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Alternative zu Pflegeheim ?

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    Alternative zu Pflegeheim ?

    Hallo,

    ich habe schon öfter hier um Rat gefragt, und auch Hilfreiches bekommen, und bräuchte jetzt wieder mal Hilfe von ALS-Betroffenen, die in ähnlicher
    Lage sind oder waren.
    Meine Schwester, an ALS erkrankt, kann Arme und Beine nicht mehr bewegen und nicht mehr sprechen.
    Sie ist aber noch kein Intensivpflegefall, da sie weder beatmet werden muss, noch ein PEG hat.
    Sie ist im Pflegeheim, da sie alleinstehend ist und wir Geschwister alle noch voll berufstätig sind und auch unsere Wohnungen nicht behindertengerecht sind,
    bzw. auch nicht annähernd mit einem Rollstuhl begehbar sind. Ihre Wohnung war auch im 2. Stock, also keine Alternative.
    Was ich hier wissen will ist, gibt es eine Alternative zum Pflegeheim, das bezahlbar wäre und bei der meine Schwester auch rund um die Uhr betreut wäre.?

    Momentan ist es so, dass sie zwar gut gepflegt wird, die Pflegekräfte geben sich wirklich alle Mühe und für sie ist es wirklich nicht einfach, wie ich es immer erlebe, aber es ist keine Zeit da um mit meiner Schwester im Rollstuhl mal ins Freie zu gehen oder ihr einfach mal eine Stunde Gesellschaft zu leisten,wenn sie stundenlang alleine vor dem Fernseher sitzt.
    Ich fände es einfach besser, wenn sie nur ein bis zwei Ansprechpersonen hätte, die sie dann auch gut kennen und mit ihr umzugehen wissen, anstatt wechselndes Personal.

    Nach Pflege-WGs halte ich schon Ausschau, aber die gibt es in unserem Landkreis nicht und weiter weg möchten wir meine Schwester nicht unterbringen,
    da wir Angehörige sie ja nach wie vor täglich besuchen möchten. Das ist sehr wichtig, da sie psychisch in einem schlechen Zustand ist.

    Und wenn ich es hier richtig gelesen habe, steht ihr 24-Stundenpflege erst bei Beatmung zu.

    Gibt es eine Pflegealternative, die eine 24-Stunde gewährleistet, und die bezahlbar wäre ? Oder müsste man das mit dem Pflegegeld bewerkstelligen ?

    Für jeden Tipp bin ich dankbar.

    LG
    Margie

    #2
    hallo margie,
    für die 24-stundenpflege muss man nicht beatmet sein, sondern" hilflos" . Ruf einen intensiv -pflegedienst an. Die sagen dir genau was machbar ist und was es kostet. Den weitaus größten Teil zahlt die Krankenkasse, dann ist da noch das pflegegeld und leider ein Betrag x, den man selbst zahlen muss.
    Lg Stefanie

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      #3
      Eine gute Alternative zum Pflegeheim ist ein stationäres Hospiz . Bin seit 6 Wo. in einem Hospiz , kann nur empfehlen .
      Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

      --------------------------------------------------------------
      Meine Rastervorlagen für die Augensteuerung:
      http://grids.sensorysoftware.com/de/...r/vitali-exter

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        #4
        Pflegeheim, Hospitz

        Hallo,
        man hört über Hospitze im Allgemeinen Gutes.
        Aber, leider liest man auch, dass Menschen aus dem Hospitz wieder "entlassen" (resp. mehr hinauskomplementiert) werden, wenn sie dort zu lange "verweilen" ohne das Zeitliche zu segnen.
        Wenn es einer Person "zu gut" geht und sie weiter leben möchte, dann werden die Hospitze sich nicht zum Pflegeheim oder Pflege-WG ummüntzen lassen.
        Die Hospitze haben einen bestimmten Daseinszweck.

        Lieber Vitalis - ist es denn schon so weit bei Dir? - Das ist aber bedauerlich!

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          #5
          Was Charly sagt ist interessant -
          ich bitte Dich Charly hier Hinweise zu geben, wo es nachgelesen werden kann, dass es möglich ist dies nachzuvollziehen (Sozialgesetzbuch, oder bei welcher Krankenkasse, oder anderes Dokument im Internet). Vielen Dank.

          Von der DGM-Beratung hört man anderes: Nur wer beatmet ist - egal ob Maske oder Tracheostoma - erhält Intensivpflege über die Krankenkasse. Bei Maske soll noch eine Grundlage sein, dass die Person nicht selbst in der Lage ist sich zu helfen (Lähmungen oder Demenz).

          Dieses Thema hat uns auch eine Weile zu schaffen gemacht. (Wir haben inzw. seit 2013 Intensivpflege).
          Im Januar 2015 fragte ich diesbezüglich nochmal bei der DGM nach, um zu erfahren wie deren aktueller Informationsstand zur Thematik "häusliche Intensivpflege" ist.

