine Dokumente mit Augensteuerung tippt und dann elektronisch signiert (nach dem Signaturgesetz, mit entsprechender Hardware)? Wenn ja, wie ist eure Erfahrung mit der Akzeptanz im täglichen Leben: akzeptieren die Gerichte und die Anwälte derlei Dokumente von Otto-Normalbürgern? Wie ist es in der freien Wirtschaft?
Ich habe oftmals den Eindruck, dass elektronische Signaturen nach dem Signaturgesetz praktisch nur von Notaren und Gerichten verwendet werden, was ja eigentlich schade ist. Gerade wir ALS Patienten würden davon ja profitieren.
Mein Wunsch ist es, bis zu meiner letzten Lungenentzündung alle Geschäfte noch selber zu tätigen, d.h. alle Dokumente selber durchzulesen und selber mit Augensteuerung zu beantworten. Meinen Vater wollte ich jeweils nur mit der Unterzeichnung der jeweiligen Dokumente beauftragen.
Ich kann deshalb nicht verstehen, weshalb ein ALS Patient einen gerichtlich bestellten Betreuer benötigt, wenn er bei Angehörigen zuhause lebt. Der Wunsch nach der Bestellung eines Betreuers sehe ich eigentlich nicht durch die ALS hervorgerufen, sondern künstlich durch unsere Gesellschaft produziert, weil die sich nicht die Mühe machen will es vernünftig Hand zu haben.
Allerbeste Grüße und Wünsche an euch alle,
Peter
bisher habe ich nur eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Bankenvollmacht, bei denen ich jeweils meinen Vater als Bevollmächtigten bzw. als zu interpretierende Person eingesetzt habe. Damit bin ich auch eigentlich konform mit den Ratschlägen von der Seite des Bundesjustizministeriums:
Nun wurde mir jedoch bei meinem Anwalt gesagt, dass es in der Zukunft wohl schwierig sein würde beim Sozialgericht Klage einzureichen, wenn mein Vater nicht als Betreuer bestellt worden sei. Dies wollte ich immer vermeiden, da meine Vorstellung ist, dass ein Betreuer wesentlich mehr bürokratische Rechenschaft gegenüber dem Gericht ablegen muss, als der Inhaber einer Vorsorgevollmacht. Das Verhältnis zu meinem Vater ist auch dergestalt, dass jegliche Kontrolle durch das Gericht komplett unsinnig ist.
Deshalb meine Frage an euch alle:
gibt es jemanden, der mit der ALS schon recht weit fortgeschritten ist (schon mehrere Jahre mit der Augensteuerung lebt) und dennoch keinen Betreuer hat, d.h. immer noch mit einer Vorsorgevollmacht zurechtkommt?
Eine weitere Frage:
gibt es jemanden unter euch, der rechtlicher Normalbürger ist (also kein Volljurist wie IrisS) und seine Dokumente mit Augensteuerung tippt und dann elektronisch signiert (nach dem Signaturgesetz, mit entsprechender Hardware)? Wenn ja, wie ist eure Erfahrung mit der Akzeptanz im täglichen Leben: akzeptieren die Gerichte und die Anwälte derlei Dokumente von Otto-Normalbürgern? Wie ist es in der freien Wirtschaft?
Ich habe oftmals den Eindruck, dass elektronische Signaturen nach dem Signaturgesetz praktisch nur von Notaren und Gerichten verwendet werden, was ja eigentlich schade ist. Gerade wir ALS Patienten würden davon ja profitieren.
Mein Wunsch ist es, bis zu meiner letzten Lungenentzündung alle Geschäfte noch selber zu tätigen, d.h. alle Dokumente selber durchzulesen und selber mit Augensteuerung zu beantworten. Meinen Vater wollte ich jeweils nur mit der Unterzeichnung der jeweiligen Dokumente beauftragen.
Ich kann deshalb nicht verstehen, weshalb ein ALS Patient einen gerichtlich bestellten Betreuer benötigt, wenn er bei Angehörigen zuhause lebt. Der Wunsch nach der Bestellung eines Betreuers sehe ich eigentlich nicht durch die ALS hervorgerufen, sondern künstlich durch unsere Gesellschaft produziert, weil die sich nicht die Mühe machen will es vernünftig Hand zu haben.
Allerbeste Grüße und Wünsche an euch alle,
Peter
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