          Die DGM hat einen Infodienst, dort gibt es Schriften auch z.B. über das Thema:
          " D G M – Infodienst Pflege und Pflegeversicherung - Beatmungspflege - Häusliche Pflege bei Langzeitbeatmung".
          Ob auch für Nichtmitglieder??

          Wenn keine Intensivpflege, dann ist möglicherweise eine Pflegekraft aus dem Ausland für eine gewisse Zeit möglich. Die sind ja 24 Stunden im Haus. Aber auch diese kosten einiges evtl. 2.400,-- bis 2.700,-- per Monat. Je qualifizierter je teurer. Aber hier schützt teurer auch nicht vor Überraschungen. Rumänen können günstiger als z.B. Pflegekräfte aus Polen sein. Polen haben oft bessere Deutschkenntnisse.
          Und man muss sich vorher gut informieren über diese Art der Pflege.

          Wir hatten eine Olga aus Rumänien für 2 Monate. Eine Hilfe war sie, aber auch ein Erlebnis und dies manchmal positiv, manchmal eher nicht!
          Zuletzt geändert von Skyline; 18.02.2015, 22:46.

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            #6
            sorry kann dir nur sagen wo es in der behilfeverordnung steht. ...
            Aber nochmal die vom pflegedienst wissen es genau, ich vermute, es gibt bei jeder Krankenkasse andere Richtlinien.
            Man muss auch nicht sofort mit 24 Stunden beginnen, zur Entlastung der Angehörigen sind auch 12 Stunden pro Tag super. Umfang wird vom arzt verordnet. Was nicht heißt, dass jeder arzt diese Möglichkeit kennt....

            Noch eine Alternative ist das" persönliche budget ".Damit kann man seine pfleger selbst einstellen.
            Lg Stefanie

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              #7
              Vielen Dank Euch allen, die Ihr hier geantwortet habt.
              Ich werde mich jetzt mal bei einem Intensiv-Pflegedienst und der Krankenkasse erkundigen.
              Meine Schwester hat Pflegestufe 3+, sollte also als hilflos gelten, was sie ja auch definitv ist.
              Dann muss ich mich nur noch um eine behindertengerechte Wohnung kümmern. Ich geh mal davon aus, dass man als Angehörige keinen Zuschuss von der
              Pflegekasse für Umbauten bekommt, wenn man pflegebedürftige Angehörige aufnehmen wollte.

              LG Margie

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                #8
                warum solltest du keine Zuschüsse bekommen? Zur not mach mit deiner Schwester einen Vertrag zur untermiete. Dann kann sie die Zuschüsse beantragen. .....

                Kommentar


                  #9
                  Hallo Margie,
                  zum Thema Zuschüsse habe ich beim Thema "Notwendige Umbauten" ein paar Tipps gegeben. Schau da mal nach!
                  Alles Gute!

                  Kommentar


                    #10
                    Liebe Margie60,
                    bitte gebe hier Infos was du bei den Pflegediensten und der Krankenkasse erfahren hast.
                    Es interessiert hier sicher einige mit ähnlicher Problematik.
                    Danke.
                    LG

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                      #11
                      Hallo Margie60 und alle anderen,
                      für meine Mutter hatten wir für mehrere Jahre eine 24-stündige Intensivpflege zuhause (von der GIP). Als das Thema "häusliche Intensivpflege" aktuell wurde, sagte uns der Pflegedienst, dass eine Kostenübernahme tatsächlich nur erfolgen kann, wenn eine Beatmung des Patienten notwendig ist. Allerdings ging es da nur darum, dass formal eine Beatmung verschrieben wurde. Meine Mutter hatte nämlich nur eine Maskenbeatmung nachts und auch die nur phasenweise bzw. nur für wenige Stunden. Das hat aber ausgereicht, um die Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu regeln. Und ich vermute, wenn die Zeit an der Beatmung nur ganz gering gewesen wäre oder auch mal für länger ausgeblieben wäre, hätte das keinen Unterschied gemacht.

                      Ich weiß, dass das nur bedingt hilft, wenn bei Deiner Schwester keine Beatmung erforderlich ist. Aber falls es doch mal aktuell werden sollte oder für jemanden anderen hilfreich sein könnte, wollte ich das lieber mal dazu schreiben. Und diese Vorgehensweise kam als Vorschlag vom Pflegedienst (ist allerdings ca. 2007 gewesen...); ich denke also auch, dass es sinnvoll ist, konkret die Pflegedienste zu anzufragen und ihnen die Situation zu schildern...

                      Viele Grüße
                      Anik

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                        #12
                        Wieviel Stunden der Intensivpflegedienst genehmigt wird richtet sich nach
                        - welche Krankenkasse und deren Satzung und Gepflogenheit (Privatversichert oder Kassenversichert ist nicht unbedingt ausschlaggebend)
                        - wieviel Stunden Beatmung der MDK der Krankenkassen mitgeteilt hat
                        - ärztliche Berichte z.B. aus dem Krankenhaus von der Atmungsüberprüfung
                        - ärztliche Verordnung
                        - später Betriebsstunden der Beatmungsgeräte (bei regelmäßigen Geräteprüfungen werden Werte festgehalten) aber bei jeder Krankenkasse etwas anders gehandhabt
                        - welchen Stand der Lähmungen die Person aufweist bei NIV-Beatmung (wichtig ob Person sich noch selbst helfen kann, bei z.B. Aufsetzen oder Abnehmen der Atemmasken oder "Notreißleinen" ziehen, oder Rufklingel drücken)
                        - ob NIV oder Tracheostoma (bei NIV müssen die Lähmungen stärker ausfallen), wer ein Tracheostoma hat muss gar keine Lähmungen aufweisen (es gibt viele Patienten z.B. aus dem COPD-Bereich, die körperlich ansonsten nicht betroffen sind, aber Intensivpflege erhalten)

                        - Eventuell ob die Person durch Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder u.a.) betreut werden könnte

                        Weiteres fällt mir i.M. nicht ein.
                        LG

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                          #13
                          wieso haben dann nicht beatmete wachkoma -patienten eine 24stunden Betreuung?

                          Kommentar


                            #14
                            Hallo Skyline,
                            mit Pflegediensten haben wir keine Erfahrung, da es bei meiner Schwester recht schnell ging, dass sie im Rollstuhl saß und deshalb nicht mehr in ihrer Wohnung bleiben konnte. Sie ist seit einem starken Jahr im Pflegeheim und nachdem ich bei der Krankenkasse nachgefragt habe wie es mit einer 24 Std. Pflege aussieht, sagten
                            sie mir, dass sie darauf wirklich nur Anspruch hat, wenn sie beatmet wird bzw. sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befindet. Es wurde bestätigt, dass wir als
                            Angehörige auch auf den Zuschuss zum Umbau Anspruch hätten.
                            Womit wir aber große Schwierigkeiten haben, ist mit der Genehmigung für einen anderen Rollstuhl. Auf den jetzigen Elektro-Rollstuhl, mussten wir ab Antragstellung
                            bis Genehmigung auch mehr als 4 Monate warten. Da dieser nicht mehr geeignet ist, haben wir im Oktober einen anderen beantragt, mit einer anderen Steuerung
                            und möglicher Fremdsteuerung, aber der wurde wieder erst einmal abgelehnt. Es wurde auf ein Gutachten des MdK verwiesen, das im August erstellt wurde.
                            Der Rollstuhl-Fachmann war im Oktober da und hat akribisch genau dokumentiert - sogar mit Videoaufnahmen - was meine Schwester noch kann, bzw. wie sie den
                            Rollstuhl bedienen kann. Trotzdem kam die Ablehnung. Generell haben wir die Erfahrung gemacht, dass wir relativ lange auf die Genehmigungen der Anträge über die Krankenkasse warten mussten und müssen.

                            LG
                            Margie

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                              #15
                              Margie guten Abend,
                              ich bin noch auf der Suche ob dies mit dem Hinweis von Charly (wg. Wachkoma-Patienten und Intensivpflege) irgendwo nachzulesen ist. Bisher noch nichts gefunden dazu.

                              Aber mir stellt sich die Frage, wie und in welcher finanzieller Höhe wird die Pflegeheimunterbringung deiner Schwester finanziert.
                              Wenn man alle Gelder, die dort bezahlt werden zusammenrechnet, was könnte man sich dafür leisten, wenn man selbst Leute anstellt?

                              Lese bitte alle Informationen zum neuen "Pflegestärkungsgesetz 2015". Habe hier im Forum (Pflegeforum) bereits begonnen, dazu Infos dazu von einer Webseite hier reinzustellen - bin noch nicht fertig.
                              In den Informationen können entnommen werden was man sich alles über die Pflegekasse finanzieren lassen kann. Was man wie kombinieren kann.
                              Vieleicht hilft es auch etwas weiter um die Schwester zusätzlich betreuen lassen zu können, z.B. im Pflegeheim das Grundlegende erledigen und zur weiteren Betreuung jemand persönlich zu engagieren.

                              Man muss sich ausführlich in dieses veränderte Pflegegesetz einarbeiten um alle Möglichkeiten nutzen zu können.

                              Zum neuen E-Rolli: Ihr habt sicher sofort Widerspruch bei der Kasse gegen die Ablehnung eingelegt?

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